POST FÜR SPRINGER
Vorab als Fax
Axel Springer AG
Rechtsabteilung
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Eilt! Bitte sofort vorlegen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S. Eine Vollmacht ist beigefügt.
Die BILD-Zeitung hat am 27. April 2005 in dem Artikel „Eine Schlagzeile wird Kult“ ein Foto unserer Mandantin veröffentlicht (Bildzeile: „Blonder Papst-Gruß mit Schlagzeile in Schwarz, Rot, Gold (gelb)“. Eine Kopie des Berichts ist beigefügt.
Diese Veröffentlichung war rechtswidrig. Sie begründet Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüche. Im Einzelnen:
1. Schadensersatzansprüche
Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Lichtbild, für das unsere Mandantin urheberrechtlichen Schutz genießt.
Frau S. hat dieses Foto ausschließlich zur Veröffentlichung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite wurden Einsendungen gebracht, welche die von der Bildzeile verwendete Schlagzeile „Wir sind Papst!“ verulken.
Mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung auf www.eyesaiditbefore.de hat unsere Mandantin dem dortigen Seitenbetreiber lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weiterverwertung ohne Einverständnis unserer Mandantin war damit jedoch nicht gestattet.
Weder der Betreiber der Seite www.eyesaiditbefore.de noch unsere Mandantin sind von der BILD-Redaktion gefragt worden, ob sie sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären. Sie hätten dieses Einverständnis auch nicht gegeben.
Die Veröffentlichung verletzt somit die Urheberrechte unserer Mandantin.
Da die Veröffentlichung nicht rückgängig zu machen ist, steht unserer Auftraggeberin eine fiktive Lizenzgebühr zu. Angesichts der Millionenauflage von BILD und der prominenten Platzierung des Fotos beziffern wir das Honorar für das Foto mit € 1.500,00 und machen diesen Betrag hiermit geltend.
Wir fordern Sie auf, das Honorar bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen.
2. Schmerzensgeld
Unsere Mandantin ist keine (relative) Person der Zeitgeschichte. Es besteht also keinerlei Recht, private Fotos von ihr ohne ausdrückliches Einverständnis zu veröffentlichen.
Die Publizierung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de ändert hieran nichts. Es handelt sich hier um ein Weblog, welches einen geringen Verbreitungskreis hat.
Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung im Weblog eindeutig als satirische Auseinandersetzung mit der Schlagzeile der BILD-Zeitung ausgestaltet war.
Die BILD-Zeitung nennt dagegen weder Anlass noch Kontext, in dem das Foto unserer Mandantin veröffentlicht worden ist. Entgegen der klaren Zielrichtung bei www.eyesaiditbefore.de erweckt der Artikel sogar noch den Eindruck, es handele sich um Huldigungswerke von BILD-Fans, mit denen die “tolle” Schlagzeile der BILD-Zeitung gefeiert wird.
Im Ergebnis wird das Foto unserer Mandantin also noch nicht einmal zu redaktioneller Berichterstattung verwendet. Vielmehr handelt es sich um Eigen-PR der BILD-Zeitung, die nur dadurch möglich geworden ist, dass die Redakteure des Blattes den Kontext der Veröffentlichung im Weblog schlichtweg ignoriert haben.
Der Bildtext „blonder Papst-Gruß“ ist in diesem Zusammenhang eine offensichtliche Verunglimpfung und Herabwürdigung unserer Mandantin, die als „Blondchen“ dargestellt wird.
Unsere Auftraggeberin wurde also wider Willen als Werbefigur für BILD missbraucht.
Die Resonanz auf die Veröffentlichung von BILD war für unsere Mandantin verheerend. Im Familien- und Bekanntenkreis musste sie sich vorhalten lassen, das eigene Gesicht für die PR-Arbeit einer Boulevardzeitung herzugeben. Teilweise wurde unsere Mandantin von Freunden und Bekannten sogar dafür persönlich angegangen, dass sie so etwas macht („Hast du es wirklich nötig, dir damit etwas dazu zu verdienen?“).
Schlimmer noch die Auswirkungen im beruflichen Umfeld. Unsere Mandantin ist in einer Werbeagentur beschäftigt und dort für die Kundenbetreuung zuständig. Sie können sich vorstellen, welches Befremden es im Kundenkreis ausgelöst hat, dass sich unsere Mandantin vermeintlich auf ein derartiges Niveau herab begeben hat.
Im Ergebnis verletzt die Veröffentlichung des Fotos die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin so schwer, dass ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld entstanden ist. Da die Redaktion der BILD-Zeitung nicht nur fahrlässig, sondern zumindest mit bedingtem Vorsatz die Rechte unserer Mandantin beeinträchtigt hat, muss dieses Schmerzensgeld auch von der Höhe nach deutlich ausfallen.
Wir machen deshalb einen Betrag von € 5.000,00 geltend. Wir fordern Sie auf, diese Summe bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen.
3. Unterlassungsansprüche
Die rechtswidrige Veröffentlichung des Fotos – insbesondere auf Grund der dargelegten Umstände – begründet unzweifelhaft eine Wiederholungsgefahr. Diese Wiederholungsgefahr kann nur ausgeräumt werden, wenn Ihr Unternehmen die beigefügte Unterlassungserklärung bis spätestens 11. Mai 2005 rechtsverbindlich unterzeichnet zurückgibt.
Ansonsten werden wir unserer Mandantin raten, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
4. Kosten unserer Tätigkeit
Durch die rechtswidrige Veröffentlichung haben Sie unsere Einschaltung erforderlich gemacht. Die Kosten unserer Tätigkeit fallen Ihnen deshalb ebenfalls zur Last. Die Höhe ergibt sich aus der beigefügten Berechnung. Den Ausgleich der Kosten erwarten wir ebenfalls bis zum 11. Mai 2005.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Ach Gott,
wie bescheiden ! ;-)
Da hat sich die *** wohl gleich den ersten Kommentar in ihrem Blog zu Herzen genommen ;).
Ich finde es richtig, dass die Methoden der Springer-Angestellten (Journalisten möchte ich nicht sagen) nicht einfach hingenommen werden. Bin auf eine Reaktion gespannt (soweit die öffentlich gemacht wird bzw. werden darf).
Sollte es nicht "… welche die von der *Bildzeitung* verwendete Schlagzeile …" heißen?
och, jetzt lasst doch die armen BILD-Journalisten in Ruhe. Die haben es doch schon schwer genug, sich Geschichten auszudenken, um die fünf Seiten vollzuschreiben.
10.000 Euro oder so: Das zahlen die aus der Portokasse. Problem – jetzt ist es öffentlich und eine widerspruchslose Zahlung hätte zur Folge, dass die mit solchen Anwaltsschreiben eingedeckt werden. Also wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinzulaufen. Der Anwalt freut sich. Ob die Veröffentlichung dieses Vorfalls im Sinne der Mandantin war? (Nicht, dass sie nicht zugestimmt hätte, nur ob es wirklich geholfen hat, den Anspruch auf das Honorar und das Schmerzendgeld durchzusetzen?)
Hier sollten Sie dann auch für Ihre Mandantin einschreiten:
bild.t-online.de/BTO/news.../hg__kultschlagzeile.html
–> Fotogalerie
@ Jörg: Das kann man auch genau andersrum sehen.
@Stefan: Das kommt darauf an, was von der Unterlassungserklärung umfasst ist…
Die Online-Ausgabe der BILD ist AFAIK eine eigenständige Firma.
@ Stefan: Ein Vorgang, doppeltes Geld ;).
Udo, bist Du jetzt offizieller Rechtsbeistand aller deutscher Blogger?
@ Stefan: Danke für den Hinweis. Die eigenständige Firma hat auch gerade Post bekommen.
als druff :-) Gut so!
Richtig so! Auch wenn man von der B*LD so einiges gewohnt ist – gefallen lassen muss man sich noch lange nicht alles.
wunderbar – das muss man gleich einem breiteren publikum zugänglich machen:
http://board.gulli.com/thread/394502
zdf.de/ZDFde/inhalt/17/0,1872,2292497,00.html
"Rechtlich bedenklich
In der Tat steht auf jedem Bild, das so im Internet erzeugt wird, als Quelle unten rechts "www.LetterJames.de". Und genau dieser Copyright-Hinweis fehlt schon bei den Bildern, die sich in der "Wir sind Papst!"-Galerie der Seite "Eye said it before" finden. Jetzt könnte denjenigen, die den Hinweis auf die Quelle aus den Bildern entfernt haben, Ungemach drohen. Gerhard Märtterer, Geschäftsführer von i-clue interactive, gegenüber ZDFonline: "Ich habe den Vorgang an meinen Urheberrechtsanwalt weiter gegeben. Wenn er zu dem Schluss kommt, dass mein Urheberrecht verletzt wurde, werde ich schauen, dass ich zu meinem Recht komme."
Da scheint noch mehr Arbeit auf dich zuzukommen Udo.
Mal sehen was draus wird,…
Vielleicht zahlt die BILD das ja mit der neuesten Petersdomkollekte. Sind ja schließlich Papst. ;)
…"Unsere Mandantin ist in einer Werbeagentur beschäftigt und dort für die Kundenbetreuung zuständig. Sie können sich vorstellen, welches Befremden es im Kundenkreis ausgelöst hat, dass sich unsere Mandantin vermeintlich auf ein derartiges Niveau herab begeben hat."
Sie hat sich auf ein "derartiges Niveau herab begeben"?
Peinliche Aussage – unprofessionell!
Jetzt muss ich schmunzeln..!
@Tom
Was ist daran peinlich, darauf hinzuweisen, daß die BILD unter dem Niveau der Betroffenen ist? Das gilt schließlich für jeden Menschen, der mehr als drei Worte auf die Reihe kriegt. Und Fakten waren noch nie peinlich.
Nein, "derartiges Niveau" ist noch sehr sehr hoeflich fuer das Kloakenniveau der BILD. Mit dieser Zeitung wuerde ich mir aber trotzdem nicht mal den Hintern wischen, geschweige denn sie lesen.
Übrigens: Die Website der besagten Dame lautet [Text gelöscht]. Nun surfe man/frau auf folgende Seite: http://www.sanrio.com
Und? Ähnlichkeiten entdeckt? Nein? Ich sage nur "Hello Kitty". Dieser Copyright-Verstoss ist weit größer als der obige. Die Firma SANRIO freut das sicherlich garnicht…
@ Tom: Ich habe den Namen nicht grundlos abgekürzt. Outing, das nichts mit dem Thema hier zu tun hat, betreiben wir bitte woanders, o.k.? U.V.
Ich wünsche viel Erfolg in dieser Angelegenheit.
Und ich habe letzte Woche einer alten Frau die Vorfahrt genommen (ist nichts passiert). Soll das heißen, dass ich irgendwann auf Forderungen verzichten soll, wenn jemand in mein Auto fährt?
Tja und wieder ein neues Kapitel in der unendlichen Geschichte: was passiert, wenn ich meine Fresse im Internet veröffentliche?
"dass sich unsere Mandantin vermeintlich auf ein derartiges Niveau herab begeben hat" ist vermutlich RA-Rhetorik. Ein bisschen Spaß wollen die doch beim Schreiben solcher Briefe auch haben.
Was anderes: Wie sinnvoll ist denn eine "Fernmandantschaft"?
@tom: ja, das mit hello kitty war mir auch aufgefallen, wenn das mal nicht nach hinten losgeht…
@Malcom: Nein! Das soll heissen: Ball flach halten, wenn die eigene Weste nicht mit dem "weißen Riesen" gewaschen wurde ;-)
@Jadawin: Tolles Posting! 6 setzten!
@Pia: Na toll Fr. Pia! Ich scan jetzt mal z.B. das Coca-Cola-Logo ein, zeichne dieses nach und veröffentliche dies auf meiner Website. Da kann dann garantiert nix passieren – LoL!
>>@Malcom: Nein! Das soll heissen: Ball flach halten, wenn die eigene Weste nicht mit dem “weißen Riesen” gewaschen wurde ;-)
Na, wessen Weste ist schon rein? Wenn sie jetzt von der BILD geklaut hätte, könnte ich den Zusammenhang verstehen, aber was weiß ich schon? Ich bin Mediengestalter, kein Anwalt! Ich finde man sollte dem Herrn Vetter da nicht rein reden…
@Pia: "Wollen Sie nun jeden Schuljungen verklagen, weil er seine Lieblings Comic-Figur im Unterricht gezeichnet hat?"
Wenn er die Comic-Figur orginalgetreu abzeichnet und dann auf seiner Website veröffentlicht – ja! Denn gerade diese Marken-Rechte bzw. Urheberrechte werden von Ihnen mit Füßen getreten. Dann aber auf den Busch zu hauen und die größte europäische Tageszeitung abmahnen zu wollen, ist schon ein starkes Stück!
Ihr versteht den Zusammenhang nicht?
@Pia: Eine selbstgemalte Comicfigur? Wußte gar nicht, dass Sie "Hello Kitty" erfunden haben – Herzlichen Glückwunsch!
Da Sie anscheinend überhaupt keine Ahnung haben, wünsche ich Ihnen auch alles gute…
Halt uns doch bitte auf dem Laufenden, auch wenn's für deine Mandantschaft nicht so gut ausgehen sollte, ja? ;)
Trotzdem: Niemand hat es verdient, in der BILD auf diese Weise in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden. Auch für diese Zeitung gelten Gesetze. Daher wünsche ich den Bemühungen viel Erfolg.
BILD-Online hat reagiert. Die von mir verlinkte Seite gibt's nicht mehr. Die Fotogalerie mit dem Bild ist aber noch online.
[Frl. Pia]
Jedenfalls scheint die rosafarbene Seite ja jetzt auch nicht mehr am Netz zu sein. Nein, ich sage dazu nichts :-)
Oops. Sie ist wieder da :-)
Prima, Udo als Abmahnanwalt. Will da jemand in die Fußstapfen von einem Münchener RA treten?
Warum wird hier zensiert? Nochmal für alle Interessierten hier der Google-Cache:
[Text gelöscht]
@ Tom: Hier wird zensiert, so lange wie ich das will. Und vor allem dann, wenn jemand unnötig ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wird, obwohl es mit dem Thema hier nichts zu tun hat.
Und jetzt lassen Sie es gut sein, sonst sind Sie der erste User, der rausfliegt. U.V.
Allgemein:
Eine ähnliche Sache ist 2003 einem Freund passiert. BILD und Hamburger Morgenpost kopierten ein selbst fotografiertes (und mit Hilfe von Bildbearbeitungssoftware verändertes) Bild aus einem Internet-Forum und druckten es ohne Angabe von Quellen, etc. Erst nach einiger Korrespondenz zahlte immerhin die Hamburger Morgenpost (Ich glaube ca. 80 Euro). Von Bild kam nur eine lapidare Antwort ("das war nicht illegal"), aber kein Geld. Scheint Methode zu sein …
Wer zahlt eigentlich, wenn die Sache nach hinten los geht? Zum Beispiel, weild das gegenständliche Bild keine Werkshöhe nach § 2 UrhG erreicht hat und § 72 UrhG (auf den ich mich ja gestützt hätte) evtl. abgelehnt wird, da der Lichtbildschutz durch Veränderungen nicht mehr greift (wie zT. vertreten wird). Es liegt doch bestimmt eine ordentliche Mandatierung vor? Nicht das der Herr Vetter wieder angeschwärzt wird.
Zu Kommentar Nr. 17: Sowas humorloses, meine Güte. Das veröffentlichen in nem privaten Blog ist doch wirklich keine kommerzielle Nutzung, die sollen mal lieber Bild.de abmahnen. Ich bin durch Bildblog etc. überhaupt erst auf Letterjames aufmerksam geworden und hab auch schon was gekauft und das anderen weitererzählt. Diese kostenlose Mundpropaganda werde ich jetzt gleich mal wieder rückgängig machen und die Firma – ebenfalls ganz humorfrei – als die Abmahnmafia darstellen, die sie anscheinend eher ist. Tja, sorry, Letterjames, das war's dann mit unserer kurzen, aufkeimenden Geschäftsbeziehung.
@Tom
Ich weiß nicht wo oder für wen Sie arbeiten, aber möge der heilige Jamba immer mit Ihnen sein, bisher wandeln Sie ja recht sicher auf seinen Pfaden.
