Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
VORNAMEN
Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Allesandro wollte eine Mutter ihren Sohn nennen. Das Oberlandesgericht lehnte zwölf Namen ab. Mehr als fünf Namen seien eine Belästigung für das Kind. Das Bundesverfassungsgericht segnete, so die FAZ, das Urteil im Grundsatz ab. Allerdings hätte man nach Auffassung der obersten Richter auch auf eine andere Zahl kommen können.
AB UND ZU
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist dadurch nicht zwangsläufig ungeeignet zum Autofahren. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen: 6 B 91/04). In dem veröffentlichten Beschluss gaben die Richter einem Kurierfahrer Recht. Dass die Polizei im Fahrzeug des Mannes zwei Mal geringe Mengen Haschisch gefunden habe, sei allein kein Grund ein Drogenscreening anzuordnen und ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.
GEBRAUCHTWAGEN
Vom Händler? Oder von privat? Oder gleich bei ebay? Tipps zum Gebrauchtwagenkauf in Spiegel online.
ANKLAGE
Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wird angeklagt, weil er dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler bei einer Vernehmung hatte Gewalt androhen lassen.
Richtig so. Hoffentlich verliert er auch seinen Job. Das wäre bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr der Fall. Wenn bei Turbo-Rolf Abschreckung wichtig ist, dann gilt das auch hier.
(C) wulkan (www.wulkan-comic.de)
TÜCKEN DES DETAILS
TÜCKEN DES DETAILS
Manche Rechtsgebiete sind tückisch kompliziert. Ein Beispiel: Zwangsversteigerung. Selbst nach dem Zuschlag bleibt es kompliziert. Die Kaufsumme ist nämlich mit 4 % zu verzinsen. Und zwar bis zum sogenannten Verteilungstermin, in dem das Geld spätestens komplett auf dem Konto der Justizkasse sein muss. Wer als Ersteigerer die Zinsen vermeiden will, wird das Geld direkt auf das Konto der Justizkasse zahlen, das ihm vom Gericht mitgeteilt wird.
Hierdurch entfallen aber die Zinsen nicht wie erhofft. Das geht nur, wenn man das Geld förmlich hinterlegt. Die Hinterlegung erfolgt wiederum nur auf Antrag. Der Betrag muss interessanterweise auf ein anderes Konto der Justizkasse eingezahlt werden.
Obwohl das Gericht also in beiden Fällen über das Geld bis zum Verteilungstermin verfügt, kostet der falsche Zahlungsweg 4 % auf den Betrag X (in meinem Fall: 230.000 Euro). Für einen Zeitraum von sechs bis zehn Wochen. Gut, dass ich noch mal bei der freundlichen Rechtspflegerin nachgefragt habe, bevor ich meinem Mandanten einen Rat gegeben habe.
LAW-BLOG
Neben dem law blog gibt es brandneu auch den „Law-Blog“. Die Münchner Rechtsanwälte Arne Trautmann und Dr. Christian Obermaier beschäftigen sich mit „IT, Technologie, IP und Gewerblicher Rechtsschutz“. Ich werde den Law-Blog schon deshalb lesen, weil ich Ahnungsloser jetzt wissen will, was sich hinter IP verbirgt :-)
LUSTISCH
Düsseldorf gähnt wie immer den Motiven der Rosenmontagswagen entgegen.
Um die Spannung zu erhöhen, lässt Narrenchef Günther Pagalies laut NRZ folgendes durchsickern: „Ein Motto ist so heiß, das habe ich mir durch einen Rechtsanwalt absegnen lassen.“
Schwerer Fehler. Wenn ein Anwalt sein o.k. gibt, kann es nicht mehr lustig sein.
REKORDVERDÄCHTIG
REKORDVERDÄCHTIG
In Bangladesch sind 5000 Menschen gleichzeitig des Mordes angeklagt. Die Bewohner eines abgelegenen Ortes sollen Banditen gelyncht haben. Theoretisch droht allen die Todesstrafe, berichtet Spiegel online.
(danke an Torsten Kleinz für den link)
STARRSINNIG
Der Politiker Kurt Biedenkopf ist mit einer Klage gegen die DENIC gescheitert. Er wollte die Domain „kurt-biedenkopf.de“ für alle Nutzer – auch gleichen Namens – sperren lassen. Das alles hätte er sich auch sparen können, indem er die schon mal freigeklagte Domain auf seinen Namen registriert. Aber dazu hat Biedenkopf keine Lust, berichtet die FAZ. Die Gründe für den Starrsinn des Politikers erwähnt der Bericht leider nicht.
COURAGE
24 Bochumer Richter und Richterinnen protestieren in einem offenen Brief gegen eine Demonstration der NPD. Die NPD reagiert mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Hintergründe schildert Telepolis.
(danke an Mathias Schindler für den link)
TIEFERE ERKENNTNIS
Lehre des Tages: Vor dem Einfahren in die Waschstraße die Seitenscheibe schließen – spätestens vor dem ersten Strahl von links.
BERUFSRISIKO
„Er hat schadenfroh gegrinst.“ Grund genug für einen Manager, nach einem verlorenen Prozess den Anwalt seiner Ex-Frau zu vermöbeln. Jetzt steht er laut Express in Bonn schon wieder vor Gericht. Der Anwalt klagt auf 10.000 Euro Schmerzensgeld.
NETTER VERSUCH
Ein Mandant streitet sich schon seit Jahren mit einer Firma rum. Angeblich schuldet er dem Unternehmen noch 3.363,13 Euro. Die Sache ist bei der Gegenseite schon alle Mahnstufen rauf- und runter gelaufen. Es wurde mit dem Anwalt gedroht. Passiert ist nichts. Weil man eine Prozessniederlage fürchtet?
Jetzt kam folgendes Schreiben:
… unsere Bücher weisen zum 31. Dezember 2003 einen Saldo in Höhe von 3.363,13 Euro zu unseren Gunsten aus. Wir bitten Sie, die Richtigkeit dieses Saldos direkt an unseren Abschlussprüfer, Herrn Dipl.-Kaufmann Peter K., Wirtschaftsprüfer, zu Zwecken der Jahresabschlussprüfung zu bestätigen. Bitte verwenden Sie den beigefügten Freiumschlag.
Netter Versuch, an ein Schuldanerkenntnis zu kommen. Nach Rücksprache mit mir wandert der Brief allerdings auf den Müll.
Btw: danke für die Briefmarke.
GESCHÄFTSIDEE
GESCHÄFTSIDEE
Jetzt kann man endlich mit erheirateten Adelstiteln und sonstigen klangvollen Namen handeln. Indem man sie nach der Scheidung an einen neuen Ehepartner weiter gibt. Zahlreiche ansonsten nicht mehr sehr ansehnliche und / oder bankrotte Träger erheirateter Namen dürften mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich an Attraktivität gewinnen. Aber das ist sicherlich nur ein Randaspekt…