NJW

Christian Säfken macht sich in seinem Weblog Gedanken lesenswerte Gedanken über Weblogs. In dem Beitrag findet sich auch folgende Feststellung:

Nicht einmal das Weblog von RA Udo Vetter ersetzt die Lektüre der NJW.

Wenn es hier mal so langweilig wird wie bei der Neuen Juristischen Wochenschrift, dem Fachblatt, das jeder hat und keiner liest, dann höre ich auf. Versprochen.

UNVERBINDLICH

Der law blog und insbesondere das ebay-Urteil des Amtsgerichts Erlangen sorgen derzeit dafür, dass mein Postfach mit Mandatsanfragen reichlich gefüllt ist. Viele Ratsuchende sind offensichtlich von einem gewissen Misstrauen gegenüber Anwälten geprägt.

Eine e-mail begann zum Beispiel mit dem Satz:

Bitte Anfrage nur beantworten, wenn nicht gebührenpflichtig.

Finde ich völlig in Ordnung. Erstaunt hat mich dann allerdings die Nachfrage wenige Tage später:

„… warte ich noch auf Ihre Auskunft, ob meine Sache Aussicht auf Erfolg hat.“

Seitdem ich geantwortet habe, dass genau diese Auskunft zu meinem Broterwerb gehört und (wegen des geringen Streitwerts) eine Beratungsgebühr von immerhin knapp 20Euro auslöst, habe ich dann wiederum nichts mehr gehört.

Ein weiterer Betroffener bittet mich um eine „Stellungnahme zu meinem Problem im Rahmen eines Kostenvoranschlages“.

Aus einer anderen mail:

„Sie können meine Sache gerne an die Presse bringen und die anfallenden Honorare mit Ihren Gebühren verrechnen. Ich bitte aber um schriftliche Bestätigung, dass mir nichts berechnet wird.“

Das Problem bei der Sache ist, dass der Zeitaufwand für solche Gebührendiskussionen mörderisch wird, wenn man sich hier wirklich auf eine Debatte einlässt. Ich habe mir deshalb angewöhnt, klipp und klar zu sagen, was meine Dienste kosten. Und dann um eine definitive Ansage zu bitten, ob das (Beratungs-)Mandat erteilt wird.

Das ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich möchte ganz gerne auch noch Zeit für jene haben, die tatsächlich meine Mandanten werden.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

ERPROBUNG

Wenn ein Lehrer fünf Jahre lang in befristete Arbeitsverträgen angestellt war, kann die letzte Befristung nicht mit „Erprobung“ begründet werden. Das Landesarbeitsgericht Köln akzeptiert nach einem Bericht von beck-aktuell zwar, dass es in manchen Berufen länger dauern kann, bis die Eignung des Beschäftigten feststeht. Spätestens nach drei Jahren müsse sich der Arbeitgeber aber eine Meinung gebildet haben.

RELAX

Wenn man diktiert:

Dann bitte das Schreiben vorne in der Akte beifügen in Kotophobie.

Und das zweimal hintereinander.

Dann ist es Zeit, zur Entspannung ein bisschen zu bloggen.

SO GEMEINT

Eltern, die sich in die Wohnungssuche ihrer Kinder einschalten, sollten in Bewerbungsbriefen Sätze wie diesen vermeiden:

Selbstverständlich übernehmen wir die Mietbürgschaft.

Jedenfalls, wenn das nicht unbedingt so gemeint ist. Ansonsten kann es auch nach acht Jahren passieren, dass man als besserverdienender Papa für ein Jahr offener Miete, einen Räumungsprozess und die Räumungskosten in Anspruch genommen wird, welche der abgedriftete Nachwuchs mittlerweile verursacht hat. Dann hilft es auch wenig zu sagen:

Mit unserer Tochter haben wir uns schon vor Jahren verkracht.

Besser wäre es gewesen, die Bürgschaft zu kündigen. Die Haftung beschränkt sich dann im günstigsten Fall auf die Forderungen zum Zeitpunkt der Kündigung.

TEURES VERGNÜGEN

TEURES VERGNÜGEN

Nacktjoggen kostet 600 Euro. So das Oberlandesgericht Karlsruhe. Wie die Vorinstanz erkannte das Gericht auf eine grob ungehörige Handlung, welche im deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung stehe. Dem Nacktjogger, der sich auf seine Bürgerrechte berief, half es auch nicht, dass es an dem fraglichen Sommerabend ziemlich heiß gewesen ist, so die Meldung von LexisNexis.

VORBILDLICH

Bei einem Ermittlungsrichter am Düsseldorfer Amtsgericht liegt ein offizielles Verzeichnis aller deutschen Anwälte auf dem Tisch. Ich vermute, dass Beschuldigte hineinsehen dürfen, wenn sie nach einem Anwalt verlangen.

Fast vorbildlich, wenn es nicht die Ausgabe von 2000 wäre.

(EX-)PARTNER

(EX-)PARTNER

19 der rund 80 deutschen Partner der Megakanzlei Linklaters könnten demnächst arbeitslos sein. Neben einer Herabstufung drohe ihnen sogar der Rausschmiss aus der Kanzlei, berichtet der Branchendienst JUVE.

Ein weiteres Zeichen dafür, dass die hochgelobten Fusionen mit anglo-amerikanischen Anwaltsfabriken ein Fehler waren. Was Daimler mit Chrysler gemacht hat, läuft auf der Anwaltsschiene umgekehrt. Ich habe schon von mehreren Kollegen aus solchen Konglomeraten gehört, dass die Managing Directors aus England oder den USA sich mitunter aufführen wie Kolonialherren. Und es auch können. Denn in der Fusionseuphorie, so wird gemunkelt, haben einige Kanzleien Verträge unterzeichnet, für die Mandanten sie locker wegen Falschberatung verklagen könnten.

BESSER ALS ECHT

Spiegel online berichtet über das Weblog einer Amerikanierin, die es gar nicht gibt. Rund 5.000 Besucher pro Tag fesselte ein IT-Manager und verhinderter Schriftsteller pro Tag mit dem erfundenen Leben seiner Protagonistin. Jetzt will er sich mehr seiner Familie widmen. Zurück bleibt eine verwirrte Leserschaft.

Wiederholungen, auch in Deutschland, dürften nicht ausgeschlossen sein.

EINSCHÜCHTERUNG

EINSCHÜCHTERUNG

Im Rahmen eines Strafprozesses wurde die komplette Schadensakte einer Versicherung beschlagnahmt. Der Sachbearbeiter hatte eine ganz eigene Art, mit Zeugen zu sprechen. Das ergibt sich zum Beispiel aus dieser Telefonnotiz: „Den Befragten darauf hingewiesen, dass er der Wahrheitspflicht unterliegt und bei Falschaussage zu Gefängnis verurteilt werden kann. Einschüchterungsversuch wohl erfolgreich, Zeuge erklärte, er will eigentlich nichts mehr mit der Sache zu tun haben.“

Na, bei solchen Aktenvermerken dürfte einer steilen Karriere ja nichts mehr im Wege stehen.

MÜDE

MÜDE

Wenn ein Anwalt einfach nicht mehr kann und einschläft, kann er bei einer Fristversäumung nicht auf Gnade der Gerichte hoffen. Zumindest nicht der Finanzgerichte. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass ein Anwalt seine Arbeit so
vorplanen muss, dass er nicht plötzlich wegdöst.

JurText online veröffentlicht den Text der Entscheidung.