DIALER-MAFIA

Mehr als 6500 Strafanzeigen führten offenbar dazu, dass die Hamburger Ermittlungsbehörden zügig reagierten. Jetzt wird gemeldet, dass die mutmaßliche Dialer-Mafia um die Firmen Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS), Hamburger Forderungsmanagement (HFM), Digital Web Limited (DWL), Nesa-Inkasso, Euroline Deutschland und NewBiz Media zerschlagen wurde.

Allerdings wird auch befürchtet, dass es schon bald an anderer Stelle weitergeht.

WIR SIND HELDEN

„Mein Held – mein Anwalt.“ Diese etwas ungewöhnliche Verbindung stellt eine Werbekampagne der Law Society of England and Wales her. Der Transblawg hat auch die Links zu den pathetisch formulierten Plakaten.

Größere Verbreitung sollen die Bilder übrigens in einem Bericht des Observer gefunden haben. Thema waren Schadensersatzklagen – gegen Anwälte.‘

TEURE BERATUNG

Beratung im Arbeitsrecht kann teuer werden, zumindest wenn es nach dem Oberlandesgericht Hamm geht. In einem Wettbewerbsprozess zwischen Anwälten hat das Gericht jetzt darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer keine Verbraucher seien. Das führt in der Konsequenz dazu, dass die Kappungsgrenze bei anwaltlicher Erstberatung für Arbeitnehmer nicht gilt.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers kann der Anwalt höchstens knapp 250,00 Euro berechnen. Ist der Mandant kein Verbraucher, kann die Beratung – je nach Gegenstandswert – deutlich teurer werden. Wer sichzu einer Kündigung beraten lässt, wird als Arbeitnehmer also deutlich höher zur Kasse gebeten.

Ob der Gesetzgeber wirklich wollte, dass ausgerechnet im beratungsintensiven Arbeitsrecht die Kappungsgrenze für Erstberatungen nicht gilt?

Ich bezweifle es.

(Urteil abgedruckt im R-Archiv)

WERKTAGS

„120 km/ h – werktags 6-19 Uhr.“ Diese Tempobegrenzung ist mir mehrfach auf der Aubahn 43 zwischen Düsseldorf und Münster aufgefallen. Interessant, wenn man an einem Samstag unterwegs ist. Ist der Samstag auch ein Werktag?

Auch ich habe mal wieder überlegt, vorsichtshalber auf der rechten Spur. Bin dann aber zu dem Ergebnis gekommen, dass es Juristen meistens anders sehen als der gesunde Menschenverstand. Zu Recht, denn der Samstag gilt tatsächlich als Werktag. Obwohl der überwiegende Teil der Bevölkerung frei haben dürfte, meint zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm in dieser Entscheidung, der Samstag sei „auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein Arbeitstag“.

Ja klar, samstags müssen auch Richter ran. Rasenmähen, Glühbirnen wechseln, Getränkekisten schleppen, zu Kindergeburtstagen kurven, Auto waschen. So ein Samstag kann richtig Arbeit sein – aber ist er deshalb wirklich ein Werktag? Schade, dass die Richter nicht sagen, wo sie den allgemeinen Sprachgebrauch festgestellt haben. Wahrscheinlich hat einer beim Einkaufen im Supermarkt mit der Kassiererin g’schwätzt.

Außerdem könnte man ja mal daran denken, dass auf unseren Autobahnen auch Ausländer unterwegs sind. Was fangen die mit „werktags“ an? Aber die meisten fahren ja ohnehin nur noch durch, um ihr Geld im neuen Europa zu investieren. Zum nett sein – hier in Form der Formulierung „Mo-Sa“ – ist es wahrscheinlich ohnehin zu spät.

WAS GELERNT

„So. Dieses Jahr habe ich als Fachanwalt für Strafrecht meiner Fortbildungspflicht genügt. Nachdem ich mich im Juni auf einem Seminar über Arztstrafrecht ziemlich gelangweilt habe, war es heute ein vergnüglicher und interessanter Tag – soweit man davon im Zusammenhang mit juristischer Fortbildung reden kann.

Es ging um „Internet und Strafrecht“. Referentinnen waren Annette Marberth-Kubicki und Dr. Gina Greeve. Auffällig war, dass eine große Zahl von Kollegen offenbar kein praktisch geprägtes Verhältnis zur Onlinewelt hat. Klar, sie haben alle einen Internetanschluss, aber dass besuchte Seiten in automatisch einem Cache gespeichert werden, sofern man diese Funktion nicht abschaltet, löste schon allergrößte Verwunderung aus.