Jau, es lebe die soziale Gerechtigkeit. Wenn BILD das macht, sollen die löhnen, wenn es in einem blog ist, soll es aufs Konto "
Sozialbloghilfe" gehen.Und wenn eine blog-Seite urheberrechtlich geschützte Figuren benutzt, dann ist das auch nur ein privater Spass. Dagegen wird man kiebig, wenn das von einem Medienkonzern versucht wird.@Tom: Ich habe von der rechtlichen Seite nicht die Ahnung, und in einem solchen Fall wäre ich auch skeptisch, ob das mit den "Hello Kitty"-Bildern nicht nach hinten losgehen kann. Andererseits sehe ich nicht, was das mit den rechtlichen Schritten gegen die "Bild" zu tun haben soll. Warum sollte man die Vorgehensweise von "Bild" billigen, nur weil es unter Umständen eine Rechtsverletzung auf ganz anderem Gebiet mit anderen Parteien gab? Was hat die "Bild" mit "Hello Kitty" zu tun? Entweder ich misverstehe die Argumentation, oder sie ist schlichtweg Schwachsinn.
Zudem liegt meiner Ansicht nach immer noch ein großer Unterschied zwischen einer Copyright-Verletzung, und der Verletzung von Persönlichkeitsrecht (Recht am Bild).
Zuletzt aber frage ich mich, was der Beitrag überhaupt soll. Ein netter Hinweis auf eventuelle Gefahr einer Rechtsverletzung war das jawohl nicht. Es klingt eher nach unmittelbarer Parteiergreifung für die "Bild"…
bild.de hat den artikel wohl entfernt
[Text gelöscht]???
Mit etwas Interesse findet jeder User auch weiterhin, die von mir beschriebene Hello-Kitty-Werbe-Website. Trotz mehrmaliger ZENSUR Ihrerseits!
MfG, Tom
Na dann löscht mal schön weiter…
@ Tom: Wenn wir Ihre IP-Nr. sperren, kommt vielleicht der ganze Springer-Verlag nicht mehr hierhin. Das können Sie doch nicht wollen, oder?
@PIA: "…unseren Server in die Knie gezwungen.
Um wenigsten den restlichen Projekten dieses Servers eine Performance zu ermöglichen, wird 'Daily Me' vorübergehend vom Netz genommen."
Da es ja Google-Cache gibt, bringt das nicht viel…
@ U. Vetter: Was nützt ein Blog, der zensiert und nur einseitige Meinungen zulässt? Nichts!
Viel Spass noch beim Abmahnen (und zensieren),
mfG, Tom
Sehr lustig. Kann mich noch gut an den Gedanken erinnern was passiert wenn Vetterli den Fall übernimmt.
Das ist ma ne Real-Life-Soap ;) Und wir können alle mitspielen … naja nur den kleine Tom schicken wir jetzt bald nach hause.
Ich versuche gerade zu blicken, was uns Kommentar 43 sagen will…
Tom, erstmal Kommentar 55 lesen – und dann wäre ich lieber vorsichtig mit dem Satz über einseitige Meinungsdarstellung, das könnte ein Bumerang werden.
Gruesse aus dem Lawblog-Maschinenraum, der gerade auch gewaltig unter Dampf steht. :)
zum thema „hello-kitty“ noch eins; offensichtlich hat sanrio urheberrechtlich keine ganz weisse weste.
http://xogij.blogs.com/xogij/2004/09/copycat.html
und tom? ähnlichkeiten entdeckt? nein? ich sage nur “musti". dieser copyright-verstoss (wenns denn einer ist) ist wie ebenso wie alle anderen hier diskutierten „copyrightverstösse“ nicht mit einem überheblichen kommentar einzuschätzen oder zu fassen.
@ Tom aus dem Hause Springer: Hier geht es um "Wir sind Papst" und nicht das Design von privaten Weblogs. Und wenn Sie meinen, hier Privatpersonen outen zu dürfen, sind Sie an der falschen Adresse. Mehr als das, was eine weitere Verletzung von Persönlichkeitsrechten wäre, ist auch nicht gelöscht worden.
info@xxx.de – schöne E-Mail-Adresse geben Sie da übrigens an.
Copyright hin oder her … sie hätten fragen können. Punkt.
@U. Vetter: "info@xxx.de – schöne E-Mail-Adresse geben Sie da übrigens an."
Genau aus diesem Grunde…
kopfschüttelnd verbleibe ich mfG, Tom
"Unsere Mandantin ist keine (relative) Person der Zeitgeschichte."
Zumindest noch nicht.
Und ich kann schon jetzt den Titel einer zukünftigen Express lesen: "Frau verklagt BILD – wegen Bild".
Die BILD hätte *nie* gefragt. Und bei anderen Beispielen in der Galerie könnte man auch sagen: Okay, das ist Berichterstattung. Aber da fehlten auch schon die Quellenangaben.
Die Grenzüberschreitung stellte IMHO das ungefragt veröffentlichte Foto der Mandantin in der Printausgabe und die Übernahme in das Online-Angebot ohne Quellenangabe und Verlinkung dar.
Prinzipiell war das Photo ja schon im Web veröffentlicht und wenn sie es mit Quellenangabe verlinkt hätten, wäre das kein Fall für den Rechtsanwalt.
@Tom: Dann gib (wie ich) überhaupt keine Mailadresse an. xxx.de ist eine registrierte Domain, deren Eigentümer sich sicherlich freut, dass jemand sich in seinem Adressraum bedient (und deswegen fände ich's auch gut, wenn Udo die nicht weiter verbreiten würde).
Und ich finde es auch nicht uninteressant, dass sich jemand zum Standschafter fremder Urheberrechte zu machen versucht…
Nachtrag: Und der Einwand 'tu quoque' oder neudeutsch 'unclean hands' (wenn er denn tatsächlich berechtigt sein sollte) zieht in einer solchen Konstellation nicht.
Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber Kommentar 43 sollte vielleicht besser gelöscht werden. Nicht jede Regierung links von Haider ist gleich "Linksextrem" und zu behaupten die aktuelle Regierung profitiere von der Bildzeitung bzw. deren Lesern ist vermutlich falsch. Schließlich ist Bild doch überparteilich wie die meisten Tageszeitungen oder? Ich sehe die Gefahr, dass sich durch diesen Kommentar 43 jemand beleidigt fühlt, und da nach Meinung einiger "Abmahnanwälte" der Betreiber der Seite und nicht der Urheber für Inhalte haftet, könnte erster doch Probleme bekommen. Was wir natürlich nicht wollen. Denn das wäre ja mit den Worten des Kommentarerstellers eine "Abwertsspirale"
Ich bin mir immer noch nicht sicher ob Kommentar 43 missglückte Satire oder ernstgemeinte Spinnerei eines verwirrten Geistes ist.
BILD ist so überparteilich wie jede andere Zeitung in Deutschland, nämlich überhaupt nicht ^^ Aber dass sich BILD an irgendwelche "Linksextremen"(SPD und Grüne!!!) richten soll, halte ich für Schmarn. BILD ist eher eine Zeitung aus dem konservativen Spektrum, wenn man die verbieten würde, dann würde die CDU ihre ganzen Wähler verlieren…
Ich bin mir nicht ganz sicher, was sich Jonny XII davon verspricht, wenn keine "Linksextremen" regieren, dann wird das Persönlichkeitsrecht auch nicht besser geschützt.
Ups, wo hier doch gerade über falsche Mail-Adressen geschrieben wird. Jetzt habe ich bei der Neueingabe nach dem Browserwechsel doch glatt ein "l" zu viel spendiert.
Ich gehe zwar nicht davon aus, dass UV mit mir in Kontakt treten will, aber Absicht war es nicht ;).
BTT: Dass die LetterJames-Geschichte hier auftaucht, hätte ich vermutet. Die unsägliche "Hallo Mieze"-Diskussion jedoch ist so weit vom Thema weg…
5000 plus 1500 – ist das nicht verdammt wenig angesichts der millionenauflage?
großartig Udo. Ich drück die Daumen!
Auch ich wünsch' viel Erfolg – zum einen Udo und zum anderen der lieben Pia. :-)
Die Schlagzeile ist auch mir schon bei der ersten Veröffentlichung aufgestossen – ich bin jedenfalls gespannt, wie die Sache hier ausgeht. Und wie sich die Kommentare weiterentwickeln… ;-)
Was ein heisser Tag doch schon für Schaden anrichten kann…
Schöner Aufhänger.
Schöne Story.
Nette Kommentar-Flut.
… aber wisst ihr eigentlich, was die BILD-Advocatur so zum Frühstück futtert?
Nicht?
Wollt ihr´s wissen?
… Gut: Unterlassungsaufforderungen, Schadensersatzforderungsankündigungen und Schmerzensgeldklagen … Die leben davon :-)
Ich find´s dennoch unterhaltsam.
Wer nimmt die Wetten an, dass BILD um den 11.5. herum die Ansprüche samt und sonders zurückweisen wird?
zur info. die reguläre entlohung für ein bild in der bildzeitung beträgt 56 euro.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass hier jemand, der gerne eine (relative) Person der Zeitgeschichte sein würde, klagt, da sie keine (relative) Person der Zeitgeschichte ist und dafür einen Anwalt beauftragt hat der seinerseits nicht gegen das Attribut "(relative) Person der Zeitgeschichte" hat.
Heute hat bildblog verlinkt, morgen SPON und übermorgen ist es in der richtigen Presse. Vielleicht springt ja ein Einsatz in einer Talkshow heraus. Gegen Springer zu klagen um ein wenig Aufmerksamkeit zu bekommen, ist immer noch besser und korrekter als bei ebay seinen Bauchnabel als Werbefläche zu versteigern.
Klasse Udo, weiter so!
Und irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass auf Nr 85 jemand auch gern Aufmerksamkeit hätte. Würde man Deine Denkweise konsequent weiterde…spinnen, dann dürfte niemehr irgendwer irgendwas anprangern, weil es ja nur Publicity wär?
Aber hauptsache was dagegen sagen. Weil hier jemand sein Recht verteidigt, wäre sie gerne eine Person der Zeitgeschichte?
Wie süß.
ich bin dafür!
nur weil eine abmahnung/klage/wasauchimmer keine oder kaum aussichten auf erfolg hat heisst es nicht das man sich alles gefallen lassen muss.
ich werde übrigens nicht müde zu schreiben das bild"zeitung" das falsche wort ist. die nennen sich selbst nichtmal zeitung.
ist das noch nie jemandem aufgefallen?
der grund ist einfach: zeitungen haben die PFLICHT die wahrheit zu schreiben…
@jan:
Seh es mal so: Pia beschwert sich das die BILD sie in die Öffentlichkeit zerrt. Aber hier im Lawblog ist es plötzlich nicht mehr so schlimm das jeder en detail nachlesen kann wie hoch die Forderungen sind?
Ich halte es auch wenigstens für einen strategischen Fehler es so ausführlich zu machen. Eine kurze Meldung hätte durchaus gereicht. Und dann im Abstand Zwischenergebnisse und abschliessend ein Ergebnis veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Klage wäre zu einen späteren Zeitpunkt sinnvoller gewesen. Im Moment scheint es mehr zu schaden da es die nächste Steilvorlage für die BILD ist.
Ich empfinde es auch ein wenig wiedersprüchlich einerseits auf Unterlassung (zum Schutz der Privatsphäre) zu klagen. Andererseits mit einem Schild um den Bauch "Ich verklage die BILD!" herum zu laufen.
Grundsätzlich finde ich die Klage gut und unterstützenswert. Aber bitte mit etwas weniger Publicity. Grade bei so ausufernden Diskussionen können schnell falsche Eindrücke entstehen.
Update: Pias Seite hat ein (schöneres) Layout bekommen.
Die Ansprüche an Springer sind zwar gering, aber gerechtfertigt. Ich drücke die Daumen!
Aber warum sollte denen Ungemach drohen, die bei den Bildern die Letterjames-Quellangabe entfernt haben? Nirgendwo auf deren Seite ist beschrieben, daß eine Weitergabe nur mit diesem Hinweis statthaft ist. Man kann's auch übertreiben.
@83: 56 Euro sind korrekt. Dazu kommen noch 7 % MwSt. Also nix mit 1500.
@ pia: Glaube nicht, dass Du auch nur 1 Euro bekommst. Da sind schon ganz andere gescheitert. Die Diktion Deines Anwalts (der hier wohl Betreiber der Site ist) zeugt davon, dass er keine Erfahrung im Medienrecht und schon gar keine im Umgang mit BILD hat. Aber man kanns ja mal auf Kosten des Mandanten probieren, gell? Du hast deinen Kopf freiwillig öffentlich ins Internet gestellt und mit einer sehr populären BILD-Schlagzeile versehen, die durch ihre Popularität (weil geradezu genial formuliert) bereits überall als BILD-Zeile erkennbar und bekannt war. Insofern hast Du freiwillig mit und für BILD geworben. So ähnlich wird es Dein Anwalt nach dem 11.5. (da gibts erst mal Fristverlängerung) von der ASV-Rechtsabteilung zu lesen bekommen. Er ist übrigens neben BILD der einzige, der hier profitiert. Denn Du musst sein Honorar zahlen. Und Bild erhält Werbung.
@ 85: Du hast die Sache völlig richtig erkannt.
So, und jetzt bin ich auf die Beschimpfungen gespannt. Trotzdem: Friede sei mit Euch!
Also wenn hier jemand anfängt, die Überschriften der BILD zu diskutieren: dann sollte man auch die Überschriften im Zusammenhang mit Johannes Paul II. hervorkramen. Die Überschrift "Wir sind Papst" ist für mich nicht genial, sondern eher erschreckend. Üblicherweise verwendet die Boulevardpresse so etwas wie "Wir sind Weltmeister!". Hier wurde der Bericht über die Papstwahl boulevardisiert …
@paparatzi: mit deiner einschätzung hast du wohl (leider) recht, außerdem ist die …wie heißt das… schaffenshöhe? dingenskirchen, u know. nicht gegeben jedenfalls.
aber was hier teilweise von sich gegeben wird mutet ..sagen wir mal: seltsam an. das ist ja wie bei christiansen, würde sie nachmittags laufen. bin gespannt wie das hier weitergeht.
Wollen wir nicht einfach alle zusammenlegen, den Springer Verlag kaufen und die BILD-Zeitung dichtmachen?
Da hätte jeder was davon!
Und aller Erfahrung nach gibt es sowohl für Photos als auch für Honorare höchst unterschiedliche "Tarife". Das ist doch überall so. Wenn in einer Fachzeitschrift ein bekannter Autor einen Artikel schreibt, bekommt er auch nicht das selbe Honorar wie ein Anfänger. Genauso ist es auch mit Photos: manche haben eben einen höheren Wert.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Aufwand für ein Photo, das mit vier Millionen Stück Auflage gedruckt wird, mit 56 Euro abgegolten sein soll. Welcher Photograph soll davon leben können?
@ 98:
so etwas wie “Wir sind Weltmeister!”. Hier wurde der Bericht über die Papstwahl boulevardisiert
Die Zeile drückt wie im Fußball nicht eine 1:1 wörtlich zu nehmende Tatsache aus, sondern ein GEFÜHL. Und dieses GEFÜHL in drei Worte zu packen ist genial. Es ist eben eine Boulevardzeitung. Wems gefällt, der kauft sie. Wems nicht gefällt, kauft z.B. SZ. Ist doch ganz einfach. Die Auflage zeigt, wie vielen was gefällt.
@ 102:
Fotos haben einen höheren Wert, wenn sie EXKLUSIV und/oder besonders schwer beschaffbar und/oder besonders WICHTIG sind. das war hier alles nicht der Fall. Also Standardhonorar. Es handelte sich um ein bereits veröffentlichtes Foto. Streng genommen also ne Zweitverwertung.
Du fragst, wie Fotografen von 56 Euro leben können: Indem sie regelmäßig mehr als 1 Foto verkaufen und/oder indem sie ihre Fotos an verschiedene Medien verkaufen und/oder indem sie Fotoaufträge auf pauschaler Tageshonorarbasis erhalten. Die schwankt zw. 150 Euro (Anfänger, aber immerhin schon im Job bzw. im Geschäft, was tausende anderer Fotografen nicht schaffen) und 1000 Euro (absolute Starfotografen, nur bei BUNTE, STERN und Hochglanzmagazinen). Freie Fotografen (und das sind nahezu alle, weil sich keine Redaktion mehr festangestellte leistet) können Bilder auch an andere Medien verkaufen. Wer pfiffig und fleissig ist (und natürlich ordentliche Fotos zustande bringt), kann davon leben.
Das Argument, Fotohonorar hängt von Auflage ab (wie bei MFM) ist ein rein theoretisches und absolut praxisfern.
