LAAAAAAAANG

Eine lange Verfahrensdauer kann dazu führen, dass bei einem Verkehrsdelikt das Fahrverbot überflüssig wird. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt hiermit die schon weit verbreitete Ansicht, dass ein Fahrverbot überhaupt keinen Erziehungseffekt mehr hat, wenn die Tat schon sehr lange zurückliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass in der Zwischenzeit nichts mehr vorgefallen ist.

Was lernen wir daraus? Sacherständigengutachten, Beweisanträge, Vertagungen und anschwellende Akten ermöglichen juristische Erfolge durch die Hintertür. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsberater.