Gericht weist Pflaumenkern-Klage ab

Früchtemüsli gilt normalerweise nicht als riskantes Nahrungsmittel. In eine Müslipackung hatte sich allerdings ein ganzer Pflaumenkern verirrt. Das ahnungslose Opfer biss zu und brach sich einen Zahn ab. Die Sache endete – natürlich – vor Gericht.

Der Kunde argumentierte, auf der Packung werde lediglich vor „Kern-, Stein- und Schalenteilen“ gewarnt. Aber nicht vor ganzen Kernen. Das Landgericht Lübeck hält das aber nicht für überzeugend. Bei Naturprodukten müsse der Verbraucher mit Kernen rechnen. Entscheidend ist, dass ein ganzer Kern keine größere Gefahr darstelle als ein Kernteil. Im Gegenteil, ein ganzer Kern sei im Mund oder auf dem Löffel leichter erkennbar. Nicht rechnen müssten Kunden dagegen mit Fremdkörpern, die nicht natürlicher Bestandteil des Produkts seien, wie etwa Metall in einer Pizza oder Hartputz in einem Fruchtgummi. Immerhin.

Die Produkthaftungsklage des Kunden ist mittlerweile rechtskräftig abgewiesen (Aktenzeichen 14 S 97/24).

Karikatur: wulkan

Neues Gesetz bringt Bestattungsrecht für Sternenkinder

Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz steht vor einer umfassenden Reform. Es sind etliche weitreichende Liberalisierungen geplant.

Die wichtigsten Punkte:

– Abschaffung der Sargpflicht: Ermöglicht Tuchbestattungen und Ascheausbringung in Flüssen wie Rhein und Mosel.

– Synthetische Diamanten: Totenasche darf zu Diamanten verarbeitet werden; verbleibende Asche wird auf Friedhöfen bestattet.

– Ein Abschied am offenen Sarg soll in Bestattungsunternehmen oder bei einer Zeremonie möglich sein.

– Sternenkinder: Die Bestattung von Babys soll erlaubt werden, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder einem Gewicht unter 500 Gramm sterben.

– Obduktionspflicht für Kinder bis sechs Jahre bei unklarer Todesursache.

Die oppositionelle CDU fordert punktuelle Änderungen, unterstützt aber die Bestattung von Sternenkindern und überdies dauerhafte Ehrengräber für gefallene Einsatzkräfte. Den Bestattern möchte die Regierung die Verantwortung unter anderem für die Ascheausbringung übertragen, um die Würde der Verstorbenen zu wahren. Der Landtag soll am Donnerstag entscheiden.

Richter ordnet Durchsuchung ohne Antrag an

Manchmal ist das Eis sehr dünn, auf dem die Gewaltenteilung in Deutschland (aka: Rechtsstaat) wandelt. Was als Routineermittlung wegen Graffitis begann, entwickelt sich zu einem Lehrstück über die Grenzen richterlicher Befugnisse – mit einem bemerkenswerten Interessenkonflikt als Beigeschmack.

Im Januar 2025 wurden an einer Schützenhalle in Menden-Hüingsen Schmierereien entdeckt – darunter „Merz aufs Maul“. Verdächtigt wurde die 17-jährige Juso-Ortsvorsitzende Nela K. Am 1. April durchsuchten Polizeibeamte auf Anordnung des Amtsgerichts Arnsberg ihre Wohnung und beschlagnahmten Laptop, Handy und Notizbücher. Das vorgesetzte Landgericht Arnsberg erklärte die Durchsuchung nun für rechtswidrig.

Das eigentliche Problem liegt in einem verfahrensrechtlichen Detail. Nach Recherchen des WDR-Magazins Westpol fehlt in den Akten ein formeller Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlasse des Durchsuchungsbeschlusses. Die Polizei Hagen hatte die Durchsuchung lediglich angeregt, der zuständige Ermittlungsrichter soll gegenüber dem Landgericht eingeräumt haben, keinen Kontakt in dieser Sache zur Staatsanwaltschaft gehabt zu haben. Das Landgericht bewertet dieses Vorgehen als „rechtsstaatlich bedenklich“. Zu Recht, denn die Strafprozessordnung kennt klare Regeln: Der Ermittlungsrichter soll als neutraler Dritter zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem stehen, nicht selbst die Ermittlungsrichtung bestimmen. Durchsuchungen ohne ordnungsgemäßen staatsanwaltschaftlichen Antrag höhlen das System der Checks and Balances aus.

