WER KAUFT MIT ?

Hm. Wenn ich diese Berichte in der WZ und NRZ richtig interpretiere, sind 40 % der Düsseldorfer LTU-Arena für € 39.500,00 zu haben (in Worten: neunundreißigtausendfünfhundert).

Laut WZ gehören der Besitzgesellschaft, für deren vollständige Übernahme es derzeit im Düsseldorfer Stadtrat keine Mehrheit zu geben scheint, das Grundstück und die Halle selbst.

Also, wenn sich hier noch ein bis zwei Partner finden, würde ich der Eigentümerin blind € 50.000,00 für die Übernahme der Gesellschaftsanteile bieten.

Notar kann kurzfristig gestellt werden.

WAHNSINN

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Das Programm läuft ja auch schon zweieinhalb Wochen.

KEINE MEINUNG

Der Richter in der mündlichen Verhandlung:

„Ich habe mir noch keine Meinung gebildet. Das ist wahrscheinlich eine Wertungsfrage. Also, wenn ich feststellen sollte, dass noch Fragen offen sind, kriegen Sie selbstverständlich einen Hinweis.“

Die Übersetzung:

„Obwohl das Verfahren jetzt schon vier Monate läuft, habe ich die Akte noch nicht gelesen.“

TAG FÜR TAG

Ich habe keine Ahnung, warum die Stadt S. die Aufenthaltsgestattung meiner Mandantin immer nur um einen Tag verlängert. Die Klage auf Asyl vor dem Verwaltungsgericht läuft. Ein Verhandlungstermin ist nicht in Sicht. Außerdem bestehen tatsächliche Abschiebungshindernisse. Es gibt nämlich derzeit kein Land, das die Frau aufnehmen würde.

Trotzdem muss sie jeden Tag (!) vorsprechen und sich einen neuen Stempel abholen. Wenn die Stadt S. das mit allen Asylbewerbern macht, für die sie zuständig ist, gibt es schätzungsweise einen Beamten, der auf Kosten des Steuerzahlers sicher sinnvollere Aufgaben erledigen könnte.

DUMPING

Ein potenzieller Mandant, der um einen Kostenvoranschlag gebeten hat, meldet sich zurück. Er sich für einen anderen Anwalt entschieden. Grund: Der Kollege bietet seine Dienste günstiger an.

Für € 50,00 pro Stunde.

Da kann und will ich nicht mithalten.

EBAY MUSS LÖSCHEN

Bewertungsstreitigkeiten bei ebay spielen sich meistens zwischen Käufer und Verkäufer ab. Das Auktionshaus hält sich fein raus und verlangt eine schriftliche Zustimmung oder ein gerichtliches Urteil, bevor es Bewertungen löscht.

Das wird sich möglicherweise ändern.

Für eine Verkäuferin, ein Handelsunternehmen, haben wir eine einstweilige Verfügung gegen ebay beim Amtsgericht Köln erwirkt. Diese Verfügung verpflichtet ebay unmittelbar, offensichtlich beleidigende und herabsetzende Äußerungen zu löschen – und zwar ohne Zustimmung des Käufers.

Das Amtsgericht Köln folgte mit dem Erlass der Verfügung unserer Argumentation, dass ebay sich spätestens dann nicht mehr auf die Haftungsprivilegierung der §§ 8, 11 Teledienstegesetz berufen kann, wenn das Auktionshaus durch einen konkreten Hinweis auf die rechtswidrigen Handlungen ( = beleidigende Bewertungen) aufmerksam gemacht worden ist.

Unsere Mandantin war in den Bewertungen u.a. mit folgenden Sätzen bedacht worden:

– „Reden wie Proleten und verkaufen minderwertige Ware! einfach lächerlich“

– „Gesperrt wird bald diese Proletenfirma“

Das Amtsgericht Köln sah in der Löschungsanordnung auch keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache. Wir hatten darauf hingewiesen, dass ebay sicherlich volle Kontrolle über seine Datenbanken hat. Deshalb sei das Unternehmen auch in der Lage, die Bewertungen wieder einzustellen, sofern unsere Mandantin in letzter Instanz doch kein Recht bekommen sollte.

