UDO UND DER PRINZ

UDO UND DER PRINZ

Das MediumMagazin, ein Fachblatt für Journalisten, berichtet unter dem Titel „Schleichender Verfall“ über die Unsitte, dem zahlenden Leser PR-Material als redaktionelle Information anzudrehen.

Das Blatt zitiert mich („der frühere Journalist und heutige Fachanwalt für Strafrecht“) in Ausgabe 8/2003 locker-flockig:

Veröffentlichungen gegen Entgelt sind nach den Landespressegesetzen als Anzeige zu kennzeichnen. Darunter sind ebenso wirtschaftliche Vorteile zu fassen, die ein Verlag dadurch erhält, dass er einen Text oder ein Bild honorarfrei abdrucken kann. Denn der Deal lautet: Gespartes Honorar gegen Erwähnung.

Deshalb mein Fazit:

Manche Publikation ist eher ein Fall für den Staatsanwalt als für den Lesezirkel. Je mehr der Konkurrenzdruck zunimmt, desto eher werden sich seriöse Anbieter gegen krumme Touren wehren.

Noch einen drauf setzt im gleichen Artikel der Kollege Professor Matthias Prinz:

Verlage müssen sich genau so behandeln lassen wie jeder andere Kaufmann. Wer als Händler auf einen Fusel-Sekt ein Champagner-Etikett klebt, ist wegen Betruges dran. Vergleichbares Verhalten gibt es bei Verlagen, die vorsätzlich ihre Leser über die Inhalte täuschen – sei es mit frei erfundenen Geschichten oder mit versteckter Werbung.

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