ANWÄLTIN AUS DEM SAAL GETRAGEN

Die ausgeschlossene Verteidigerin des mutmaßlichen Holocaust-Leugners Ernst Zündel ist heute aus dem Gerichtssaal getragen worden, berichtet der Tagesspiegel. Die Anwältin hatte sich wieder auf die Verteidigerbank gesetzt und sich geweigert, in den Zuschauerraum zu gehen.

Vielleicht wäre es besser gewesen, die Frau in den Zuschauerraum zu tragen. Die verbliebenen Verteidiger haben sich jetzt bestimmt eine Notiz auf dem Zettel mit möglichen Revisionsgründen gemacht. Bei mir stünde da „Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes?“

EUROWEB: SIEG FÜR MEINUNGSFREIHEIT

Die Firma Euroweb hat heute vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Düsseldorf lehnte eine einstweilige Verfügung gegen einen unzufriedenen Eurowebkunden ab. Dieser hatte in Mails Erfahrungsberichte über Euroweb weitergeleitet. Das wollte die Firma verbieten lassen. heise online berichtet Einzelheiten:

Auch die Grenze zu Beleidigung und übler Nachrede sah er nicht überschritten: „Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen“, erklärte der Richter. Die in der Mail enthaltenen Formulierungen wie „Abzocke“ oder „über den Tisch ziehen“ sah er nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Allerdings mahnte er den Handwerker Geisler, vorsichtig bei dem zu sein, was er verbreite: „Es ist immer schwierig, eine Abgrenzung zu treffen.“

LEIHARBEITER

Schon merkwürdig, wenn man im Urteil einer Strafkammer des Landgerichts liest, dass der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht ist. Aber selbst im Geschäftsverteilungsplan, der freundlicherweise online ist, wird er so bezeichnet.

Wahrscheinlich ist der Richter Leiharbeiter. Das Beamtenrecht macht ja so manches möglich.

KLEINE ANFRAGEN

Ich erhalte täglich etliche Mails mit „kleinen“ Anfragen. Die einen wollen wissen, ob ein Eintrag in ihrem Weblog unbedenklich ist. Die anderen haben Ärger mit dem Vermieter. Oder dem Gaslieferanten.

Ich freue mich natürlich über die Bitten nach einem kurzen Tipp. Und verstehe auch die Hoffnung, dass drei oder vier Zeilen möglichst nichts kosten sollten. Das geht so allerdings nicht. Zunächst einmal, weil juristische Beratung wesentlicher Teil meines Jobs ist. Außerdem gibt es noch andere Gründe. Diese Gründe stehen im nachfolgenden Text, mit dem ich die Anfragen beantworte:

… wie Sie sich denken können, stehe ich unter verschärfter Beobachtung. Einigen „freundlichen“ Kollegen sei Dank. Ich muss Sie deshalb darauf hinweisen, dass ich aus Standesgründen nur in Ausnahmefällen juristische Ratschläge kostenlos geben kann (z.B. bei nachgewiesener Mittellosigkeit).

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir uns zunächst auf ein Honorar einigen müssen, bevor ich Sie berate. …

RUDELBILDUNG

Auf dem Weg vom Landgericht Düsseldorf zur U-Bahn haben mich vorhin hintereinander zwei Onlinejournalisten erkannt und angesprochen. Nett, bisher kannte ich nur ihre Stimmen.

Der Grund für die Rudelbildung ist hier nachzulesen.

PEINLICHE MOMENTE

„Wie steht es denn im Verfahren des Zeugen B.?“

„Das kann ich nicht sagen, Herr Vorsitzender, ich verteidige Herrn B. nicht.“

„Komisch, ich habe hier eine Anklage gegen B., in der steht, Verteidiger ist Rechtsanwalt Udo Vetter.“

Die Welt ist klein. Überraschend klein. Das ändert aber nichts daran, dass ich die Querverbindung auch selbst hätte herstellen können. Und vielleicht auch sollen. Im Büro muss ich nachher checken, wie das Verfahren B. vor Jahren ausgegangen ist.

Schlimm kann es jedenfalls nicht gewesen sein. An die Namen der Mandanten, die in Haft gehen, erinnere ich mich nämlich schon. Normalerweise, füge ich mal vorsichtig hinzu.

SORGFÄLTIG ABGEWOGEN

Aus einem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

… wird daher nach Anhörung des Verurteilten und der Staatsanwaltschaft … unter nochmaliger Berücksichtigung aller für und gegen den Verurteilten sprechender Umstände eine Gesamtgeldstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

Da fehlt ein Tuwort. „Der Verurteilte“ ist eine Frau. Und eine Geldstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten – das ist ganz was Neues. Da hat jemand wirklich sorgfältig überlegt und abgewogen, bevor er einen Menschen ins Gefängnis schickt.

AKTE X

So, jetzt noch eine Besprechung.

Dann widme ich mich der Angelegenheit Silberfisch.

Ich sollte Akten öfter Codenamen geben.

DAS ATMET

Großes Kino boten gestern ein Kollege und sein Mandant am Amtsgericht Siegburg. Dort sind Türsteher einer Diskothek angeklagt. Sie sollen vor drei Jahren einen Gast vermöbelt haben. Einer der Angeklagten kam im stahlgrauen Ausgehanzug. Das Barett legte er vor sich auf den Tisch. Ein Berufssoldat. Das atmet. Vermutlich Seriösität.

Mein Auftraggeber kann nur bedingt mithalten. Er schult gerade zum Bademeister um.

HÖCHST VERDÄCHTIG

Einem Durchsuchungsprotokoll entnehme ich, dass die Polizei bei einem Mandanten einen Ordner mit folgender Aufschrift beschlagnahmt hat:

law blog

Höchst verdächtig, in der Tat.

WIDERSPRÜCHLICHES VERHALTEN

Telefonnotiz über einen Anruf um 18.37 Uhr:

Frau W. bittet um sofortigen, dringenden Rückruf. Hat ein gerichtliches Schreiben erhalten. Habe ihr Handynummer geben wollen. Sie wollte diese aber nicht notieren.

IHRE AKTE WIRD VERNICHTET

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte drückt sich klar aus, wenn er Eingaben verwirft:

Diese Entscheidung ist endgültig. … Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beratungen im Richterausschuss geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und Ihre Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.