VERWAISTE RÄUME

Wer von einer finanziell klammen Firma eingestellt und bald darauf wieder auf die Straße gesetzt wird, kann möglicherweise Schadensersatz verlangen. Das Handelsblatt berichtet über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. Dort war eine Chefsekretärin aus ungekündigter Stellung abgeworben worden. An ihrem ersten Arbeitstag fand sie nur verwaiste Räume vor. Am nächsten Tag die Kündigung. Der Arbeitgeber muss ihr die Differenz zwischen vereinbartem Lohn und Arbeitslosengeld zahlen. Denn er hätte der Mitarbeiterin offenbaren müssen, dass ihr Job akut gefährdet ist.

GEWÄHLT

Ich hatte gerade die Wahl, wo ich eine Kündigungsschutzklage einreiche. In Köln. Dort war der Arbeitnehmer ausschließlich eingesetzt. Oder in Dortmund. Dort hat die Firma ihren Sitz.

Ich habe mich für Dortmund entschieden. Köln hat den Ruf des langsamsten Arbeitsgerichts im Land. Mitunter dauert es dort Monate, bis der erste Gütetermin stattfindet. Dann lieber Dortmund. Die Anreise ist zwar etwas weiter. Aber soweit ich mich an meinen letzten Fall dort erinnere, flutscht es einigermaßen.

NICHTS GEAHNT ?

Der Prozess gegen Ernst Zündel ist nach dem ersten Verhandlungstag geplatzt, weil das Gericht seine Pflichtverteidigerin zwangsweise vom Mandat entbunden hat. Mich stimmt an der ARD-Meldung nachdenklich, dass Zündel nach Auffassung des Gerichts einfach so in Untersuchungshaft bleiben muss, bis sich ein neuer Pflichtverteidiger eingearbeitet hat. Nach Angabe des Staatsanwalts ist mit einem Termin in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

Ich unterstelle mal, dass das Gericht schon seit längerem wusste bzw. ahnen konnte, welchen Kurs die Verteidigung Zündels fahren wird. Die Schriftsätze der Verteidigerin geisterten, soweit ich mich erinnere, schon einige Zeit vor dem Verhandlungstermin durch die Medien. Außerdem wird das Gericht ja nicht erst am Verhandlungstag erfahren haben, dass hinter der bisherigen Pflichtverteidigerin der ungeliebte Anwalt Horst Mahler seine Strippen ziehen soll.

Wieso hat das Gericht also nicht rechtzeitig einen weiteren Pflichtverteidiger für Zündel bestellt? Wäre das geschehen, hätte der Prozess nicht platzen müssen.

In Haftsachen gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Und ein striktes Verhältnismäßigkeitsgebot. Auch wenn einem Herr Zündel nicht sympathisch ist, wird man zumindest einen Gedanken an eine neuere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschwenden müssen. Die höchsten Richter haben nämlich festgestellt, dass Fehler der Justiz eine unnötig verlängerte Untersuchungshaft nicht rechtfertigen.

LIEGT GUT

Ich habe einige edding-Marker bestellt. Um Dokumente besser schwärzen zu können, bevor sie als PDF ins Netz gehen.

Ich muss sagen, der edding 800 liegt sehr gut in der Hand.

Für die nächste Größe bräuchte man wahrscheinlich schon einen Waffenschein.

SEHR UNFREUNDLICH

Telefonnotiz:

Richter N. bittet um RR. Betr.: Az xxx. Wenn Sie sich bis 17.25 Uhr nicht melden, wird er einen Gerichtstermin bestimmen. Er war sehr unfreundlich und war verärgert. Einen Vorschlag für einen Termin wollte er mir aber auch nicht machen. Den Namen des Mdt. – war schwer zu verstehen – wollte er mir nicht buchstabieren.

Mir wären glatt zwölf Minuten für einen Rückruf geblieben – selbst wenn ich im Büro gewesen wäre. Ich vermute langsam, dass dem Mann so was Freude macht. Er ruft nämlich gerne am späten Nachmittag an und schnauzt rum, wenn ihm der betreffende Anwalt nicht augenblicklich zur Verfügung steht.

Wahrscheinlich telefoniert er gar nicht, um Terminsverlegungsanträge zu vermeiden. Sondern nur, um jemanden zurechtfalten zu können. Um die Uhrzeit ist er wahrscheinlich auf Entzug, weil seine letzte Sitzung schon ein paar Stunden zu Ende ist.

PAKETE

Der Paketbote war angesäuert. Er brachte die Büromaterialbestellung, die ich am Sonntag gefaxt habe.

Paketbote: Sind Sie alleine?

Sekretärin: Ja.

Paketbote: Dann viel Spaß, jetzt kommen 20 Pakete.

Voller Hausflur, endloses Gerumpel, grußloser Abgang.

Heute Abend schleppe ich dann. Der ganze Kram, davon zehn Großpackungen Kopierpapier, muss noch in den Keller.

LANGSAM

Am 8. November 2005 erlässt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid. Mein Mandant soll am 16. November 2004 als Lkw-Fahrer die Lenkzeiten überschritten haben. Also vor gut einem Jahr.

Das klingt zunächst mal nach Verjährung. Die tritt bei den meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach drei Monaten ein. Auch die „normale“ Verjährungsfrist von sechs Monaten wäre schon abgelaufen.

Damit lässt man aber unsere Brummifahrer nicht wegkommen. Die höchste Geldbuße gemäß § 8 Fahrpersonalgesetz beträgt nämlich 5.000 €. Und da ist man schon im Bereich, in dem § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine einjährige Verjährung vorsieht. Die Verjährungsfrist steigert sich nämlich nach der Höhe des maximalen Bußgeldes – auf längstens drei Jahre.

Die Bußgeldstelle war also langsam, aber nicht langsam genug. Was für mich bedeutet, dass ich mal wieder Tachoscheiben studieren darf.

GELÖSCHT

Ich habe einen Beitrag von gestern Abend gelöscht. Vielen Dank an die Kommentatoren, die darauf hingewiesen haben, dass man gewisse Internetphänomene nicht noch anfüttern sollte. Sie haben mich überzeugt.

FRISTLOS NUR MIT FRIST

Kündigungsgründe sollen nicht auf Halde gelegt werden können. Deswegen gilt für fristlose Kündigungen eine Frist von zwei Wochen. Hat der Kündigungsberechtigte ausreichend Kenntnis von allen notwendigen Tatsachen, beginnt die Frist zu laufen (§ 626 BGB).

Zu langes Abwarten schadet also. Das Handelsblatt stellt die Problematik anhand eines aktuellen Falles in einer Aktiengesellschaft dar. Die gleichen Grundsätze gelten aber auch sonst, insbesondere bei Angestellten.

ATOMUHREN

Es gibt Telefaxe und fristwahrende Telefaxe. Zumindest beim Landgericht Hamburg. Der Kollege Sascha Kremer hat diese Novität in der deutschen Gerichtsinfrastruktur entdeckt.

Da es sich um ein Mandat handelt, das Sascha bei mir im Büro bearbeitet, konnte ich gerade mal unbefangen mit dem Herrn von der Geschäftsstelle plaudern. Der sagt, dass nur die Faxe in der Posteingangszentrale so ausgerüstet sind, um die Uhrzeit des Eingangs genau festzuhalten. Dort sind wahrscheinlich Atomuhren eingebaut.

Auf die normale Uhrzeit im Fax der Geschäftsstelle, das ist das nicht fristwahrende, will oder kann man sich am Landgericht Hamburg anscheinend nicht verlassen. Jedenfalls übernehme das Gericht keine Gewähr, dass das Fax noch bis 24 Uhr am Tag des Fristablaufs eingegangen ist. Nach Büroschluss werde es jedenfalls kritisch, dann dann ist niemand mehr da, der die Zeit des Eingangs auf dem Fax notieren kann.

Der Mitarbeiter findet die Situation selbst verwirrend, denn „eigentlich ist das Geschäftsstellenfax der direkte Draht zur Kammer“.

Mal wieder ein Fall sinnstiftender Bürokratie. Denn will sich das Gericht im Zweifel wirklich mit dem Hinweis herausreden, dass man nicht in der Lage ist, die Uhr in einem Faxgerät einzustellen? Oder hat man einfach keine Lust?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Kommunikationsfehler, die in der Sphäre des Gerichts stattfinden, nicht dem Rechtsuchenden angelastet werden.

Fakt dürfte also sein: Eine Behörde, die einen heute üblichen Kommunikationsweg öffnet, kann ihn nicht zu einer Risikostrecke rückbauen. Jedenfalls nicht einem derartigen Verwirr-Disclaimer.

NOCHMAL TOD

Das Amtsgericht Hagen informiert meine Kollegin darüber, dass ein Vollstreckungsbescheid nicht zugestellt werden konnte:

Grund: Empfänger verstorben

In der Anlage der amtliche Vordruck auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides. Mit der Bitte, diesen gut lesbar auszufüllen. In dem Antrag kann man lediglich eine Angabe machen: die „neue Anschrift“.

Fragt sich nur, das dann noch was bringt.

ABSCHREIBEN

Fünf Jahre musste ich gegen einen früheren Mandanten vollstrecken. Angefangen haben wir mit einer Forderung von 368,75 DM. Zuletzt belief sich der Rückstand auf 566,75 €. Ein Großteil Gerichtsvollzieherkosten.

Nun teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass der frühere Mandant verstorben ist. Erben, das weiß ich, sind nicht vorhanden.

Bleibt nur noch, die Auslagen abzuschreiben. Und die Akte zu schließen.

ANWALTSWERBUNG – SO NICHT

Anwälte dürfen nicht einfach eine Liste ihrer „Gegner“ auf ihre Homepage stellen, um damit Werbung zu machen. Das Kammergericht Berlin untersagte es einer Anwaltskanzlei, einen Finanzdienstleister in einer negativen Referenzliste als früheren Prozessgegner zu listen.

Nach Auffassung des Gerichts ist es für Firmen zwar nicht grundsätzlich ehrenrührig, in einer Liste als Prozessgegner aufzutauchen. Da sich die Anwälte aber als Anlegerschützer profilieren, entstehe hier ein negativer Beigeschmack. Das müsse die Firma nicht hinnehmen, zumal außer ihrem Namen keinerlei weitere sachliche Informationen geliefert würden.

Das Urteil (8 Seiten, PDF) dürfte die Webmaster mancher Anlegerkanzlei in hektische Betriebsamkeit versetzen.

(Link gefunden im Handakte WebLAWg)

ANWALT EINGEBUCHTET

Deutsche Strafverteidiger ehren einen Kollegen, dem eine in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte einmalige Erfahrung zuteil wurde: Ein Amtsrichter aus Hagen schickte den Anwalt wegen Unbotmäßigkeit ins Gefängnis. Zum Glück waren beim Oberlandesgericht Richter zu erreichen. Sie hoben die Entscheidung auf. Der Preisträger hatte nach einigen Stunden seine Freiheit wieder.

Die Anzeige gegen den Amtsrichter wegen Rechtsbeugung soll daran gescheitert sein, dass ihm kein Vorsatz nachzuweisen sei. Und das, obwohl ihm sogar der in der Sitzung anwesende Staatsanwalt erklärt haben soll, dass die Verhaftung des Anwalts rechtswidrig ist.

Details der Ereignisse im Weblog der Kanzlei Hoenig.