Justitia Colonia heißt das neue Weblog des Kölner Rechtsanwalts Andreas Schwartmann.
HORRORFLUG
Frag einen Anwalt, immer wieder schön:
Horrorflug: Mit 1-motoriger Cesna unter ICE-Brücke durchgeflogen. Gefängnisstrafe?
HAUSPOST
Das große Kanzleikind antwortet sogar.
DICHTE
Die Trattoria Gemelli liegt schräg gegenüber und ist an sich empfehlenswert. Nur mittags herrscht dort eine fast unzumutbare Anwaltsdichte, wie ich gerade feststellen musste. Dann dürfen offensichtlich auch die Ferkelstecher aus den umliegenden Großkanzleien mal ans Licht.
PECH FÜR ANWALT S.
Anwälte, die sich in Weblogs auf den Schlips getreten fühlen, müssen in eigener Sache tätig werden. Wenn sie eine andere Kanzlei beauftragen, müssen sie die Kosten hierfür selbst tragen. Denn auch im Abmahn(un)wesen gilt die Pflicht, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen. Diese Auffassung vertritt das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil, über das die Berliner Kollegen der Kanzlei SEWOMA berichten. In eigener Sache, übrigens.
DER NEUE
Die FAZ berichtet über den neuen Vorsitzenden im Mannensmann-Verfahren. Stefan Drees war bis vor zwei Jahren Zivilrichter. Mittlerweile ist er Vorsitzender von drei Strafkammern. Die Reportage gibt übrigens einen schönen Einblick in den Alltag bei Gericht.
GENERALVERDACHT
Bundestag soll massive Überwachung der Telekommunikation absegnen.
Und wieder wird ein Stück Freiheit zu Grabe getragen. Der Bürger wird zum potenziellen Straftäter degradiert und unter Generalverdacht gestellt. Nico Lumma fasst die Aussichten gut zusammen:
1. Augenmaß wird neu definiert.
2. Von der Unschuldsvermutung wird abgerückt.
3. SAN/NAS-Hersteller werden sich freuen.
4. „internationaler Terrorismus“ wird auch in Deutschland weiter als Argument zur Beschneidung der Grundrechte angeführt.
5. die Forderung von Generalbundesanwalt Nehm nach der Nutzung von Maut-Daten für die Fahndung entspricht der generellen politischen Denke und wird in Kürze nicht mehr als „völlig abstrus“, sondern als „ach warum eigentlich nicht, das Zeugs hat eh so viel gekostet“ bewertet.
6. die Damen und Herren Rechtspolitiker verbindet die gefährliche Mischung von Ahnungslosigkeit und Ignoranz.
ESSEN WIE OMA
Was ist das für ein komischer Reis in meiner Suppe?
Das ist kein Reis. Das sind Graupen.
Schade, dass ich dem Restaurant nicht online war (Wikipedia: Graupen). Sonst hätte ich die Suppe doch gegessen.
Vielleicht.
JABBER WIRD ERKLÄRT
Florian Holzhauer, der dieses Blog technisch betreut, hält morgen in Berlin einen Vortrag über Jabber, eines seiner anderen (und wichtigeren) Projekte:
Seit 1998 wird das offene Instant Messaging-Protokoll „Jabber“ entwickelt. Inzwischen RFC-Standard und mit über 160 Protokollerweiterungen bietet es eine Menge an Möglichkeiten und Anwendungsbereiche, die sich in Bereichen des digitalen Lebens wiederfinden. Seit kurzem auch von großen Firmen wie Google oder Lycos entdeckt, gilt das Jahr 2006 als „das Jahr von Jabber“. Nach einer kurzen Einführung für den Jabber-Einsteiger will dieser Vortrag einen groben Abriss über den aktuellen Zustand und Möglichkeiten sowie einen Ausblick in die Zukunft geben.
SCHWARZ – UND BESCHULDIGT
Ich finde es etwas peinlich, wenn einem Vernehmungsbeamten fürs Protokoll und einige Vermerke keine andere Bezeichnung einfällt als „der beschuldigte Schwarzafrikaner“.
Will man uns damit etwas mitteilen? Oder drückt es nur eine gewisse Verblüffung, womöglich auch etwas Unmut über den Umstand aus, dass der Betroffene gleich zu Anfang der Vernehmung einen deutschen Personalausweis vorlegen konnte?
OHNE ANWALT
Vielleicht war die Fachanwältin für Familienrecht, mit der ich vorhin telefoniert habe, deswegen so schlecht drauf.
EINFACH GELAGERT
Ich überlege, ob ich künftig überhaupt noch in Straf- und Bußgeldsachen mit der DAS Rechtsschutzversicherung korrespondiere.
Bei einer Verkehrsstrafsache beginnt die DAS etwa eine Diskussion darüber, ob es sich um eine „durchschnittliche“ Angelegenheit handelte. Dass bei dem Unfall ein Motorradfahrer zu Fall gekommen und nicht unerheblich verletzt worden ist, spricht schon dafür, dass es sich nicht um eine bloße Bagatelle handelt. Folglich drohte auch Fahrverbot bzw. eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Aber nein, die DAS meint, nach den vorliegenden Unterlagen sei die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfach gelagert gewesen und auch nicht schwierig. Abgesehen davon, dass eine „durchschnittliche“ Angelegenheit weder kompliziert noch schwierig sein muss, sondern halt durchschnittlich, handelt es sich bei Verkehrsstrafsachen nun mal um den klassischen Fall der normalen Angelegenheit.
Über all das könnte man ja noch diskutieren, würde die DAS es zumindest so handhaben wie andere Versicherungen. Und schon mal den Betrag zahlen, den sie für angemessen hält. Aber nein, die Versicherung verlangt Folgendes:
KEIN ABSCHUSS
Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz gelesen. Und sich daran gehalten. Deshalb hat es heute die ins Luftsicherheitsgesetz geschriebene Möglichkeit, von Terroristen entführte Flugzeuge durch die Bundeswehr abschießen zu lassen, für nichtig erklärt.
Mehr z.B. in der Süddeutschen Zeitung.
FÜR DEN KAISER
Bayerische Polizisten haben möglicherweise versucht, eine Temposünde von Franz Beckenbauer zu vertuschen. Nachdem Beckenbauer in einer Tempo-30-Zone deutlich zu schnell geblitzt worden sei, soll die Fahrt als Polizeieinsatz deklariert worden sein. Und dies, obwohl Beckenbauer deutlich auf dem Foto erkennbar gewesen sei. Der Express berichtet, einige der Beteiligten seien bereits zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
KOMPLETT SANIERT
Hurra, der „Fliesenfachbetrieb“ war da:
Und jetzt ganz schnell zum Anwalt.