K(R)AMPF GEGEN DEN TERROR

K(R)AMPF GEGEN DEN TERROR

In Bochum hat die Polizei zwei Moscheen umstellt und die Ausweise der Besucher kontrolliert. Laut Spiegel online wurden aber nur die Personen kontrolliert, die während der Polizeiaktion freiwillig aus den Gebäuden herauskamen.

Potenzielle Terroristen müssen bekanntlich um acht Uhr abends zu Hause sein. Oder sie sind freitags mit einer tollen Frau fürs Kino verabredet. Deshalb haben sie keine Zeit abzuwarten, bis die Beamten wieder abgerückt sind.

ÜBERWACHUNG

ÜBERWACHUNG

„In der Mehrzahl der Fälle“ unterlässt der Ermittlungsrichter eine ordnungsgemäße Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Überwachung – Stichwort Blankounterschrift.

Auch bei den Benachrichtigungspflichten hapert es. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, sich gegen staatliche Eingriffe wehren zu können. Da der naturgemäß geheime Charakter einer Überwachung den Betroffenen nicht den Eingriff erkennen lässt, ist zumindest nachträglich eine Benachrichtigung des Abgehörten gesetzlich vorgeschrieben. Zwar sind davon in engen Grenzen gewisse Ausnahmen möglich. In der Praxis sind diese Ausnahmen die 97-prozentige Regel.

Wie der Staat uns überwacht – informativer Artikel in Spiegel online.

KLEINGEIST

Zettel in der Windschutzscheibe. Mitunter sind sie riskant. Zum Beispiel, wenn dort was von Frauen steht, die ihr Geld auf der Straße verdienen. Eine neue Variante begegnet mir jetzt wegen einer Politesse, die sich von folgendem Zettel beleidigt fühlt:

Du bist ein solcher Kleingeist.

Wobei die Strafanzeige wegen Beleidigung solches ja bestätigt. Wenn man es genau nimmt…

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

HIERARCHIEN

Für einen Antrag wäre es sehr wichtig, dass ein Staatsanwalt an seine Akte kommt. Die befindet sich jedoch bei der Generalstaatsanwaltschaft. Wegen eines anderen Antrags. Nun läge es nahe, dass der Staatsanwalt seinen Kollegen bei der Generalstaatsanwaltschaft anruft und darum bittet, ihm für ein, zwei Tage die Akte zurückzusenden.

Klingt einfach, stößt aber auf ein unüberwindbares Problem, wie mir der Staatsanwalt gesteht:

„Unsere vorgesetzte Behörde wünscht es grundsätzlich nicht, dass wir Akten zurück erbitten.“

Keine Ausnahmen? Das Schweigen bedeutet übersetzt:

„Ich werde mir wegen Ihnen nicht die Karriere versauen.“

Wir warten also weiter. Und nehmen es mit Humor, wenn in Pressemitteilungen mal wieder eine Behördenreform bejubelt wird.

SPARSAM

Meine Kollegin trinkt jetzt manchmal Tee. Wieso drapiert sie ihre gebrauchten Teebeutel aber auf einem Unterteller neben der Kaffeemaschine? Damit wir die Teebeutel für sie in dem Mülleimer werfen? Nein:

Ich will die noch mal verwenden.

Ich persönlich finde das hervorragend. Immerhin trinkt sie meinen Tee.

GEGENANGRIFF

Ein Dialerbetreiber wehrt sich vor Gericht gegen eine Software, die Dialer erkennt und vor der Installation warnt. Nach Auffassung des Betreibers ist dies wettbewerbswidrig. Seine Dialer seien genehmigt. Außerdem erkenne die Software nicht alle Dialer, woraus der Betreiber in seiner Pressemitteilung einen Wettbewerbsvorsprung der Konkurrenz ableitet.

Der Hersteller der Antivirensoftware kontert mit dem Argument, dass es nach der Warnmeldung immer noch die freie Entscheidung des Nutzers ist, ob er den Dialer anwählt oder nicht. Außerdem weist die Firma ebenfalls in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bereits ein anderer Antrag auf eine einstweilige Anordnung zurückgewiesen wurde. Überdies sei man immer dankbar für Hinweise auf neue Dialer.

