Heute Abend halte ich einen Vortrag über „Probleme rund um den Mietvertrag“. Schauplatz ist Velbert – Langenberg. Näheres in der WAZ.
ERINNERUNG
Es war eine erfreuliche Vernehmung. Aus Sicht der Verteidigung. Die Polizistin, die bei einer tätlichen Auseinandersetzung eingeschritten war, hatte keine Erinnerung. Sie kriegte gerade noch auf die Reihe, dass neben einigen Bretterbuden ein T-Shirt und ein blutbeflecktes Messer gefunden worden waren. Ansonsten sagte ihr die Sache rein gar nichts mehr: „In der Altstadt haben wir täglich Schlägereien.“
Das Gericht monierte, in freundlichem Ton, ein Polizist habe sich auf seine Vernehmung vorzubereiten. Was ja nur heißen kann, dass er vor seiner Aussage erneut in die Akte gucken soll. Schon darüber kann man streiten. Schließlich sollen auch Polizisten nur das aussagen, was sie in Erinnerung haben. Wenn sie ihre Erinnerung auffrischen, sagen sie eher das aus, was in der Akte steht – auch wenn sie ansonsten nichts mehr auf die Reihe kriegen würden.
In diesem Fall hatte die Beamtin aber keinen Zugriff auf die Akte. Den Grund erwähne ich nicht, weil ich keine Zeit habe, mit dem Polizeipräsidium zu diskutieren. Der Staatsanwältin blieb nur der Appell, dass sich die Polizistin melden soll, falls ihr noch etwas einfällt. Sie sei auch am nächsten Vehandlungstag willkommen. Der Richter untermauerte das mit dem Hinweis, das menschliche Gehirn funktioniere auch nicht anders wie ein Computer. Daten seien meisten nur verschütt, aber in den seltensten Fällen komplett gelöscht.
Ich konnte mir nicht helfen. Das klang für mich im Klartext wie: Treiben Sie die Akte auf, lesen Sie alles noch mal durch, dann steht Ihnen bestimmt wieder alles klar vor Augen.
Deshalb erlaubte ich mir den Hinweis an die Polizistin, dass sie wirklich nur das sagen darf, woran sie sich tatsächlich erinnert. Und dass sie schon erklären müsste, woher nach so langer Zeit der – von anderer Seite erhoffte – Flash gekommen ist.
Was wiederum das Gericht verägerte. Die Beamtin sei doch schon Jahre im Dienst, wurde ich belehrt. Sie wisse also sehr genau, was ihre Pflichten sind.
Ich hoffe trotzdem, dass meine Botschaft angekommen ist. Im Rausgehen sah die Polizistin jedenfalls nicht so aus, als hätte sie große Lust auf ein Nachspiel in der nächsten Woche.
SPRACHPROBLEME
Ärgerlich, wenn wenn Anwälte nicht daran denken, dass ihre Partei kein Deutsch spricht. Und der Richter trotzdem auf persönlicher Anhörung beharrt. Noch ärgerlicher, wenn das Gericht in einer so kleinen Stadt liegt, dass man dort auf die Schnelle keinen Dolmetscher auftreiben kann.
Ganz zu schweigen von den 130 Kilometern, die ich in einigen Wochen noch mal abreißen darf.
BELEGEXEMPLARE
Verlage müssen Schriftstellern und Journalisten kostenfreie Belegexemplare übersenden. So steht es in § 25 Verlagsgesetz.
(FINBLOG lesen bildet)
GELASSEN
Eine Rechtsanwältin teilt mit, dass sie namens und im Auftrag ihres Mandanten gegen eine einstweilige Anordnung Vollstreckungsabwehrklage erheben wird.
Dem sehe ich gelassen entgegen.
FREIHEIT – SOFORT
Die Presse, zum Beispiel die FAZ, zeigt sich verwirrt: Ein mutmaßliches Mitglied der Wettmafia war zwei Stunden auf freiem Fuß – bevor es nach einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts wieder in Haft genommen wurde.
Das „dubiose Verwirrspiel“ ist allerdings gar keines. Es hat seine Stütze im Gesetz. Ein Beschuldigter muss unverzüglich freigelassen werden, wenn die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht mehr vorliegen. So bestimmt es § 120 Strafprozessordnung.
Hierüber entscheidet der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht. Das macht er ganz allein. Niemand kann ihm reinreden. Hebt er den Haftbefehl auf, darf die Staatsanwaltschaft zwar Beschwerde einlegen. Aber § 120 Abs. 2 der Strafprozessordnung sieht für diesen Fall ausdrücklich vor, dass ein Rechtsmittel die Freilassung des Beschuldigten nicht aufhalten darf.
