FÜHRERSCHEIN-TOURISMUS RELOADED

Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden Führerscheine anerkennen müssen, die Deutsche in anderen EU-Staaten erworben haben. Das gilt auch, wenn der deutsche Führerschein entzogen wurde. Nur eine eventuell verhängte Sperre muss abgelaufen sein.

Im entschiedenen Fall war ein Deutscher, dem der Führerschein entzogen war, nach Österreich umgezogen. Nach Ablauf der deutschen Sperrfrist hatte er in Österreich eine neue Fahrerlaubnis erhalten. Nachdem der Mann wieder in Bayern lebte, weigerte sich die Führerscheinstelle, den österreichischen Führerschein in einen deutschen umzuschreiben. Zumindest sollte der Betroffene eine MPU nach deutschem Standard machen.

Dem erteilt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. April 2006 (links oben klicken) eine klare Absage.

Der Führerscheintourismus dürfte damit eine tragfähige Grundlage erhalten haben. Oder das strenge deutsche Fahrerlaubnisrecht den Todesstoß.

FREIRAUM FÜR ARBEITNEHMER

Big Brother im Büro: Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer schreibt im Handelsblatt über die rechtlichen Grenzen der Arbeitnehmerkontrolle:

Angesichts dieser gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers bedarf es keiner Verschärfung der bestehenden Gesetze. Sie ist aus personalpolitischer Sicht auch nicht erforderlich. Ein vernünftiger Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmern schon allein deshalb den erforderlichen Freiraum zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit am Arbeitsplatz lassen, weil nur so optimale Arbeitsergebnisse zu Stande kommen. Deshalb wird er schon von sich aus nur bei Verdacht schwerwiegender Vertragspflichtverletzungen oder gar Straftaten des Arbeitnehmers zu einschneidenden Überwachungsmaßnahmen greifen wollen.

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Allerdings nichts für schwache Nerven.

SCHEINHEILIG

Ab in den Knast. Auf dieses Motto reduziert Sabine Rückert in der ZEIT die aktuelle Stimmungslage in Politik, Justiz und öffentlicher Meinung. Die Zahl der Verbrechen sinkt, doch das Strafrecht wird systematisch verschärft. Und immer mehr Menschen werden zu immer längeren Gefängnisstrafen verurteilt:

Gerade das Schicksal des Täters S. illustriert, wie scheinheilig in Deutschland Kriminalpolitik gemacht wird: Gestörte Jugendliche und verurteilte Sexualstraftäter bleiben sich selbst überlassen, die Behörden sind blind für das, was ihnen gegenüber nötig wäre, und taub für alle Alarmzeichen – aber dann, wenn sich die wachsende Störung der Delinquenten in schweren Straftaten entladen hat, dreschen die Volksvertreter – vom Bürgermeister bis zum Bundeskanzler – publikumswirksam auf diese besonders verachtete Tätergruppe ein und rufen nach schärferen Gesetzen, am besten gleich in die nächste Kamera. Das Muster wiederholt sich derzeit wieder und wieder überall in Deutschland.

(Link gefunden in der Handakte)

WIEDERVORLAGE

Wir haben wegen Mietrückständen das Gehalt eines Schuldners gepfändet. Der Arbeitgeber gibt folgende Auskunft:

Es besteht Unterhaltspflicht für fünf Personen. Das monatliche Nettoeinkommen beträgt ca. 1.800 €. Es liegen zwei Unterhaltspfändungen in Höhe von 27.500 € vor. Es liegen weiter zwei vorrangige Pfändungen in Höhe von 4.200 € vor.

Da dürfte auf Dauer nichts zu holen sein. Bei fünf Unterhaltspflichtigen ist ein Gehalt bis 2.189,99 € unpfändbar. Bis zu einem Einkommen von 2.199 € gibt es dann eine Auszahlung. 79 Cent pro Monat.

Wiedervorlage: Juni 2007.

TITEL ÜBER TITEL

Ein Kollege kündigt mir an, dass er aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss gegen meine Mandanten vollstrecken wird. Die müssen nach einem Vergleich einen Teil der Kosten an die Gegenseite erstatten.

Zahlungsfrist: 14 Tage. Ich fürchte, der Kollege muss sich gedulden. Ich besitze nämlich auch schon einen Titel gegen meine Auftraggeber. Ex-Auftraggeber, um genau zu sein. Und zumindest bei der Gehaltspfändung habe ich die Nase vorn.

DER SCHMUTZIGE DEAL

Jetzt ist der Grund für die erneute Verhaftung eines der Potsdamer Tatverdächtigen bekannt. Der Mann soll sich gegenüber einem Mitgefangenen mit der Tat gebrüstet haben:

Hätte ich mal richtig reingetreten.

So wird der Verdächtige von dem neuen Zeugen zitiert. Jedenfalls „sinngemäß“, berichtet die FAZ.

Solche Aussagen sind mit größter Vorsicht zu genießen. Mit Sicherheit hat der Verteidiger seinem Mandanten eingeschärft, ohne ihn mit niemandem über die Sache zu sprechen. Auch nicht im Knast.

Erfahrungsgemäß gibt es auch immer Häftlinge, die von der Prominenz ihres Zellengenossen profitieren wollen. Jedenfalls liegt es nicht fern, dass da etwas erfunden bzw. verdreht wird. Zumal bei der offensichtlichen Beweisnot der Ermittlungsbehörden ja auch Vorteile in der eigenen Sache locken könnten.

Natürlich würde der Generalbundesanwalt nie so einen schmutzigen Deal machen. Aber das muss einen Gefangenen ja nicht davon abhalten, es mal zu versuchen. Vielleicht erfahren wir ja schon bald, wie belastbar die Angaben des nun aufgetauchten Denunzianten wirklich sind.