2.5.2005

DREI BUCHSTABEN

Bei einer Unterschrift müssen mindestens drei Buchstaben erkennbar sein. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Wirksamkeit eines Leasingvertrages bejaht. Eine Kundin, die mit Raten im Rückstand war, hatte die hingeschlurte Unterschrift des Firmenvertreters bemängelt.

(Anwalt-Suchservice)

7 Kommentare zu “DREI BUCHSTABEN”

  1. Der Schulz meint: (2.5.2005 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    Mit Verlaub – zur Vermeidung des Umstands, dass die vielen Leser von Lawblog jetzt Morgenluft wittern und die Verträge der letzten Jahre durchforsten oder ihre Unterschriften unleserlich machen: Es reicht aus, wenn jemand, der den Namen des Unterschreibenden und dessen Unterschrift kennt, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen kann; meint das OLG. Die Besonderheit im Fall: Es waren sogar 3 Buchstaben erkennbar, weshalb der Einwand "kein Vertragsschluss" schon mal gar nicht verfing. Bei meiner Unterschrift z.B. ist kein einziger Buchstabe erkennbar, aber wer mich und meine Unterschrift kennt, weiß, dass ich das unterschrieben habe. Ich habe – manchmal bedauerlich, manchmal nicht – doch schon ne ganze menge Verträge wirksam geschlossen …

  2. skugga meint: (2.5.2005 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Mh, mit Verlaub, neu ist die Sache mit den drei Buchstaben aber meines Wissens nicht. Mir ist sie erstmals begegnet, als ich noch ziemlich am Anfang meiner Ausbildung war, also noch vor 1990. Wir haben uns immer ziemlich drüber amüsiert, daß ein (koreanischer) Bekannter somit recht viele Probleme bekommen dürfte, da sein Nachname exakt aus einem Buchstaben besteht…

  3. tknuewer meint: (2.5.2005 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Ups, somit dürfte meine Unterschrift gar nix mehr wert sein.

  4. Nebel meint: (2.5.2005 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    Also sind Arzt-Unterschriften prinzipiell ungültig?

  5. Bastian meint: (2.5.2005 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    ach?
    Das war mir neu….

  6. eti meint: (4.5.2005 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    was ist wenn mann/frau eine Unterschrift mit Buchstaben aus dem kyrillischen Alphabet benutzt?

  7. kiter meint: (6.1.2006 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Kyrillische Buchstaben müssten doch eigentlich genauso gültig sein wie lateinische.

    Meine Unterschrift hat sich mit der Zeit auf genau drei Buchstaben reduziert … aber lesbar sind die nur mit viel Phantasie … :D

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum