Schweigen ist Gold. Auch wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht. Eine Durchsuchung ist eine Durchsuchung. Und keine Vernehmung. Und wenn sie eine Vernehmung wäre, sollte man trotzdem nichts sagen. Denn Schweigen ist das gute Recht jedes Beschuldigten. Was der Strafverteidiger Dr. Michael Teske Ärzten rät, die wegen Abrechnungsbetrug ins Visier der Fahnder geraten, gilt deshalb uneingeschränkt: „Ohne meinen alltours Anwalt sage ich nichts.“
VAGE „AUSSICHTEN“
VAGE „AUSSICHTEN“
Aus einem Angebot auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung:
Im Rahmen ihrer bescheidenen Möglichkeiten bietet Frau S. allen Gläubigern deshalb ihr pfändbares Einkommen für die Dauer von sechs Jahren zur anteiligen Verteilung an. Des weiteren 50 % einer bislang nicht zu erwartenden Erbschaft.
EHEVERTRÄGE
EHEVERTRÄGE
Der Bundesgerichtshof hat seine lang erwartete Grundsatzentscheidung zur Wirksamkeit von Eheverträgen verkündet. Es war erhofft (bzw. befürchtet) worden, dass das Gericht Regelungen untersagt, mit denen vermögende Ehepartner auch im Falle der Scheidung ihr Vermögen retten und den Unterhalt begrenzen. Dazu ist es nicht gekommen. Laut Spiegel online bleiben Eheverträge nach wie vor zulässig. Sie dürfen den schwächeren Ehepartner aber nicht knebeln und über Gebühr benachteiligen. Was damit gemeint ist, werden die Richter der unteren Instanzen „nach Gefühl“ entscheiden – wie bisher auch.
Die Entscheidung bzw. die Pressemitteilung werden auch beim BGH abzurufen sein. Momentan scheint der Gerichtsserver aber überlastet zu sein.
SO NICHT
Der Paybox-Nachfolger „Moxmo“ will bei den alten Paybox-Kunden kassieren. Das berichtet heise online. Die Ex-Kunden erhalten eine mail, nach welcher der künftige Jahresbeitrag von 9,50 Euro abgebucht wird – sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Dumm nur, dass Paybox selbst den Kunden gekündigt hat. Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann aber nicht rückgängig gemacht werden. Somit konnte auch kein Vertragsverhältnis auf Moxmo übergehen, wobei dies ja ohne Zustimmung des Kunden sowieso nicht möglich ist. Kein Wunder also, dass Moxmo-Sprecher Klenk erst einmal forsch bestreitet, dass der Vertrag von Paybox gekündigt worden ist.
Hoffentlich nicht wider besseres Wissen. Ich als Paybox-Kunde habe jedenfalls am 27. Februar 2003 folgende mail von Paybox erhalten:
… hiermit kündigen wir zum 30. Juni 2003 Ihren Vertrag mit der paybox deutschland AG, da dieser Service von paybox deutschland nicht in der bestehenden Form weitergeführt werden kann.
Das ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. In diesem Sinne, liebe Firma Moxmo: Abbuchen gibt Ärger. Zumindest mit mir.
PRIVATFOTOS
Eine Bußgeldstelle darf Radarmessungen nicht komplett auf eine private Firma übertragen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob Bescheide eines Ordnungsamtes auf, das die gesame Geschwindigkeitsüberwachung delegiert hatte.
Das beauftragte Unternehmen lieferte eine komplette CD mit den Daten der Geschwindigkeitssünder ab. Kontrollieren konnte die Behörde die Ergebnisse nicht – sie hatte nicht mal Ahnung von den eingesetzten Geräten. Nach Auffassung des Oberlandesgericht Frankfurt muss die Behörde zumindest „Herrin des Verfahrens“ bleiben.
Es lohnt sich also, auch bei vermeintlich eindeutigen Bescheiden Akteneinsicht zu nehmen.
NACKENSCHLAG
Die Millionenzahlungen an Klaus Esser und Joachim Funk für ihre „Verdienste“ um Mannesmann waren mit dem deutschen Aktienrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen die Wirtschaftsjuristen Marcus Lutter und Wolfgang Zöllner in einem Zeitungsbeitrag. Dazu brauchen sie noch nicht einmal großen Begründungsaufwand (Auszug aus dem lesenswerten Text).
UNVORSTELLBARE KONSEQUENZEN
Monatelang müssen die Polizei-Poeten zwischen Bestwig und Brilon mitunter darauf warten, bis sie eine Meldung für den Polizeibericht schreiben können. Es passiert einfach nichts. Aber gestern, da war was los im Sauerland. Die Region nutzte ihre meteorologischen Vorzüge, um Schauplatz eines Verbrechens zu werden, das in der jüngeren Kriminalgeschichte seinesgleichen sucht. Nachdem sie den Fall – leider erfolglos – ermittelt hatten, düsten die Polizeisten zurück in die Wache und formulierten folgende spannende Story in den Ticker:
Hoppeke(ots) – Unbekannte Täter bewarfen am 09.02.2004, gegen 18:20 Uhr, eine Regionalbahn der Deutschen Bahn AG am Haltepunkt Hoppeke, zwischen Bestwig und Brilon, mit Schneebällen. An zwei Stellen trafen Schneebälle auf die Frontscheibe des Triebwagens und
beschädigten diese. Die verständigte Polizei konnte am Haltepunkt Hoppeke keine verdächtigen Personen mehr antreffen. Die für den Bahnhof Hoppeke zuständige Bundesgrenzschutzinspektion Dortmund weist
in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hin, die für die Reisenden und das Zugpersonal durch das Bewerfen von Zügen mit Schneebällen entstehen können.
Spiegel und Bild recherchieren dem Vernehmen nach vor Ort. Birgit Schrowange plant ein Betroffenheitsspecial. Außerdem hat Hugh Grant Interesse daran, den Schneeballwerfer von Hoppeke zu spielen.
(danke an Mathias Schindler für den Hinweis)
EHELEBEN
Der dreifache Heidemörder Thomas Holst kämpft laut Spiegel online darum, dass er mit seiner Ehefrau ungestörte Treffen in der psychiatrischen Klinik haben darf. Seine Frau ist seine ehemalige Therapeutin. Sie hatte Holst zu einer spektakulären Flucht verholfen und dafür selbst eine Haftstrafe erhalten.
RAMSCHBLOG BY EU
Diese Seite hat das Zeug zum all time favourite: Die EU-Kommission warnt auf RAPEX ab sofort wöchentllich vor gefährlichen Produkten. In der Premierenausgabe: tödliche Popcornmaschinen, mikrobakteriell verseuchtes Spielzeug und tückische Feuerzeuge.
AUSGEBREMST
Wer von einer Firma oder einer Privatperson aus dem Nicht-EU-Ausland verklagt wird, sollte an die Einrede der Prozesskostensicherheit denken. Diese Kläger müssen vorab die gesamten Kosten des Rechtsstreites hinterlegen (§ 110 ZPO). Dazu gehören insbesondere die Anwaltsgebühren des Beklagten.
Manche Gerichte setzen die Sicherheit sogar für zwei, ab und zu auch für drei Instanzen fest. Das kann so mancher forschen Klage erst einmal die Zähne ziehen. Dazu winkt ein Zeitgewinn. Das Gericht muss nämlich zuerst über die Sicherheit mündlich verhandeln, was natürlich dauert.
Die Regelung gilt nach einer Gesetzesänderung übrigens auch für Deutsche, die außerhalb der EU leben. Damit habe ich kürzlich einen Herrn ausgebremst, der auf der Flucht vor seinen eigenen Gläubigern seine Zelte in Bulgarien aufgeschlagen hat.
NAME DROPPING
Wachtell, Lipton, Rosen & Katz
Arnold & Porter
Sullivan & Cromwell
Darrois Villey Maillot Brochier
Jeantet et Associés
Freshfields Bruckhaus Deringer.