@ 101:
Aktuelle Marktkapitalisierung ASV: 3,162 Mrd. (Quelle: onvista.de)
Da hätte ich aber andere Sorgen, als ein Objekt dicht zu machen.
Leider kommen solche Klagen selten ans Licht. Würde mehr über die unehrenhafte Art der BILD Journalisten zu arbeiten berichtet, würden vielleicht irgendwann auch die, die sich ihr gesamtes Wissen aus dem Blatt holen, merken, dass jeder gelesene "Artikel" der Zeitung mit den großen Buchstaben verlorene Zeit ist. Leider bleiben die Anhänger dieser Schmuddel-Redaktion im Dunkeln.
Viel Erfolg! Ich drücke alle Daumen.
Ich habs mal verlinkt, mein TB funktioniert gerade nicht (?)…
Ich finde vollkommen richtig, was hier geschieht. Der Bild sollte frühzeitig Einhalt geboten werden. Schließlich ist der Klau geschützter Rechte aus dem Internet erst der Anfang: Bald wird man ohne gefragt worden zu sein auf der Straße fotografiert und das Foto für fremde Zwecke missbraucht.
Wenn wir schon mit einer "vierten Staatsgewalt" leben müssen, dann sollen das bitteschön alle Medien sein und nicht nur die Bild.
was das Thema Öffentlichkeit betrifft, würde ich dem Schreiben folgen, den mit der Veröffentlichung des Fotos in einem Blog hat ist Pia sicher nicht davon ausgegangen, dass sie eine so riesige Beachtung findet. Ausserdem war der Kontext völlig unterschiedlich zur BILD und eher satierischer Natur.
Sicher kann man darüber streiten, ob der öffentliche Weg bezüglich des Vorgehens gegen BILD der richtige ist, wenn man gegen eine Veröffentlichung vorgeht. Allerdings wurde durch eben diesen Abdruck bereits eine öffentliches Interesse geweckt, was sich, IMHO, kurzfristig nicht so schnell rückgängig machen lässt. Ausserdem sehe ich noch einen Unterschied zwischen der allgemeinen Öffentlichkeit, wie sie von BILD (und anderen grossen Zeitungen) angesprochen wird und der interessierten Öffentlichkeit, die sich bewusst hier informiert und auch diskutiert. Vielleicht kann man das am Unterschied von one-way bzw. two-way Kommunikation festmachen.
… auf jedenfall wünsche ich viel Erfolg.
@axr: Die Aktion stand schon ziemlich in der Öffentlichkeit und als dieses Bild auf "eyesaiditbefore" publiziert wurde, war es einfach öffentlich. Das ist kein privates Tagebuch mehr! Was noch lange niemandem das Recht gibt, sich an den Bildern dieser Seite zu bedienen. Also: Contentklau –> Honorar nachfordern. Völlig in Ordnung.
Aber zur Frage der Öffentlichkeit habe ich eine andere Meinung. Blogs stehen einfach seit einiger Zeit im Brennpunkt des Interesses und werden auch noch sehr gut bei Google gefunden. Blogs *sind* Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung im selben Medium (WWW) war also keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Der Übergang zum Printbereich könnte eine Grenze überschritten haben. Dazu wird sich wohl ein Richter äußern müssen.
Eröffne ein Blog mit WordPress und kurze Zeit später hast Du die ersten Zugriffe von Blog-Suchmaschinen. Dazu muss in dem Blog noch nicht mal etwas drinstehen. Gib bei google.de "Wir sind Papst" ein und schaue Dir die Treffer an. Wann kommt das erste Blog?
@paparatzi
1.500 EUR erscheinen wirklich etwas hoch, da ist Ihnen zuzustimmen. Sofern die Auflagenangabe von Stefan (Nr. 102) stimmt, wären mindestens 110 EUR anzusetzen. Ohne das streitgegenständliche Photo in der "Bild" in Augenschein genommen zu haben, kann eine Wertbestimmung aber nur schlecht erfolgen.
Die Gerichte orientieren sich bei der Bestimmung der fiktiven Lizenzgebühren häufig an der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Hierbei ist Auflage und Abbildungsformat zu berücksichtigen. Der Rahmen geht von 40 EUR (Auflage bis 25.000 und
Zweiter Versuch:
@paparatzi
1.500 EUR erscheinen wirklich etwas hoch, da ist Ihnen zuzustimmen. Sofern die Auflagenangabe von Stefan (Nr. 102) stimmt, wären mindestens 110 EUR anzusetzen. Ohne das streitgegenständliche Photo in der "Bild" in Augenschein genommen zu haben, kann eine Wertbestimmung aber nur schlecht erfolgen.
Die Gerichte orientieren sich bei der Bestimmung der fiktiven Lizenzgebühren häufig an der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Hierbei ist Auflage und Abbildungsformat zu berücksichtigen. Der Rahmen geht von 40 EUR (Auflage bis 25.000 und kleiner als 1-spaltig) bis 200 EUR (Auflage bis 1.000.000 und Titelbild) je Photographie.
@Benjamin Schindler
Zur sog. Schöpfungshöhe: Sämtliche Photographien sind Lichtbildwerke. Die Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Photographien als Lichtbildwerke sind als Folge des Art. 6 der Schutzdauer-Richtlinie 93/98/EWG seit dem 1.7.1995 dahingehend reduziert, dass ein individuelles Werk vorliegen muss. Ein besonderes Maß an schöpferischer Gestaltung bedarf es hingegen nicht mehr. Für einen Lichtbildschutz genügt ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung, wie es in der Regel schon bei einfachen Photographien gegeben ist (BGH, Urteil vom 03.11.1999, Az. I ZR 55/97).
Dann wäre das Honorar geklärt. Wie ist das mit dem Schmerzensgeld?
schön das ihr hier das alles so schön klärt – war aber auch ganz schön naiv von mir zu glauben das solche Entscheidungen (ob und wie viel Anspruch besteht) ganz andere Leute treffen ;)
Klären kann das nur der Richter. Ist ja darauf angelegt, dass das so geklärt wird. Das mit dem Schmerzensgeldanspruch wird wohl kniffliger.
Wollte nur kurz alles Gute für die Aktion wünschen, so schwer kann es ja nicht sein etwas Kohle rauszuschlagen.
Es kann ja nicht sein das jeder Webfuzzi verklagt wird wenn er ein geklautes Foto benutzt, die Bild hingegen mit einem Millionenpublikum sich einfach Fotomaterial nach Gutdünken zusammen sucht und veröffentlicht.
Ist es möglich die IP Nummern der Kommentar Autoren hier zu veröffentlichen?
Das könnte ja ganz spannend sein wo die alle herkommen.
Viel Glück.
Entzückend, wie die Laien hier einen Preis für Pias Bild festsetzen. Da möchte ich keinesfalls zurückstehen :-)
Es mag ja sein, daß die Bild normalerweise 56 Euro zahlt – an Fotographen, die mit diesen Bedingungen einverstanden sind nämlich. Jeder legt doch wohl die Preise für seine Dientleistungen selbst fest und entscheidet ebenfalls selbst, wem er Nutzungsrechte einräumen möchte. Der Käufer kann darauf eingehen oder es lassen.
Die Bild hätte fragen müssen. Das hat sie nicht getan und ist nach meinem Rechtsempfinden jetzt nicht in der Situation, den Preis diktieren zu können. (Das kann man ja auch mal weiterdenken: Kommt demnächst jemand, klaut meine Website und entscheidet hinterher, er würde mir großzügige 19 Euro zahlen, denn das sei der Preis den man üblicherweise dafür zu zahlen bereit sei?)
Was die Verletzung der Persönlichkeitsrechte betrifft, sind das allein ja schon zwei Aspekte:
Ich möchte selbst entscheiden, ob mein Gesicht in einer Boulevardzeitung mit Millionenauflage zu sehen ist. Meiner Meinung nach hinkt der Weblog-Vergleich gewaltig. Die meisten Blogs haben wohl immer noch kaum mehr als 100, 200 Besucher.
Ich möchte auf gar keinen Fall als Werbeträger für diese Zeitung herhalten und ich allein habe doch wohl das Recht, das zu bestimmen.
Immer wieder interessant, wie sehr die Leute bereit sind, alle Rechte abzugeben und zu sagen: Tja selber schuld. Eine sehr merkwürdige Geisteshaltung, der man immer häufiger begegnet. Kann nicht sagen, daß mich das freut.
IP-Nummern veröffentlichen? Hier nur bei "berechtigtem Interesse", wie zum Beispiel bei Tom.
Ich wollte nur einmal mein Lob für diesen Schritt aussprechen. Ich finde es gut, dass sich nicht alle das Gehabe der B*LD-Zeitung (kann man dazu wirklich ruhigen Gewissens "Zeitung" sagen?) gefallen lassen! :-)
Unabhängig von den rechtlichen Implikationen.
Wer an öffentlichen Kunst-Happenings sich beteiligt (als solches könnte man die Aktion mit den Fotos bezeichnen), der muss damit rechnen, dass darüber berichtet wird, auch mit Bildern vom Kunstwerk. Dabei kann man es sich sicher nicht das Medium aussuchen.
Mag sein, dass das, was die BILD gemacht hat, rechtlich nicht in Ordnung ist (auch weil die Aktion nicht wissentlich falsch gedeutet wurde und für eigen Zwecke missbraucht). Aber die in einigen Kommentaren angeklungene Unterscheidung zwischen "guten Medien" und "bösen Medien" ist nicht haltbar. Was wäre, wenn das Bild in der ZEIT abgedruckt worden wäre? Ich für meinen Teil fände es schmerzensgeldwürdig, wenn ich in dem Lehrerblatt erscheinen würde.
Mir sind mehrere Sachen aufgefallen:
1. Ich bin nicht vollstaendig informiert, aber ich glaube, dass der Inhalt von Kommentaren zu einem Weblog dem Betreiber des Weblogs zugerechnet werden koennen, sofern dieser sie nur lange genug stehen laesst. Insofern ist hier Vorsicht geboten, speziell bei Kommentar 40!
2. Die BILD-Rechtsabteilung bekommt vermutlich noch ganz andere Forderungen, und das taeglich. So was ist fuer die ein kleiner Fisch. die Aufregung halte ich insofern fuer unbegruendet.
3. Ich finde die Mandatsuebernahme etwas problematisch: Immerhin droht hier ein Interessenkonflikt ("Blogosphaere"), ausserdem ist es nicht gerade empfehlenswert, als Strafrechtler gegen einige der besten Medienrechtexperten Deutschlands vorzugehen, noch dazu auf deren eigenem Terrain. Die Folgen traegt moeglicherweise die Mandantin.
4. Die Logik hinter dem Schmerzensgeldanspruch (Der Schmerz besteht in der Herabwuerdigung durch die Veroeffentlichung auf so niedrigen Niveau wie der BILD) erscheint etwas verquer: Immerhin ist das Niveau der BILD genau auf der Hoehe der Mehrheit der deutschen Bevoelkerung. Ich wuerde mich eher ueber die extreme Verbreitung des Bildes und deren Folgen berufen. Wobei sich die Mandantin dann vorhalten lassen muss, dass sie das Foto ja selbst veroeffentlich hat, und das einem unbestimmten und potentiell riesigem Personenkreis.
5. Das Wichtigste fehlt: Die Forderung einer Gegendarstellung. Alles andere ist Peanuts fuer die BILD.
Kleine Anmerkung zum "Strafrechtler": Wir haben in den letzten zwei Jahren so viele Mandanten aus dem Bereich Medien und Internet gewonnen, dass mittlerweile für ausreichenden juristischen Sachverstand auf diesem Gebiet gesorgt ist. Mit anderen Worten: Dies ist keine Wohnzimmerkanzlei.
Der Blöd aufs Maul, immer weiter, immer mehr. Mit dem Straßburg-Urteil sollte das doch kein großes Problemdarstellen, eventuell sogar auch noch ein Gegendarstellung zu erreichen, und im Zweifelsfall das ganze BIS ZUM ENDE durchpauken.
Mit entsprechender Öffentlichkeit läßt sich das bestimmt auch finanzieren.
MfG
Gefährliches Halbwissen allerorten.
gibt es hier eigentilch was neues ? also ne antwort von bild ? würde mich mal interessieren :)
Ich versteh die Leute nicht, die Sachen wie "Gegen BILD zu klagen bringt nichts" oder "Die Springer-Anwälte frühstücken Schadensersatzforderungen" sagen. Genau das versucht die BILD ja, Leute davor abzuschrecken, sich mit ihr anzulegen, weil sie ja praktisch über dem Gesetz steht… Dann kann dieses Käseblatt noch ewig so weitermachen, wenn niemand etwas gegen sie unternimmt. Man darf sich als rechtsstaatlicher Bürger sowas nicht gefallen lassen, unter gar keinen Umständen. Ich bin zwar persönlich (noch) kein Stück betroffen von dieser Sache, aber es könnte eigentlich jedem passieren, der irgendwem irgendwann mal ein Foto gibt.
Ganz großes Kino.
Weiter so.
@118
wie ich das in kommentar 89 schon gesagt habe: bild IST keine zeitung.
es stößt mir jedesmal sauer auf wenn sie so bezeichnet wird.
"Die Bild hätte fragen müssen. Das hat sie nicht getan und ist nach meinem Rechtsempfinden jetzt nicht in der Situation, den Preis diktieren zu können. (Das kann man ja auch mal weiterdenken: Kommt demnächst jemand, klaut meine Website und entscheidet hinterher, er würde mir großzügige 19 Euro zahlen, denn das sei der Preis den man üblicherweise dafür zu zahlen bereit sei?)"
Aber offensichtlich funktioniert Heuschrecken-Journalismus à al Bild auf diese Weise (bislang) recht gut.
das funktioniert nur weil sich keiner an dieses blatt ran traut. sie sind schlicht und einfach zu mächtig.
wer das buch "Der Aufmacher" von Günter Wallraff kennt weiß das bild wirklich für sowas verfolgt gehört sonst machen die immer weiter so.
auch wenn das hier nur eine "kleinigkeit" ist, die gehören bestraft.
und das buch sollte pflichtlektüre in schulen sein…
129: Das ist tägliche Praxis bei Zeitungen und in der Rechtssprechung. Man bekommt das übliche Honorar. Ich selbst kenne Fälle, in denen ein Chefredakteur sagte: "Ich will das Bild, wir tragen das Prozessrisiko."
Gesetze helfen nicht wirklich etwas zu vermeiden, sondern geben das Risiko an: Harte Strafe, hohes Risiko. Deshlab gibt es wenige Bankraube, aber oft solche Fälle wie oben angegeben.
Die [Text gelöscht]. Kommt sich mächtig wichtig vor, weil ihre Nase mal in der BILD war. Die will sich doch nur wichtig machen und dann auch noch Geld kassieren. Ich bin mir sicher, dass sie beruflich keine Nachteile dadurch hatte, im Gegenteil, gerade bei Neukunden ist die Story ein guter Einstieg in das Gespräch. Ich würde mir die BILD-Ausgabe aufheben, schließlich haben dann die Enkel mal was anzuschauen. Und außerdem kann das Niveau der BILD so schlecht gar nicht sein, wenn sich [Text gelöscht] – die ja schließlich in einer Agentur arbeitet – damit befasst hat. [Text gelöscht] By the way: Rechtlich gesehen darf BILD natürlich das Foto nicht ungefragt verwenden.
Ron: Die Beleidigungen sparen Sie sich bitte. Oder schreiben Sie sie woanders rein. U.V.
@Ron: Tom, hast du dich umtaufen lassen?
@Simon: "5. Das Wichtigste fehlt: Die Forderung einer Gegendarstellung. Alles andere ist Peanuts fuer die BILD."
Die Forderung nach einer Gegendarstellung erschließt sich mir nicht auf Anhieb. Denn: Wo ist denn die über den Betroffenen behauptete Tatsache, die ohne Wahrheitsprüfung von der Bild richtig zu stellen wäre?
Wenn zuvor keine Tatsachen behauptet wurden (es wurde "nur" ohne Erlaubnis ein Lichtbild verbreitet), dann gibt's auch keine Gegendarstellung…
Bonngrüße
Servus,
ich kann nur unterstützen, wenn (Boulevard-) Journalisten mal ein Klapps auf den Hinterkopf gegeben wird. BILD sind nicht die einzigen welche auf nicht immer ganz seriöse Weise ihre "News" erhalten, aber es sind die am meisten beachteten.