Gibt es einen Anspruch darauf, dass eine Software nicht auf genehmigte Dialer aufmerksam macht? Auch diese Dinger kosten doch genauso viel wie ungenehmigte. Im Übrigen belegt die Firma auf ihrer Seite sms-stadt ja selbst zur Genüge, wie notwendig ein Warnprogramm sein kann. Obwohl die Dialer genehmigt sein sollen, wird nur darauf hingewiesen, dass die Installation des notwendigen Programms nur wenige Sekunden in Anspruch nimmt. Über die Kosten wird der Surfer nur informiert, wenn er gesondert auf „Anbieterinformationen“ klickt.

(links gefunden im lawgical)

DOKTOR, SCHON WIEDER

DOKTOR, SCHON WIEDER

Doktortitel. Wir sprachen drüber. Damit kann man vieles. Einlullen zum Beispiel. Ich muss gestehen, mir ist es mal wieder passiert. Kann man einen Herrn Doktor um Vorschuss angehen, nachdem er die Honorarvereinbarung unterschrieben hat? Später, sagte ich mir. Ich habe also kräftig vorgearbeitet. Akteneinsicht, Aktenstudium, Besprechungen. Letzteres in der zeitraubenden Variante. Manche wollen es halt genauer wissen.

Die erste Rechnung schickte ich nach drei Monaten. Klingelte vorher noch jeden Abend mein Handy (nach einigen Anrufen während der Bürozeiten), um „das Wichtigste noch einmal durchzugehen“, gingen wir über zu Kommunikationsverweigerung. Einseitiger.

Als ich ihn dann mal endlich am Telefon hatte, kriegte ich einen drauf. Meine Rechnung sei unverschämt. Im zweiten Satz kam gleich das Wort Anwaltskammer vor. „Sie haben doch noch gar nichts für mich erreicht.“ Gar nichts? Eine längere Besprechung auswärts? Die paar Aktenordner? Der Schriftsatzentwurf? „Das geht ja noch“, schnauzte der sonst so samtweiche Mandant. „Aber unsere Hintergrundgespräche? Die soll ich bezahlen?“

„Ich verkaufe meine Arbeitszeit. Wenn Sie mit mir Gespräche führen, kann ich nicht für andere arbeiten.“ „Aber wenn ich Sie abends anrufe, dann arbeiten Sie doch nicht mehr.“ „Doch, in diesem Augenblick schon. Außerdem erreichen Sie mich um Ihre Lieblingszeit meistens noch im Büro.“

Wir mussten uns also im Unfrieden trennen. Im Honorarprozess behauptete der Ex-Mandant: „Mindestens 75 % der Zeit hat Herr Vetter dafür aufgewendet, mir zu erzählen, was für ein toller Anwalt er ist und wie viele wichtige Fälle er schon gelöst hat.“ So hatte ich es noch nicht gesehen. Da ruft mich also ein Kunde bevorzugt um 20.30 Uhr an, um sich noch etwas aus meinem Leben erzählen zu lassen. Udo, das Sandmännchen.

Der Richter am Amtsgericht nahm die Vorwürfe mit Fassung. Sein Vorschlag: „Wir rechnen einfach eine angemessene Zeit raus, in der Ihr früherer Anwalt unaufgefordert über sich erzählt hat.“ Mein Gegner und sein Anwalt grinsten.

Der Richter: „Der Herr Vetter hat ja auch schon den einen oder anderen Fall bei mir gehabt. Wenn ich ihn richtig einschätze, wäre mein Vorschlag, wir ziehen 15 Minuten ab. Vom gesamten Zeitaufwand.“ Umgerechnet waren das exakt ein Prozent des eingeklagten Betrages.

Die Gegenseite zeigte die Zähne. Der Kollege, der jetzt für den Doktor focht und wahrscheinlich auch keinen Vorschuss genommen hat, holte weitere vier Prozent raus. Ich hätte mich auch 80 : 20 verglichen. Aber man soll auch anderen ein Erfolgserlebnis gönnen.

Mein Geld habe ich übrigens immer noch nicht. Der Doktor steht angeblich kurz vor der Pleite. Hierfür kann ich mich gleich doppelt bedanken – bei meiner puddingweichen Gebührenpolitik und bei Frau Ulla Schmidt.

