DREI BUCHSTABEN
Bei einer Unterschrift müssen mindestens drei Buchstaben erkennbar sein. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Wirksamkeit eines Leasingvertrages bejaht. Eine Kundin, die mit Raten im Rückstand war, hatte die hingeschlurte Unterschrift des Firmenvertreters bemängelt.
Mit Verlaub – zur Vermeidung des Umstands, dass die vielen Leser von Lawblog jetzt Morgenluft wittern und die Verträge der letzten Jahre durchforsten oder ihre Unterschriften unleserlich machen: Es reicht aus, wenn jemand, der den Namen des Unterschreibenden und dessen Unterschrift kennt, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen kann; meint das OLG. Die Besonderheit im Fall: Es waren sogar 3 Buchstaben erkennbar, weshalb der Einwand "kein Vertragsschluss" schon mal gar nicht verfing. Bei meiner Unterschrift z.B. ist kein einziger Buchstabe erkennbar, aber wer mich und meine Unterschrift kennt, weiß, dass ich das unterschrieben habe. Ich habe – manchmal bedauerlich, manchmal nicht – doch schon ne ganze menge Verträge wirksam geschlossen …
Mh, mit Verlaub, neu ist die Sache mit den drei Buchstaben aber meines Wissens nicht. Mir ist sie erstmals begegnet, als ich noch ziemlich am Anfang meiner Ausbildung war, also noch vor 1990. Wir haben uns immer ziemlich drüber amüsiert, daß ein (koreanischer) Bekannter somit recht viele Probleme bekommen dürfte, da sein Nachname exakt aus einem Buchstaben besteht…
Ups, somit dürfte meine Unterschrift gar nix mehr wert sein.
Also sind Arzt-Unterschriften prinzipiell ungültig?
ach?
Das war mir neu….
was ist wenn mann/frau eine Unterschrift mit Buchstaben aus dem kyrillischen Alphabet benutzt?
Kyrillische Buchstaben müssten doch eigentlich genauso gültig sein wie lateinische.
Meine Unterschrift hat sich mit der Zeit auf genau drei Buchstaben reduziert … aber lesbar sind die nur mit viel Phantasie … :D