SCHLAG INS GESICHT

Durch Saufen zur Freiheit? Jule Lutteroth behauptet in Spiegel online, dass besoffene Straftäter meistens besser wegkommen:

Man kann nur für etwas verurteilt werden, wenn man rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Täter, die im Vollrausch ein Verbrechen begehen, werden daher unter Umständen milder bestraft als solche, die bei einer gleichen Tat nüchtern waren. So ist das im Strafgesetzbuch geregelt – auch wenn das für Opfer oder deren Angehörige in vielen Fällen einem Schlag ins Gesicht gleich kommt. (Mehr)

Ganz von der Hand zu weisen ist die Klage der Opfer nicht. Allerdings reicht die Strafobergrenze für Vollrausch (5 Jahre) in 90 % aller Fälle locker aus, um den Täter gerecht zu bestrafen. Ein Problem mit dem Strafrahmen gibt es nur, wenn der nüchterne Täter mehr als 5 Jahre gekriegt hätte. Das ist aber nur bei sehr schweren Delikten der Fall.

In der Regel handelt es sich dann auch um Wiederholungstäter, denen leichter nachgewiesen werden kann, dass sie sich vorsätzlich betrunken haben, um die Tat dann im Rausch zu begehen.

Was ich persönlich nicht verstehe, ist dieses ewige Geschrei nach höheren Strafrahmen. Wenn unsere Gerichte auch nur ansatzweise die Strafmöglichkeiten ausschöpfen würden, die ihnen das Gesetz schon heute gibt, dann würden Beschuldigte (und Verteidiger) bedröppelt aus der Wäsche schauen.