DACKEL

Wenn Dackel den Weg kreuzen, können Jogger auf Schadensersatz hoffen. Das berichtet Rechtsanwalt Mustafa Bakrac in seinem Sportblawg. Ein Jogger hatte sich beim Sturz über den Dackel das linke Handkahnbein (wer wusste, dass es so etwas gibt?) gebrochen. Allerdings muss er sich, so das Oberlandesgericht Koblenz, 30 Prozent Mitverschulden anrechnen lassen, weil er die Augen nicht aufgemacht hat.