Von Diplom-Jurist Sascha Kremer
Was schuldet eigentlich der Verkäufer? Gerade bei Internetauktionen gibt es häufig Streit, ob die Lieferung vertragsgemäß ist.
Nachfolgend ein kurzer Überblick:
Ein Kaufvertrag iSd § 433 BGB kommt durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen iSd §§ 145 ff. BGB zustande: Auf den Antrag des Verkäufers (gerne auch als Angebot bezeichnet) erklärt der Käufer die Annahme des Antrags, womit der Vertrag geschlossen ist. Die Einhaltung einer bestimmten Form („schriftlicher Vertrag“) ist dabei keine Wirksamkeitsvoraussetzung; im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Formfreiheit, was sich ohne weiteres im Umkehrschluss aus § 125 BGB ergibt.