6.3.2005

DIE SCHWARZE LISTE

Seit dem 1. März 2005 ist das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Kraft. Beim Innnenministerium wird ab sofort eine Blacklist von Unternehmen geführt, die schwarz arbeiten lassen, bestechen, Kartelle bilden oder Geld waschen. Dagegen ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden, würde der Gesetzgeber in seinem Eifer nicht auch gleich die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen.

Nach § 5 Abs. 2 Ziff. 6 wird der Beschuldigte nämlich schon auf die Liste gesetzt “für die Dauer der Durchführung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens”. Das ist natürlich sehr praktisch für Märkte, wo jeder was von jedem weiß – oder zumindest ahnt. Schnell eine anonyme Anzeige mit einem einigermaßen plausiblen Sachverhalt gezimmert, schon steht der Konkurrent auf der Liste und demnächst vor dem Insolvenzrichter

Eine Einschränkung gibt es. Der Beschuldigte soll vorab nur ins Register eingetragen werden, wenn wenn angesichts der Beweislage kein schwerwiegender Zweifel an einer Verfehlung besteht. Da hat unsere Regierung aber ein wahrlich naives Vertrauen in die Gemütslage der aufgeblähten Ermittlungsapparate bei Staatsanwaltschaften und der Zollfahndung. Wer bezweifelt denn dort schon gern einen Tatverdacht?

Faktisch führt das Gesetz also zu einer Umkehr der Beweislast, es fördert Denunziantentum und üble Nachrede. “Wenn Sie uns die Sache nicht erklären, müssen wir Sie halt ins Vergaberegister eintragen lassen. Sie wissen ja, was das bedeutet.”

Und damit verabschieden uns erneut ein Stückchen von rechtsstaatlichen Grundsätzen.

11 Kommentare zu “DIE SCHWARZE LISTE”

  1. Anonymous meint: (6.3.2005 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Da haben die Damen und Herren Stellvertreterpolitiker aka Gutmenschen mal wieder zugeschlagen. Mich interessiert, wie lange es dauern wird, bis die "Schäden" an unserem Recht ausgebügelt sein werden, die diese Regierung den Gesetzen bisher zugefügt hat. Das Problem ist nicht, dass es bis jetzt nicht ausreichende Regelungen gegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung etc. geben würde. Die Regierung müsste viel mehr an der Durchsetzung der Regelungen in der Praxis arbeiten. Man muss ja nur auf den Abmahnungsmissbrauch schauen, um zu erahnen, wozu diese neue Regelung führen wird…

  2. Volker meint: (6.3.2005 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Ein klasssischer Fall von: Übers ZUiel hinausgeschossen!

    Gruß
    Volker

  3. Sven meint: (6.3.2005 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Nein, ein klassischer Fall von handwerklichem Unvermögen unserer momentanen Regierung aus Politikerdarstellern und ihren Hilfstruppen. Unter dem Deckmäntelchen der Gerechtigkeit (gerne auch Steuergerechtigkeit), Terrorbekänpfung oder anderen Schlagworten wird der sog. Rechtsstaat stückweise demontiert.

    Große Entscheidungen oder Reformen werden da ja ständig irgendwo Wahlen sind nicht getroffen oder handwerklich so schlecht gemacht das man glauben könnte es gäbe keine Juristen die man über die Folgen befragen könnte. Qualitätssicherung gleich null.

    Das schlimmste aber ist, das niemand etwas dagegen unternimmt (mich leider eingeschlossen)…

  4. Volker meint: (6.3.2005 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Naja,

    was nützt es wenn man sich ein "Reformpaket" von vorne bis hinten durchrechnet, aber die "Macht der Opposition" (BUNDESRAT) es so lange verwässert, das die Zahlen völlig verschoben sind, und von vorn bis hinten nicht mehr passen.

    Nicht vergessen: HART IV, so wie wir es jetzt haben, geht bei den Extremfällen (wer ist Arbeitsfähig) zu Lasten der Opposition!!!

    Gruß
    Volker

  5. Ihre Hoheit meint: (6.3.2005 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Mal abwarten, was die Verfassungsgerichte dazu sagen.

  6. Sven meint: (6.3.2005 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    @Volker

    Da magst Du ja recht haben, aber was ändert diese Erkenntnis? Ob Opposition oder Regierung schuld haben ist egal, Probleme müssen gelöst werden und von Schuldzuweisungen hat sich noch keines gelöst…

  7. Marc meint: (6.3.2005 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Ähm… es werden lediglich die Unternehmen erfasst?

    Meinem zugegebenermassen naiven Verständnis zufolgen gehören zu einer Bestechung grundsätzlich zwei Parteien – und die zu bestechende Partei dürfte in der Vielzahl der Fälle im kommunalen/politischen/beamteten Umfeld zu finden sein.

  8. Der Schulz meint: (6.3.2005 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Dieses Gesetz ist nur ein Vorbote des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG).
    Fast wie selbstverständlich verstößt das in Rede stehende Korruptionsbekämpfungsgesetz gleich in mehreren Punkten gegen das geplante ADG; ein Gesetz, dessen tieferer Sinn sich wie auch das Steuerehrlichkeitsgesetz allenfalls aus einem totalitaristischen Blickwinkel unter Berücksichtigung von Indoktrinationmechanismen grüner Ideologie im Sinne von Schily ("Ich bin für eine Verstärkung des Gewaltmonopols des Staates") erklärt. Auch wenn das ADG im Bundesrat gekippt wurde (<a href="http://europhonie.blogg.de/eintrag.php?id=90&quot; rel="nofollow">Europhonie setzte sich damit auseinander</a>) und demnächst mit sog. Kanzlermehrheit im Bundestag verabschiedet wird, wird sich zeigen, ob das Bundesverfassungsgericht (sofern die Opposition dann normenkontrollklagt) das Gesetz absegnet. Ähnlich wird es sich wohl mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz auf Landesebene verhalten.
    Irgendwohin müssen doch die Spitzel-Ambitionen all der 1989 freigesetzten Linientreuen kanalisiert werden. Es wäre naiv, anzunehmen, dass ideologische Überzeugungen – zumal über Jahrzehnte in die Köpfe gehämmerte – durch realpolitische Veränderungen wie mit einem Eimer Wasser weggespült werden können.
    Wie auch immer etwa oppositionelle Kräfte sich zur Ingangsetzung eines Normenkontrollverfahrens vor dem Verfassungsgericht NW berufen sehen oder nicht: Betroffene haben ja – NOCH bietet der Rechtsstaat mit allen Rechtsweggarantien einige Möglichkeiten – immerhin die Chance, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes im Ganzen oder in Teilen im Rahmen entsprechender Verfahren inzidenter überprüfen zu lassen. Ist das nicht beruhigend?

  9. Anonymous meint: (4.4.2005 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Wuff, wuff. Getroffene Hunde bellen!?

  10. ich meint: (13.4.2006 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    Also meiner meinung nach sind politiker eh die grösten Verbrecher auf der Welt.Man sollte sie alle einsperren u mit Ihnen das machen was sie mit Uns machen.

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