NAMEN UND DATEN

Beamte der Mönchengladbacher Polizei sind sparsam. Für Skizzen und Notizen bei Vernehmungen benutzen sie überzählige Computerausdrucke. Immerhin ist dort ja die Rückseite noch frei. Obwohl ich eigentlich in einer Verkehrssache vom 1. April 2004 als Verteidiger tätig bin, weiß ich jetzt zum Beispiel, dass unter der Tagebuchnummer 506100 210204 …. gegen Herrn Masoud A. aus Schwalmtal ermittelt wird. Wegen eines Deliktes vom 21. Februar 2004. Die Straße, an der Herr A. wohnt, ist auch noch vermerkt.

Oder ich erfahre, dass Herr Regierungsangestellter Frank D. unter der EDV-Nummer 758… die Vorgangsdaten zum Vekehrsunfall 506200 300104 …. erfasst hat. Sämtliche Daten sind praktischerweise unten auf der Seite aufgeführt.

Leider wurden meinem Mandanten nur zwei Blätter Papier in die Hand gedrückt. Aber demnächst vielleicht mehr…

REISEN BILDET

Die FDP-Landtagsfraktion aus Nordrhein-Westfalen fuhr nach Frankfurt/Oder, um sich über den Beitritt Polens zur EU zu informieren. Besonderer Themenschwerpunkt: Grenzkriminalität. Dumm nur, dass sich ein Abgeordneter beim Zigarettenschmuggeln erwischen ließ. Die Journalistin Claudia Sanders berichtet in einer Radioreportage (MP 3).

(Danke an Mathias Schindler für den link)

ECHTE FREUNDE

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Richters im Bezirk Stendal aufgehoben. Dieser soll einen Rechtsanwalt, mit dem er eng befreundet war, lukrative Insolvenzverfahren zugeschoben haben. Als mögliche Gegenleistung gab es dann zum Beispiel preiswerte Autos, u.a. für die Lebenspartnerin.

Vor der Anklage hatte es unter Richtern und Anwälten bereits erheblichen Unmut über das Verhalten des Richters gegeben. Sogar im Gerichtspräsidium musste er Rede und Antwort stehen. Trotzdem soll er ungerührt weiter gemacht haben. Dass ihn seine Kollegen straflos davon kommen lassen wollten, hat dem Bundesgerichtshof wohl nicht so gut gefallen. Jedenfalls muss nun ein anderes Landgericht den Fall neu entscheiden – und die vom BGH in deutlichen Worten kritisierten Unterlassungssünden der Stendaler Strafrichter vermeiden.

(Danke an Rainer Langenhan für den link)

VERTRAUEN

Die AdvoCard verschickt merkwürdige Rechtsschutzzusagen:

Wir vertrauen auf Ihre rechtskundige Beurteilung und bitten Sie, uns – vor weiteren Maßnahmen – über die weitere Verfahrensweise zu informieren.

So groß kann das Vertrauen ja nicht sein.

WUNDER

Merke: Wer die letzten sieben Jahre weder Umsatzsteuer- noch Einkommenssteuererklärungen abgegeben hat, wer gegen die Schätzungsbescheide keinen Einspruch eingelegt hat, der kann von Steuerberater und Anwalt nicht erwarten, dass diese die Forderung auf Null reduzieren. Und das am besten noch vorgestern.

AUSGEREDET

Eilige Schriftsätze kann man ruhig am Nachmittag faxen, bevor der Mandant anruft, um den Entwurf zu besprechen. Änderungen ausreden ist immer noch leichter als das Problem, wenn um 18.30 Uhr an einem 500 Kilometer entfernten Provinzgericht das Fax nicht anspringt.

SAUBER

Meine Sekretärin hat festgestellt, dass sie unabsichtlich wochenlang einen Werbeflyer der Firma ast-rein („Perlen mit Power“) unter ihrem Telefon liegen hatte. O-Ton: „Ich habe mich schon gewundert, warum unsere Putzfrau seit neuestem so gründlich arbeitet.“

Konkurrenz belebt halt das Geschäft.

AU REICHT AUS

Ein krank geschriebener Mitarbeiter muss der Firma nicht mitteilen, woran er erkrankt ist. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Landesarbeitsgericht in Frankfurt die bisherige Rechtsprechung. Ein Arbeitgeber hatte den Mitarbeiter abgemahnt, weil er sich weigerte, nähere Informationen zu seiner Erkrankung zu geben. Es bleibt also dabei, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. ein Attest genügen.

IRRTUM

Plötzlich stand der Mann in ihrem Appartement, dann fiel er über sie her: Die 25-jährige Frau ging davon aus, Opfer eines Sexualverbrechens zu werden und wehrte sich heftig und erfolgreich. Alles nur ein Irrtum, behauptete der Täter hinterher – er habe die Frau für eine Chatpartnerin gehalten, die die Vergewaltigung wollte.

Wieso der Amerikaner wahrscheinlich nur wegen Einbruchs belangt wird, steht bei Spiegel online.

Auch nach deutschem Recht wäre es sicher schwierig, den Mann wegen versuchter Vergewaltigung dran zu kriegen. Er handelte nämlich nicht vorsätzlich, weil er zu Recht von einem tatbestandsausschließenden Einverständnis seines „Opfers“ ausging, sich dann aber – unverschuldet? – im Zielsubjekt irrte. Konsequenterweise bliebe dann auch der Einbruch straflos. Um diese Rechtsproblematik ranken sich aber unzählige Theorien, die zu unterschiedlichsten Ergebnissen kommen. Das hat schon Generationen von Jurastudenten zur Verzweiflung getrieben.

(Danke an Mathias Schindler für den link)