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5 neue e-mails über Nacht. Davon 5 mit Virus. Kompliment an den Programmierer. Hoffentlich schnappen sie ihn.
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5 neue e-mails über Nacht. Davon 5 mit Virus. Kompliment an den Programmierer. Hoffentlich schnappen sie ihn.
Ein Chorleiter und eine Stadt heißen beide Schulenberg. Die Stadt wollte vom Chorleiter die Domain „schulenberg.de“. Das Oberlandesgericht Oldenburg traf eine merkwürdige Entscheidung: Die Stadt kriegt die Domain nicht, aber Herr Schulenberg darf sie auch nicht weiter nutzen.
Wie beck-aktuell berichtet, halten Experten das Urteil für Humbug.
Das Bundesverfassungsgericht watscht mitunter kräftig ab.
Diesmal trifft es das Oberlandesgericht Nürnberg. Die dortigen Richter hatten den Antrag eines Strafgefangenen erst gar nicht zur Sache geprüft. Begründung: Nach Aufbau und Stil habe dem Gefangenen ein Mithäftling beim Schreiben geholfen. Das verstoße gegen das Rechtsberatungsgesetz, deshalb sei der Antrag unzulässig. Das Gericht begehe anderenfalls „Beihilfe“ zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.
In seiner Entscheidung widerlegt das Bundesverfassungsgericht die hanebüchenen Argumente aus Nürnberg Punkt für Punkt. Zwischen den Zeilen schimmert überdies heftiger Unmut der Bundesverfassungsrichter darüber hervor, mit welcher Dreistigkeit ihre Kollegen teilweise versuchen, unliebsame Sachen vom Tisch zu bekommen.
Darf man im Container bloggen? Dann bewerbe ich mich vielleicht hier auf eine zukunftsträchtige Stelle, nämlich Millionär. Danke an Andre Schulz-Werner für diese neue berufliche Perspektive.
(Die Originalseite ist auch auf stepstone.de abrufbar. Suchwort „Millionär“.)
„Plagiat“ Verteidigungsstrategie aus dem Internet?
JurText online macht sich Gedanken darüber, ob der Verteidiger im Prozess um die Bombendrohungen gegen den Düsseldorfer Flughafen den law blog als Anregung nutzt.
Wenn der Mannesmann-Prozess wirklich wegweisend ist, dann dürfte ein alter Zopf damit endgültig abgeschnitten sein. Dass die weiße Krawatte im Gerichtssaal zur Kleiderordnung des Verteidigers gehört. Bunt erscheint zum Beispiel Anwalt Sven Thomas (mit Mandant Klaus Esser) im Gerichtssaal:
Auch die anderen Anwälte tragen, wie mir ein vor Ort tätiger Journalist bestätigt hat, fast ausnahmslos farbige Schlipse. Ich habe es bisher immer so gehalten, dass ich am ersten Verhandlungstag weiß trage, wenn ich die Toleranz des Gerichts nicht einschätzen kann. Danach auch bunt, wenn ich das Gefühl habe, dass es nicht nachgetragen wird, was ja letztlich nur dem Mandanten schadet.
Was tun, wenn die Tiefgarage der Polizeiwache nur für Dienstfahrzeuge zugelassen ist? Düsseldorfer Polizeibeamte sind bei der Parkraumbeschaffung kreativ, berichtet der Express:
„Dieses Park-Knöllchen von der Polizei über 15 Euro zahle ich nicht“, ärgerte sich Ursula P. von der Wilhelm-Raabe-Straße und zog damit vors Amtsgericht. Sie hält das Knöllchen für einen üblen Scherz. „Denn die Polizisten, die es mir verpasst haben, stehen jeden Tag mit ihren Privatautos auf derselben Straße vor ihrer Inspektion ungestraft im Halteverbot und auf dem Bürgersteig.“
Obwohl nach Recherchen der Zeitung tatsächlich die Beamten ihre Privatautos an der Stelle parken, wo sie bei Bürgern Knöllchen verteilen, werden ihre eigenen Autos angeblich geflissentlich ignoriert – auch von den Mitarbeitern des Städtischen Ordnungsdienstes.
Gerade mit einem sehr freundlichen Amtsrichter in Bayern telefoniert.
Beiläufig erzählte er von einem Vergleich, den er gestern geschlossen hat. Eine Stuttgarter Firma hatte € 13,95 eingeklagt. Um den Betrag (vielleicht) zu kriegen, hätte sie zwei Mitarbeiter als Zeugen einen ganzen Tag ans bayerische Amtsgericht schicken müssen. Möglicherweise hätte sogar ein Sachverständiger eingeschaltet werden müssen. Und der eigene Anwalt hatte wohl auch angekündigt, dass er persönlich anreist.