(AG Köln 119 C 110/05)

OHNE GRÜNDE

Diese Privatinsolvenzen sind wirklich grauenhaft. Was da für Mengen an Papier produziert werden, nur damit am Ende doch nichts rauskommt.

Wir melden zum Beispiel die Forderung eines Mandanten an. Nicht irgendeine Forderung. Nein, hierüber gibt es sogar ein Gerichtsurteil. Ein rechtskräftiges.

Was macht der Insolvenzverwalter? Er bestreitet die Forderung in voller Höhe. Warum – das wird einem noch nicht einmal mitgeteilt. Aber wahrscheinlich gibt es gar keine Gründe. Welche soll es auch geben, bei einer endgültig festgezurrten Forderung?

Jetzt geht die Sache in den Widerspruch, vielleicht sogar mit einem neuen Prozess. Falls der Insolvenzverwalter über die Prozesskostenhilfe bezahlt wird, macht das Ganze wenigstens ein bisschen Sinn. Für ihn. Denn wir Steuerzahler finanzieren ihm dann seine Gebühren.

SELBST VERSCHULDET

Frau K. hatte ihr Auto zur Reparatur. Der Händler gab ihr für die Zeit einen Leihwagen. Frau K. parkte das Fahrzeug ordnungsgemäß. Bei der Rückkehr war es hinten rechts zerdötscht; der Unfallfahrer hatte das Weite gesucht.

Das Autohaus zieht vor Gericht. Es verlangt die „Selbstbeteiligung“ von Frau K. Genau € 1.000.00. Die Klage klingt überzeugend. Das ändert sich aber, wenn man den Leihvertrag genauer liest:

Das Fahrzeug ist bei selbst verschuldeten Unfällen des Mieters pro Schadenfall eigenversichert, jedoch mit einer Selbstbeteiligung des Mieters von € 1.000,00.

Unstreitig ist, dass Frau K. beim Unfall gar nicht anwesend war. Das Auto war auch ordentlich abgestellt. Hat sie den Schaden somit trotzdem „selbst“ verschuldet, so wie es die Bedingungen ausdrücklich voraussetzen? Nein, denn Frau K. hat ja gar nichts gemacht. Verschuldet hat den Unfall einzig und allein der flüchtige Fahrer.

Wenn der Anwalt, der klagt, auch die Bedingungen entworfen hat, gibt es allerdings noch einen Schuldigen…

WAHN

Das Grundgesetz lügt; und das Bundesverfassungsgericht hat nichts zu sagen. Das ist keine Polemik, sondern die bittere Wahrheit – dann jedenfalls, wenn es um das Fernmeldegeheimnis geht.

Heribert Prantl bringt die Gefahren des Abhörwahns auf den Punkt. In der SZ.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

SOME CAN’T DO

Die Mobilfunkfirma O2 geht nicht nur gegen die Hersteller von Beatmungsgeräten vor, um ihren Markennamen zu schützen. Auch die Verwendung des Begriffes „Loop“, den sich das Unternehmen als Marke gesichert hat, verfolgt O2 unnachsichtig.

So musste der Betreiber einer Downloadplattform für Musik und Sounds jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben. Er hatte sein – vom Arbeitsamt gefördertes Unternehmen – LXXXSession genannt.

Der Fall ist auf dieser Website umfassend dokumentiert.

(Danke an Tobias Winter für den Link)

VERGUCKT

Gerade noch eine mittelgroße Fristsache abgearbeitet, damit ich heute Nachmittag / Abend nicht ins Schleudern komme. Nach Fertigstellung bemerkt, dass ich mich auf der Zeitleiste der Outlook-Aufgaben verguckt haben muss. Heute ist noch gar nicht morgen :-)

ABMAHNUNG: ERLEDIGT

Es gibt auch noch erfreuliche Nachrichten. Zum Beispiel wegen der Abmahnung, die ich mir eingefangen habe.

Nach einiger Korrespondenz haben wir eine gütliche Einigung erzielt. Ich werde nichts mehr über das Thema schreiben (hatte ich ohnehin nicht vor); die Gegenseite wird keine Kosten geltend machen.

Wie es aussieht, habe ich meine Rechtsschutzversicherung zu früh bemüht…