ERSATZ

So äußert sich die Post zu einem niemals zugestellten Einschreiben/Rückschein:

Leider können wir eine ordnungsgemäße Auslieferung der Sendung nicht nachweisen. Weiter, sofort von uns eingeleitete Nachforschungen blieben ebenfalls erfolglos. Deshalb müssen wir von einem Verlust der Sendung ausgehen. Nach den Haftungsregeln unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen leisten wir … Schadensersatz in Höhe von 25,00 Euro. Das entrichtete Beförderungsentgelt von 4,40 Euro erstatten wir Ihnen ebenfalls.

Wie gut, dass es nur um die nicht angekommene Kündigung des Leasingvertrages für einen Alfa Romeo im Wert von 37.000 Euro geht.

UNBEANTWORTET

Am Freitagabend ausnahmsweise zwei Stunden nicht erreichbar gewesen. 27 unbeantwortete Anrufe. Wie sich herausstellte, war ein Mandant festgenommen worden. Der 27. Anruf war allerdings die Nachricht, dass er nach knapp anderthalb Stunden wieder gehen durfte. Mehr werde ich dann wohl bei einer Besprechung am Dienstag erfahren.

KEINE AHNUNG

„Der Fußgänger hatte keine Ahnung, in welche Richtung er gehen sollte, also überfuhr ich ihn.“

Das Regierungspräsidium Kassel zeigt Humor und stellt die schrägsten Stellungnahmen in Bußgeldsachen ins Netz. Kostproben:

„Das vorausfahrende Fahrzeug bremste korrupt ab …“

„Die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, bekamen von der Braut alles gezeigt, was sie sehen wollten.“

„Mein verletzter Mann befindet sich in größter Lebensgefahr, denn er steht bei Dr. med. S. in ärztlicher Behandlung.“

Außerdem macht ein Hund eine Zeugenaussage und ein Hobbykünstler legt ein gemaltes Geständnis ab.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

WOHNFLÄCHEN

WOHNFLÄCHEN

Interessanter Bericht im manager-magazin:

„Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche: Bei der Angabe von Quadratmeterzahlen werden Haushersteller, Makler, Bauträger oder Vermieter kreativ. Seltsamerweise sind dem Erfindungsreichtum wenig Grenzen gesetzt – im Regelungsland Deutschland ist gerade diese wichtige Frage kaum reguliert.“

„BILLIGER“ EINKAUFEN

„BILLIGER“ EINKAUFEN

RFID-Chips sollen mit einem einfachen Tool manipulierbar sein, berichtet der (andere) Law-Blog. Da das Programm auch auf Handhelds und PDAs läuft, sei es sehr einfach, den Preis eines Produkts im Laden kundenfreundlicher zu gestalten. Sicher, das ist zumindest versuchter Betrug. Interessant wird es aber, wenn der Kunde gar keinen Minirechner bei sich trägt. Womöglich ist er ja nur das bedauernswerte Opfer von Scherzbolden, die vor ihm durch den Laden gezogen sind.

Das nur mal als Beispiel für eine vorläufige, denkbare Verteidigungsstrategie.

FRISTEN

Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

Bezug nehmend auf Ihr Fax vom 27.07.2004 dürfen wir Sie bitten, Fristen großzügiger zu bemessen. Die von Ihnen wiederholt gesetzten äußerst kurzen Fristen sind bearbeitungstechnisch nicht immer einhaltbar. Angemessen dürften Fristen von zwei Wochen sein.

Sehr geehrter Herr Kollege B.,

mit Fax vom 27. Juli hatten wir eine Frist zum 9. August gesetzt. Ihrem Wunsch entsprechend verlängern wir die Frist gerne auf zwei Wochen. Sie läuft somit am 10. August ab.

RUNDLICH

Schreiben ans Ordnungsamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

einziger Anknüpfungspunkt für einen Tatverdacht gegen meinen Mandanten ist die Tatsache, dass er Halter des fraglichen Fahrzeuges ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Anknüpfungstatsache schon deswegen unzureichend ist, weil es sowohl bei privat als auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen mehr als nahe liegend ist, dass diese auch von anderen Personen benutzt werden (NJW 1997, 847).

Dies ist vorliegend auch der Fall. Mein Mandant ist am fraglichen Tag nicht mit dem Smart gefahren. Deswegen hat er auch nicht bei der Fahrt mit dem Handy telefoniert und konnte somit auch nicht von drei Polizeibeamten dabei beobachtet werden.

Dass mein Mandant nicht gefahren ist, ergibt sich auch aus der Akte. Die Beschreibung der Zeugen passt auf schätzungsweise 25 % der westeuropäischen Bevölkerung, so dass sie nichts wert ist. Im Übrigen ist mein Mandant Bartträger. Von einem Bart erwähnen die Zeugen aber nichts. Mein Mandant hat auch kein rundliches Gesicht.

Für den Fall, dass Sie dennoch den Erlass eines Bußgeldbescheides erwägen, rege ich weitere Ermittlungen an, und zwar in Form einer Wahlgegenüberstellung meines Mandanten mit fünf Männern im Alter von ca. 35 Jahren, die alle ein rundliches Gesicht, kurze dunkle Haare und eine Brille haben.

Sollten Sie diesem Antrag nicht nachgehen, werde ich ihn im Zwischenverfahren nochmals stellen und im Falle erneuter Nichtberücksichtigung bei Abgabe an das Amtsgericht beantragen, Ihnen die Akte wieder zurückzusenden, da die Ermittlung des Sachverhaltes Aufgabe der Ordnungsbehörde ist.

