VERUNGLÜCKT
Aus einem unserer Schreiben an die Staatsanwaltschaft Ravensburg:
Die Aktenversendungspauschale von € 8,00 haben wir heute zur Anweisung gebracht.
Das hat man davon, wenn man nicht jedes Wort diktiert.
VERUNGLÜCKT
Aus einem unserer Schreiben an die Staatsanwaltschaft Ravensburg:
Die Aktenversendungspauschale von € 8,00 haben wir heute zur Anweisung gebracht.
Das hat man davon, wenn man nicht jedes Wort diktiert.
Für das Foto eines gebrauchten Mercedes SLK werden bei ebay schon € 7.600,00 geboten. Der Prozess um diesen Kaufvertrag wird wirklich interessant werden. Da hat Alexander Hartmann, der die Auktion gefunden hat, Recht. Immerhin weist der Verkäufer ziemlich deutlich darauf hin, dass er nur ein Bild versteigert.
ÜBERMASS
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anordnung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, wonach sich ein möglicher Vergewaltiger auf seine Erektionsfähigkeit untersuchen lassen muss. Hierzu hatte das Gericht eine dreitägige stationäre Unterbringung des 81-Jährigen verfügt. Die Karlsruher Richter sahen hierdurch die Freiheitsrechte des Beschuldigten und das Übermaßverbot verletzt. Näheres bei beck-aktuell.
Ich gehe jetzt auch an heißen Tagen ausgesprochen gerne ins Büro. Seit gestern habe ich ein mobiles Klimagerät. Ja, ich weiß, vor einigen Tagen habe ich noch über Stoibers Idee mit den Atomkraftwerken gelästert…
Wer als Privatmann öfters neue Bücher bei ebay versteigert, muss sich an die Buchpreisbindung halten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Näheres bei heise online.
Der deutsche Anwalt vor Gericht. Nicht immer ein ruhmreiches Bild. Man kann festhalten, dass ein großer Teil der Kollegen ein Über-/Unterordnungsverhältnis akzeptiert. Dabei ist es keine Frage, wer oben ist. Der Richter hat das Sagen, und wir lecken ihm die Birkenstocks. Meist gehörte Entschuldigung fürs Duckmäusertum: „Ich muss doch ständig zu diesem Gericht.“
Was für eine grenzdebile Hobbypsychologie. Ich kann es verstehen, dass Ehe und Kanzlei manchem Juristen vorgaukeln, kriechen sei eine adäquate Form der Fortbewegung. Aber kuschen, weil man Angst hat, Prozesse zu verlieren? Diesen Anwälten fällt wahrscheinlich schon gar nicht mehr auf, dass sie ohnehin ständig verlieren. Weil der Richter ja weiß, dass er es mit ihnen machen kann. Weil er sie für Weicheier hält, die sich für ein laues Witzchen beim Rausgehen bezahlen lassen – statt für eine standhafte Prozessvertretung ihrer Mandanten.
Ich rede hier nicht über Krawall oder Konfrontation. Sondern über die Sachebene. Schon auf dieser strecken Anwälte zu häufig und zu früh die Waffen. Wenn man sich nicht mal traut, einen Diskurs über Sach- oder Rechtsfragen mit dem Ziel zu führen dem Gericht zu beweisen, dass seine Auffassung nur eine und noch dazu die falsche ist, könnte man ja auch eine Schaufensterpuppe mit schwarzem Samt behängen und ein Tonband den Antrag stellen lassen.
Anwälte unterschätzen in diesem Zusammenhang auch die Richter. Die wollen nicht nur kuscheln, sondern auch mal knallhart diskutieren. Ob sachlich oder darüber hinaus auch laut und polemisch, diese Entscheidung sollte man dem Richter überlassen. (Deshalb finde ich auch die Kollegen nicht gut, die mit dem Krawall anfangen. Das schlägt nämlich wirklich auf die Mandanten zurück.) Ich persönlich lehne die „Einladung“ zu einer Schreierei nicht immer, aber meistens ab, indem ich bewusst leise und mit möglichst freundlichem Ton ein paar Ungeheuerlichkeiten von mir gebe. Probieren Sie den Effekt, Sie werden ihn lieben.
