AUS ’99
Telefonnotiz:
Frau R., Bezirksregierung D., 475-xxxx, fragt nach, ob wir Herrn N. noch vertreten. Das letzte Schreiben ist aus 1999.
Da wir die Akte längst im Keller haben, wird es aus unserer Sicht nicht sehr eilig gewesen sein.
Telefonnotiz:
Frau R., Bezirksregierung D., 475-xxxx, fragt nach, ob wir Herrn N. noch vertreten. Das letzte Schreiben ist aus 1999.
Da wir die Akte längst im Keller haben, wird es aus unserer Sicht nicht sehr eilig gewesen sein.
Erbarmen! Warum ist das letzte Schreiben nicht wenigstens von 1999?
<a HREF="http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,311727,00.html" Title="Zwiebelfisch">http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,311727,00.html</a>
Mal eine Frage zur "Akte im Keller" – wie lange müßt Ihr eigentlich das Geraffel in Papierform aufheben? Wäre auch eine Aufbewahrung in elektronischer Form (auf Medien) denkbar und rechtlich zulässig?
Hier mal ein interessanter Artikel dazu:
http://www.jordan-ra.de/artikel1.htm
@Axel: Ich glaube, zehn Jahre. Da wir erst knapp zehn Jahre selbstständig sind, hat sich das Problem bislang nicht gestellt. Solange der Keller es hergibt, wird auch nichts weggeworfen.
Elektronische Speicherung dürfte zulässig sein. Es gibt ja auch nur die Vorschrift, dass ich geordnete Akten führen muss. Steht nirgends, dass die auf Papier sein müssen.
Hilfreich auch der Link im vorhergehenden Beitrag.