TRINKST DU MEINS ODER TRINKST DU GAR NICHTS

Frohe Botschaft für alle, die im Fitnessstudio lieber verdursten, als kirschgrüne „Mineral“drinks in sich reinzuschütten:

Eine Klausel, die den Kunden den Verzehr mitgebrachter Getränke untersagt, ist unwirksam. Verbindlichsten Dank an das Oberlandesgericht Brandenburg für diese Entscheidung. Details stehen hier.

Ich packe jetzt eine Flasche Evian in meine Sporttasche, fahre zum Studio und lege mich richtig schön mit der Tussi an der Theke an.