Ah, der Q10-Nachschub ist eingetroffen.
FALSCHER ABSTAND
Hunderte von Autofahrern mussten Bußgelder zahlen oder sogar ihren Führerschein abgeben, obwohl die Polizei den Abstand falsch gemessen hat. Doch die Behörden weigern sich, die fehlerhaften Bescheide zurückzunehmen.
Das geschieht laut einem Bericht von plusminus derzeit in Hannover. Ursache des Fehlers: Die Polizei wertete die Filme mit einem Videorekorder aus, der eine andere Bildfrequenz hat als das Aufnahmegerät.
(Danke an Tilman Hausherr für den Link)
DEAL MIT TÜCKEN
Die Financial Times Deutschland berichtet, wie man sich heute in deutschen Strafprozessen verständigt und wie beharrlich viele Gerichte die Vorgaben des Bundesgerichtshofes ignorieren.
EMPFANGSBEREIT
„Seien Sie mir nicht böse, aber ich warte immer noch auf die Mail.“
„Komisch, die ist schon mindestens fünf Minuten raus.“
„Hier ist nichts angekommen. Obwohl alles läuft, na ja, alles – bis auf Outlook.“
COOOOOOOL
Gegen EnBW-Chef Utz Claassen wird wegen Bilanzfälschung ermittelt. Der gibt sich nach diesem Bericht jedoch gelassen: „Die Ermittlungen gegen mich basieren auf völlig falschen Annahmen. … Ich habe noch nicht einmal einen Anwalt mandatiert.“
Näheres zu Risiken und Nebenwirkungen entnehmen Sie Schreiben in gelben Umschlägen.
(Danke an RA Nils Becker für den Link)
LOWERED EXPECTATIONS
Gerade gehört, dass ein Jugendrichter, der die Vollstreckung im Bezirk einer Jugendhaftanstalt verantwortet, in den letzten fünf Jahren einem Halbstrafenantrag stattgegeben hat.
Ehrgeizig beschlossen, die Quote um 100 % zu verbessern.
STUBENHOCKER
Gestern im Gericht habe ich ihn nicht bemerkt. Heute im Büro auch nicht. Ich muss dringend mal raus, damit ich nicht den Ruck verpasse, der gerade durch Nordrhein-Westfalen Deutschland gehen soll.
KLEPTOMAN
In Italien beruft eine Frau auf einen interessanten Schuldausschließungsgrund: Sie ist Kleptomanin und hat hierfür auch ein ärztliches Attest. Heißt es zumindest in diesem Agenturbericht.
Hört sich erst lustig an, hat aber ernsthafte medizinische Hintergründe. Da ich selbst mit so einem Fall noch nicht befasst war, kann ich wegen Einzelheiten der Krankheit auch nur auf die Wikipedia verweisen.
(Danke an Sebastian Kayhs für den Link)
GÜLTIGE VOLLMACHT
Manche Telkos, zum Beispiel Freenet, reagieren auf Anwaltsschreiben stereotyp:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir das oben genannte Anliegen ohne gültige Vollmacht nicht bearbeiten können.
Lieber Herr Sachbearbeiter im Freenet-Service-Team, in meinem Schreiben habe ich Ihnen dargelegt, warum mein Mandant der Meinung ist, dass er den geltend gemachten Betrag nicht zahlen muss. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, dieses Schreiben nicht zu lesen, weil keine Vollmacht beigefügt war. Sie können es sogar in den Müll schmeißen.
Das ändert aber nichts daran, dass mein Mandant nicht zahlen wird. Denn er ist hierzu nicht verpflichtet. Für die Mitteilung von Argumenten bedarf es auch keiner Vollmacht. Auch nicht für den unverbindlichen Vorschlag, sich gütlich zu einigen. Fragen Sie mal in Ihrer Rechtsabteilung.
Wenn Sie uns aber so sehr misstrauen, können Sie Ihre eventuelle Antwort auch direkt an Ihren Kunden schicken.
Ansonsten machen Sie sich weiter schön lächerlich. Es grüßt
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
AUF DEN HINWEIS WIRD HINGEWIESEN
Aus dem Schreiben eines Gerichtsvollziehers:
Bitte beachten Sie den Hinweis unter der nachstehenden Kostenrechnung.
Hinweis unter der Kostenrechnung:
Bitte überweisen Sie sofort!
SCHRIFTLICH
Ein Kollege fordert mich auf, ein Empfangsbekenntnis zu übersenden. Im Rahmen einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Ich lasse meine Sekretärin bei seiner Sekretärin anrufen und ausrichten, dass wir in diesem Prozess nicht tätig waren.
Er möchte das angeblich schriftlich. Obwohl auch ein Blick in seine Verfahrensakte ergeben würde, dass wir in diesem Rechtsstreit nicht mal Pieps gesagt haben. Aber wahrscheinlich ist das nur der Reflex einer Mitarbeiterin, um dem eigenen Chef nichts erklären zu müssen.
AUSGESPÄHT
Ausgespäht! Wer was über Sie weiß …
Interessante Zusammenstellung über den weit verbreiteten Datenhunger.
(Danke an R. für den Link)
INTERNET-GEZ AB 2007
Die GEZ-Pflicht für Computer ist nach einem Bericht der Telepolis nicht vom Tisch, sondern höchst real. Ab 2007 soll es losgehen.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)
NACHFRAGEN
Sachstandsanfragen von Rechtsschutzversicherungen können nervig sein. Alle zwei Wochen ein Fax, ob sich was in der Sache getan hat. Stets verbunden mit der Frage, wann mit der Erstattung von eventuellen Vorschüssen zu rechnen ist.
Was ich nicht wusste: Ob und inwieweit ein Anwalt hierauf überhaupt antworten muss, ist berufsrechtlich umstritten. Wie der RSV-Blog berichtet, gibt es unterschiedliche Standpunkte bei den Rechtsanwaltskammern. Die Anwaltskammer in Düsseldorf scheint einen anwaltsfreundlichen Standpunkt zu vertreten.
Zur Kenntnis genommen :-)
PUNKTGENAU
„Wir haben Termin-Überweisungen in Höhe von 562,93 EUR vorgemerkt.“
Nicht ungeschickt, die Mitarbeiterin. Verabschiedet sich in die Ferien, sorgt aber gleichzeitig dafür, dass die Ende des Monats fällige Sonderzahlung punktgenau auf ihrem Konto ist.