Liberalen Ermittlungsrichtern, die schon mal unter der Knute des übergeordneten Landgerichts leiden, kann man mitunter durch Hinweis auf diese Vorschrift schmeicheln. Wenn man dann im Haftprüfungstermin noch dem Mandanten die Prügelstrafe und eine Honorarverdoppelung für den Fall androht, dass er abhaut, fasst sich der Richter vielleicht ein Herz.
Und sehr häufig lässt der Staatsanwalt dann sogar die Beschwerde sein. Vielleicht auch nur deswegen, weil die Nachricht über die Aufhebung des Haftbefehls ihn erst Tage später erreicht. In diesem Fall kann man für sich einen kleinen, für den Mandanten häufig aber einen entscheidenden Erfolg verbuchen. Denn wer aus der Freiheit in einen Strafprozess geht, steht auch beim Ergebnis immer sehr viel besser da.
UNSCHULDIG
Ich kann Leute nicht leiden, die an ihren Faxgeräten die Uhr nicht auf Sommerzeit umstellen. Oder deren Apparate sogar einen ganzen Tag nachgehen. Nachher muss ich einen Mandanten davon überzeugen, dass ich das wichtige Schreiben nicht 25 Stunden im Büro herumliegen ließ.
Ich hoffe, es gelingt.
JURISTEN-STREIT
Vor Gericht streitet man sich weiter um den Präsidentenposten am Oberlandesgericht Köln. Mittlerweile gibt es sogar veritable Nebenkriegsschauplätze: Ermittlungen wegen Falschaussage – ebenfalls gegen nordrhein-westfälische Topjuristen. Näheres im Express.
SÜSSER DIE GLOCKEN …
„Lobet den Herrn“: Ausgerechnet die Kirche macht Jamba Konkurrenz. Spiegel online berichtet über Glockengeläut zum Runterladen.
ERWISCHT 2
Möglicherweise hat es die Anwälte mit Kanzleisitz Kaufhaus / Supermarkt erwischt. Ihre „Holding“ habe eine eigene Nummer beim zuständigen Insolvenzgericht erhalten, berichtet Don Alphonso.
(Danke an Mathias Schindler für den Hinweis)
EINGABE
Aufgrund der zielgerichteten, sich hier etablierenden kriminellen Energie und der Funktionialisierung des Rechts, sowie der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden, wie auch der möglichen Gefahr von Zeugenbeeinflussungen, wird um bevorzugte Bearbeitung gebeten.
Ich habe das Gefühl, mit so einem Geschwafel, das übrigens von einem Anwalt stammt, landet man eher ganz unten im Aktenstapel.
SONN- UND FEIERTAGS
Ist es nötig, mir für die Vorlage einer Verteidigungsschrift eine Frist zum 1. Mai zu setzen? Einen Feiertag. Der in diesem Jahr auch noch ein Sonntag ist. Ich bringe das Schreiben gern vorbei. Persönlich. Und pünktlich. Bin mal gespannt, ob dann einer da ist, der drauf wartet.
BESTÄTIGUNG
Wie vereinbart, werde ich am Donnerstag um 16.00 Uhr in Ihrer Kanzlei vorsprechen.
Plötzliche Sorge: Ob wir diesem Mandanten nicht zu leger sein werden?
ABLAGE
Ich wollte gerade motzen, weil eine Akte falsch in den Schrank gehängt war. „ie“ kommt ja wohl vor „is“. Wie soll man sich denn da zurechtfinden?
Im letzten Augenblick fiel mir ein, wer die Akte gestern Abend einsortiert hat…
AHA
Sehr geehrte Damen und Herren,
unbekannte Hacker haben am Freitag ca.15:30 das Presseportal www.News-Ticker.org der Fotolabor Treml GmbH angegriffen. Durch einen noch unbekannten Trick gelang es in das Mail-System für registrierte Nutzer einzudringen. Mit einem automatisierten Script ist es diesen Verbrechern gelungen innerhalb weniger Minuten einige Hundert E-Mail-Adressen in unsere Mailing-Liste einzutragen. Als Empfänger wurden überwiegend Rechtsanwälte, die auf Abmahnungen im Internet spezialisiert sind, Anti-Spam Verbände, Provider und ähnliche Organisationen eingetragen.
Zu unserem Bedauern wurde auch Ihre Emailadresse eingetragen. Selbstverständlich werden wir alles tun um diesen Kriminellen das Handwerk zu legen. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe. Wenn Sie uns irgendeine Information, die zur Ergreifung der Täter führt, liefern können sind wir bereit 5000 Euro Belohnung zu bezahlen. …
Mit freundlichen Grüssen
Wilhelm Treml
Fotolabor Treml GmbH
Rechtsanwälte, die auf Abmahnungen im Internet spezialisiert sind? Das trifft mich fast noch härter als der Spam…