GEBUMMELT

Wo wären wir eigentlich ohne das Bundesverfassungsgericht? Erneut treten die Richter in Karlsruhe den Instanzgerichten, aber auch dem Generalbundesanwalt und dem Bundesgerichtshof auf die Füße. Sie bemängeln, dass ein Beschuldigter seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt.

Die Entscheidung in der Sache verzögert sich, weil auf allen Gerichtsebenen gebummelt wird. So dauerte die Weiterleitung von Schriftsätzen teilweise Monate, der Generalbundesanwalt brauchte für seine Stellungnahme vier Monate. Mindestens sieben Monate Verfahrensverzögerung, so das Bundesverfassungsgericht, gehen auf das Konto des Staates.

Darüber hinaus setze sich das Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung über den Fortbestand des Haftbefehls gar nicht mit den Argumenten des Beschuldigten auseinander. Vielmehr stünden an Stelle von sachlichen Erwägungen nur „blankettartige Argumentationsmuster“.

Das ist schon ein ziemlich rauer Ton. Ich kann gut nachvollziehen, dass man auch in Karlsruhe langsam ungehalten wird über eine gewisse Beharrlichkeit, mit der Verfahrensrechte vielerorts ignoriert und Beschwerden gegen Verfahrensfehler mit Worthülsen abgeschmettert werden.

Ich wiederhole meine Ansicht: Es wird sich erst was ändern, wenn Verfahrensfehler auch tatsächliche Konsequenzen haben – zum Beispiel in Form von Beweisverwertungsverboten. Es kommt doch auch keiner auf die Idee, eine Straßenverkehrsordnung ohne Bußgeldkatalog zu verabschieden.

(Pressemitteilung des Gerichts)

PROGNOSE

Um die ICEs mit WLAN auszustatten, haben die Deutsche Bahn und T-Mobile eine Partnerschaft geschlossen. Details sollen am 11. März bekannt gegeben werden, berichtet Spiegel online.

Mein Tipp: Das Einbuchen ist kompliziert und der Minutenpreis eine Beleidigung.

SCORE

Wer schon immer mal wissen wollte, ob der Chef oder die Ex-Freundin noch kreditwürdig sind, muss nur € 4,70 Euro investieren. bonitaetfinder.de spuckt zu diesem Preis nach eigenen Angaben einen Scorewert sowie interessante Negativmerkmale wie Haftanordnungen, titulierte Forderungen und Inkassoverfahren aus.

Schön zu sehen, wie sich in Onlinezeiten Herrschaftswissen verflüchtigt. Gleichzeitig aber auch verdammt Besorgnis erregend.

(Link via Handakte WebLAWg)

REBECCA

Spam in Weblogkommentaren und Gästebüchern – Volker König verfolgt in Telepolis beispielhaft die Spur von Rebecca Siebert.

Könnte jemand mal Ähnliches mit den Poker Brothers machen? Ich gebe dann auch gern meinen Briefbogen für Abmahnungen, Strafanzeigen und Aufrufen zu Gewalttaten her.

PROBETRINKEN

Der online bestellte und freudig angekündigte Kaffee ist gerade eingetroffen. Nach kleinem Probetrinken der Sorten Ethopia und Kenya kann ich zu diesen Produkten der Firma Gourvita nur sagen: Nicht ganz billig, aber man lebt nur einmal.

PREISSCHUB

„Die Inspektion für Ihr Auto kostet € 250,00.“

„Prima, dann machen wir das.“

Fragt sich nur, wieso die Rechnung dann auf knapp € 600,00 lautet. Ohne, dass jemand dem Mandanten Bescheid gesagt hat.

Aber vielleicht wollen Autohäuser ja nur, dass uns Anwälten nicht langweilig wird.

BESTELLSTATUS

Manche Internetversender nehmen es mit der Transparenz sehr genau. Für die Anmeldung kriegt man eine Bestätigungsmail. Und für die folgende Bestellung auch. Und für die erfolgreiche Zahlung natürlich auch.

Aber dann geht es erst richtig Schlag auf Schlag, und zwar im Zweistundentakt. Mit Mails, die jedes Mal in der Betreffzeile geheimnisvoll eine „Statusänderung der Bestellung“ ankündigen. Mit so wichtigen Informationen wie:

– „Neuer Status: wird verpackt“
– „Neuer Status: Ware wird versendet“

Ich will ja nichts sagen, aber so sehr liegt mir das Schicksal von ein paar Kaffeepads gar nicht am Herzen.

ABRECHNUNG ÜBER IP-ADRESSE

Eine Firma aus Österreich arbeitet an einer neuen Form der Abrechnung im Internet. Der Nutzer kostenpflichtiger Inhalte soll künftig allein anhand der IP-Nummer zur Kasse gebeten werden, berichtet intern.de. Angeblich wirbt die Firma sogar damit, dass weder eine Registrierung noch ein Passwort erforderlich sind.

