Anwälte als Lapdancer? Der Alex-Cartoon in der heutigen FTD zeigt die marginalen Unterschiede auf.
(Danke an Michael Dettmann für den Link)
Anwälte als Lapdancer? Der Alex-Cartoon in der heutigen FTD zeigt die marginalen Unterschiede auf.
(Danke an Michael Dettmann für den Link)
Wilhelm Entenmann ./. Marcel Bartels. Der Kläger schlägt zurück – mit Kuscheltieren und Backtracks. Ich habe keinen Satz entdeckt, der für den Rechtsstreit erheblich wäre. Keine schlechte Leistung, bei immerhin dreieinhalb Seiten.
Das Reißverschlussverfahren gilt nicht, wenn jemand auf die Autobahn auffahren möchte. Das Oberlandesgericht hat dies in einem Urteil näher begründet. Zur Pressemitteilung bitte klicken: Weiterlesen
Spiegel online zur GEZ-Abzocke ab Januar 2007. Momentan habe ich nicht übel Lust, das durch alle Instanzen zu klären. Muss ich mich wohl rechtzeitig um einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht kümmern. Aber vielleicht klagt der ja auch gleich selbst.
Heute hat es mich mal in die Anwaltshalle verschlagen. Ich kille hier 30 Minuten. Eine Hauptverhandlung, in der ich den Nebenkläger vertrete, fängt erst später an. Einer der drei Anwälte auf der anderen Seite sitzt noch in einer anderen Verhandlung. Sagen seine Kollegen.
Jede Wette: Wenn ich jetzt das Notebook zuklappe und pünktlich um 12.30 Uhr vor dem Saal stehe, verzögert sich die Verhandlung weiter. Wenn ich dagegen hier noch ein paar Minuten sitzen bleibe, gucken mich alle gleich böse an, weil sie wegen mir nicht anfangen können bzw. wollen.
Ich überlege noch…
Aus dem Veranstaltungsprogramm der DüsseldorferAnwaltService GmbH:
In der Zeit vom 09.06.2006 bis 08.08.2006 (Fußballweltmeisterschaft und Sommerferien) finden keine Veranstaltungen statt.
Anscheinend dürfen wir uns dieses Jahr auf eine längere Sommerpause einstellen.
An Pflichtverteidigungen muss man nicht ärmer werden. Heute Morgen zum Beispiel. Der Termin am Landgericht dauert exakt 10 Minuten. Das Honorar aus der Staatskasse beträgt 263 € netto.
Daran sollte ich denken, wenn es sich mal wieder gar nicht rechnet.
Die Gebührenreform hat die Vergütung für Pflichtverteidiger sogar zeitabhängig gestaltet. Ab fünf Stunden Hauptverhandlung gibt es einen Aufschlag. Und ab acht Stunden sogar noch mehr. Am Landgericht betragen die Aufschläge 108 / 216 €.
Wahrscheinlich ist das Gerichtsvorsitzenden nicht bewusst. Oder egal. Letzte Woche war ich in einer Hauptverhandlung. Sie hat exakt fünf Stunden und drei Minuten gedauert. Wobei ich mir jetzt schon sicher bin, dass der Bezirksrevisor die 30 oder 40 Minuten Pausen rausrechnet, die es im Laufe des Vormittags gab.
Aber es gibt wohl schon Urteile, die dem nicht folgen. Die Hauptverhandlung dauert danach vom Anfang der Sitzung bis zum Ende. Klingt für mich nachvollziehbar. Was können Anwälte in den Pausen auf Gerichtsfluren schon groß Produktives machen?
Blogger natürlich ausgenommen.
Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „unentschuldigten Fehlens“. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis noch innerhalb der Probezeit befindet.
Nach Auffassung des Gerichts muss der Arbeitnehmer zunächst abgemahnt werden.
(Handelsblatt; Link gefunden im Rechtblog)
Der Schuldner hat eine Teilzahlung an den Gerichtsvollzieher geleistet. Dieser vermerkt handschriftlich auf dem Urteil:
Auf diesen Titel sind heute 99,40 € zur Erhebung gelangt.
Da wird einem als Gläubiger gleich warm ums Herz.
