Knapp drei Millionen Haushalte sind in Deutschland überschuldet. Damit liegt die vermeintlich reiche Bundesrepublik im weltweiten Vergleich ganz vorne. Höher ist die private Schuldenlast nur in den USA und in Großbritannien. Ein interessanter Artikel in der Süddeutschen Zeitung.
ANWALTSGEBÜHREN
ANWALTSGEBÜHREN
Alle tariflich gebundenen Angestellten dürfen jetzt neidisch werden. Der Bundestag hat die Anwaltsgebühren mit Wirkung zum 1. Juli 2004 erhöht. Um 14 %.
(Näheres zum Geldsegen bei Vertretbar.de)
AUTOMATISCHE GRENZKONTROLLE
Während eine automatische Supermarktkasse noch einige Zeit auf sich warten lässt, führt der Bundesgrenzschutz die Do-it-yourself-Grenzkontrolle ein. Am Flughafen Frankfurt können Freiwillige ihre Iris scannen lassen und damit die Begegnung mit einem Zöllner sparen. Teilnehmen dürfen allerdings nur EU-Bürger und Schweizer.
Wichtig: Bei der Anmeldung werden alle einschlägigen Fahndungscomputer abgefragt.
ERST STERBEN, DANN KLAGEN
ERST STERBEN, DANN KLAGEN
Die teilweise brutale Haltung vieler Sozialämter prangert ein Beschluss des OVG Schleswig an:
„Es ist unstatthaft, einem Hilfesuchenden die Gewährung der nachgesuchten Hilfe zunächst zu versagen und ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits sein Überleben ohne die verweigerte Sozialhilfe Zweifel an der Hilfebedürftigkeit begründeten, die der Hilfesuchende zunächst auszuräumen habe.“ (Az: 2 MB 31/03)
BIOLOGISCHE VÄTER
BIOLOGISCHE VÄTER
Der Bundestag hat mit einem neuen Gesetz die Rechte der biologischen Väter gestärkt. Bislang waren Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben, weitgehend rechtlos, da der Ehemann der Mutter automatisch als rechtlicher Vater galt. Künftig können die leiblichen Väter die rechtliche Vaterschaft leichter anfechten. Sie erhalten zudem weitergehende Besuchsrechte, berichtet beck-aktuell.
DIE WELT GEHT UNTER
Vermerk eines Anwaltskollegen auf dem Faxbriefbogen:
Eilt! Eilt! Eilt! Eilt! Eilt!
Bitte sofort vorlegen!
Das alles im Schriftgrad 28, schätzungsweise. Kriegt man für so etwas eigentlich Schmerzensgeld?
MOXMO II
Wie bereits hier berichtet, versucht die Firma Moxmo, ans Geld ehemaliger Paybox-Kunden zu kommen. Bei mir ist jetzt die e-mail angekommen, mit der Moxmo die Abbuchung des Jahresbeitrages ankündigt – sofern ich als früherer Paybox-Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen widerspreche.
Das ist ein dreister Versuch, einen definitiv beendeten Vertrag auf kaltem Weg wieder zu aktivieren. Bei mir kommt noch hinzu, dass Paybox nicht nur selbst gekündigt hat. Die Firma hat mir sogar die Jahresgebühr anteilig erstattet!
Unabhängig von all dem ist kein Kunde verpflichtet, sich einen neuen Vertragspartner aufzwingen zu lassen. Wenn Moxmo in der e-mail schreibt, die Kundendaten sowie „alle Rechten und Pflichten“ seien mit der Übernahme einer Paybox-Tochter auf Moxmo übergegangen, ist das schlicht falsch. Für einen Vetragsübergang bedarf es der Zustimmung des Kunden. Dass die Weitergabe der Kundendaten (wir reden hier über einen Banking-Service!) außerdem datenschutzrechtlich brisant ist, sei nur am Rande erwähnt.
Ich habe Moxmo in einer mail um Stellungnahme gebeten. Und für den Fall, dass diese Stellungnahme nicht kommt oder nicht überzeugend ausfällt, Strafanzeige wegen versuchten Betruges angekündigt.
WAHRHEIT

Quelle: www.wulkan-comic.de
TEXTBAUSTEIN
Es kommt täglich vor, dass Polizisten ein Ermittlungsverfahren gegen Pkw-Halter einleiten, obwohl Zeugen den Fahrer nicht beschreiben oder wieder erkennen können. Hier hilft einer meiner Lieblingstextbausteine:
Einziger Grund für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn N. ist offenbar die Tatsache, dass er Halter des Fahrzeuges ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 31. August 1993 (2 BvR 843/93) entschieden, dass aus der bloßen Tatsache, dass jemand Halter eines Fahrzeuges ist, ohne die Existenz weiterer Beweisanzeichen nicht gefolgert werden kann, er habe das Fahrzeug bei einer bestimmten Fahrt auch tatsächlich geführt.