Ich bin zwar kein großer Technikexperte. Aber das Fälschen einer IP-Nummer ist doch eine der leichteren Übungen – wie ein Blick in meinen Ordner mit den Spam-Kommentaren zeigt (knapp 500 in 48 Stunden). Was ist mit Netzwerken? Öffentlichen WLANs?

Muss ich künftig dafür zahlen, wenn ich jemanden kurz meinen Computer mit UMTS-Karte leihe, der dann doch keine E-Mail schreibt, sondern kostenpflichtige Inhalte nutzt, die über dieses System abgerechnet werden? Nach deutschem Recht jedenfalls so lange nicht, wie ich mich bei dieser Firma nicht registriert habe.

Abgesehen davon sind Provider derzeit ja gar nicht berechtigt, privaten Dritten die Nutzer hinter IP-Nummern zu offenbaren.

(Danke an Axel Eble für den Link)

PHANTOMBÜRGER

Viele Vermieter dürften überrascht sein, wer alles in ihren Häusern wohnt. Der Express berichtet von einer Frau, in deren Haus zahlreiche Phantombürger angemeldet waren. Das kam nur ans Licht, weil die Stadt der Vermieterin unter Hinweis auf die zahlreichen Mieter kleinere Mülltonnen verweigerte.

Hintergrund: Nach einer „Vereinfachung des Melderechts“ kann man sich überall anmelden, ohne eine Bestätigung des Hauseigentümers / Vermieters vorzulegen.

Es gibt sicher Kreise, denen diese Information was wert ist…

Zu dieser bürokratischen Glanzleistung auch einige treffende Anmerkungen im FINBLOG.

UMGEDREHT

Manchmal muss man sogar noch zahlen, wenn man einen Prozess anfängt. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen dilettantischen Schlüsseldienst:

Dreister Abzocker, oder bloß Niete im Blaumann? Der Monteur hatte beim Öffnen einer zugefallenen Wohnungstür zum leistungsstarken Trennschleifer gegriffen, obwohl eigentlich nur ein filigranes Metallhäkchen und etwas Fingerspitzengefühl nötig gewesen wären. Dass bei diesem brachialen Vorgehen sinnlos Schaden angerichtet wurde, hielt seine Firma aber nicht davon ab, auch noch satt abkassieren zu wollen. Beim Versuch, die Rechnung vor Gericht einzuklagen, fiel der Pfusch-Notdienst aber auf den Bauch. Denn der Richter drehte den Spieß um und verurteilte die Firma zu Schadenersatz.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

INFORMATIONSRECHTSTAG

Der dritte Düsseldorfer Informationsrechtstag findet am Dienstag, 10. Mai 2005, an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität statt:

Mit zunehmendem elektronischen Rechtsverkehr wächst auch die Bedeutung von Authentizität und Integrität. Wie lassen sich Empfänger und Adressat zuverlässig feststellen, und wie kann die Erklärung dauerhaft gesichert werden? Das sind die neuen Grundfragen der digitalen Welt. Ausgewiesene Fachleute aus Wissenschaft und Praxis nehmen deshalb das voraussichtlich zum 1. April 2005 in Kraft tretende Justizkommunikationsgesetz (JustizKomG) zum Anlass, die mit der Einführung elektronischer Akten und der vollständigen elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten, Anwaltschaft und Notariat aufgeworfenen Rechtsfragen umfassend zu erörtern.

Die Veranstaltung ist öffentlich. Näheres bei Vertretbar.de.

HANDYS SIND TABU

Eine wichtige Entscheidung:

Das Bundesverfassungsgericht schiebt der beliebten Praxis der Polizei einen Riegel vor, bei Ermittlungen kurzerhand die Handys und SIM-Karten von Beschuldigten auszulesen. Dies ist nach Auffassung des Gerichts allenfalls dann zulässig, wenn es sich um Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ handelt. Selbst dann muss der Schutz des Fernmeldegeheimnisses beachtet und ein richterlicher Beschluss eingeholt werden.

Nebenbei macht das Verfassungsgericht nochmals eindringlich deutlich, dass nur der Ermittlungsrichter (und nicht die Polizei oder die Staatsanwaltschaft) Durchsuchungen anordnen darf – und zwar auch nach 17 Uhr.

(Text der Entscheidung; Infos auch bei heise online)

SIGNATUR

Der Einladung zur Kammerversammlung entnehme ich, dass die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf demnächst eine Signaturkarte mit zertifizierter Signatur nach dem SigG anbieten will. Für € 54,00 pro Jahr.

Da mich andere Anbieter bisher eher verschreckt haben, bin ich plötzlich wieder guter Dinge.