
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Der ARD ist es nicht gelungen, sich unter Berufung auf Markenrechte die Domain „wahltipp.de“ zu sichern. Im Gegenteil: Der Inhaber der Domain drehte den Spieß um und verklagte die ARD. Die Kosten des Verfahrens tragen die Gebührenzahler.
Einzelheiten bei domainundrecht.de / Beschluss des Landgerichts Düsseldorf
Was mich wundert: Die Musik- und Filmindustrie erhält gar keinen Auskunftsanspruch gegen Kaufhausbetreiber. Dabei könnte man potenzielle Privatkopierer doch hervorragend mit den Bildern der Überwachungskameras an den Kassen und den Daten der Kartenzahlungen ausfindig machen.
Um mich nicht in Gefahr zu begeben, werde ich – wie andere auch – keine kopiergeschützten Datenträger mehr kaufen. Nicht mal am Grabbeltisch. Und auch nicht als Geschenk.
Ich habe nicht mal den Anflug von Panik. Gucke ich halt mehr Pornos. Und Bücher gibt’s ja auch noch.
Spiegel online berichtet Hintergründe zu dem Prozess um ein durchgestrichenes Hakenkreuz. Außerdem: Grünen Chefin Claudia hat auch so einen Button getragen und sich selbst angezeigt.
(Danke an Andrea Altefrone und Mathias Schindler für den Link)
Fristablauf heute. Berufungserwiderung zum Landesarbeitsgericht fertig um 14.19 Uhr. Das ist fast schon auf den letzten Drücker. Zumindest für mich.
Aber ich habe mir heute Morgen eine kleine Freude gegönnt und in dieser Sache die Gegenvorstellung geschrieben.
Nicht, dass ich auch nur die kleinste Hoffnung hätte, die betreffenden Richter überzeugen zu können. Aber bei einer Verfassungsbeschwerde kann es nicht schaden, wenn der Rechtsweg mehr als ausgeschöpft ist.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mir erschließt sich die Zielrichtung Ihres Schriftsatzes vom 9. März 2006 nicht. …
Hochachtungsvoll
Richter am Landgericht
Ausnahmsweise keine Richterschelte. Das Schreiben richtet sich an den gegnerischen Anwalt.
„Einschreiben.“
„Moment, ich komme kurz runter.“
Nächstes Mal sage ich in die Sprechanlage: „Dritter Stock.“
Mal sehen, was passiert.
Die unangemessene Äußerung eines Staatsanwalts vom Anfang Februar hat jetzt den gesamten Apparat der nordrhein-westfälischen Justiz auf Trab gebracht: Unter der Überschrift „Minderheiten-Bezeichnung“ hat das Ministerium auf sieben Seiten über alle Gerichtspräsidenten, Generalstaatsanwälte und Behördenleiter bis hinunter in die kleinste Amtsstube an einen im Januar 2004 aufgehobenen Erlass erinnert.
Darin war die Weisung gestrichen worden, Sinti und Roma nicht so zu nennen; denn es sei ja selbstverständlich, Minderheiten nicht zu bezeichnen. Aktuell wird nun nochmals gemahnt: „dass Hinweise auf die Herkunft, auf die Zugehörigkeit von Personen, Tätern oder Tatverdächtigen zu einer ethnischen oder religiösen Minderheit oder auf deren Hautfarbe nur erfolgen sollen, wenn dies für das Verständnis der Fall ist“.
Daran hatte sich der vom Zentralrat der Sinti und Roma gerügte Staatsanwalt offenbar nicht gehalten. (pbd)
Im Ausland können deutsche Touristen bestimmt bald coole T-Shirts kaufen. „I survived Phuket Air“ wäre das richtige für mich.
Schröder erwirkt einstweilige Verfügung gegen Westerwelle.
Ich bin Optimist. Deshalb setze ich einen Fünfer gegen Schröder.
Nach einem Bericht des Handelsblatts ist die „Bagatellklausel“ nicht mehr im Gesetzentwurf für das neue Urheberrecht enthalten. Justizministerin Zypries hätte damit einen Rückzieher gemacht. Ursprünglich sollten Kopien für den Eigengebrauch und eng verbundene Personen straflos bleiben.
Super, noch ein Grund mehr für Razzien an Schulen.
Pressemitteilung der Justizministerin
Die merkwürdig formulierte Bürgschaft hat mich zu folgendem Schreiben inspiriert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mandant nimmt überrascht zur Kenntnis, dass Sie ihn aus der nicht datierten Erklärung auf Zahlung der regelmäßigen Miete in Anspruch nehmen. Herr N. hatte die Erklärung so verstanden, dass er lediglich für eventuelle Renovierungskosten bzw. nicht gezahlte Nebenkosten haftet.
Insoweit ist das von Ihnen verwendete Formular nicht klar und verständlich. Die Verwendung des Begriffs „Nutzungsgebühren“ für die monatliche Mietzahlung ist irreführend. Hieraus wird nicht hinreichend deutlich, was eigentlich gemeint ist. Man könnte auch von einer Verschleierung sprechen, da „Gebühren“ etwas völlig anderes sind als die vetraglich geschuldete Miete. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch spricht von „Miete“ und nicht von Nutzungsgebühren. Somit ist die Klausel nicht klar und verständlich.
Die Rechtsfolge ist die Unwirksamkeit der Klausel, § 307 Abs. 1 BGB, vgl. dort insbesondere Satz 2.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unbeschränkte Bürgschaften für Mietverhältnisse ohnehin nur bis zur Drei-Monats-Kautionsgrenze wirksam sein können. Hierbei darf nur die monatliche Kaltmiete zugrunde gelegt werden. Soweit ersichtlich, fordern Sie jedoch die Warmmiete für drei Monate.
Bitte nehmen Sie den Mahnbescheidsantrag zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Auf der Nordstraße in Düsseldorf wirbt ein Telefonladen mit folgendem, riesig gedruckten Slogan: „Keine Anschlussgebühr – nur heute!“
Schon seit Wochen.
Euroweb und die Meinungsfreiheit – N 24.de berichtet.
Einer mittellosen Prozesspartei darf Prozesskostenhilfe nicht mit mit dem Hinweis verweigert werden, dass sie zuerst eine bestehende Lebensversicherung auflösen muss. Das geht nach Auffassung des Oberlandesgericht Naumburg jedenfalls dann nicht, wenn die Lebensversicherung der vernünftigen Altersvorsorge dient.
Allerdings halten es die Richter für zumutbar, wenn der Betroffene seine Versicherung für die Prozessdauer beitragsfrei stellt. Mit den ersparten Beiträgen wäre dann das Verfahren zu finanzieren.