Und BILD kann einfach keine eigenen Fehler eingestehen. Eigentlich wäre BILD ein klasse Nonsensblatt … wenn die nur nicht alles ernst meinen würden…
@135:
es geht darum das bild die arme frau als werbefigur in eigener sache missbraucht hat das das blatt die überschrift "eine schlagzeile wird kult" nutzte und die leser in dem glauben lässt das das alles keine satire war sondern bild-fans die pics gemacht haben.
somit verstehe ich es wenn die frau schief angeguckt wurde und sich komplett verarscht fühlt.
@Dominik: Ich halte ebenfalls einen Gegendarstellungsanspruch für gegeben, und zwar weil ein unzutreffender Eindruck erweckt wurde. Da sich zu dem Foto keine Erläuterung fand, in welchem Zusammenhang (Satire) und wo es erschienen war, konnte der Eindruck entstehen, die Dame habe sich bewusst für den Artikel fotografieren lassen und fände die Schlagzeile tatsächlich gut.Allerdings kann ich verstehen, dass die Gegendarstellung nicht gefordert wurde, da das eine weitere Front mit zusätzlichem Prozesskostenrisiko eröffnet hätte.
@coment:101
[..bild kaufen und dichtmachen]
ICH MACH MIT::::….
huraa, wir sinds
p
Das Erwecken eines 'unzutreffenden Eindruckes' als solches ist keine Tatsachenbehauptung. (Auch wenn an dieser Stelle der unzutreffende Eindruck entstehen könnte, dass ich advocatus diaboli spielen möchte; ich sehe in dem Bildabdruck nur wirklich keine Tatsachenbehauptung)
Versuch mal spaßeshalber die durch das Bild aufgestellte Tatsachenbehauptung in einen hinreichend bestimmten Unterlassungsantrag zu fassen.
Ich will und werde beileibe nicht das Verhalten der Bild rechtfertigen oder gar für gut heißen, aber einen gegendarstellungsfähigen Tatsachenkern vermag ich dem Bisherigen (leider) immer noch nicht zu entnehmen.
@Carsten:
Was ich meinte ist, das nach zum Teil vertretener Ansicht der Schutz des § 72 UrhG dann erlischt, wenn nicht mehr das Lichtbild, sondern die Veränderung (hier im Einfügen der Schrift) im Vordergrund steht, da in diesen Fällen ein Werk im Sinne des § 2 UrhG vorliegt. Es gibt ein entsprechendes Urteil (Quelle hab ich gerade nicht parat) eines LG, daß dies in dieser Richtung betrachtet, oberinstanzlich steht dies aus. Das mit der Schöpfungshöhe ist mir durchaus bekannt, trotzdem danke. Ich hätte nur – anders als Herr Vetter – alternativ auf Urheberrecht oder auf das verwandte Schutzrecht abgestellt, da in diesem Fall kein Risiko eingegangen wird.
[Fabian meinte: (3. 5 .2005 um 14:02)
gibt es hier eigentilch was neues ? also ne antwort von bild ? würde mich mal interessieren :)]
Die Bild-Rechtsabteilung war auf Anfrage heute nachmittag zu keiner Stellungnahme bereit.
Ich erwarte keine Antwort vor Anfang / Mitte nächster Woche. Das ist die übliche Bearbeitungszeit in solchen Angelegenheiten.
Also mal ehrlich.
Ich bin wahrhaftig kein BILD-Fan, aber hier muss man doch einfach mal zugeben, dass die Redaktion eben zurückgehauen hat. 1:0 für die, aber … hey, nehmts doch sportlich. Wer sich über deren Niveau öffentlich lustig macht muss halt auch damit rechnen, dass die einem auf diesem Niveau an's Bein pinkeln. Ich vermute mal, dass die Dame keinen müden Cent sehen wird. Das zieht deren Rechtsabteilung milde grinsend durch.. bis der "Angestellten in einer Werbeagentur" der finanzielle Atem ausgeht.
Im übrigen warte ich darauf, dass die selbst Copyright für ihren blöden Spruch beanspruchen und widerum eyesaiditbefore.de abmahnen…
Es bleibt spannend ;-)
Undabhängig vom konkreten Fall, vermute ich mal, dass ein paar mehr als früher nun über "Recht am eigenen Bild" und die Übernahme von fremden Bildern auf die eigene Website nachdenken. Denn die B… kann gegen einen B… bestehen, bestimmt aber nicht umgekehrt.
Gibt's eigentlich einen Kommentarrekord hier? Wo liegt den die Latte bis dato?
Es ist wirklich ein Armutszeugnis, dass mutmaßliche Mitarbeiter des Axel-Springer-Verlags sich in diesem (bisher sehr sachlichen – weiter so) Blog mit unqualifizierten, beleidigenden, etc. Kommentaren als geistig auf dem Stand der im eigenen Hause publizierten Zeitung outen. Weiterhin ist es lächerlich, das Opfer als Täter darstellen zu wollen. Selbst wenn ein Urheberrechtsverstoß vorliegen sollte, währe dieser längst nicht so gravierend, wie der Verstoß der Bild-Zeitung gegen Urheber- und Menschenrechte – wer möchte schon freiwillig in der BILD-Zeitung abgebildet werden?
Disqualifiziert haben Sie (Herr Tom und Herr Ron – zwei Buchstaben Unterschied und trotzdem ist der Inhalt gleich, das Gehirn lässt sich halt nicht austauschen, nicht wahr) sich mit dem planmäßigen anprangern des Opfers. Herr Vetter hat nicht umsonst in seinem Artikel den Namen unkenntlich gemacht. Dies zeugt von Ihrem Niveau und von Ihrer fairness und um Herrn Hundt zu zitieren: es ist "zum Kotzen".
BILD, ihr seid einfach nur peinlich. Punkt aus.
wer möchte schon freiwillig in der BILD-Zeitung abgebildet werden?
Die politisch korrekten Gutmenschen versammeln sich. Wenn schon rot-grün eine einzige Enttäuschung ist, dann müssen halt alte Feindbilder wieder ausgegraben werden. Münte macht es ja vor.
Nur weiter so, ab in die linke Traumwelt. BILD wird nun mal von Millionen gelesen und ernst genommen, ob es gefällt oder nicht. Genau so falsch, wie das Opfer den Tatvorwurf angehängt bekommt, wird dieser Fall zum Kampf der blogger gegen den Medienkonzern hochstilisiert. Das ist ein Fall, wie viele andere. Bild kennt das, da diese Methoden zum Prinzip des Blattes gehören und sich sicher eine gewisse Rechtsstreitroutine entwickelt hat. Am Ende wird nicht viel herauskommen. Vielleicht Schmerzensgeld, Honorar – nicht mehr als ein paar Euro. Vielleicht weniger als der Anwalt daran verdient.
Sicher haben wir da ein Defizit bei der gesetzlichen Regelung. Nur: darüber regen in diesem Falle gerade die auf, die ihre Stimme bei der letzten Wahl für die Regierung abgegeben haben, die diesem Treiben durch Gesetzesänderungen ein Ende setzen könnte .
Ich habe es mir ausgerechnet. Es steht ihr 87.500,- Euro zu. Warum speist Du sie mit nur 5.000,- Euro ab? Außerdem gehst Du anscheinend nur zivilrechtlich und nicht auch strafrechtlich vor. Desweiteren steht ihr ein Auskunftsrecht (logfile) zu, wie oft das Bild von der Webseite heruntergeladen worden ist. Hier sind es nochmal 0,53 Euro/Abruf. Lieber Udo, Staranwalt der Blogger. Das war nichts.
@Rolf
Woher willst Du wissen, was die Menschen hier im Blog gewählt haben? Du schreibst selber dass diese "diese Methoden zum Prinzip des Blattes" gehören, kritisierst Bild also selber für diesen Umgang mit Menschen, untesrstellst den anderen aber rotgrün gewählt zu haben. Und das Beste: Du sagst auch noch, die Regierung wäre "Schuld" am Vorgehen von Bild, obwohl Du schreibst "nicht viel herauskommen. Vielleicht Schmerzensgeld, Honorar". Das ist zynisch! Offensichtlich gibt es die Gesetze also, nur verhidern teure Anwälte eine Gleichbehandlung der "BildOpfer". Du hättest genauso schreiben können: Zu schnelles Fahren ist nicht verboten, sonst würde es ja nicht passieren.
@UVetter
Warum ist diese (sehr gute) Aktion denn öffentlich gemacht worden?
@ Meinungsäußerer: Schicken Sie mir Ihre Berechnung doch zu, Sie interessiert mich. Es ist aber niemand gezwungen, jede sich bietende Grenze auszutesten.
@ ValHarris: BILD ist doch auch öffentlich.
warum soll auch immer nur der herr prinz junior (nebst seinen blaublütigen mandanten) mit den nicht authorisierten abdrucken bei "blöd" geld verdienen*sg*
lg jan ole
ps: lustiger blog…
Hallo Udo,
laß Dich nicht klein kriegen. Es gibt nun mal Menschen, die mit solchen (unsachlichen) Kommentaren auch noch Geld verdienen. Ob das Geld direkt von Springer kommt möchte ich nicht bestätigen. Solchen "Zeitungen" sollte man mit solch einer Berichterstattung den Riegel vorschieben und mal richtig bluten lassen. Ich finde, dass sogar Ihre Mandantin ein Anspruch auf eine weit höhere Summe hat. Auf dem Niveau der Bildzeitung, machen Sie doch gerade positive Werbung für dieses Blatt.
@Udo Vetter
würde der Übersichtlichkeit halber eingefügte Kommentare oder Änderungen in den Posts der User farblich hervorheben
Mfg
ZITAT: "Sie können sich vorstellen, welches Befremden es im Kundenkreis ausgelöst hat, dass sich unsere Mandantin vermeintlich auf ein derartiges Niveau herab begeben hat." ZITATENDE.
Na, da darf man ja mal auf die entsprechenden Beweise gespannt sein, denn eine Behauptung allein genügt wohl eher nicht, um die Forderung nach 5.000,- Euro durchzusetzen…
Hatte bisher eher den Eindruck, dass Werbeagenturkunden oft und gerne und vor allem regelmäßig in Springer-Blättern inserieren – als Anzeigenkunden zahlen sie sogar viele Millionen an Deutschlands größten Zeitungsverlag. Wieso sollen die jetzt angeblich die Nase rümpfen?
Hallo,
ich sehe hier nur eine billige Werbung fuer den Rechtsanwalt.
Wie Herr Rechtsanwalt selbst sagt hat er ein Buero und arbeitet nicht mehr im Wohnzimmer.
Lieber Herr Rechtsanwalt ich muss doch sehr staunen ueber Ihre Faehigkeiten, wenn Sie soetwas loswerden wollen. Nichts fuer ungut.
ed
ZITAT aus Beitrag 152 von Meinungsäußerer: "Ich habe es mir ausgerechnet. Es steht ihr 87.500,- Euro zu." ZITATENDE.
Könntest du bitte mal deine Kalkultion offenlegen, wie du zu dieser Zahl kommst, damit wir anderen die von dir "ausgerechneten" 87.500,- Euro auch irgendwie nachvollziehen können?
@UV
Rein aus Neugierde: Haben Sie denn Tom/Ron betreffend anhand dessen geloggter IP tatsächlich den AS-Verlag als Quelle identifizieren können? – Das wäre dann gleich noch mal um ein Vielfaches peinlicher, als allein die Kommentare und die Art und Weise der "Verteidigung" bzw. "Argumentation" sowieso schon waren.
BILD – nichts ist härter als die Wahrheit
…ja, ja… ;o)
Wie man ernsthaft BILD als "meistgelesene" "Zeitung" (!) darstellen und in Schutz nehmen kann, ist mir schleierhaft. Bild ist in einer ganz schlicht gestrickten Sprache geschrieben, bedient alle dummen Klischees, hindert am Karriereaufstieg, wenn man lesenderweise mit ihr gesehen wird (da Zeichen für: "Unterschicht") und wirbt mit bescheuerten Tittenmädchenfotos auf der ersten Seite: "Ohlala, da ist Petra/Marina an diesem heissen Frühlingstag das Top verrutscht", etc, daneben dann die SChlagzeile, z.B. "SEX-VERBRECHER! GANZ HINTERPOSEMUCKEL IN ANGST", etc. Verlogene Tränendrüsen-Stories, Herzschmerz, "Erotik" (bah), bischen Schock und Horror, bischen SCHUMI, Fussball, haufenweise PR und Werbung und politische Propaganda, fertig ist die "Zeitung" für den "kleinen Mann"…von gestern.
Die Mandantin hat recht: In diesem Umfeld aufzutauchen, ohne viel, viel Geld, Macht o.ä. dafür zu bekommen, ist: mehr als peinlich.
ZITAT: "Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Lichtbild, für das unsere Mandantin urheberrechtlichen Schutz genießt.(…) Mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung auf http://www.eyesaiditbefore.de hat unsere Mandantin dem dortigen Seitenbetreiber lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. (…) Die Veröffentlichung verletzt somit die Urheberrechte unserer Mandantin. Da die Veröffentlichung nicht rückgängig zu machen ist, steht unserer Auftraggeberin eine fiktive Lizenzgebühr zu." ZITATENDE
So hätte das Schreiben wohl ausgesehen, wenn der Anwalt den Bildautoren (= Urheber des Fotos), also den Fotografen des Bildes zum Mandanten hätte.
Peinlich, wenn ein Anwalt Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte nicht unterscheiden kann und dann derartig auf dem Glatteis ins Schlingern kommt. "Urheberrechtlichen Schutz" genießt nämlich der URHEBER, nicht der Abgebildete. 99,999% aller in Tageszeitungen Abgebildeten bekommen übrigens keinerlei Honorar, nur mal so nebenbei zur Info. "Die Veröffentlichung verletzt somit die Urheberrechte unserer Mandantin", hö hö, hö – der war gut ;-)
Mir tut nur die Mandantin eines solchen "Fachanwalts" leid, denn sie muß am Ende die Rechnung bezahlen.
Wie schon andern Orten gesagt und auch hier mal einwerfen will:
Geht es hier um 'die' Zeitung, oder um die Sache? Insbesondere wenn gerade aus Blogger-Kreisen Urheberrechtsverletzungen angeprangert werden, muss man darüber doch einmal nachdenken…
Gruß vom Zielpublikum
Schade, dass eyesaiditbefore nicht unter einer Lizenz wie der creative commons share alike license steht. Das gäbe dann zwar keinen Schadensersatz, aber die Bildzeitung hätte sicherlich deutlich mehr Probleme damit, ihren Autoren, Fotografen, Models, Anzeigenkunden etc. klarzumachen, dass sie gerade ausversehen ihre Werke zur freien Verwendung für jedermann lizensiert haben.
@ Joschi: Wer sagt denn, dass die Mandantin das Foto nicht selbst gemacht hat?
@ Luigi: Die Auskunft zur angegebenen IP-Adresse ist eindeutig.
Ich habe nicht alle Comments gelesen, vielleicht fiel die URL noch nicht, für alle Bild-"Fans" ganz lesenswert :-)
http://www.bildblog.de/
P.S. Bezüglich der IP, in Windows Start/Ausführen. cmd starten. Dort "tracert xxx.xxx.xxx.xxx" eingeben, ohne " und anstatt der x natürlich die ip :-)
egal ob Urheberrechtsverletzung oder Persönlichkeitsrechtsverletzung, es wird bei gleichem Bild individuell sehr unterschiedlich bewertet in der Bild-Zeitung abgebildet zu werden.
Jenseits von juristischen Abwägungen hat die Abbildung in Bild schon eine besondere "Qualität" im Vergleich zu anderen deutschen Zeitungen.
Es soll Leute geben, die es ganz toll finden dort zu finden zu sein. Es hat für manche Politiker, Schauspieler und dergl. öffentliche Personen auch sicher einen wirtschaftlichen Wert dort abgebildet zuwerden.
Aber es gibt auch viele Zeitgenossen, die den Stil von Bild ablehnen. Zeitweise soll dies sogar für Axel Springer gegolten haben.
Für mich persönlich wäre es auch eine Beleidigung mit diesem Blatt in Verbindung gebracht zu werden.
Falls Interesse besteht Feindbilder richtigzustellen: "Tom" hat nicht das geringste mit "Ron" zu tun.
Ich möchte mich von dessen Behauptungen distanzieren.
MfG, Tom
ZITAT:
"1. Schadensersatzansprüche
Angesichts der Millionenauflage von BILD und der prominenten Platzierung des Fotos beziffern wir das Honorar für das Foto mit € 1.500,00 und machen diesen Betrag hiermit geltend.
