RSS UND ICH

Grundsätzlich hadere ich mit RSS. Ich möchte die Gründe nicht wiederholen, hier ist alles gesagt.

Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass es mit dem Google Reader klappen könnte. Das geht locker und leicht, wie G-Mail halt.

(Disclaimer: Dies ist keine Schleichwerbung; es liegt kein Multimillionen-Dollar-Angebot zur Übernahme des law blog vor.)

ONLINE-BELEIDIGUNG

Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Der Beklagte hatte in einem Forum über den Kläger geschimpft:

„Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige große Vermarkter gekickt haben und auch Strafantrag gestellt haben. Wer mit Herrn C. Geschäfte macht ist leider selber Schuld. Impressum lesen hilft.“

Ein Prozess mit diesem Streitwert kostet den Verlierer ca. 2.100,- EUR Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Näheres bei der Kanzlei Dr. Bahr.

TICKET 2000: BILLIG UND FALSCH

Ich kann jedem Fahrgast im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr nur raten, keine Tickets außerhalb der offiziellen Geschäftsstellen zu kaufen. Gerade Monatskarten sind häufig vor Bahnhöfen und an Kiosken „im Angebot“. Meist zur Hälfte des regulären Preises.

Dabei handelt es sich entweder um abgezweigte Ware. In diesem Fall droht dem Käufer Ärger wegen Hehlerei. Oder es sind Fälschungen. Dann ist der Fahrgast wegen Urkundenfälschung dran. Beförderungserschleichung kommt jeweils hinzu.

Es gibt natürlich auch Situationen, in denen es am Vorsatz fehlt. So fragt eine Mandantin von mir am Bahnsteig immer Leute, ob sie auf deren Ticket 2000 mitfahren darf. Jetzt soll sie sich als Schwarzfahrerin verantworten, weil ein Mann, der ihr dies großherzig erlaubte, mit einem gefälschten Fahrausweis unterwegs war. Da hoffe ich doch stark auf einen einsichtigen Staatsanwalt.

In rauen Mengen auf dem Markt sind übrigens derzeit Tickets 2000 der Firma StadtBus Dormagen. Schriftbild und Layout sind, wie das Unternehmen selbst in einem Warnschreiben mitteilt, vom Original kaum zu unterscheiden.

Zu erkennen sind die Fälschungen nur für Insider. Die Tickets werden auf Papier gedruckt, das seit 2003 nicht mehr verwendet wird. Das Papier stammt wahrscheinlich aus einem Einbruch bei dem Verkehrsbetrieb.

FORSCH

Ich gehe ja nicht oft zum Arzt. Und wenn, dann zu freundlichen.

Es gibt aber auch andere Kaliber. Da kriegt der Patient die Rechnung. Zahlungsfrist: 10 Tage. Und am Tag 12 liegt schon das Anwaltsschreiben im Briefkasten. Darin wird nicht nur in forschem Ton die Rechnung angemahnt, sondern auch mit einer Klage gedroht, sollten die gleichzeitig berechneten Anwaltsgebühren nicht überwiesen werden.

Dabei war der Patient nur zweieinhalb Wochen im Urlaub. Ein guter Teil der Erholung ist schon wieder futsch, dem Herrn Doktor sei Dank.

BLOGGING TOM VS. EYPO

Erfahrungen mit Unternehmen zu veröffentlichen kann unangenehm sein. Merkt derzeit Blogging Tom aus der Schweiz. Er fühlt sich wegen kritischer Anmerkungen von einer Firma unter Druck gesetzt, welche die „Eypocard“ anbietet.

Interessant ist dabei, dass der Gegner nach Toms Angaben die offene Auseinandersetzung scheut und zu U-Boot-Methoden greift. Wer weiß, vielleicht hat es ja seinen guten Grund, dass das Produkt auf der Warnliste der Stiftung Warentest zu finden ist.

Freut mich, dass sie den empfohlenen Schweizer Kollegen als Idioten beschimpfen. Dann muss der Mann ja gute Arbeit leisten.

NUR MIT PUMPE

In Ratingen, berichtet die Rheinische Post, hat die Polizei eine 41-Jährige festgenommen. Die Frau soll im Hof des Polizeireviers die Luft aus den Reifen der Polizeiautos gelassen haben. Sie schaffte drei Wagen, bevor sie erwischt wurde.

Ob solche Streiche strafbar sind, wird seit langem diskutiert, bevorzugt in Anfängerübungen an der Universität.

Die sogenannte herrschende Meinung stellt auf den Aufwand und die Mühe ab, der mit dem Wiederbefüllen der Reifen verbunden ist. Sie sieht dann auch eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung und bejaht eine Sachbeschädigung. Anders soll es nur sein, wenn zum Beispiel eine Luftpumpe greifbar ist. (Alter Juristengrundsatz: Keine Ausnahme ohne Ausnahme von der Ausnahme.)

Die Gegenauffassung sagt: keine Sachbeschädigung ohne Substanzverletzung; ein platter Reifen ist auch ein Reifen. Das klingt für mich überzeugender. Immerhin ist der Sachentzug (zum Beispiel vorübergehendes Verstecken einer Sache) auch nicht strafbar, obwohl er weiter geht. Vielleicht blitzt hier auch die löbliche Auffassung des (früheren) Gesetzgebers durch, dass man nicht für alles die Keule des Strafrechts schwingen muss.

Womöglich beweisen die Beamten Galgenhumor und verzichten auf den Strafantrag.

AUFFORDERUNG

„Sehr geehrter Herr Vetter,

… können Sie wegen der Sache noch mal nach hacken?“

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um einen Schreibfehler handelt.

DÖNER

Ich muss sagen, das ist bislang ein abwechslungsreicher Tag. Heute Morgen das James-Bond-Auto. Jetzt geht es um eine Döner-Produktionsstätte. Zentraler Bestandteil dürfte die „Vakuum Meng-und Massiermaschine“ Typ Vakona sein. 18 Kilo roter Paprika und 14 Kilo Hähnchengewürz spielen wichtige Nebenrollen.

GOLDFINGER

Wirklich schade, dass ich kein Autofreak bin. Sonst hätte mir der Ortstermin heute sicher außergewöhnliche Freude bereitet. Im Mittelpunkt stand ein Aston Martin DB 5, das bevorzugte Auto des frühen James Bond (z.B. „Goldfinger“):

VERMIETER

Ich lese das Schreiben einmal. Ich lese es zweimal. Kaum zu glauben, der Vermieter erkennt die geltend gemachte Mietminderung an. Und zwar in vollem Umfang.

Wenn ich mich nicht schwer täusche, hat noch nie ein Vermieter die von mir angesetzten Minderungsbeträge einfach so akzeptiert. Bevor jetzt die Frage aufkommt, ob ich die Minderung zu niedrig angesetzt habe, ein kleiner Hinweis: Vermieter ist in diesem Fall der Staat.

Es ist nicht sein Geld.

DIE GEHEN DOCH NICHT PLEITE

Wir Rechtsanwälte sind schlau. So schlau, dass wir uns gerne bereit erklären, den Beitrag fürs Sportstudio ein Jahr im Voraus zu zahlen. Aber wir müssen uns ja auch nicht immer an das halten, was wir einem Mandanten geräten hätten.