So redeten die wirklich gut informierten Dozentinnen wahrscheinlich auf einem Niveau, das Teilen des Publikums etwas zu hoch war. Dass ich, gestählt durch aktuelle Fälle, insbesondere zur Providerhaftung, Hardware-Beschlagnahmen und Verteidigung in Kipo-Föllen etwas beitragen konnte, führte dann in einer Pause zur ehrfürchtig-vorsichtigen Nachfrage: „Sind Sie auf Online-Recht spezialisiert?“

Na ja, das wäre übertrieben. Aber ich habe ein Weblog, und da kriegt man offenbar schon überdurchschnittlich viel mit :-)

Wirklich erstklassig war ein technischer Teil. Ein EDV-Profi erklärte, wie das IP funktioniert, welchen Beweiswert zum Beispiel IP-Nummern haben können und wo es Missbrauchsmöglichkeiten gibt. Außerdem kann ich jetzt den Header einer E-Mal lesen. Und das bringt mich wirklich nach vorne, denn in den nächsten Tagen geht es im Büro sicher auch wieder um eine Mandantin, die Opfer eines Joe-Job geworden ist und jetzt von einer Horde Anwaltskollegen niedergetrampelt wird, die sich – aus Langeweile? – ihre Mandate aus dem Spamordner klauben.

WELCOME UMTS

UMTS taugt nichts? Braucht doch keiner? Habe ich bis vor ein paar Stunden auch gedacht. Nunmehr wechsele ich die Fronten. Schuld ist mein neuestes Spielzeug. Zwar nicht ganz billig. Aber dafür rasend schnell, stabil und simpel zu bedienen. Ich kann meine nächsten Dienstreisen – morgen Münster und Montag München – kaum noch erwarten.

UMTS-CARD

PROVIDERHAFTUNG

Webportal-Betreiber haften nicht für gefälschte Kontaktanzeigen. Eine Frau hatte einen Anbieter auf Schmerzensgeld verklagt, weil ein Unbekannter eine Kontaktanzeite von ihr ins Netz gestellt hatte. Nacktfoto inklusive. Da sich der Täter nicht ermitteln ließ, verklagte die Frau den Provider. Das Kammergericht Berlin sah hierfür keine rechtliche Grundlage. Bericht und lesenswerte Hintergründe bei heise online.

BONSAI-SCHIMI

Die Nachricht eines Mandanten auf der Mailbox, dass er verhaftet worden ist. Dann die Bitte an den Polizeibeamten, doch die Telefonnummer für den Rückruf zu sagen. Antwort des Polizisten aus dem Off: „Ihr Anwalt braucht hier nicht anrufen, der soll die Akte schriftlich anfordern. Die wird ihm dann zugeschickt.“ Dann ist die Leitung tot.

Wie heißt das Motto der Polizei doch noch so originell: bürgerorientiert – rechtsstaatlich – professionell.

(Für jüngere Leser: Schimi war ein cooler Fernsehcop aus Duisburg, der durfte so was)

WUCHER

Schlüsseldienste müssen damit rechnen, dass sie überhöhte Preise erstatten müssen. Das Amtsgericht München gab einer Klägerin Recht, die 180,96 Euro für eine Türöffnung bezahlen musste. Der Durchschnittspreis soll nach Feststellungen des Gerichts lediglich bei 50 Euro liegen. Da die Wuchergrenze von 200 % überschritten sei, müsse der Schlüsseldienst den überschießenden Betrag zurückzahlen, berichtet beck-aktuell.

WEBNOTES

Webnotes ist eine geniale Seite. Dort kann man Merkzettel in Form von Post its online erstellen und beliebig sortieren. Ideal als Merkzettel, Ideenlagerplatz und Konzeptzentrale. Für mich besonders praktisch, weil ich Desktop (Büro) und Notebook (überall sonst) nicht synchronisiere.

Allerdings ist das Programm in der Online-Version nichts für sensible Daten. Die URL kann zwar frei gewählt werden, ist aber für jeden erreichbar.

(gefunden im LAWgical)

FLUGANGST

Plötzlich auftretende Flugangst kann ein Grund zum Reiserücktritt sein. Eine Versicherung muss dann zahlen. Über dieses Urteil berichtet Spiegel online.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

POSTSTREIK

15.50 Uhr, Frankfurt Hauptbahnhof. Eine gute Gelegenheit, mal die Post zu checken. „Keine Mails auf dem Server.“ So was stürzt einen schon in leichte Depressionen. Fast fünf Stunden unterwegs – und keine einzige Mail. Das nennt man nicht gerade einen regen Geschäftsbetrieb.

Aber eigentlich kein Wunder, wenn der PC im Büro nicht abgeschaltet ist und alle zehn Minuten das Postfach leert…

NOVITEL / OLBERTZ II

Zahlreiche Leser fragen nach den Hintergründen in der Sache Novitel / Olbertz (siehe auch Eintrag gestern) und zur Haftung von Weblogbetreibern. Bevor ich etliche E-Mails schreibe, veröffentliche ich zunächst unsere Antragserwiderung, aus der sich das meiste herauslesen lässt.

Wen es also interessiert (Vorsicht Juristendeutsch!) , klickt Weiterlesen