2. Schmerzensgeld
Wir machen deshalb einen Betrag von € 5.000,00 geltend.
4. Kosten unserer Tätigkeit
Die Höhe ergibt sich aus der beigefügten Berechnung." ZITATENDE.
Wie kommen denn die Beträge von 1.500,- Euro und 5.000,- Euro überhaupt konkret zustande? Man kann sich natürlich Schadensersatzansprüche und Schmerzengeldforderungen einfach so Pi mal Daumen ausdenken und durch Eingebung festlegen, was man gerne hätte. Nur vor Gericht muß man leider jeden Cent belegen, wenn man erfolgreich Klage erheben möchte. Da helfen stolz vorgetragene Fantasie-Zahlen auch nicht unbedingt weiter.
Wenigstens hat der freundliche Anwalt so den Streitwert ordentlich in die Höhe getrieben und genau hiernach bemißt sich sein Honorar, das im Zweifelsfall seine Mandantin an ihn entrichten "darf". Verständlich, dass der sonst so zahlenfreudige Anwalt unter Punkt 4. den Mantel des Schweigens über sein gefordertes Honorar deckt, gehört er doch auf jeden Fall zu den finanziellen Gewinnern dieses Hornberger Schießens, egal, ob seine Mandantin gegen den juristisch nicht eben hilflosen Springer-Verlag unterliegt oder nicht.
Tom: Stimmt.
Ansonsten ists beeindruckend, wieviele Hilfs-Juristen hier heute unterwegs sind.. Scheint so, als ob die Heisetrolle umgezogen sind. :)
@UV
Danke. :)
Eigentlich äusserst peinlich für einen Verlag, wenn die eigenen Mitarbeiter auf derartige Weise versuchen, den Arbeitgeber zu schützen.
Wurde aber schon angesprochen… in #149
Interessant, wie das rechtlich bei Euch ablaueft. Bei uns in Canada kann man die eigenen Anwaltskosten nicht einklagen, auch wenn man gewinnt. Man setzt einfach den Streitwert hoeher an, kommt zum aussergerichtlichen Vergleich und der Anwalt der gewinndenden Partei streicht dann bis zu 40% der gezahlten Summe ein.
In diesem Fall glaube ich nicht dass die Bildzeitung auf die doch relativ niedrigen Forderungen eingehen wird, schon aus Prinzip nicht.
Natuerlich hat die Bild kein Recht, das Foto und dazu noch in verfaelschtem Zusammenhang abzudrucken. Auf der anderen Seite kaufe ich auch nicht, dass die Mandantin berufliche Nachteile hatte. Das wird zur Dramatisierung des Sachverhaltes ausgenutzt, wie im Fussball, wo einer im Strafraum leicht gefault wird, dann aber spektalaer faellt, sodass der Schiedsrichter den faelligen Elfmeter auch ja pfeift.
Es ist nichts neues, dass sich BILD nicht um Bildrechte kümmert. Ich selbst kenne einen Fall sehr gut, wo ein Foto von unserer Webseite kopiert, verändert und veröffentlich wurde, ohne den Fotografen zu fragen. Dazu kommt die Dreistigkeit von BILD das Foto auch noch weiterzuverkaufen (an eine SAT1 Sendung) und dabei als Quelle BILD anzugeben.
Rechtlich wurde nichts unternommen, da es sich um einen sehr tragischen Mordfall handelte und die Eltern des Opfers damals gebeten haben weitere Aufmerksamkeit zu vermeiden.
ZITAT Udo Vetter: "Wer sagt denn, dass die Mandantin das Foto nicht selbst gemacht hat? ZITATENDE.
Na, ist deine Mandantin denn die Fotografin des Bildes – ja oder nein?
Was soll so eine nebulöse, schwammige, ausweichende Nicht-Aussage und weshalb ist im anwaltlichen Schreiben an den Springer-Verlag mit keinem Wort davon die Rede, dass die abgebildete Mandantin gleichzeitig die Fotografin des Bildes sein soll?
@Joschi
Vielleicht ist es zu offensichtlich, als dass man noch darauf hinweisen muss?
@ Schlagzeile "Wir sind Papst".
Von wegen Kult, ich finde das eher duemmlich. Gedankengang ist so durchsichtig und appelliert mal wieder an die niederen Triebe der einfachen, erzkonservativen Volksseele. Wir sind wieder wer…oder?
Die gesamte Diskussion zeugt von der nicht vorhandenen Seriösistät bzw. Realitätsnähe in dieser Republik. Man sollte neben dieser Kinkerlitzchen-Debatte einmal die Fakten zur Hand nehmen: Demnach interessieren sich rund 80 % der Deutschen nicht im gerignsten für die Papstwahl oder sonstige sakrale Personalien. Hier wurde also – genauso wie bei jedem anderen "Event" – gehyped bis zum geht nicht mehr. Traurig genug. Getoppt wird das Ganze dann aber durch Auswüchse wie diese hier. Für unser aller Geist bedenklich ist daran nicht etwa, dass die BILD soetwas schreibt oder das sich PR-Frauen durch die Veröffentlichung von Bild-Material verunglimpft fühlen, sondern die kontroverse Diskussion, die eben jene Geschehnisse auslöst. Ein Graus, dass sich scheinbar Springer-Mitglieder zum Pöbeln hier einfinden. Ein Graus, das Anwalt und Klägerin scheinbar tatsächlich auch und gerne den PR-Effekt für sich totalitär beanspruchen (ausführliche Veröffentlichung im Blogg, ohje). Auch wenn es subtil klingen mag: Es gibt weitaus wichtigere Probleme, die zu diskutieren es lohnt. Aber die Kleinkarriertheit und ein sehr schemenhaftes Denken haftet diesem Land eben an – kein Wunder, dass es überall den Bach heruntergeht.
@Tom: "Ihr versteht den Zusammenhang nicht?"
Doch, doch – wir sind nämlich nicht ganz so blöd wie Eure Leser! Und auch nicht so leicht beieinflussbar!
Ganz eindeutig. Ein zweites Jamba.
@Tom
Bei bestem Willen, aber dem geht ja wirklich ein Zug zum geistigen ab. Mit dieser Intelligenz leert der bei Springer hoechstens Papierkoerbe.
*LOL*
@"Dr. Kraus": Schliessen sie von sich auf andere?
Dankenswerter Weise breitet der honorige, öffentlichkeitsscheue Anwalt seine Korrespondenz mit dem Springer-Verlag in voller epischer Breite für alle Welt öffentlich im Internet aus, bevor die Gegenseite auch nur geantwortet hat oder gar Gerichte damit befaßt sind. Will da etwa ein sonst unbeachteter Jurist ein kleines bißchen Publicity geniessen oder gar Werbung in eigener Sache betreiben, indem er sich "mutig" auf Mandantenkosten öffentlichkeitswirksam mit dem großen Springerkonzern anlegt? Wer freut sich denn als Vetter PR-Gewinnler darüber, dank dieser tolle PR-Maschine endlich seinen Namen bei Spiegel-Online, Netzeitung und Telepolis lesen zu dürfen? Durch diesen Publicity-Coup macht der Anwalt seine Mandantin u.U. sogar selbst vorsätzlich zu einer relativen Person der Zeitgeschichte, jedenfalls was diesen Fall betrifft.
Eine allgemeine Frage:
Wie kann es sein das ein Rechtsanwalt "Herr Vetter" soviel Zeit hier verbringt wo er doch so einen wichtigen Fall hat.
Vieleicht kann ich noch etwas lernen.
@anomymous
Kommentar und Anonymitaet zu einfaltlos und billig. Eigendisqualifikation ergibt sich von Herrn Tom's Kommentaren. Und die Ihre von ihrer Anonymitaet. Und ob ich auch dazu gehoere, beurteilen sie bitte von meinen Kommentaren.
@uv:
Hat Ihre Mandantin das veröffentlichte Foto von ihr eigentlich per Selbstauslöser aufgenommen? Wenn nicht, frage ich mich, wie ihr Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte daran zustehen sollen? Hier kann es doch höchstens um eine nicht erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung gem. § 22 KUG gehen…
@Joschi
Wenn jemand ein Blog betreibt, sollte er es nutzen. Es ist ja nicht so, dass Herr Vetter das Blog erst seit diesem Fall nutzt und mit Informationen und Nachrichten füllt.
Weiterhin halte ich es für etwas voreilig zu behaupten, UV würde das aus reiner PR-/Geltungssucht machen, denn angenommen er verliert und wird verbaljuristisch verprügelt (entspricht nicht meinen Gebeten), wird auch das durch die Presse rasen und damit würde sich ein irgendwie gearteter Publicity-Vorteil in das Gegenteil kehren.
Somit ist es eher mutig, diesen Fall zu veröffentlichen und zur Diskussion freizugeben; vor allem aber ist es interessant, die Diskussion zu verfolgen.
Ich warte eigentlich schon auf Kommentare wie "ich weiss wo Du wohnst" … und als Absender "AS-TaskForce" o.ä. *g*
ZITAT: "Im Familien- und Bekanntenkreis musste sie sich vorhalten lassen, das eigene Gesicht für die PR-Arbeit einer Boulevardzeitung herzugeben. Teilweise wurde unsere Mandantin von Freunden und Bekannten sogar dafür persönlich angegangen, dass sie so etwas macht. ZITATENDE.
Wurde die Mandantin denn eigentlich freiwillig mit der hirnrissigen Bild-Schlagzeile "Wir sind Papst!" fotografiert und wurde dieses Foto von ihr freiwillig im Internet aller Welt öffentlich gemacht oder nicht? Wer zwingt Menschen dazu, sich die dämliche Headline eines Boulevardblatts auf die Backe zu malen, in die Stirn zu ritzen oder um den Bauchnabel zu pinseln? Niemand.
Wer sich den unsäglichen Boulevard-Slogan "Wir sind Papst!" auf die Unterlippe häkelt und das Foto dazu auch noch für alle sichtbar im Internet veröffentlicht, ist selber schuld.
Und dass eine Tageszeitung, die über ein Phänomen wie diesen "Wir sind Papst"-Hype berichtet, dann solche Internetbilder im Blatt veröffentlicht, ist gang und gäbe. Zeitungen geniessen Pressefreiheit und dazu gehört auch die Veröffentlichung von Fotos. Zahlbar ist dann das Fotografenhonorar, das dürfte in diesem Fall so zwischen 70,- und 150,- Euro liegen (die Bild-Zeitung mit dem fraglichen Foto liegt mir nicht vor, da ich sie nicht lese).
@letterbob: "Aber warum sollte denen Ungemach drohen, die bei den Bildern die Letterjames-Quellangabe entfernt haben? Nirgendwo auf deren Seite ist beschrieben, daß eine Weitergabe nur mit diesem Hinweis statthaft ist."
Weil's das Urheberrecht gibt.
Und außerdem: auf den meisten Dingen steht auch nicht "klauen verboten" und trotzdem isses verboten …
@Pete
Es mag Sie verwundern, aber es gibt noch mehr Möglichkeiten ein Foto von sich selbst anzufertigen, als den "Selbstauslöser", einem Relikt aus analogen Zeiten. :)
@paparatzi "56 Euro sind korrekt. Dazu kommen noch 7 % MwSt. Also nix mit 1500."
Soweit ich weiß, bestimmt der Verkäufer den Preis. Wenn ich im Laden für 'ne Jeans 2 Cent liegen lasse, komme ich vor Gericht damit auch nicht durch.
@Joschi
Beitrag 194 ist eine Themaverfehlung bzw. hat gravierende Mängel bzgl. der Recherche.
Es steht alles da; Ihre Fragen könnten Sie sich alle selbst beantworten.
@Anonymous
Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass der Einkäufer den Preis bestimmt, zumindest im Medienbereich.
Will ein Fotograf 100 Euro und die Zeitung zahlt aber nur 50, geht entweder der Fotograf mit seinen Ansprüchen runter oder die Zeitung sucht sich einen anderen.
Dieses Vorgehen beobachtet man in allen Medienbereichen… Webdesign, Prepress, Druck… um nur die zu nennen, in denen ich zu Hause bin.
Mit dem Wareneinkauf im Kaufhaus kann man das nur schlecht vergleichen, obgleich seit Kurzem auch in Deutschland das Thema "Feilschen" bekannter geworden ist.
Luigi sind Sie "Annette Mertens" die zweite haelfte der Kanzlei.
ed
ZITAT Luigi in Beitrag 193: "… denn angenommen er verliert und wird verbaljuristisch verprügelt, wird auch das durch die Presse rasen und damit würde sich ein irgendwie gearteter Publicity-Vorteil in das Gegenteil kehren." ZITATENDE.
100% Zustimmung. Da ich den Springer-Verlag tendenziell eher als rachsüchtig und schadenfroh einschätze, ist davon auszugehen, dass Springer als größter deutscher Zeitungsverlag einem juristisch unterlegenen Udo Vetter publizistisch so ziemlich das Haupt wegblasen wird. Kampagnen-Journalismus nennt die Bild-Zeitung so etwas. Ihren tollen "Wir sind Papst"-Jubel läßt sich ein Kai Dieckman (BILD-Chefredakteur) von niemandem kaputt machen, da macht er lieber einen [Text gelöscht] kaputt.
[gelöscht]
Lieber Joschi, Beleidigungen – egal, gegen wen – werden hier seit jeher gelöscht. Werden Sie mal etwas sachlicher oder veröffentlichen Sie woanders. U.V.
ZITAT Luigi in Beitrag 198: "Beitrag 194 ist eine Themaverfehlung bzw. hat gravierende Mängel bzgl. der Recherche." ZITATENDE.
[Text gelöscht]
Siehe auch den vorhergehenden Kommentar. U.V.
Apropo Papierkörbe, dass sich Franz-Josef (Post von Wagner) noch nicht gemeldet hat?
@ed recht
Hm… mir fehlt die Information bzgl. der Identität dieser Person. :)
Aber… ich find's einfach nur witzig, bzw. habe den Eindruck, dass hier sehr viel "aus der Hüfte geschossen" wird und bin heute ein wenig mitteilsam drauf. :)
@ Joschi
Wenn man Ihre Kommentare hier so liest könnte man der Auffassung sein, Sie würde Herrn Vetter drohen und arbeiten ebenfalls für den Springer Verlag. Nur weil in einer IP nicht expliziet Springer steht heißt es ja noch lange nicht, dass nicht Springer drin ist. Das rauszufinden sit bekanntlich ja nicht sehr schwer.
Für mich sind Sie allein durch Ihre aggressive Vorgehensweise in Ihrer Argumentation schon völlig unglaubwürdig. Unterm Strich bleibt von Ihren Kommentaren grade mal Drohungen, leere Behauptung und verdrehte Fakt diese Art und Weise der Argumentation, empfänglicheres Publikum suchen.
Ich kann keine Unklarheite an der Argumentation von Herrn Vetter in seinem Schreiben finden und wünsche Ihnen und Ihrer Mandantin viel Erfolg.
Als Rechtsanwalt ist es ja mal ganz interessant zu lesen, was einem blühen kann, wenn man seinen Schriftwechsel wortgetreu online einem interessiertem Publikum zur Verfügung und Diskussion stellt. Angesichts dessen, daß eine eventuell dahinterstehende Taktik oder Zielsetzung naturgemäß nicht verraten werden kann, ein offensichtlich riskantes Unterfangen.
Ich bin neugierig, wie die Sache (auch als blog) ausgehen wird, denn es könnte ja durchaus der Eindruck entstehen, daß es hier mehr um eine Außendarstellung (der Partei oder des Anwaltes oder beider) geht, als um den geforderten Schadenersatz. Auf das Ergebnis bin ich gespannt und wünsche den Beteiligten den gewünschten Erfolg. BILD wird in wohl schon haben.
@Joschi: Von dem Wortlaut eines ersten Anschreibens (und sicherlich auch ohne Kenntnis der Akte und des Auftrages) ausgehend die Fähigkeiten eines Anwalts beurteilen zu wollen, erscheint mir ungefähr so, wie "Wir sind Papst" ernst zu nehmen. Gibt es da eine Verbindung?
tr
Huch, da hat es wohl ein Stückchen aus meiner Antwort heraus geschnitten:
Unterm Strich bleibt von Ihren Kommentaren grade mal Drohungen, leere Behauptung und verdrehte Fakten übrig. Vielleicht sollten Sie sich andersnorts ein, für diese Art und Weise der Argumentation, empfänglicheres Publikum suchen.