Nach meiner Auffassung ist das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

HE

He, was soll´n das?

Was?

Dass Sie die Tüte da abstellen, am Container.

Das sind Pfandflaschen. Die stelle ich immer hier ab, damit sie nicht zerbrechen. Wetten, dass die Tüte in spätestens 10 Minuten weg ist? Und sich jemand, der es nötig hat, darüber freut?

Wenn Sie meinen.

Der Mann wusste nicht, dass ich von meinem Wohnzimmerfenster den Container sehen kann. Nach einer Schamfrist von drei Minuten hat er die Tüte selbst genommen.

UMGESATTELT

Am Telefon mit einem älteren Kollegen ins Plaudern gekommen, der am Niederrhein als Einzelanwalt tätig ist. „Ich fahre das Familienrecht drastisch zurück“, erzählt er. „Damit lässt sich nichts mehr verdienen.“ „So, und was machen Sie jetzt?“ „Ich steige ins Strafrecht ein. Schnell ein dickes Pauschalhonorar vereinbaren, ein, zwei Gerichtstermine, das lohnt sich doch noch richtig.“

Ich möchte mal sein Gesicht sehen, wenn ihm – so er denn an ein solches Mandat kommt – die erste Akte mit 20 Leitz-Ordnern ins Büro gekarrt wird. Hoffentlich hat er die damit verbundene Arbeit dann bei seiner lässig vereinbarten Pauschale auch kalkuliert…

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

MILDE

Die Berufung im Autobahnraser-Prozess endet mit einer Bewährungsstrafe für den Angeklagten, berichtet Spiegel online. Dass Urteile in der zweiten Instanz oft milder ausfallen, hat verschiedene Gründe. Es ist mehr Zeit ins Land gegangen. Das ist ein Strafmilderungsgrund, darauf weist vor allem das Bundesverfassungsgericht immer wieder hin. Außerdem kann das Urteil nicht härter ausfallen, sofern nicht auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.

Letztlich gibt es aber auch unverkennbar ein Bestreben, die Revision zu vermeiden, die Akte zu schließen. Das jetzige Urteil sieht ein bisschen danach aus. Rolf S. kriegt zwar eine Strafe, muss aber tatsächlich nicht ins Gefängnis. Seltsam finde ich allerdings, dass das Gericht nach dem Bericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, zwei Menschenleben dann aber mit zwölf Monaten aufwiegt.

Ich will nicht polemisch sein, aber genau die Strafe hat sich neulich einer meiner Mandanten auch abgeholt. Sein Vergehen: Untreue mit einem Schaden von 23.000 Euro.

FREUNDLICH

Wir haben kurzfristig eine komplexe Scheidungssache übernommen. Vor allem beim Zugewinnausgleich hacken die Eheleute aufeinander ein. Nicht grundlos. Es sind immerhin zwei Häuser vorhanden.

Das Problem: Am 12. August war schon Verhandlungstermin. Da ist meine Kollegin im Urlaub; ich habe einen Termin in Hamburg. Also ein Anruf bei der Richterin. Ich rechne damit, dass sie mit der üblichen Leier kommt. Das Gericht muss auch planen. Familiensachen sind eilbedürftig. Müssen Sie halt einen Vertreter bezahlen und der Mandant hat Pech, dass sein eigener Anwalt nicht anwesend ist. Doch sie sagt:

Dafür habe ich Verständnis. Am 26. August wäre noch was frei. Und an den folgenden Donnerstagen auch. Ich rufe den Gegenanwalt an und schicke eine neue Ladung raus.

Es geht also auch anders. Das nur fürs Protokoll.

ANGSTMACHER

Für ihre Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ schickt die Filmindustrie eine Gefängniszelle auf Tour. Interessenten dürfen fünf Minuten probesitzen und werden mit Infomaterial und Kinogutscheinen belohnt, berichtet heise-online.

Vielleicht sollte sich die Filmindustrie erst mal selbst informieren, bevor sie gerade Jugendlichen Angst und Schrecken einjagt. Vorschlag: die einschlägigen Paragrafen im Urheberrechtsgesetz lesen. Fünf Minuten reichen vollkommen.

(danke an Andrea für den link)

SCHLAPPE FÜR BOHLEN

SCHLAPPE FÜR BOHLEN

Ein Nadelstreifenjacket und eine bestimmte Frisur sind nicht Dieter Bohlen, auch wenn ihn jeder erkennt. Der Sänger wollte die Werbung von Elektromärkten untersagen lassen, die seine Konturen in eine Anzeige eingebaut hatten. Erfolglos. Das Oberlandesgericht hält das „Zitat“ aus einer echten Bohlen-Reklame für zulässig, weil es sich um erlaubte vergleichende Werbung handelt. Indem das Gesicht abgedeckt sei, werde auch ausreichend Rücksicht auf Bohlens Persönlichkeitsrechte genommen, so beck-aktuell.

E-AKTE

Die Bundesregierung will die Gerichte fit für E-Mail machen, berichtet heise. Sogar ein Gesetzentwurf existiert bereits.

Ich kenne mehrere Richter, die sich kategorisch dem Teufelswerk Computer verweigern. Ob man denen mit Maßnahmen der Dienstaufsicht kommt? Eher werden die Geschäftsstellen alles brav ausdrucken müssen, so dass es letztlich doch bei den Aktenbergen bleibt.

(danke an SuMU und Mathias Schindler für den link)