Schließlich einigten sich die Parteien auf Vorschlag des Richters darauf, dass die € 13,95 an eine gemeinnützige Organisation gezahlt werden.
Gesamtvolumen des Auftrags waren mehrere hunderttausend Euro.
Bei ebay bieten Händler den Käufern immer wieder an, das Geld über Western Union zu zahlen. Das soll – so eine beliebte Aussage – ähnlich sicher sein wie der Treuhandservice. Dass dem beileibe nicht so ist und welche Betrügereien derzeit noch laufen, ergibt sich sehr anschaulich aus diesem Forum. Markus hat mich darauf hingewiesen.
Kontoauszüge Januar 2004. Die Rentenkasse der Rechtsanwälte berechnet einen monatlichen „Regelpflichtbeitrag“ von 1.004,00 Euro. Zu zahlen aus dem versteuerten Einkommen. Ich hatte vorgestern einen Mandanten im Büro, der verdient 1.400,00 Euro netto. Davon ernährt er eine vierköpfige Familie. Vielleicht irgendwie sinnvoller, als das Geld in eine Versicherung zu stecken, deren Abschaffung bei jeder Rentenrefom immer lauter gefordert wird.
Leute, das wird ein romantisches Wochenende. Ich habe bei Amango 142 Titel auf der Vormerkliste. Welche drei DVD´s kriege ich gleichzeitig zugesandt?
Ein Chef zum Verlieben
Schwer verliebt
Eine Hochzeit zum Verlieben
Mein Lamento über ä-,ü- und ö-allergische feeds vom 25. Januar ist auf wunderbare Weise erhört worden. Florian Holzhauer hat dem law blog einen eigenen rss-feed gebaut. Außerdem hostet Florian den feed zunächst. Offizieller Status derzeit: beta.
Danke, Florian!!!!!!
Vielleicht sollte ich in in Hamburg eine Filiale aufmachen. Vorletzte Woche – in einer anderen Sache – hat die Zeit vor der Rückfahrt sogar noch zu einer Stadtrundfahrt gereicht. Heute nur für einmal Mönckebergstraße, wobei ich mit Interesse feststelle, je arschkälter es ist und umso schwerer der Aktenkoffer, desto sorgfältiger verstecken sich in fremden Städten die Cafés vor mir.
Es geht aber just in diesem Moment gut aus, in Form des Bar Restaurant „Vitello“ in einer Passage. Draußen demonstrieren weiß geschminkte Studenten gegen den Bildungsnotstand, hier drinnen rappeln sich andere gerade zum Frühstück auf.
Ansonsten wäre ich dann 800 Kilometer gefahren, um in einer Verhandlung genau das zu wiederholen, was ich schon letztes Mal gesagt habe. Und, soweit ich mich erinnere, beim ersten Termin auch. Der Richter sitzt da, sagt nichts und blättert in seinen Akten, während der gegnerische Kollege und ich uns das um die Ohren fetzen, was wir mittlerweile auch schon so breit geschrieben haben, dass es locker einen Leitzordner füllt.
„Gibt es eine Vergleichsmöglichkeit?“ fragt der Richter. „Keine Chance“, stellt der andere Anwalt klar. „Mein Mandant wird keinen Pfennig zahlen, nachdem er 19 Jahre nach Strich und Faden betrogen worden ist.“ Wir trennen uns also, ohne dass dieser Termin einen nennenswerten Fortschritt gebracht hätte.
Aber ich komme auch gern zum vierten Mal nach Hamburg.
Ehrlich.
Mal eine Frage an die jüngere Generation: Wie viele Ecstasy-Pillen sind an einem durchgefeierten Wochenende üblich? Für Gelegenheits-, Gewohnheits- und Hardcorekonsumenten? Es geht darum, bis zu welcher Grenze man von einer geringen Menge zum Eigenverbrauch ausgehen kann.
Eine Klage wegen unberechtigter Abschleppkosten? Na ja, erzählen Sie mal. Wir leben in einer dicht bewohnten Straße. Innenstadt. Der Nachbar hat einen Behindertenparkplatz genehmigt bekommen. Der Mann geht zwar an Krücken. Die Frau hat Zucker. Aber behindert? Der hat höchstens seine Brieftasche aufgemacht auf dem Amt. Weil das Schild nicht zutrifft, habe ich mich natürlich drauf gestellt auf den Parkplatz. Und wissen Sie was? Diese dreisten Säcke schleppen doch tatsächlich meinen Wagen ab…
Muss man als Anwalt wirklich alles machen? Man muss nicht. Für so was brauchen Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Ich kenne da einen sehr kompetenten Kollegen. (Und tschüss.)