Weitere Brisanz erhält der Fall durch einen Umstand, der wie aus einem schlechten Krimi wirkt: Der Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg, das von Friedrich Merz‘ Ehefrau Charlotte geleitet wird. Unterzeichnet hatte den Beschluss ein Richter auf Probe. Charlotte Merz erklärte, sie habe von dem Verfahren keine Kenntnis gehabt. Rechtlich mag das ausreichen, doch die Optik bleibt problematisch. Richter auf Probe befinden sich in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis – ihre Übernahme ins feste Beamtenverhältnis hängt maßgeblich von der Bewertung durch Vorgesetzte ab.

Überdies war die Beweis­lage ohnehin dünn: Eine Zeugin hatte die angeblichen Täter zwar gesehen, aber niemanden erkannt. Später gab es noch einen anonymen Zettel, der dazu aufforderte, bei dem späteren Opfer der Durchsuchung nachzuschauen. Man solle diese Person „ins Visier“ nehmen. Eine erste Stellungnahme der Staatsanwaltschaft klingt ebenfalls dubios. Die Behörde weist darauf hin, in Eilfällen könne auch die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Das ist zwar denkbar, klingt aber wenig überzeugend, denn im konkreten Fall soll zwischen der Tat und dem Beschluss rund ein Monat gelegen haben.

Sehr hell und sehr hoch

Aus dem Erfurter Polizeibericht:

Eine Begegnung der dritten Art hatten Beamte der Erfurter Polizei am Freitagnachmittag. In einem Erfurter Ortsteil wurde ein sehr helles, sehr hoch fliegendes unbekanntes Flugobjekt gemeldet, welches sich langsam um das Haus der Anruferin bewegte. Nach intensiver Prüfung durch die Beamten, stellte sich heraus, dass es sich um ein nur allzu alltägliches stellares Phänomen handelte: Die Sonne.

Nach wie vor besteht Wiederholungsgefahr.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126719/6112189

Inhaftierter Amokläufer interpretiert Reisefreiheit neu

Der Schul-Amokläufer von Ansbach hat es weiter geschafft als viele Deutsche in ihrem ganzen Leben. Erst kehrte er nicht von einem genehmigten Ausgang in die geschlossene Abteilung der Forensik zurück, nun taucht er in Kolumbien auf.

Die Behörden räumen gegenüber Bild ein, dass er einen gültigen Reisepass besaß und eine Flugreise antreten konnte. Das ist zwar nicht grundsätzlich unmöglich, es gibt kein Gesetz, das einem Untergebrachten Personalpapiere versagt – so lange kein konkreter Fluchtverdacht besteht. Erst dann wäre eine Entziehung nach § 7 PassG möglich.

Aber: Normalerweise befinden sich Ausweise und vor allem Pässe in der Anstalt in Verwahrung. Beim Freigang bekommen die Betroffenen einen Freigangsausweis oder eine Vollzugsbescheinigung mit. Es stellen sich also Fragen…

Die Hundesohn-Frage (Schwachkopf II)

Die Noch-Vorsitzende der Grünen Jugend engagiert sich in der Fortbildung des deutschen Strafrechts – indem sie Markus Söder öffentlich als „Hundesohn“ tituliert.

Nachdem Schwachkopf ja schon erledigt ist, stellt sich somit erstmals brandaktuell die Hundesohn-Frage, denn ich kann kein veröffentlichtes Strafurteil hierzu finden. Es gibt nur ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf in einem Zivilprozess. Dieses Urteil billigt die Kündigung eines Mietvertrags, wenn der Vermieter als „Huso“ tituliert wird, wobei offenbleibt, ob nicht vielleicht auch Hurensohn gemeint war. Außerdem hat mal jemand seinen Twitter-Account verloren, weil er die Hamburger Polizei als „Hundesöhne“ bezeichnet hat.

