TEURE BERATUNG

Beratung im Arbeitsrecht kann teuer werden, zumindest wenn es nach dem Oberlandesgericht Hamm geht. In einem Wettbewerbsprozess zwischen Anwälten hat das Gericht jetzt darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer keine Verbraucher seien. Das führt in der Konsequenz dazu, dass die Kappungsgrenze bei anwaltlicher Erstberatung für Arbeitnehmer nicht gilt.

Für die Erstberatung eines Verbrauchers kann der Anwalt höchstens knapp 250,00 Euro berechnen. Ist der Mandant kein Verbraucher, kann die Beratung – je nach Gegenstandswert – deutlich teurer werden. Wer sichzu einer Kündigung beraten lässt, wird als Arbeitnehmer also deutlich höher zur Kasse gebeten.

Ob der Gesetzgeber wirklich wollte, dass ausgerechnet im beratungsintensiven Arbeitsrecht die Kappungsgrenze für Erstberatungen nicht gilt?

Ich bezweifle es.

(Urteil abgedruckt im R-Archiv)