VERTRAGSSTRAFE FÜR SPASSBIETER

Vertragsstrafen für Spaßbieter bei ebay hat ein Gericht für zulässig erklärt, berichtet heise online.

Allerdings wird das gewerblichen Anbietern und Leuten, die öfter etwas versteigern, kaum helfen. Denn spätestens mit der Absicht, die Klausel mehrfach zu verwenden, wird sie zur Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB). In AGBs sind Vertragsstrafen grundsätzlich unzulässig.

VERLIEBTER RICHTER

Ein verliebter Richter soll in München an eine Kammer für Handelssachen strafversetzt worden sein. Laut Netzeitung hatte er der Freundin eines Angeklagten SMS-Botschaften geschickt und war deshalb als Strafrichter nicht mehr tragbar. Inhalt einer SMS war nach dem Bericht das Angebot, den Angeklagten länger einzusperren – „damit du Ruhe hast“.

(Danke an Christoph Schnabel für den Link)

DRAMATISCHER APPELL

Allgegenwärtige Überwachung. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor einem „Klima des Misstrauens“. Denn sie beobachtet „einen dramatischen, stetigen Anstieg“ beim Einsatz von Wanzen und Mini-Kameras. Ihr Vorsitzender appelliert gar:

Die Bundesrepublik darf keine Bespitzelungs-Gesellschaft werden.

Der Gewerkschafter meint allerdings nur die angeblich zunehmende Schnüffelei durch Private, Arbeitgeber zum Beispiel.

Mehr zum Lachen bei Spiegel online.

(Danke an Marco Zaccaria für den Link)

ANWALTSFREUNDLICH

Ich wollte gerade per Fax eine Frist verlängern lassen. Aber das Amtsgericht Düsseldorf hatte geschrieben:

Der anliegende Schriftsatz wird zur Kenntnis- und Stellungahme möglichst binnen zwei Wochen übersandt.

Das ist ja mal eine anwaltsfreundliche Formulierung.

KALKULIERT

Einen Brief an einen Staatsanwalt diktiert, den man einfach nicht ans Telefon bekommt. Angeboten, dass mein Mandant einen Geldbetrag zahlt, wenn die Sache eingestellt wird. Darauf hingewiesen, dass dies einen Zwergelefantenprozess um angebliche Insolvenzvergehen vermeiden könnte.

Kurz überlegt, ob es sinnvoll ist, darauf hinzuweisen, dass mit dem Vorschlag kein Geständnis verbunden ist. Davon abgesehen, weil Staatsanwälte mitunter vor einer Einstellung ein Geständnis hören wollen. Obwohl es definitiv nicht erforderlich ist. Ein kalkuliertes Missverständnis sozusagen, um die Chancen auf eine Zustimmung zu erhöhen.

Das Risiko scheint mir gering. Ich habe noch keinen Richter erlebt, der den Einstellungsvorschlag des Beschuldigten als Geständnis wertet. Aber ein Rest Unbehagen bleibt – wie so oft.

DICHTE

Die Trattoria Gemelli liegt schräg gegenüber und ist an sich empfehlenswert. Nur mittags herrscht dort eine fast unzumutbare Anwaltsdichte, wie ich gerade feststellen musste. Dann dürfen offensichtlich auch die Ferkelstecher aus den umliegenden Großkanzleien mal ans Licht.

PECH FÜR ANWALT S.

Anwälte, die sich in Weblogs auf den Schlips getreten fühlen, müssen in eigener Sache tätig werden. Wenn sie eine andere Kanzlei beauftragen, müssen sie die Kosten hierfür selbst tragen. Denn auch im Abmahn(un)wesen gilt die Pflicht, möglichst keine unnötigen Kosten zu verursachen. Diese Auffassung vertritt das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil, über das die Berliner Kollegen der Kanzlei SEWOMA berichten. In eigener Sache, übrigens.

GENERALVERDACHT

Bundestag soll massive Überwachung der Telekommunikation absegnen.

Und wieder wird ein Stück Freiheit zu Grabe getragen. Der Bürger wird zum potenziellen Straftäter degradiert und unter Generalverdacht gestellt. Nico Lumma fasst die Aussichten gut zusammen:

1. Augenmaß wird neu definiert.
2. Von der Unschuldsvermutung wird abgerückt.
3. SAN/NAS-Hersteller werden sich freuen.
4. „internationaler Terrorismus“ wird auch in Deutschland weiter als Argument zur Beschneidung der Grundrechte angeführt.
5. die Forderung von Generalbundesanwalt Nehm nach der Nutzung von Maut-Daten für die Fahndung entspricht der generellen politischen Denke und wird in Kürze nicht mehr als „völlig abstrus“, sondern als „ach warum eigentlich nicht, das Zeugs hat eh so viel gekostet“ bewertet.
6. die Damen und Herren Rechtspolitiker verbindet die gefährliche Mischung von Ahnungslosigkeit und Ignoranz.