Meine Sekretärin erzählt mir gerade, dass wir eine Sprach-SMS erhalten haben. Inhalt: eine Handynummer. Wahrscheinlich jemand, der aus Kostengründen darauf spekuliert, dass wir neugierig sind und gaaaaanz schnell zurückrufen.
Träum weiter.
Weißes Hemd mit kleinen blauen Karos. Ich hoffe, das Fernsehteam vom Nachtjournal, das sich kurzfristig für ein Interview angesagt hat, kriegt nachher keinen Anfall. Ich muss mal dran denken, ein neutrales Hemd in den Schrank zu legen.
Es geht um den GVU-Skandal.
Aus dem Schreiben eines Gegners:
… nachdem ich grinsend Ihren Brief gelesen habe und mittlerweile mein Lachanfall sich wieder gelegt hat, werde ich Ihnen nun folgendes mitteilen.
Nachtrag. Gleich noch so was, auch von einem Privatmann:
… der Erhalt Ihres Schreibens vom 23.01.2006 wird bestätigt. Replik lautet wie folgt.
Samstag, sehr früh morgens, 10 Grad unter Null.
Nach durchfeierter Nacht möchte ich nur noch in mein Bett. Da ortsunkundig, muss ich den Weg suchen. Muss drei- bis viermal bremsen, um ein Straßenschild zu lesen und dann – als ich merke, dass ich in die falsche Richtung fahre – sogar einmal wenden, natürlich nicht verbotswidrig. Kurz nach dem Wendemanöver leuchtet im Rückspiegel „ Stopp Polizei“ auf.
„Allgemeine Verkehrskontrolle. Sind sie mit einem Alkoholtest einverstanden?“ Bin ich natürlich, alles im Leben macht man das erste Mal. Der Beamte bittet mich auszusteigen und lässt mich ein wenig vor sich herlaufen. Nachdem er sich überzeugen konnte, dass ich nicht schwanke, weist er mich an, das Mundstück auf das Gerät zu stecken. Mit zitternden Händen setze ich das Ding zusammen und kann dann endlich pusten. Ziemlich entspannt, weil nichts getrunken. Richtig, das Gerät zeigt 0,0 an.
Umso erstaunter vernehme ich: “ Wir möchten trotzdem eine Blutprobe!“ Wie jetzt? „Drogen oder Medikamente!“ Hä? Der Beamte zeigt wortlos auf meine zitternden Hände. Mit klappernden Zähnen versuche ich ihm klar zu machen, dass ich zittere, weil es minus 10 Grad ist, weil ich seit einer Viertelstunde leicht bekleidet ohne Mantel und Jacke auf einer zugigen Straße stehe. Und überhaupt noch nie im Leben Drogen.
„Ich möchte jetzt meinen Kollegen anrufen, der macht Strafrecht.“ Da blickt er auf, nimmt meine Papiere und steigt in den Streifenwagen, spricht über Funk. Nach ein paar Minuten weiteren Frierens wünscht er mir dann mit einem äußerst netten Lächeln eine gute und sichere Heimfahrt. „Und fahren sie bitte vorsichtig, es ist ja bitterkalt heute Nacht, da kann es auch mal glatt sein“. Genau, und man kann schon mal frieren… Annette Mertens
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Ich habe zwei USB-Sticks mit jeweils 128 MB. Beide habe ich noch nicht ausgereizt. Nicht mal ansatzweise. Ist ja auch schwierig, wenn man es praktisch nur mit Texten zu tun hat.
Woher also das plötzliche Verlangen, auf 1 GB aufzurüsten? Gut, wenigstens geht es nicht um Schuhe.
„Wie er aufwacht, ist es elf. Jetzt mußt du wissen, immer wenn der Brenner mehr als acht Stunden geschlafen hat, ist er mit Kopfschmerzen aufgewacht. Jetzt hat er aber vierzehn Stunden geschlafen. Und genau in dem Moment, wie ihm ein Arzt mit der elektrischen Handstichsäge den Schädel absägen will, wacht er auf. Natürlich gleich ins Klo gekotzt, aber das Kopfweh ist nachher nur noch heftiger gewesen. Möchte man glauben, man kann es hinauskotzen, aber nichts.“