Wir Anwälte sind gespannt!

Bericht auf NIUS

Sie haben Recht, bekommen es aber nicht

Sie haben als Bürger mit Ihrem Anliegen zwar Recht, bekommen es aber nicht. Dafür fallen aber ein paar warme Worte ab. Niemand beherrscht diese Methode besser als die Richter am Bundesverfassungsgericht. Eine aktuelle Entscheidung zeigt sehr schön, wie das mitunter so läuft in Karlsruhe.

Das Anliegen der Beschwerdeführerin wird in dem Beschluss mit dem Hinweis abgebügelt, der Rechtsweg sei nicht ausgeschöpft. Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig eingestuft. Deshalb, so das Gericht, müsse man sich nicht inhaltlich mit dem Anliegen auseinandersetzen. Um genau das dann aber zu tun, und zwar in einem sogenannten obiter dictum, einer beiläufigen Anmerkung zur Sache. Die freilich hat es in sich.

In dem Fall ging es um eine Verkehrskontrolle. Die Auseinandersetzung eskalierte, der kontrollierende Beamten aktivierte seine Bodycam. Daraufhin filmte auch die Betroffene, und zwar mit ihrem iPhone. Die Polizei beschlagnahmte das Smartphone auf telefonische Anordnung der Staatsanwaltschaft, und zwar wegen des Verdachts auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB. An sich machte die Betroffene alles richtig, auch wenn sowohl das Amts- als auch das Landgericht die Beschlagnahme des Telefons für zulässig hielten. Ihr Fehler lag nur darin, die sogenannte Anhörungsrüge (§ 33a StPO) nicht zu erheben.

Auch wenn sich die Frau nichts dafür kaufen kann, geht das Gericht mit seiner lässigen Bemerkung inhaltlich auf sie zu. Der Senat zeigt sich skeptisch, dass nach Aktivierung einer Bodycam durch einen Polizeibeamten noch ein schützenswertes vertrauliches Wort gesprochen werden könne – immerhin zeichnet die Polizei ja selbst auf. Außerdem zweifelt das Gericht an der Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme. Diese dauerte schon länger an, mehr als drei Monate hält das Gericht für fragwürdig. Schon wegen der geringen Strafdrohung des fraglichen Paragrafen. Aber auch aufgrund des Umstandes, dass es die Bodycam-Aufnahmen gibt. Was also sollen die möglichen Bilder auf dem Smartphone also noch beweisen?

Immerhin können wir als Allgemeinheit etwas mitnehmen. Nicht alle Strafanzeigen, die Polizeibeamte gern erstatten, wenn sie gefilmt werden, müssen begründet sein. Und die Beschlagnahme eines Mobiltelefons darf nicht unzumutbar lange dauern. Wird sicher interessant, ob sich jemand diese warmen Worte aus Karlsruhe zu Herzen nimmt (1 BvR 975/25).

Karikatur: wulkan

Verurteilter Mörder erhält weiter seine Beamtenpension

Ein seit 2011 pensionierter Beamter behält sein volles Ruhegehalt, obwohl er seine getrennt lebende Ehefrau und einen gemeinsamen Sohn getötet hat und nun lebenslänglich im Gefängnis sitzt. Die Pensionsansprüche des Mannes können schon aus formalen Gründen nicht entfallen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Grund: Die Morde geschahen im Jahr 2019 auf Teneriffa, dementsprechend urteilte ein spanisches Strafgericht.

Die spanische Justiz fällte ein durchaus hartes Urteil. Neben dem lebenslänglich erhielt der Mann noch zwei Freiheitsstrafen von 23 und 16 Jahren, auch weil er versucht hatte, seinen zweiten Sohn zu töten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhob eine Disziplinarklage, um dem Beamten das Ruhegehalt streichen zu lassen. Dies lehnten die Gerichte jedoch ab, nun in letzter Instanz.

