POST FÜR SPRINGER

Vorab als Fax
Axel Springer AG
Rechtsabteilung
Axel-Springer-Platz 1

20350 Hamburg

Eilt! Bitte sofort vorlegen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S. Eine Vollmacht ist beigefügt.

Die BILD-Zeitung hat am 27. April 2005 in dem Artikel „Eine Schlagzeile wird Kult“ ein Foto unserer Mandantin veröffentlicht (Bildzeile: „Blonder Papst-Gruß mit Schlagzeile in Schwarz, Rot, Gold (gelb)“. Eine Kopie des Berichts ist beigefügt.

Diese Veröffentlichung war rechtswidrig. Sie begründet Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüche. Im Einzelnen:

1. Schadensersatzansprüche

Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Lichtbild, für das unsere Mandantin urheberrechtlichen Schutz genießt.

Frau S. hat dieses Foto ausschließlich zur Veröffentlichung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite wurden Einsendungen gebracht, welche die von der Bildzeile verwendete Schlagzeile „Wir sind Papst!“ verulken.

Mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung auf www.eyesaiditbefore.de hat unsere Mandantin dem dortigen Seitenbetreiber lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weiterverwertung ohne Einverständnis unserer Mandantin war damit jedoch nicht gestattet.

Weder der Betreiber der Seite www.eyesaiditbefore.de noch unsere Mandantin sind von der BILD-Redaktion gefragt worden, ob sie sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären. Sie hätten dieses Einverständnis auch nicht gegeben.

Die Veröffentlichung verletzt somit die Urheberrechte unserer Mandantin.

Da die Veröffentlichung nicht rückgängig zu machen ist, steht unserer Auftraggeberin eine fiktive Lizenzgebühr zu. Angesichts der Millionenauflage von BILD und der prominenten Platzierung des Fotos beziffern wir das Honorar für das Foto mit € 1.500,00 und machen diesen Betrag hiermit geltend.

Wir fordern Sie auf, das Honorar bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen.

2. Schmerzensgeld

Unsere Mandantin ist keine (relative) Person der Zeitgeschichte. Es besteht also keinerlei Recht, private Fotos von ihr ohne ausdrückliches Einverständnis zu veröffentlichen.

Die Publizierung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de ändert hieran nichts. Es handelt sich hier um ein Weblog, welches einen geringen Verbreitungskreis hat.

Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung im Weblog eindeutig als satirische Auseinandersetzung mit der Schlagzeile der BILD-Zeitung ausgestaltet war.

Die BILD-Zeitung nennt dagegen weder Anlass noch Kontext, in dem das Foto unserer Mandantin veröffentlicht worden ist. Entgegen der klaren Zielrichtung bei www.eyesaiditbefore.de erweckt der Artikel sogar noch den Eindruck, es handele sich um Huldigungswerke von BILD-Fans, mit denen die „tolle“ Schlagzeile der BILD-Zeitung gefeiert wird.

Im Ergebnis wird das Foto unserer Mandantin also noch nicht einmal zu redaktioneller Berichterstattung verwendet. Vielmehr handelt es sich um Eigen-PR der BILD-Zeitung, die nur dadurch möglich geworden ist, dass die Redakteure des Blattes den Kontext der Veröffentlichung im Weblog schlichtweg ignoriert haben.

Der Bildtext „blonder Papst-Gruß“ ist in diesem Zusammenhang eine offensichtliche Verunglimpfung und Herabwürdigung unserer Mandantin, die als „Blondchen“ dargestellt wird.

Unsere Auftraggeberin wurde also wider Willen als Werbefigur für BILD missbraucht.

Die Resonanz auf die Veröffentlichung von BILD war für unsere Mandantin verheerend. Im Familien- und Bekanntenkreis musste sie sich vorhalten lassen, das eigene Gesicht für die PR-Arbeit einer Boulevardzeitung herzugeben. Teilweise wurde unsere Mandantin von Freunden und Bekannten sogar dafür persönlich angegangen, dass sie so etwas macht („Hast du es wirklich nötig, dir damit etwas dazu zu verdienen?“).

Schlimmer noch die Auswirkungen im beruflichen Umfeld. Unsere Mandantin ist in einer Werbeagentur beschäftigt und dort für die Kundenbetreuung zuständig. Sie können sich vorstellen, welches Befremden es im Kundenkreis ausgelöst hat, dass sich unsere Mandantin vermeintlich auf ein derartiges Niveau herab begeben hat.

Im Ergebnis verletzt die Veröffentlichung des Fotos die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin so schwer, dass ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld entstanden ist. Da die Redaktion der BILD-Zeitung nicht nur fahrlässig, sondern zumindest mit bedingtem Vorsatz die Rechte unserer Mandantin beeinträchtigt hat, muss dieses Schmerzensgeld auch von der Höhe nach deutlich ausfallen.

Wir machen deshalb einen Betrag von € 5.000,00 geltend. Wir fordern Sie auf, diese Summe bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen.

3. Unterlassungsansprüche

Die rechtswidrige Veröffentlichung des Fotos – insbesondere auf Grund der dargelegten Umstände – begründet unzweifelhaft eine Wiederholungsgefahr. Diese Wiederholungsgefahr kann nur ausgeräumt werden, wenn Ihr Unternehmen die beigefügte Unterlassungserklärung bis spätestens 11. Mai 2005 rechtsverbindlich unterzeichnet zurückgibt.

Ansonsten werden wir unserer Mandantin raten, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

4. Kosten unserer Tätigkeit

Durch die rechtswidrige Veröffentlichung haben Sie unsere Einschaltung erforderlich gemacht. Die Kosten unserer Tätigkeit fallen Ihnen deshalb ebenfalls zur Last. Die Höhe ergibt sich aus der beigefügten Berechnung. Den Ausgleich der Kosten erwarten wir ebenfalls bis zum 11. Mai 2005.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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