Clifford Chance
Bredin Prat
Linklaters
Darrois Villey
Rambaud Martel
Hengeler Mueller
Nörr Stiefenhofer Lutz
Veil Jourde
Willkie Farr & Gallagher
Dewey Ballantine
Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom
Es handelt sich um die Anwaltskanzleien, die laut JUVE allein für die Übernahmeschlacht Sanofi – Aventis angeheuert worden sind.
SAGT ALLES
Astrid Paprotta hat für Kollegen, die Webseitenbetreiber wegen 0700er-Rufnummern ohne Kostenangabe abmahnen, ein schönes Label erdacht: schwer vermittelbare Anwälte.
Sagt eigentlich alles.
TRANCE
Zum Prozessauftakt gegen „Turbo-Rolf“ hat der Angeklagte den Vorwurf abgestritten, eine Mutter und ihr Baby von der Autobahn gedrängt zu haben. Laut Spiegel online ist die Beweislage dürftig. So soll ein wichtiger Zeuge Teile des Kennzeichens erst angegeben haben, nachdem ihn ein Polizeipsychologe in Trance (!) versetzt hatte.
Bei einem Beschuldigten ist diese Vernehmungsmethode ausdrücklich verboten. § 136a Strafprozessordnung untersagt es, einen Beschuldigten zu hypnotisieren. Interessant ist, dass so gewonnenen Vernehmungsergebnisse selbst dann nicht verwendet werden dürfen, wenn der Beschuldigte zustimmt.
Natürlich kann der Beschuldigte es rügen, wenn bei einem Zeugen derart unerlaubte Vernehmungsmethoden angewandt werden. Sollte ein Gericht seine Entscheidung wirklich auf so eine Aussage stützen, dürfte das Urteil ziemlich wackelig sein – um es vorsichtig auszudrücken.
Update: Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Anwalt der Nebenkläger:
Rechtsanwalt Paul Kleiser, der den Vater des getöteten Kindes vertritt, fragte den Angeklagten zudem, warum er sich nach dem Unfall nicht gemeldet habe, obwohl er von der Fahndung nach einem S-Klasse-Mercedes gewusst habe. „Da setzt man sich doch mit der Polizei in Verbindung, schon um den Verdacht auszuräumen“, sagte der Anwalt. Der Angeklagte sagte, er habe Angst gehabt, die Polizei werde den „kürzesten Weg“ wählen und ihn verdächtigen.
Das Statement des Anwalts ist die lebensechte Umsetzung der vorstehenden Karikatur.
KOMMT DARAUF AN

Quelle: www.wulkan-comic.de
Wie man sieht, nimmt der law blog den Kampf gegen die Bleiwüste auf. Die bissigen Justiz-Cartoons von wulkan gibt es ab sofort häufiger zu sehen.
POLICE ACADEMY – SCHON WIEDER
Wenn ein Haftbefehl droht, ist Strafverteidigung ein hektisches Geschäft. Und das Wochenende plötzlich mit Terminen angefüllt. In stickigen Haftzellen und rauchigen Vernehmungszimmern. Wenn der Haftbefehl jedoch abgewendet ist und der Beschuldigte wieder nach Hause darf, nimmt noch jedes Ermittlungsverfahren seinen behördlichen Gang.
Richtig erfreut ist der Verteidiger, wenn er dann erfährt, dass in den zwei Wochen seit der Hektik überhaupt nichts passiert ist. Grund: Die Unterlagen schlummern im Eingangskörbchen des zuständigen Kriminalkommissariats. Dort warten sie auf Vergabe eines Aktenzeichens. Erfrischend auch die Auskunft der Vorzimmerdame: „Eine Woche müssen Sie sich schon noch gedulden.“
Drei Wochen Vorlaufzeit, bis sich mal wieder ein Kriminalbeamter mit der Sache beschäftigt. Und entscheidet, ob noch Spuren zu sichern oder Zeugen zu hören sind. Vielleicht hängt die miserable Aufklärungsquote auch von solchen behördeninternen Abläufen ab.
Wird vielleicht doch mal Zeit, dass McKinsey kommt.
Zum Thema auch der Express: „Die Kripo wird kaputtgespart”