Können wir uns vor der Verhandlung kurz unterhalten?
Solche Worte aus dem Mund einer Richterin sind ein gutes Signal. Die Verständigung im Strafverfahren, der Deal, rückt näher. In der Tat lässt sich das Gespräch hervorragend an.
Neben der Staatsanwältin sind auch die Schöffen im Saal. Wir gehen alle Vorwürfe durch, streichen den einen oder anderen raus. So kann eine umfangreiche Beweisaufnahme vermieden werden. Wichtig ist doch, was am Ende rauskommt. Darin sind sich alle Beteiligten einig.
Wir feilschen. Wie sich das gehört. Am Ende steht ein vernünftiges Strafmaß. Ein Jahr und vier Monate. Auf Bewährung. Auch die Bewährungsauflagen spricht die Richterin an. „Ich denke, ein Bewährungshelfer kann nicht schaden.“ Die Schöffen nicken. Auch ich bin einverstanden. Das war’s dann, die Verständigung steht.
Aber in diesem Punkt soll ich mich irren.