Bei Pensionären ist das Beamtenversorgungsgesetz eindeutig: Nur das Urteil eines deutschen Gerichts kann automatisch zum Verlust der Pensionsansprüche führen. Da die Verurteilung in Spanien erfolgte, greift diese Regelung in dem Fall nicht. Eine Aberkennung des Ruhegehalts setzt laut dem Bundesverwaltungsgericht überdies ein Dienstvergehen voraus, wobei für Ruheständler nur eingeschränkte Pflichten gelten – vor allem die fortdauernde Verfassungstreue. Das spanische Gericht stellte jedoch fest, dass die Tat privat motiviert war.

Auch der Vorwurf eines möglichen „Femizids“ wurde geprüft. Das spanische Gericht hatte jedoch ausdrücklich festgestellt, dass die Tat nicht geschlechtsspezifisch motiviert war, sondern aus einem familiären Konflikt resultierte. Das Bundesverwaltungsgericht sah auch hier keinen Ansatzpunkt. Ausdrücklich weisen die Richter darauf hin, dass der Begriff „Femizid“ bislang im deutschen Strafrecht nicht definiert ist.

Der ehemalige Beamte bekommt also seine vollen Bezüge weiter ins Gefängnis überwiesen (Aktenzeichen 2 C 13.24).

Widerrufsbutton soll kommen

Wenn man im Internet einfach bestellen kann, sollte man auch ebenso einfach kündigen können. Ist aber bekanntlich kaum der Fall. Die Bundesregierung will hierfür einen weiteren Schritt umsetzen: Ein Widerrufsbutton soll auf Webseiten verpflichtend werden. Hiermit sollen Verbraucher ihr Widerrufsrecht (meist 2 Wochen) unkompliziert ausüben können. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der eine EU-Richtlinie umsetzt, wurde nun auf den Weg gebracht.

Verbesserungsbedarf wird auch im Patientenrecht gesehen. Patienten sollen künftig eine Kopie ihrer Gesundheitsakte verlangen können, ohne dass hierfür etwas berechnet werden darf. Aber auch Verschärfungen sind geplant. Bei Finanzprodukten sind allerdings auch Verschlechterungen geplant. Bei Finanzprodukten und auch Versicherungen mit oft langer Laufzeit gilt momentan oft ein lebenslanges Widerrufsrecht, wenn die Widerrufsbelehrung mangelhaft war. Das soll sich künftig ändern. Wenn eine Belehrung zwar erfolgte, aber nicht ganz in Ordnung war, sollen sich die Widerrufsfristen nun um ein bzw. zwei Jahre verlängern.

Rechtsfragen zu einem schrecklichen Mord

Der Bundesgerichtshof hat in einem krassen Fall von ehelicher Gewalt geurteilt: Ein Unfalltod bei der Flucht vor einem Messerangriff ist als vollendeter Mord zu werten. In einem Beschluss vom 12. August 2025 verwarf der 5. Strafsenat die Revision des Angeklagten und änderte das Urteil des Landgerichts Flensburg ab. Statt versuchten Mordes und Körperverletzung mit Todesfolge lautet das Urteil nun auf Mord.

Der Angeklagte hasste seine Ex-Frau. Diese hatte sich von ihm getrennt und das Sorgerecht für die Kinder erhalten. Der Angeklagte täuschte eine Versöhnung vor, wollte jedoch in Wirklichkeit seine Frau aus dem Weg schaffen. Der Tatverlauf klingt wie ein Horrorfilm: Auf einer nächtlichen Autofahrt von Aarhus nach Polen, die eine Auswanderung vortäuschen sollte, attackierte der Angeklagte seine Frau auf einem Parkplatz in Flensburg mit einem vorbereiteten Messer. Er hatte bereits Hacke und Spaten besorgt, um die Leiche zu vergraben.

Als die Frau misstrauisch wurde, stach er mindestens 40 Mal zu – Wunden, die ohne medizinische Hilfe tödlich gewesen wären und stark bluteten. Um der Entdeckung zu entgehen, fuhr er auf die A7 und setzte den Angriff auf einem Standstreifen fort. In Panik floh die Schwerverletzte aus dem Auto auf die Fahrbahn, wo sie von einem LKW erfasst und getötet wurde. Der blutverschmierte Täter wurde kurz darauf festgenommen. Das Landgericht hat den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt, sah aber nur einen versuchten Mord, da der Lastwagen den Tod verursacht habe.