[Text gelöscht]
Joschi, entweder Sie sagen was zur Sache. Oder Sie suchen sich ein anderes Plätzchen. Ich lasse hier viel durchgehen, aber keine Beleidigungen und Diffamierungen.
@Joschi
Wenn Sie #201 halbwegs ernst meinen, verstehe ich #188 noch weniger.
zu #202
Die Flucht in persönliche Angriffe zeugt von Schwäche beim Diskutieren – oder anders gesagt: Sie verstecken sich hinter Angriffen, weil Ihnen die Argumente für Ihre Behauptungen ausgegangen sind.
Klassisch. :)
Und auf Ihre Vermutung hin: ja, in der Tat, hätte ich zuende studiert, wäre ich Lehrer geworden, Germanistik und Geographie, wenn Sie es genau wissen wollen; und ja, ich verbessere gerne Menschen, macht irre Spass. :)
ZITAT Danone: "Wenn man Ihre Kommentare hier so liest könnte man der Auffassung sein, Sie würde Herrn Vetter drohen." ZITATENDE.
Wenn Sie dieser Auffassung sind, dann begründen Sie es bitte auch. Die abstruse Behauptung einer "Drohung" allein genügt nicht.
ZITAT: "… und arbeiten ebenfalls für den Springer Verlag. Das rauszufinden sit bekanntlich ja nicht sehr schwer." ZITATENDE.
Ich arbeite aber nicht für den Springer-Verlag. Daher ist Ihre Behauptung schlichweg falsch. Gerne erwarte ich Ihre "Beweise" für Ihre Ausführungen, das fällt Ihnen ja laut eigener Aussage "bekanntlich nicht schwer".
ZITAT: "Unterm Strich bleibt von Ihren Kommentaren grade mal Drohungen, leere Behauptung und verdrehte Fakt." ZITATENDE
Was für "Drohungen" denn bitteschön? Sie verrennen sich da in eine Verschwörungstheorie, um micht hier als gefährlichen "Täter" zu diffamieren.
ZITAT: "Ich kann keine Unklarheite an der Argumentation von Herrn Vetter in seinem Schreiben finden." ZITATENDE.
Ich schon. Denn wie kommen die willkürlichen Forderungen von 1.500,- Buro und 5.000,- Euro zustande? Kann mir das mal einer erklären?
@tom, ron, anonymous … oder unter welchem Namen der Springer-Springer gerade unterwegs ist
Die Übermotivation kommt mir doch bekannt vor … von Praktis aus unserem Haus … diese fallen allerdings nicht unter die Kategorie: angehende Schmierfinken die als absichtslose Nestbeschmutzer entlarvt werden! Peinlich, peinlich!
Sie möchten? Und von wessen?
Bild dich lieber weiter!
Don't feed the trolls!
@Joschi
Nun, ganz einfach: Sie haben die mögliche Reaktion des Springer-Verlags derart plastisch und bildlich dargestellt, dass man hier ganz sicher nicht von einer objektiven Meinung sprechen kann. Und realistisch ist das ganze schonmal gar nicht, falls sie dies nun zum Besten geben wollen.
Ich habe nicht "behauptet", sondern ganz klar geschrieben, dass man "der Auffassung sein könnte" Sie gehören ebenfalls wie "Tom" zum Springer-Verlag. Wenn Sie schon zitieren, Zitieren Sie richtig! Warum man dieser Auffassung sein könnte ist ziemlich eindeutig: aggressive, beleidigende, unsachliche und völlig haltlose Argumentation FÜR Springer.
Die Herkunft einer IP nachzuweisen ist wahrlich nicht schwer. Da ICH keinen Zugriff auf diese IPs habe, wer ich dies jedoch auch nicht tun können.
Oh, ich will Sie sicher nicht als "gefährlichen Täter" darstellen. Wie Sie nun schon wieder auf soetwas kommen ist mir schleierhaft. Ich würde es eher "Einschüchterungstaktik" nennen.
Glauben Sie ernsthaft, dass hier Einzelheiten der Marschrichtung von Herrn Vetter und seiner Mandantin veröffentlicht werden? Allein die Annahme zeigt mir, dass Sie tatsächlich nur mit gefährlichem Halbwissen um sich werfen.
Für weitere derart unsinnige Diskussionen werde ich meine Zeit nicht mehr opfern. Sie müssen daher keine weitere Antwort von mir mehr befürchten.
Ich habe mir heute mal 2 Stunden Zeit genommen und alles (was ich fand)zu diesem Thema gelesen.
Mein Fazit: es gibt gesunden Menschenverstand, viele Meinungen, noch mehr Trolle, die nur beleidigen können.
Meine Meinung: Was für einen normalen Blogger gut ist, darf man auch anderen zugestehen. Und alles was die Privatsphäre eines Menschen berührt, darf (muss, kann, soll) man bitte auch schützen. Z.B. http://www.taz.de/pt/2005/05/02/a0197.nf/text.
Und jeder der meint, was man einem erzählt oder zeigt ist danach öffentliches Gut, ist schief gewickelt. Schließlich will ich persönliche Bilder die ich jemandem schenke (im aktuellen Fall ist es ein Blog) nicht am nächsten Tag in der Zeitung sehen.
MFG Neli eine Blogleserin
Hey Leute, nach über 200 Kommentaren muss es wieder mal gesagt werden: Regt euch ab!
Man kann über den "Fall" denken wie man will, wir werden erfahren wie es ausgeht.
Sich hier nun aber gegenseitig derart auf die Kappe zu hauen, kann ja wohl auch nicht der "gute" Stil sein, den hier alle vom anderen fordern.
Also kriegt euch wieder ein, harret der Dinge und seid lieb miteinander ;-)
So, Feierabend. :)
Wünsch Euch noch viel Spass und interessante Ideen/Meinungen/News…
Und die Flamer gehen besser raus hier. :)
@UV
Viel Erfolg! :)
Gut gemacht, Herr Vetter!
Medienwirksam haben Sie sich und Ihre Mandantin verkauft, haben bereitwillig mit dem "richtigen" Verlag gesprochen, haben sensible Daten (IPs/eMail-Adressen) ihrer User publik gemacht und mit dem Finger auf das vermeintlich schwarze Schaf ("Tom") gezeigt. Genau das richtige für ihr Publikum, die nun hinter jedem unliebsamen Kommentar einen AS-Mitarbeiter lauern sehen und endlich ihren Frust, oder was auch immer, gegen den Springer Verlag und deren Mitarbeiter loswerden können.
Das alles natürlich ungefragt und völlig anonym – außer man hat die falsche IP, denn dann landet man auf dem Vetter-Scheiterhaufen…
Die Dummheit hat HIER leider gesiegt,
Gruß, Alfred
Wirklich interessant.
Ein paar geheimnisvolle Gestalten haben hier entweder viel zu viel Zeit oder werden möglicherweise sogar dafür bezahlt, hier Kommentare zu verfassen (nur so 'ne Idee).
Außerdem muss ich fh (Kommentar #174)zustimmen, dass die Trolle aus dem Heise-Forum jetzt hier sind. Biertischjura…
Kennt jemand Heinrich Bölls "Die verlorene Ehre der Katharina Blum"? Schreiben wir hier gerade das Drehbuch für "Reloaded"?
Ach ja, noch was, auch auf die Gefahr hin, mit in den Kreis der Beschimpften zu kommen:
Joschi, in # 188 haben Sie unrecht (und das soll nicht heißen, dass ich Ihnen sonst zustimme!). Schauen Sie mal zum Thema Jamba nach, UV ist nicht so unbeachtet, wie Sie das vielleicht gerne hätten.
"Denn wie kommen die willkürlichen Forderungen von 1.500,- Buro und 5.000,- Euro zustande?"
In der Abmahnung wird ersteinmal nur gefordert. Da muß nicht und wird nichts belegt, substantiiert, glaubhaft gemacht oder gar unter Beweis gestellt.
Ob der Schaden in einem Gerichtsverfahren später schlüssig dargestellt werden kann, muß sich der Anwalt vorher überlegen, mit seinem Mandanten erörtern und die Risiken mit ihm zusammen abwägen. Diese Details und die dazugehörigen – evtl. auch taktischen – Überlegungen gehen aber nur – und ausschließlich(!) – den Anwalt und seinen Mandanten etwas an.
Es wäre der Sache – mal abgesehen von dem taktischen Fehler, den das in meinen Augen darstellen würde – schädlich, wenn Kollege Vetter hier an diesem Ort (mal ganz abgesehen von dem verfehlten Tonfall) die Einzelheiten der Berechnung oder Details zur geplanten Darlegung des Schadens veröffentlichen würde.
So, da hab ich jetzt einen ganzen Tag damit zugebracht, das Wachsen des Threads zu beobachten und möchte auch mal meinen Senf abgeben.
In Ermangelung juristischer Kenntnisse kann ich Mandantin und Anwalt nur Erfolg wünschen, da es aus meiner subjektiven Sichtweise nur wünschenswert ist, dass die BILD mal einen Dämpfer erhält.
Die Gründe sind ja nun schon ausgiebig diskutiert worden, meiner Meinung nach aber ist die BILD nicht nur dumm sondern auch gefährlich. Es werden Menschen mit Kampagnenjournalismus desinformiert, Meinungen und Politik gemacht. Natürlich ist es Jedem selbst überlassen sich zu bilden oder nicht, aber der Preis und "schön übersichtliche" Artikel machen natürlich ihren Teil und somit leitet die BILD einen nicht unwesentlichen Beitrag zur "Verdummung" der Bevölkerung.
Schottische Grüße, Johann
(Das war ausschließlich meine persönliche Meinung)
[Text gelöscht]
Wenn Sie nichts zur Sache zu sagen haben, lassen Sie es einfach. U.V.
Eigentlich schade, daß es nicht möglich ist, BILD in den USA zu verklagen…
Für mich stellt die Umwandlung eines satirisch gemeinten Bildes in einen Bestandteil der Galerie eingekaufter Frauenfotos auf BILD-Titelseiten einen wesentlich schmerzhafteren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte dar, als 6500,-€ ausdrücken können. Im Vergleich zu üblichen Abmahnaktionen ist das eher wenig.
Die Publizierung dieser Klage finde ich legitim, um Bild mit den eigenen Waffen zu bekämpfen.
Die Vorgehensweise von "BILD" kenne ich aus meinen persönlichen Umfeld. Eine Bekannte von mir musste erleben, dass nach dem Unfalltod ihres Mannes und den gleichzeitigen schweren Verletzung ihres Sohnes ein BILD-Artikel erschien, indem der Eindruck erweckt wurde, daß sie als erstes zu BILD gerannt sei, um dort brühwarm ihr Schicksal zu berichten.
Natürlich hatte nie ein Gespräch stattgefunden…
Obwohl das mehr als ein Jahrzehnt her ist, hat sich am Stil von BILD wohl nicht wirklich was geändert.
Viel Erfolg!
Jeder Gegner von Deutschlands dummdreisten Massenmedien ist mein Freund. Daher: als drauf!
PS: @Tom und Konsorten: Ihr seid 5 Jahre zu spät dran und schreibt am falschen Ort. Am besten mal bei der BILD-Zeitung bewerben (falls noch nicht geschehen…).
Es dürfte wohl außer Frage stehen, dass die BILD nicht wegen ihrer niveauvollen und objektiv geschriebenen Artikel gelesen wird. Selbst BILD-Reporter dürften sich selbst ruhigen Gewissens eingestehen können, dass die BILD auch nicht die Aufgabe wahrnimmt, zu informieren, sondern zu formen – je nach eigenem Belieben versteht sich.
Was ich allerdings viel schlimmer finde als die hier angeprangerte "Bild-Story" ist die Grundlage, die so einen Sachverhalt überhaupt entstehen lassen kann. Wenn die BILD nicht diese enormen Verkäufe ihrer Ausgaben verbuchen könnte, wäre der Erfolg und die Dreistigkeit wohl nicht diese, wie wir sie täglich wahrnehmen "dürfen". Deutschland verdummt, Deutschland liest BILD.
Man kann gegen dieses Blatt nur mit Wissen etwas unternehmen: Desto höher der Bildungsstand eines Menschen, desto niedriger stehen die Chancen, diesen eine BILD kaufen zu sehen.
Wissen gegen BILD! :)
@221: sehe ich genauso.
Daß dieser Vorgang öffentlich gemacht wird, ist ok. Die "geistig moralische Wende" braucht ein Containment. Fight fire with fire.
Wußte schon METALLICA.
Wenn die BILD-Zeitung nur gelesen würde wäre das ja kein Problem, nur leider lassen sich einige (viele) von dieser niveaumäßig im Keller liegenden Zeitung manipulieren (z.B. Dutschke Attentäter und Tom ;-)) und verteidigen dieses Schmierblatt auch noch…
Meine Meinung zu BILD ist eigentlich, dass sie nichtmal als Toilettenpapier was taugt.
..was Sie nur alle gegen die Bild Zeitung wettern! Denken Sie doch mal an die armen Männer und Frauen, die sich Tag für Tag so selbstlos einbringen und sich bemühen, leeres, weißes Papier zu bedrucken. Also ich finde die Bild echt gut, ich besorge sie mir immer wieder gerne und bin jedesmal total entzückt, vom hohen Brennwert und der Möglichkeit, sie auch im nassen Zustand zu verwenden….zum Erschlagen von Ungeziefer;-)
Bildstörung…)
Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,
Ein ausgesprochen spannender Blog!
Soweit es um das von Ihnen geltendgemachte Recht auf Schutz der Persönlichkeit und das Urheberrecht Ihrer Mandantin geht, so kann ich nur nicht erkennen, wie deren Durchsetzung durch die Schaffung dieses Forums gedient sein soll.
Über den Fall hinausgehnde RECHTLICHE Interessen Ihrer Mandantin scheinen zudem eher gefährdet zu werden. Miau Miau! Oder wie war das mit den schlafenden Katzen bzw. Hunden?
Die hier zusammengetragenen Argumente (davon viele zu Gunsten der Gegenseite!!!) sind ja nicht allesamt als von "Trollen" angehäuftes Halbwissen abzutun.
Ich nehme an, dass Sie sich aller Risiken für die (rechtlichen!) Interessen Ihrer Mandantin, und schließlich auch der möglichen Gefahr für Ihre eigene Reputation als Anwalt bewusst waren, bevor sie mit diesem Blog losgelegt haben. Gewiss hatten Sie sich bezüglich der Veröffentlichung des Schriftverkehrs und der Zurverfügungstellung dieser öffentlichen Diskussionsplattform seitens Ihrer Mandantschaft auch hinreichend abgesichert (soweit hier standesrechtliche Prinzipien überhaupt zur Disposition eines Mandanten stehen können).
Daher bewundere ich wahrlich Ihren Mut.
Ihre Motivation, weshalb sie die ungelegten Eier eines laufenden Mandats in der Öffentlichkeit breitgetreten sehen möchten, würde mich wirklich sehr interessieren. Lassen sich so wirklich gute Mandate generieren?
In der Sache "Wir sind Papst" wünsche ich Ihnen noch viel Erfolg, ich werde den Fall weiterhin mit Spannung verfolgen.
Beste Grüße
Nadine Mynarik
Rechtsanwältin
@ Michael
Das stimmt (leider). Die propagandaartigen Artikel der BILD werden von – das behaupte ich jetzt mal – den meisten Lesern nicht nur registriert, sondern auch geglaubt.
Ich kann auch nur hoffen, dass zumindest dieser Fall negativ für die BILD ausgehen wird. Aber selbst das dürfte ein Tropfen auf den heißen Stein sein (nicht zu vergessen, dass auch Negativschlagzeilen eine Art von Werbung ist).
Bei der BILD scheiden sich die Geister. Entweder du lie(b)st sie – oder du hast Bildung.
@Mario S.: Wieso Bildung Haben und Bild Lesen ein Widerspruch sein soll, kann ich nicht verstehen. Wer trotz Bildung darüber im *Bild* sein möchte, was das weniger gebildete "Volk" denkt, für den ist Bild quasi ein Muss!
..also wenn man nicht RTL schauen will.
@ Nadine Mynarik: Man sollte alte Zöpfe nicht mit Standesrecht verwechseln. Gucken Sie zum Beispiel mal hier:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/doku/index.php3
Die von Ihnen außergerichtlich geltendgemachten Ansprüche sind mit der Dokumentation eines öffentlichen Strafverfahrens mE nicht vergleichbar.
Was meinen Sie mit alten Zöpfen?
Das hier gewählte Vorgehen stellt auch meiner Meinung nach sehr in Frage, ob ein juristischer Erfolg das Hauptziel der Mandatierung ist. Es ist tatsächlich sehr ungewöhnlich und auch riskant. Das wird aber wohl en detail mit der Auftraggeberin besprochen worden sein.