Letztlich ist es auch vor Gericht so wie im richtigen Leben. Ein Streit hat reinigende Wirkung. Er steckt Grenzen ab, auch im zwischenmenschlichen Bereich. Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber bei vielen Richtern, mit denen ich Zoff hatte, komme ich danach sehr gut klar.
Auch, was den Inhalt ihrer Entscheidungen angeht.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Schlagt mich, aber das Bild stammt doch aus einem Prospekt von C & A.
Wer im Urlaub nicht (nur) auf der faulen Haut liegen, sondern sich was dazu verdienen will, muss aufpassen. Nebenerwerb statt Erholung kann Ärger geben – bis zur Abmahnung und Kündigung. Aber es gibt auch Ausnahmen. Der Anwaltsuchservice beschreibt Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer.
Juristische News und Abstracts aus aktuellen juristischen Aufsätzen bietet LexisNexis. Das Angebot umfasst die meisten Rechtsgebiete. Obwohl kostenlos, sieht es wertig aus. Die Zusammenfassungen der Aufsätze enthalten viele Details. Das Lesen lohnt sich also auch, wenn man unter folgenden Defiziten leidet: keinen Zugriff auf den besprochenen Beitrag, keine Zeit, keine Lust.
(link gefunden im HandakteWebLAWg)
In den nächsten Tagen kommt ein Mandant, dem haben Freunde das Beratungsgespräch bei mir zum Geburtstag geschenkt.
Entsprechende Gutscheine gibt es ab heute auch im Sekretariat :-)
Der gesetzliche Verzugszins beträgt „fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“. So steht es in § 288 Bürgerliches Gesetzbuch. Üblicherweise wird aber der Antrag auf Zahlung dieser Zinsen so formuliert: „… den Beklagten zur Zahlung von 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu verurteilen“.
Die Autoren des Praktiker-Rechtsprechung-Report (Mai 2004, 7.6)haben erkannt, dass das eine nicht unbedingt dem anderen entspricht. 5 % „über“ dem Basiszinssatz (derzeit 1,14 %) sind nach dem Wortlaut nur 0,057 %, insgesamt 1,197 %. Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz sind dagegen 6,14 %.
Wieder eine Regressfalle geschlossen. Denn ich bekenne, auch mir fehlte bislang der Durchblick bei den Punkten.
Das Bundesjustiziministerium hat eine „Formulierungshilfe “ für Patientenverfügungen veröffentlicht.
Ein Anwalt hat das Finanzamt darauf verklagt, ihm für die Verbuchung von 66 Cent einen Abrechnungsbescheid zu senden. Unter Hinweis Hinweis auf den römischen Grundsatz „Minima non curat praetor“ (das Gericht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten) hat das Finanzgericht Hamburg die Klage abgewiesen, berichtet beck-aktuell.
Ob im umgekehrten Fall mit ähnlichen Entscheidungen zu rechnen ist, muss erst die Zukunft zeigen.
VERBÜCHERUNG
Zitat aus dem Schreiben eines österreichischen Anwalts:
„In vorangeführter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 4.6.2004 und erlaube mir vorweg zur Festhaltung zu bringen, dass mein Mandant interessiert wäre, dass das Bringungsrecht in der von Ihnen beschriebenen Modalität einer Verbücherung zugeführt wird.“
Der Kollege Kollege Michael Kadlicz bezeichnet diese Formulierung in seinem neuen Weblog als „Juwel“. Wir können also davon ausgehen, dass hier selbst für die Sprachverhältnisse in der Alpenrepublik zu dick aufgetragen wird.
Christian Säfken fährt eigentlich gerne Bahn. Aber nach diesem Erlebnis ist er ziemlich sauer. Willkommen im Club.