Der Bundesgerichtshof korrigiert dies. Der Lkw-Unfall sei eine „unwesentliche Abweichung“ vom sogenannten Kausalverlauf, für die der Angeklagte aber haftet – schließlich habe er die Frau genau in so eine lebensgefährliche Situation getrieben. Damit folgt das Gericht einer eher weiten Auslegung der Kausalität, die gerade bei Fluchtszenarien immer wieder vorkommt. Der Täter, so das Gericht zusammenfassend, müsse für vorhersehbare Folgen seines Handelns einstehen. Bei dem Tatablauf ist es in der Tat nicht ganz fernliegend, wenn das Opfer von einem Lkw überfahren wird (Aktenzeichen 5 StR 688/24).

Unfall unter Freunden

Ein Urlaub unter Freunden endete vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth: Ein Mann forderte von seinem Kumpel 2.250 Euro Schmerzensgeld plus 228 Euro Zahnarztkosten, nachdem er beim Wasserballspielen im Pool einen Schneidezahn verlor. Das Gericht wies die Klage ab – das Risiko sei selbst gewählt.

In einer südeuropäischen Ferienanlage spielten die Freunde Ball im Pool. Der Kläger beteiligte sich zunächst aktiv, stand später mit Bierdose am Beckenrand und warf Bälle zurück. Ein Wurf traf ihn am Hinterkopf, er fiel hin, stieß sich am Rand und verlor dabei den Zahn.

Das Landgericht-Nürnberg-Fürth sieht hier – wenig überraschend – ein allgemeines Lebensrisiko. Der Kläger habe sich auf das Spiel eingelassen, ohne klar auszusteigen. Er hätte den Pool verlassen müssen, um sich zu schützen – stattdessen erhöhte die Bierdose in der Hand das Verletzungsrisiko, was ihm selbst zuzurechnen sei. Das Amtsgericht Erlangen hatte bereits ähnlich geurteilt. Nach dem Hinweisbeschluss des Landgerichts zog der Kläger die Berufung zurück (Aktenzeichen 15 S 7420/24).

Für 13.000 Euro kommt der Ex zurück

Falls gerade Liebeskummer, bitte unbedingt weiter lesen. Ein Hellseher verspricht seinen Kunden, dass der verlustige Partner ohne Aufwand wieder erobert werden kann – im Wege einer „energetischen Partnerrückführung“. Ganz bilig ist das natürlich nicht. 20.000 Euro berechnet der Experte, wenn alles innerhalb eines Monats wieder gut werden soll.

Eine Kundin entschied sich für das Silberpaket zum reduzierten Preis von 13.000 Euro. Dafür hätte der Hellseher für seine Wundertätigkeit aber zwei Monate Zeit gehabt. Als diese Zeit verstrichen war und der Verflossene noch immer nicht vor der Tür stand und die Ex vermutlich noch nicht mal auf WhatsApp entblockt war, kamen der Auftraggeberin Zweifel. Sie forderte ihr Geld zurück und zog schließlich vor Gericht.

Das Landgericht Düsseldorf zeigt wenig Verständnis für das Geschäftsmodell des Hellsehers, der sich auch als Kartenleser und Fluchbefreier empfiehlt. Der Vertrag ist nach Auffassung des Gerichts schlicht sittenwidrig, der Mann habe die emotionale Belastung und die damit verbunden Verletzlichkeit der alleinerziehenden Mutter ausgenutzt (Aktenzeichen 9a O 185/24).

Karikatur: wulkan

Richterin in den USA droht Knast

Mehr als tatkräftig war die Unterstützung einer amerikanischen Strafrichterin für einen ihrer Angeklagten. Sie lotste den Mann, einen illegalen Einwanderer, persönlich aus dem Gerichtssaal über einen Dienstgang aus dem Gericht, um ihn vor dem Zugriff von Agenten der US-Einwanderungsbehörde zu schützen. Nun hat die Richterin selbst mächtig Ärger. Sie muss sich vor einer Grand Jury verantworten und könnte selbst im Gefängnis landen.