Die grundlegenden standesrechtlichen Bedenken Ihres Beitrages, Frau Mynarik, teile ich dennoch nicht. Auf dem Gebiet sind die Prinzipien längst ins Rutschen geraten. Nicht zuletzt von einigen verteidigenden Kollegen sind wir gewohnt, daß sie die Öffentlichkeit instrumentalisieren, wie es ihnen paßt.
Sollte die Sache trotz allem gewonnen werden, wäre es mir ein Fest. Ihnen, Herr Vetter, und Ihrer Mandantin wünsche ich viel Erfolg!
wow, kaum zu glauben, was hier so alles geschrieben steht :-))
grundsätzlich denke ich, dass egal wann, wie und wo jemand sein eigenes! "werk" veröffentlicht, schon allein der anstand es vorschreibt um erlaubnis zu fragen, wenn man es benutzen will, vor allem in dieser form.
von daher finde ich die aktion gut (falls das alles nicht eine riesengrosse allgemeinverulkung ist).
da die bild aber meiner meinung nach durchaus einen vorteil aus negativwerbung erzielt, hätte sie zumindest schon einmal einen nutzen von dem ganzen rummel, der um sie entstanden ist.
wer weiss, vielleicht sogar beabsichtigt?
Zivilverfahren sind auch öffentlich.
Herrlich ,wie sich dieses Blog zu einem Anti-BILD-Forum entwickelt hat. Die "Enteignet-Springer-Demonstranten" vor 40 Jahren hätte ihre wahre Freude daran gehabt. Sicher sind einige von ihnen hier dabei.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass BILD die erfolgreichste europäische Tageszeitung ist, dass BILD von mehr Akademikern gelesen wird als Zeit, SZ etc. und dass sich u.a. zahlreiche Anwälte darüber besonders freuen, wenn sie mit ihren Fällen in BILD erwähnt werden und Werbung erhalten. Zu diesem Zweck tun die Herren Juristen viel, um möglichst gute Beziehungen zu BILD Journalisten aufzubauen und zu pflegen. Das kann jeder x-beliebige Gerichtsreporter bestätigen, der in einer Stadt mit BILD-Aussenredaktion Dienst tut. Besonders trifft das auf Straf- und Zivilrechtler zu.
@Paparazzo zu 240: "Gerichtsreporter" interessieren sich kaum fürs Zivilrecht. Was über Maschendrahtzaun hinausgeht, läßt sich so leicht nicht darstellen und interessiert das Publikum dann nicht mehr.
@UV zu 239: Sie kennen doch die Praxis.
Herzliche Grüße aus Köln
Gleiches Recht für alle … wenn ein Homepagebesitzer/Blogger ein Bild von Personen nicht ungefragt veröffentlichen darf, dann gilt das auch für die Bildzeitung.
Die Schadenersatzforderung ist sehr zurückhaltend.
Es gibt auch keinen Grund, dies im Geheimen abzuwickeln, die Veröffentlichung des Bildes war ja auch für jeden lesbar.
In dem Stadium des öffentlichen gerichtlichen Verfahrens befinden Sie sich ja noch nicht.
Doch ss ist wirklich nicht mein Bestreben, Sie hier einer belangbaren Überschreitung standesrechtlicher Grenzen zu überführen, und hier möglichst restriktive Positionen auf Ihrem Blog kundzutun.
Dennoch: Ihre Art, von den Medien Gebrauch zu machen wirft neben der Geschmacksfrage eben auch standes- und berufsethische Fragen auf.
@242:
3 Szenarien:
– stille forderung, vergleichszahlung
– öffentliche forderung, erfolg, exempel statuiert, UV bekommt Massen an Bild-geschädigten Mandanten und Bild eine Menge Probleme.
– öffentliche forderung, sehr viele gute bild-anwälte, wenn nötig sehr langes gerichtsverfahren das mit sicherheit nicht zuende geführt wird
welche davon hältst du für wahrscheinlich?
Ich habe (fast) alles hier gelesen…
Ist der Tom nun einer von Springer!?
als österreicherin kann ich nur sagen:
wenn ich einen deutschen touristen mit der bildzeitung in der hand sehe, denke ich automatisch schlecht von ihm. konkret denke ich, wieder ein niveauloser primitivling mit dem geistigen horizont eines gartenzwerges. Dann wird mir aber klar, dass ich ein vorurteil habe, denn dumme menschen sind ja nicht automatisch schlechte menschen. sie sind aber stimmvieh und das macht mir angst. denn sie glauben die ganzen verlogenen manipulationen ja. oder sie wollen das glauben, aus trägheit und weil ihnen fad ist. da muss einer wie dieser tom natürlich stilgemäß agieren. diese dreckigen methoden sind langfristig gesehen jedocheine sackgasse, das wird ihn das leben sicher noch lehren. solche revolverblätter sind als machtmonopol für meinungsmache eine gefahr.
danke dass sie ein wenig in diese urinblase stechen.
liebe grüße, minca
Ich zitiere:"entweder Sie sagen was zur Sache. Oder Sie suchen sich ein anderes Plätzchen. Ich lasse hier viel durchgehen, aber keine Beleidigungen und Diffamierungen."
Wo bleibt der große Zensor?? BILD-Leser u.a. als "dumm" oder "Stimmvieh" zu bezeichnen ist eine Diffamierung und in der Tat derart "dumm", daß sich die Autoren solcher Zeilen selbst einmal an die eigene Nase fassen sollten ob der Formulierung solcher Beiträge….
Das Wichtigste zuerst: jede Zeitung darf Fotos drucken, wie sie möchte, das entscheidet jede Zeitung für sich allein und nicht Udo Vetter. Abgerechnet werden die fälligen Fotohonorare übrigens bei sämtlichen Zeitungen wie SZ, FAZ, taz, FR usw. immer hinterher, das wird bei der Bild-Zeitung wohl kaum anders sein. Das Fotohonorar dieses Blattes liegt aktuell im zweistelligen Bereich und nicht bei 6.500,- Euro, wie es sich Udo Vetter so gerne zusammenträumt.
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und eine Zensur findet nicht statt. Zeitungen müssen den Abdruck von Fotos von niemandem genehmigen lassen (in Nordkorea mag das der Fall sein). Wenn hunderte Menschen im Internet kreativ tätig werden mit ihren ironischen und satirschen "Wir sind Papst!"-Fotos und tausende oder gar zehntausende diese witzige Aktion im Internet bestaunen, dann darf jede Zeitung ungehindert über diesen Hype berichten, auch wenn Udo Vetter das nicht wahr haben will. Selbstverständlich darf auch die Zeitung berichten, die diesen ulkigen Slogan "Wir sind Papst!" erfunden hat, nämlich die Bild-Zeitung, für die die Pressefreiheit genauso gilt wie für alle anderen Blätter. Ebenfalls darf eine Zeitung selbstverständlich diesen Hype für seine Leser mit den dazugehörigen Fotos dokumentieren, da durchaus ein öffentliches Interesse an dieser Aktion besteht. Selbstverständlich sollte eine Zeitung das für die Nutzung fällige Honorar hinterher ordentlich abrechnen.
Es gibt jedenfalls kein mir bekanntes Gesetz, dass Zeitungen den Bericht inkl. Fotos über ein Phänomen wie diese "Wir sind Papst!"-Aktion verbietet. Auch muß keine Zeitung davon ausgehen, dass Personen, die im Rahmen dieser Aktion öffentlich und freiwillig im Internet vor aller Welt sich selbst präsentieren, gerade dies nicht wollen – hier gilt die Logik des konkludenten Handelns. Eine Beschränkung der Berichterstattung über diese Aktion ist gesetzlich nicht möglich, d.h. niemand darf einer Zeitung verbieten, in Text und Bild darüber zu berichten. Aus welchem Gesetz sollte sich dies auch ableiten?
Kurios ist Udo Vetters "Argumentation", es sei seiner Mandantin unzumutbar, für Bekannte und Kunden mit einer bestimmten Zeitung in Verbindung gebracht zu werden. Sorry, aber exakt das hat sie selbst getan, und zwar aus freien Stücken und völlig ohne Zwang, indem sie sich selbst mit dem Bild-Zeitungs-Slogan "Wir sind Papst!" hat fotografieren lassen und dieses Foto aus eigenem Wunsch für jeden öffentlich ins Internet gestellt hat. Die Bild-Zeitung brauchte daher wohl nicht davon auszugehen, dass die Dame nicht mit der Aktion "Wir sind Papst!" in Verbindung gebracht zu werden wünscht. Wer sich selbst so sehr ins Licht stellt, der wirft eben auch Schatten.
Doch weshalb veröffentlicht Udo Vetter sein juristisches Schreiben hier stolz der staunenden Öffentlichkeit, bevor noch die Gegenpartei Gelegenheit hatte, darf zu antworten? Weshalb tritt hier Udo Vetter gleichzeitig sowohl als anwaltlicher Vertreter einer Partei, als auch als "neutraler" Moderator dieser Diskussion und Löschungszensor ihm nicht genehmer Argumente auf?
Wie beziffert Udo Vetter konkret den angeblichen, unbewiesenen, aber wortreich behaupteten Schaden in Höhe von 1.500,- Euro? Welche angeblich erlittenen "Schmerzen" sollen durch das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,- Euro gelindert werden? Wo die Mandantin doch freiwillig von sich aus an der Aktion zum Bild-Zeitungs-Slogan "Wir sind Papst!" aktiv teilgenommen hat und ihr diesbezügliches Foto selbst der Weltöffentlichkeit zur Schau gestellt hat?
Udo Vetters Schreiben gleicht einem blumigen Wunschzettel, denn für sämtliche geforderten Geldbeträge fehlt jegliche konkrete Aufrechnung. 1.500,- Euro für einen einzigen kleinen Abdruck in der Bild-Zeitung als entgangenes Honorar gemäß Urheberrecht zu fordern, ist mehr als gewagt – handelt es sich bei der Mandantin tatsächlich um eine so profesionelle und gefragte Fotografin, die deutlich mehr Honorar für einen so kleinen Abdruck verlangen kann als Helmut Newton? Denn als 1.500,- Euro Honorar für das "Nutzungsrecht" (wie es Udo Vetter formuliert hat) für ein kleines Bild bei einmaligem, nicht exklusivem Abdruck in der Bild-Zeitung hat noch niemand bekommen, kein Helmut Newton, kein Robert Lebeck, kein Henri Cartier-Bresson und auch kein René Rurri. Nur Udo Vetter träumt manchmal nachts davon.
Nochmal langsam zum Mitschreiben für Udo Vetter: ALLE Zeitungen wie Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine, Die Zeit, tageszeitung, Frankfurter Rundschau und auch Washington Post, New York Times usw. ziehen tagtäglich online aus dem Internet digitale Bilder, drucken sie ohne weitere Rücksprache mit den Abgebildeten bzw. Fotografen im Blatt und rechnen HINTERHER das Honorar ab. Würde mich doch sehr wundern, wenn Udo Vetter diese weltweit geübte Praxis gerichtlich zu kippen in der Lage wäre. Das ist wohl ein paar Nummern zu groß für diesen "Medienanwalt".
Wer an einer ironischen, satirischen Aktion wie "Wir sind Papst!" eifrig mitmacht und wie Udo Vetter es formuliert diese Bild-Schlagzeile "verulken" will, der sollte aber seinerseits nicht so verbissen reagieren und in durchsichtiger Weise versuchen, seinen finanziellen Gewinn aus der ganzen Sache zu schlagen. Udo Vetter wird vor Gericht kläglich scheitern und sich selbst und seine Mandantin dem Gespött der nicht eben zimperlichen Bild-Zeitung aussetzen. Dies hätte er seiner Mandantin lieber ersparen sollen, denn durch diesen auf 6.500,- Euro zwanghaft fixierte Juristen-Affekt wird der eigentliche Kern der Aktion "Wir sind Papst!" leider in den Hintergrund gedrängt: die absolut berechtigte und wichtige Kritik an der Bild-Zeitung, die allzu oft dummes Zeug verbreitet und immer wieder die Grenzen des guten Geschmacks überschreitet.
Und jetzt Fakten statt Juristenwunschzettel:
spiegel.de/panorama/0,1518,349046,00.html
31.3.2005 – Klägerin verliert gegen Stefan Raab. Eine in der Sendung "TV Total" als Drogendealerin verhöhnte junge Mutter ist mit ihrer Schmerzensgeldforderung gegen Moderator Stefan Raab gescheitert. Das Landgericht Berlin wies die Klage der 28-Jährigen ab, die 90.000 Euro gefordert hatte. Ihre Persönlichkeitsrechte seien nicht so schwer verletzt worden, dass eine solche Forderung gerechtfertigt sei, begründeten die Richter heute ihre Entscheidung. (…) Raabs Anwalt Heiko Klatt hatte verlangt, die Klage abzuweisen. Es handele sich ganz offensichtlich um Satire im zulässigen Rahmen. Klatt sagte, der Frau gehe es lediglich um Geld.
mediafon.net/printhonorar...;ui=&out=&where=B
Laut dieser ver.di-Website beträgt das Fotohonorar der Bild-Zeitung für das sich aus dem Urheberrecht ergebende Nutzungsrecht für einen einmaligen, nichtexklusiven Abdruck (wie im vorliegenden Fall) 57,- Euro zzgl. 7% MWSt.
Herr Leon, Sie haben offenbar keine Ahnung, wovon Sie da so vollmundig reden.
Wie kommen Sie nur auf den Schuh, jede Zeitung habe das Recht, sich jedes Bild zu nehmen, noch dazu zu einem von ihr festgelegten Honorar? Der Urheber bestimmt den Preis für seine Werke, nicht der Markt und schon gar nicht Sie, der sie sich anmaßen zu beurteilen, ob das umstrittene Bild höheren Ansprüchen genügt und einen höheren als den von Bild üblicherweise gezahlten Betrag rechtfertigt.
Der Urheber ist es auch, der entscheidet, ob er jemandem Nutzungsrechte einräumt. Das ist keine Wortschöpfung von Udo, falls Sie das glauben. Das Urheberrecht selbst ist übrigens unveräußerlich.
Und wie zum Henker kommen Sie in diesem Zusammenhang auf Pressefreiheit und Zensur zu sprechen? Sind Sie einem ungenannt bleiben wollendem Forum entlaufen?
@ Marco Leon:
Ich glaube, Sie haben die letzte Ausgabe der Bildzeitung geraucht statt sie zu lesen.
was ich ja nicht verstehe: warum zum Teufel wird hier so sehr auf den die Kohle betreffenden Dingen herumgeritten. Die Schadensersatzforderung halte ich zwar für "moralisch" absolut richtig und mehr als angebracht, aber dass "rechtlich" in dieser Beziehung der geforderte Betrag zu erwarten ist… nunja, unwahrscheinlich, wahrscheinlich
ABER DARUM GEHT ES NICHT, kann/sollte es nicht gehen!! Dass diese KraftausdrucknachWahl-Zeitung ein glasklares Statement !gegen! sie in positive Nää-watt-sind-wir-toll-PR umwandelt, ist ein Ding der absoluten Unmöglichkeit. Und genau das muss eine Öffentlichkeit erreichen, die nicht nur aus uns (?) komischen Nerds besteht, sondern im Besonderen aus den WeitererKraftausdruck-Bildgläubigen.
Kaffee auf, echt!
Sannie schrieb: "Wie kommen Sie nur auf den Schuh, jede Zeitung habe das Recht, sich jedes Bild zu nehmen, noch dazu zu einem von ihr festgelegten Honorar?"
Dies passiert tagtäglich bei allen Zeitungen mit allen Honorar-Bildern (in Abgrenzung zu den Agenturbildern mit noch niedrigerer Pauschalabrechnung via Abonnement wie z.B. bei dpa, Reuter, AP und ddp) – jegliches Honorar-Bild, dass Sie bisher in welcher Zeitung auch immer gedruckt gesehen haben, hat diesen Weg genommen.
Ihrer Realitätsverweigerung zum Trotz können auf der ver.di-Website unter folgendem Link diese von den Zeitungen einseitig festgelegten Honorare nachgelesen werden:
http://www.mediafon.net/printhonorare.php3
ALLE Zeitungen ziehen online Fotos, drucken diese ohne weitere Rücksprache ab und rechnen hinterher die Honorare ab.