VÖLLIG FERTIG

VÖLLIG FERTIG

Das Kammergericht Berlin im Urteil 781/02:

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Rechtsanwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet.

Echt? Ich muss mir künftig mehr Mühe geben. Oder weniger?

(Urteil veröffentlicht bei JurTextOnline)

BEGEHREN

Ich hatte mich als Verteidiger gemeldet. Und um Akteneinsicht gebeten. Frau Kriminalkommissarin B. aus dem Polizeipräsidium D. bringt mich mit dem Betreff ihres Antwortschreibens ins Grübeln. 16 Punkt und fett springt er mir ins Auge:

Ihr anwaltliches Begehren vom 14. Januar 2004

Komme ich jetzt in die DNA-Kartei?

WERTE

Auskunft einer Versicherung im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens:

Der Begriff Zeitwert wird nur im Bereich der Sachversicherungen verwandt. Der Zeitwert stellt im Lebensversicherungsgeschäft den Barwert dar. Barwert ist die versicherungsmathematische Bezeichnung für den Gegenwartswert einer Anwartschaft und entspricht somit dem bei kapitalbildenden Lebensversicherungen verwendeten Begriff des Rückkaufswertes.

Ich muss es zum Glück nicht verstehen, nur weiterleiten.

KLEINER FEHLER

der winkelschreiber:

Ein vietnamesischer Asylbewerber klagte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die Ablehnung seines Antrags und die angedrohte Ausweisung. Das Gericht wies die Klage als offensichtlich unbegründet ab. Einer der Urteilsgründe: Der Kläger habe ohne Entschuldigung in der Verhandlung gefehlt, mit seiner Furcht vor politischer Verfolgung könne es da so weit nicht her sein. Kleiner Schönheitsfehler: Der Kläger war in der Verhandlung sehr wohl anwesend, was auch aus dem Verhandlungsprotokoll hervorgeht. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil nun aufgehoben.

Wer es nicht glaubt, liest hier.

DIE HÖLLE

DIE HÖLLE

„Allein oder gemeinsam?“ Unter diesem Titel beleuchtet der hochschulanzeiger der FAZ die Karriereoptionen von angehenden Rechtsanwälten. Die Selbstständigkeit kommt gegenüber der internationalen Großkanzlei gar nicht übel weg. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass der Artikel in dieser Richtung alles in rosigen Farben darstellt. Selbstständiger Anwalt ist so ziemlich der mieseste Job, den man sich vorstellen kann. Langweilige Fälle, nölige Mandanten, keine Kohle und ein miserables gesellschaftliches Ansehen. Ich rate allen Berufsanfängern dringend ab. Es ist die Hölle.

(Vorstehende Ausführungen gelten nur für Kanzleigründungen im Postleitzahlengebiet 40.)

Update: Spiegel online über die verzweifelten Methoden mancher Anwälte, an Kunden zu kommen.

(link via jurabilis)

KEINE

Die Bundesbank will einen Berater für ethische Angelegenheiten benennen. Dieser soll unter anderem „konkretere und transparentere Kriterien“ für die Annahme von Geschenken und Vergütungen festlegen. Was die Geschenke angeht, würde eigentlich auch ein Blick in das Bundesbeamtengesetz reichen:

§ 70 Der Beamte darf, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in bezug auf sein Amt annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder letzten obersten Dienstbehörde.

Was „keine Geschenke“ bedeutet, steht in jedem Kommentar zum Bundesbeamtengesetz. Somit dürfte der ethische Berater einen lauen, mit Sicherheit aber gut bezahlten Job haben.

KLASSE

Den Kollegen aus der M & A – Abteilung einer großen Anwaltskanzlei dezent darauf hingewiesen, dass ich kein Dr. bin. Obwohl er diese Anrede permanent in den Faxen und mails an mich verwendet. „Och“, lacht er, „das habe ich ja gar nicht bemerkt. Da muss meine Sekretärin mal das Häkchen aus dem Computer löschen.“ Der Doktortitel, gesteht er etwas verlegen, ist im System der Abteilung als „default“ eingestellt.

Offensichtlich gebe ich ein Gastspiel in einer anderen Liga.