Richterin Hannah Dugan vom Milwaukee County Circuit Court bestreitet die Vorwürfe – obwohl es Videos aus Überwachungskameras gibt. Überdies machte sie vor dem zuständigen Bundesrichter geltend, sie habe nur Ordnung in ihrem Gerichtssaal aufrecht erhalten. Alle damit verbundenen Maßnahmen seien folglich von ihrer richterlichen Unabhängigkeit gedeckt und könnten nicht verfolgt werden. An deutschen Gerichten nennt sich das Sitzungspolizei. Doch die Ablenkung von Polizisten und das Türöffnen für einen Gesuchten ist womöglich mehr als gelebte richterliche Unabhängigkeit. Dugan muss sich vom Vorsitzenden der Grand Jury, die über die Anklage befindet, sagen lassen, dass auch förmlich rechtmäßige richterliche Handlungen strafbar sein können. Zum Beispiel Bestechlichkeit. Eine sofortige Abweisung der Anklage wurde abgelehnt.

Der Einwanderer wurde kurz nach der Aktion vor dem Gerichtsgebäude festgenommen.

Bericht

Mehr als eine Lässlichkeit

Der Beklagte oder der Kläger in einem Gerichtsverfahren kann nicht einfach ausgetauscht werden, jedenfalls nicht im Rahmen einer Fehlerberichtigung. Das Jugendamt hatte eine Mutter auf Unterhalt für ein Kind verklagt, das Amtsgericht Michelstadt setzte jedoch den Vater als Schuldner ein. Als der Fehler auffiel, setzte die Rechtspflegerin am Amtsgericht einfach die Mutter als korrekte Schuldnerin in und titulierte dies als bloße „Berichtigung“.

So geht es nicht, entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Laut dem Gesetz darf eine Berichtigung nur Schreibfehler und andere kleine Lässlichkeiten beseitigen. Die Umschreibung auf eine komplett andere Prozesspartei sei unzulässig, schon wegen der Rechtssicherheit. In der Tat war der Mutter, die verklagt werden sollte, der zunächst erlassene Beschluss nie zugestellt worden. Im Kern wäre sie also über die Berichtigung zu Unterhalt „verurteilt“ worden, ohne überhaupt von dem Verfahren zu wissen (Aktenzeichen 6 UF 146/25).

Kriminalbeamtin soll 10 Euro gestohlen haben

In Darmstadt steht seit dieser Woche eine 54-jährige Kriminalpolizistin vor Gericht, weil sie im November 2022 gemeinsam mit einem Kollegen Geld aus der Wohnung eines Verstorbenen in Ober-Ramstadt gestohlen haben soll. Die Beamtin wird der Hehlerei beschuldigt, da sie mindestens 10 Euro vom gestohlenen Geld ihres Kollegen angenommen haben soll. Ihr Kollege, der als Haupttäter gilt, wurde bereits 2024 rechtskräftig wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 10.400 Euro verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer routinemäßigen Todesermittlung. In der Wohnung des Verstorbenen soll der Polizist Geldscheine aus einem Portemonnaie entwendet haben. Beide Beamten bemerkten danach eine Überwachungskamera und nahmen eine Netzwerkfestplatte mit, um mögliche Aufnahmen zu löschen. Der Vertuschungsversuch blieb allerdings vergeblich. Die relevanten Videos waren auf einem separaten Speicherchip gespeichert. Der Bruder des Verstorbenen entdeckte die Aufnahmen und leitete sie an die Polizei weiter, wodurch der Fall ans Licht kam. Die Beamtin bestreitet die Vorwürfe, die Videoaufnahmen sollen sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft jedoch überführen.

Die genaue Höhe des gestohlenen Geldes bleibt unklar, da der bereits verurteilte Polizist keine Angaben machte.

Karikatur: wulkan