Auch bei privat genutzten Fahrzeugen ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit, dass sie von Familienangehörigen, Angestellten, Freunden oder Bekannten des Halters geführt werden, im allgemeinen zu naheliegend, sodass sich aus der Haltereigenschaft keinerlei Tatverdacht ergibt.
Diese Entscheidung bindet alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (§ 31 Abs. 1 BVerfGG).
Ich beantrage deshalb, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.
Hohe Erfolgsquote. Kein Copyright :-)
ALTE REIFEN
Die Kontrollpflicht von Gebrauchtwagenkäufern erstreckt sich auch auf das Alter der Reifen. Wenn begründete Anhaltspunkte vorliegen, muss der Verkäufer checken, ob die Reifen noch tauglich sind. Mit dieser Begründung verurteilte der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell einen Händler zum Schadensersatz. Dieser hatte einen gebrauchten Ferrari für 112.000 Euro verkauft. Die ein halbes Jahr zuvor gewechselten Reifen waren schon sechs Jahre alt, was zu einem Unfall mit dem 295 Stundenkilometer schnellen Wagen führte.
FRAU HERZ, FRAU HERZ
FRAU HERZ, FRAU HERZ
Fernsehrichterin Ruth Herz hätte beinahe vor einen Kollegen treten müssen. Als Angeklagte. Sie soll im Sommer mit ihrem Wagen einen Unfall gebaut haben, aber einfach weitergefahren sein. Die ursprünglich erhobene Anklage wurde jetzt fallengelassen. Frau Herz zahlt laut rp-online für die Einstellung des Verfahrens 10.000 Euro.
Gerettet hat sie wahrscheinlich die Schadenshöhe von 1.000 Euro. Das ist hier im Rheinland wirklich der Maximalwert, bei dem Gerichte schon mal ein Auge zudrücken und von einem Fahrverbot absehen.
Ob Frau Herz rot wird, wenn sie demnächst einem Verkehrssünder quotenwirksam die Leviten liest?
KAPRIOLEN
Die Regierung macht eine Rolle rückwärts. Mal wieder. Diesmal betrifft es die Schwarzarbeit. Statt die Auftraggeber von Putzhilfen und Babysittern zu kriminalisieren, sollen die Vorschriften jetzt plötzlich gelockert werden, berichtet die Financial Times Deutschland. Insbesonders sollen „Bagatellfälle“ anerkannt werden.
Schade, die Strafverteidiger haten sich doch schon so auf die neuen Paragrafen gefreut…
VORBEI
Ende einer Geschäftsbeziehung:
Sehr geehrter Herr N.,
im Hinblick auf die offen stehenden Rechnungen für unsere Anwaltsgebühren und die Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dass diese nicht ausgeglichen werden, gehen wir davon aus, dass die B-GmbH unsere Forderungen nicht begleichen wird.
Wegen der Rückstände sehen wir leider keine andere Möglichkeit als die uns erteilten Mandate hiermit zu kündigen. Wir werden nach Ausspruch dieser Kündigung für die B-GmbH nicht mehr tätig sein, insbesondere auch die anstehenden Termine am Arbeitsgericht E. nicht wahrnehmen. Zur Vermeidung von eventuellen Rechtsnachteilen sollten Sie sich ggf. anderweitigen Rechtsbeistand suchen.
Eingehende Post leiten wir selbstverständlich an Sie bzw. den Insolvenzverwalter weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Die Wirtschaftskrise fordert Opfer sogar da, wo man es eigentlich nicht vermutet. Zum Glück haben wir die Rechnungen nicht zu sehr schleifen lassen.
IMMER EINE GUTE VERSICHERUNG
Ein brutaler Sexualstraftäter hat seine private Haftpflichtversicherung verklagt. Ziel: Die Versicherung soll für alle „Schäden“ aufkommen, die sein Opfer in Folge der Vergewaltigungsorgien erlitten hat. Das Opfer war drogensüchtig geworden. Die Behandlungskosten wollte der Vergewaltiger auf seine Versicherung mit der Begründung abwälzen, diese Folge sei bei seinen Straftaten nicht absehbar gewesen.
Das Landgericht München wies die skurrile Klage zwar ab. Das damit verbundene juristische Hickhack, wie es die Süddeutsche Zeitung schildert, lässt einen allerdings schon staunen.
(danke an den Münchner Kollegen Gaius von der Locht für den link)
WÄRE GUT
WÄRE GUT
Bitte merken: Wenn Sie verklagt werden, ist es sinnvoll, zur Besprechung beim Anwalt die Klageschrift mitzubringen. Und vielleicht das Anschreiben des Gerichts. Super praktisch ist auch der gelbe Umschlag, wg. Zustellungsdatum.
Es bringt nichts, hektisch mit den Armen zu rudern und dann zu strahlen: „Ich kann Ihnen das mit der Klage auch so erzählen. Ich hab das gelesen, ich weiß was drinsteht. Wenigstens so ungefähr.“
Auch dieser Satz rettet Sie nicht vor einem neuen Termin. Morgen, 16 Uhr.
(Aus der Abteilung: Ich fasse es nicht.)