9.8.2003

TRINKST DU MEINS ODER TRINKST DU GAR NICHTS

Frohe Botschaft für alle, die im Fitnessstudio lieber verdursten, als kirschgrüne “Mineral”drinks in sich reinzuschütten:

Eine Klausel, die den Kunden den Verzehr mitgebrachter Getränke untersagt, ist unwirksam. Verbindlichsten Dank an das Oberlandesgericht Brandenburg für diese Entscheidung. Details stehen hier.

Ich packe jetzt eine Flasche Evian in meine Sporttasche, fahre zum Studio und lege mich richtig schön mit der Tussi an der Theke an.

Ein Kommentar zu “TRINKST DU MEINS ODER TRINKST DU GAR NICHTS”

  1. Horst meint: (22.9.2009 um 08:23) AntwortenReply to this comment

    Für alle, die den ins Leere weisenden Link finden, aber gerne mehr wüsten:
    http://www.kostenlose-urteile.de/newsview1271.htm
    http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/8263

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