Realitätscheck, Herr Leon:
Bisher war hier nicht von "nachträglicher Abrechnung" die Rede. Sie meinen also, Honorare für Fotos, also die, die von der Zeitung festgelegt werden, kommen nur dann zur Auszahlung, wenn der Urheber sich dort auch noch meldet?
Wenn Sie meinen, daß alle Zeitungen auf diese Art Ihre Seiten füllen und das auch noch in Ordnung finden, ist Ihnen ohnehin nicht zu helfen.
Ich jedenfalls bin bisher immer _vorher_ gefragt worden und außerdem sehr sehr müde, mit Leuten wie Ihnen zu diskutieren.
Und genau HIER liegt der Unterschied zwischen Sein und Sollen. Wir ernähren uns davon.
KOmmentar 255 bezog sich auf Kommentar 253.
Ich dachte immer, Journalismus sei die Kunst des Weglassens. In der Juristerei wie auch in der Blogosphäre sieht das wohl ähnlich aus. Durch das Weglassen entscheidender Fakten kann man so einer Geschichte einen ganz neuen Dreh geben und sich vollkommen kenntnisfrei aufplustern. Schön.
Allein der 249. Kommentar (während ich hier noch schreibe, sind schon wieder etliche hinzugekommen) enthält so viele Unzulänglichkeiten und falsche Annahmen, dass man den doppelten Platz bräuchte, all das richtigzustellen.
Beispiel? Na gut. Gewerkschaften setzen keine Honorare fest. Im Foto-Bereich gibt es die Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing. Wir der Name bereits nahelegt, handelt es sich nicht um verbindliche Werte, sondern Empfehlungen, die von Gerichten allerdings in der Tat oft herangezogen werden.
Wo die 57 Euro herkommen, weiß ich nicht. In den Empfehlungen der MFM heißt es:
Tageszeitung, Bild kleiner als zweispaltig, je nach Auflage: 45-90 Euro. Auf dieses Honorar gibt es diverse Aufschläge. Unter anderem ist bei fehlender Urhebernennung ein Aufschlag von 100% vorgesehen. Es gibt aber etliche weitere. Auch wenn die nicht geich auf der erstbesten von Google gefundenen Website stehen.
Nun kann man im vorliegenden Fall aber durchaus die Frage aufwerfen, ob es sich um ein schlichtes Foto handelt oder ein künstlerisches Werk.
Und nein. Es ist keinem Medium erlaubt, wahllos Bilder zu veröffentlichen. Nicht mal bei nachträglicher Honorierung. In Deutschland ist das Urheberrecht unverkäuflich. Wenn ich ein Werk erstelle, sei es ein Text, ein Bild oder Musik, bleibe ich lebenslang Urheber dieses Werkes und damit entscheidungsbefugt, wie und wo mein Werk verwertet werden kann. Dazu verkaufe ich Nutzungsrechte. Wie ich das tue – dafür gibt es viele Möglichkeiten. Von der einmaligen, zweckgebundenen Nutzung bis hin zur Einräumung des ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechtes. Wäre ja noch schöner, wenn jeder daherkommen könnte, meine Werke verwerten und mir nachträglich zahlen, was er für richtig hält. Lustige Idee.
Natürlich gibt es ein umfangreiches Zitatrecht. Aber auch das ist klar geregelt. Ob ich nun Texte oder Bilder zitiere – hier gibt es Regeln und Rechtssprechung. Da das Medium in diesem Fall aber die strittigen Bilder vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen, ihren Sinn ins Gegenteil verkehrt und für eigene, werbliche Zwecke genutzt hat, darf die Frage gestellt werden, ob das noch unter das Zitatrecht fällt.
Egal – Urheberrecht ist Gummi-Recht. Man kann es endlos drehen und wenden und am Ende entscheidet jeder Richter anders. Verwaltungsrecht ist wahrscheinlich einfacher.
Viele Kommentare hier sind ein kopfschüttelnverursachendes Sammelsurium von Halb- und Unwissen, gepaart mit einer nahezu unbegreifbaren Portion Klugscheißerei und Neid. Von allen Seiten kommen jene Claqueure, die man sich am wenigsten wünscht.
Weder wird hier jemand die heilige deutsche Inquisition des Herrn Diekmann in die Knie zwingen, noch muss man auf das Einklagen von Recht verzichten. Über das Wie kann man Meinungen austauschen. Die werden aber leichter verständlich, wenn erstmal der Geifer aus den Mundwinkeln gewischt ist. Und einer Diskussion ist es immer zuträglich, wenn man seine eigenen Grenzen – insbesondere die des Wissens und auch jene des Intellekts – einzuschätzen und einzuhalten vermag.
@Leon
Das ist falsch, siehe Urheberrecht.
Ebenso sind unter der angegebenen URL keine Honorare der Zeitungen zu sehen. Ich zitiere:
Angaben über "Marktpreise" gehören zu
den (über)lebennotwendigen Informationen für Freie.
Zitat Ende.
Die sind Preise die ein FotoANBIETER dort erzielen kann und keine Preise die die Zeitungen vorgeben und zu denen der Urheber verkaufen MUSS.
Ich empfehle dringend einen Blick ins Urheberrecht.
Sannie schrieb: "Bisher war hier nicht von “nachträglicher Abrechnung” die Rede."
Doch, exakt davon war bereits in meinem ersten beitrag unzweifelhaft die Rede – es war sogar einer der zentralen Punkte meines Beitrags, für jeden dort nachlesbar.
@Sebas: Danke!
Sebas schrieb: "Gewerkschaften setzen keine Honorare fest."
Das hat hier auch gar niemand behauptet. Was soll also diese Verdrehung? ver.di sammelt und dokumentiert auf seiner Website mediafon.net die von den Verlagen festgelegten und auf breiter Front am Markt durchgesetzten Fotohonorare, damit die freien Fotografen eine Orientierungshilfe haben.
Dass ich persönlich diese von den Verlagen angesetzten Honorar für viel zu niedrig halte, ist eine andere Sache, dass ändert an den Realitäten aber leider nichts. Nur Realitätsverweigerung hilft halt auch nicht weiter…
@ Marco Leon
Ups, jetzt haben Sie einen Punkt gefunden, in dem ich etwas weit gegangen bin. Schön, wenn Sie dem Rest sonst zustimmen können. Ladendiebstahl findet auch mehrfach täglich statt. Ich kann das also als Tatsache akzeptieren. Oder trotzdem versuchen, Recht durchzusetzen. Auch wenn das etwas mühsam ist. Ich würde das dann nicht gleich Realitätsverweigerung nennen.
Frank schrieb: "Ebenso sind unter der angegebenen URL keine Honorare der Zeitungen zu sehen. Die sind Preise die ein FotoANBIETER dort erzielen kann und keine Preise die die Zeitungen vorgeben und zu denen der Urheber verkaufen MUSS."
Doch, genau so ist es: nur zu diesen (von ver.di dort akribisch dokumentierten) niedrigen Verlagspreisen wirst du als Urheber (= Fotograf) deine Bilder bei den Verlagen los. Wenn du diese von den Verlagen diktierten Preise nicht akzeptierst, werden deine Bilder eben nicht gedruckt. So einfach ist das für die Verlage.
Und diese Methode nutzt übrigens nicht nur die oft zu Recht gescholtene Bild-Zeitung, sondern auch die "Guten" wie Süddeutsche Zeitung, Die Zeit, Frankfurter Rundschau, tageszeitung, Der Spiegel, Stern und Konsorten, die genauso wie Springer freien Fotografen und freien schreibenden Journalisten die spartanischen Preise eiskalt diktieren. Das ist leider die Realität.
Ich finde die Menge an zum besten gegebenem "gefährlichem Halbwissen" ist noch nicht gross genug. Deshalb als kommentar zu joschua und paparazi
Das Photo von Udos Mandantin wurde unautorisiert in dem augenschein nach werbender Absicht veröffentlicht.
soweit ich die "Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen" von MFM kenne heisst es dort:
zur autorisierung/person:
"Persönlichkeitsrechte:
* Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur nach besonderer Vereinbarung"
zu werbebildern:
"Nutzung für Werbung und Promotion zusätzlich berechnet"
bild kann sich also nicht mit "marktüblichem verhalten" rausreden.
(und nein leute die sich in nem blog über dumme überschriften lustig machen sind keine "nachrichten" wenn die bilder in einem seht-her-wie-toll-wir-sind eigenwerbe-artikel umkontextualisiert werden, sondern eben bloss eigenwerbung.)
wg. schadensersatz:
es ist eine sache, wenn ich meinen neuen haarschnitt in lockerem (augenzwinkerndem) umgangston in mein blog stelle (was ich in der tat mal getan habe). wenn das photo dann im "republikanischen anzeiger" mit der unterschrift "guter toitscher haarschnitt nach unseren grandiosen Anregungen" veröffentlicht wird ist das sowohl vom Originalkontext des bildes, als auch von meinen Ansichten her wesensfremd und gälte für mich als beleidigend und herabsetzend.
Dir jedenfalls viel Glück Udo.
ach und nochwas: "wir sind {stolz auf unseren Busen, (vize-)weltmeister, alle amerikaner, papst}" (alles überschriften des angegangenen blattes wenn ich mich grob erinner) zu titeln ist bloss triste schablonenschreibe. überhöhende adjektive sind für sowas echt nicht angebracht.
@ 248
Ich denke, Bild-Leser sind nicht unbedingt dumm, sondern faul. Statt eine Zeitung zu lesen sehen sie sich lieber etwas unterhaltsam-belangloses an. Das ist zwar schade, aber nicht überraschend. Und da die Bild-Mitarbeiter ja auch von etwas leben wollen kann ich die Existenz von Bild gut tolerieren. Nur sollte man sie nicht für eine Zeitung halten.
"Zeitungen müssen den Abdruck von Fotos von niemandem genehmigen lassen."
Tatsächlich muß der Abdruck von Fotos, an denen Urheberrechte Anderer bestehen, nicht genehmigt werden. Die Zeitung braucht nämlich die Einwilligung des Urhebers zur Veröffentlichung. (wer die beiden vorstehenden Sätze nicht versteht möge sich bitte an D. Nuhr orientieren oder nochmal den allgemeinen Teil des BGB nachpauken…)
Ich finde es erschreckend, welche Ignoranz hier an den Tag gelegt wird, wenn es um Urheberrechte Anderer geht.
Sebas schrieb: "Ups, jetzt haben Sie einen Punkt gefunden, in dem ich etwas weit gegangen bin. Schön, wenn Sie dem Rest sonst zustimmen können."
Jeder Jurist wird dir diese Unterstellung um die Ohren schlagen, denn dieser Umkehrschluß zur angeblichen "Zustimmung" zu allem von dir Gesagtem, welches ich unkommentiert gelassen habe, ist juristisch nicht zulässig. Vor jedem Richter wirst du mit dieser primitiven Methode fatal scheitern. Bitte beachte, dass du dich hier in einem juristischen Blog beteiligst.
Sebas schrieb: "Im Foto-Bereich gibt es die Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing, (…) die von Gerichten allerdings in der Tat oft herangezogen werden. Wo die 57 Euro herkommen, weiß ich nicht. In den Empfehlungen der MFM heißt es: 45-90 Euro."
Na, wer ist jetzt von den geforderten 6.500,- Euro des Herrn Udo Vetter weiter entfernt, du mit deinen 45 bis 90 Euro oder ich mit meinen 57,- Euro? Merkst du denn gar nicht, wie sehr du meine Aussage mit deinen Zahlen BESTÄTIGST und Udo Vetters Fantasie-Zahlen WIDERLEGST? Ich kann dir übrigens verraten, woher die 57,- Euro stammen: aus der ver.di-Liste, die die tatsächliche gezahlten Verlagshonorare dokumentiert. Und bei der Bild-Zeitung sind das leider nur 57,- Euro.
Sebas schrieb: "Und nein. Es ist keinem Medium erlaubt, wahllos Bilder zu veröffentlichen. Nicht mal bei nachträglicher Honorierung."
Doch, genau das ist erlaubt. Und es passiert tausendfach tagtäglich bei allen Zeitungen weltweit. Ob du es wahrhaben willst oder nicht. Zeitungen dürfen zu publizistischen Zwecken sehr wohl Bilder veröffentlichen, ohne vorher eine explizite Einwilligung des Bildautoren einzuholen. Nebenbei bemerkt ist das auch die ganz überwiegend geübte publizistische Praxis.
Sebas schrieb: "In Deutschland ist das Urheberrecht unverkäuflich."
Wer hat das bestritten?
Sebas schrieb: "Wäre ja noch schöner, wenn jeder daherkommen könnte, meine Werke verwerten und mir nachträglich zahlen, was er für richtig hält. Lustige Idee."
Das ist nicht nur eine lustige Idee, sondern die alltägliche Realität. Wach mal auf aus deinen Träumereien.
Sebas schrieb: "Da das Medium in diesem Fall aber die strittigen Bilder vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen, ihren Sinn ins Gegenteil verkehrt hat."
Hast du diese von dir hier so harsch interpretierte Nutzung in der Bild-Zeitung überhaupt mit eigenen Augen gesehen oder plapperst du nur nach, was du meinst evtl. irgendwie beurteilen zu können. Auf welcher Seitenzahl war denn das Foto?
g. schrieb: "Das Photo von Udos Mandantin wurde unautorisiert in dem augenschein nach werbender Absicht veröffentlicht."
Hast du denn den Abdruck des Fotos in der Bild-Zeitung überhaupt tatsächlich in "Augenschein" genommen oder hast es gar nicht selbst gesehen und "weißt" nur vom Hörensagen davon und schreibst ein bißchen Seemannsgarn daher in deinen launigen Ausführungen zur angeblich werblichen Nutzung im redaktionellen Teil?
http://www.bildblog.de/?p=564
Mein Fazit:
Udo Vetter und seine Mandantin müssen alle ihre Ausführungen zu einem behaupteten Schaden, Schmerzen im Bekanntenkreis und zu angeblich werblicher Nutzung beweisen und nicht die Beklagtenseite.
Es ist nun einmal aus gutem Grund so, dass immer die Klageseite die Last der Beweisführung zu tragen hat und nicht der Beklagte.
Allerdings hat Udo Vetter mit seinem ganz großen Auftritt bei Spiegel.de seiner Mandantin einen Bärendienst erwiesen, denn jetzt wird es für den Springerkonzern eine Frage der Ehre sein, Udo Vetter mit seinem wackeligen Schmerzensgeld-Kartenhäuschen eiskalt auflaufen zu lassen. Vetters Debakel ist programmiert – der Schuß geht nach hinten los.
Nein. Doch. Nein. Doch.
Wie wäre es, wenn Du Dir die Kommentare hier mal wirklich durchliest – vor allem die der Rechtsanwälte, die jede Deiner absurden Behauptungen widerlegt haben.
Wer hat was wo "widerlegt"? Bitte konkrete Beispiele statt barer Pauschalisierungen. Oder fällt dir das so schwer?
Ich wollte mich gerade dafür bedanken, dass es in den letzten Stunden relativ sachlich zugegangen ist.
Die letzten Kommentare von Marco Leon lassen mich davon etwas Abstand nehmen. Stattdessen die klare Ansage: Zur Sache und von mir aus auch zu Nebensachen kann sich hier in weiten Grenzen jeder äußern; wer bloß schimpft, nervt und womöglich beleidigt, wird dagegen gnadenlos zensiert. (Das ist bei M.L. noch nicht der Fall.)
Sofern diese Linie hier anfangs nicht angewandt wurde, sage ich nur: Aus Fehlern wird man klug.
Ach ja, falls jemand sich jetzt in seinen Grundrechten verletzt fühlt: Andere Medien, BILD eingeschlossen, stellen ihren Lesern weniger Freiraum zur Verfügung. Es besteht auch kein Anspruch darauf, die eigene Meinungsfreiheit in fremden Weblogs zu verwirklichen. Wer sich gegängelt fühlt, klicke auf blogger.de, blogg.de oder blogger.com oder wende sich an die Offsetdruckerei seiner Wahl.
Gute Nacht.
"Bitte beachte, dass du dich hier in einem juristischen Blog beteiligst."
:) Schrieb's und vergaß…
"Es ist nun einmal aus gutem Grund so, dass immer die Klageseite die Last der Beweisführung zu tragen hat und nicht der Beklagte."
In der Pauschalität ist das unzutreffend.
Herr Leon, Herr Leon. Weder habe ich Ihnen das Du angeboten, noch teile ich ihre Auffassung, dass, wer in einem juristischen Blog kommentiert, dies juristisch vollendet tun muss. Ich bin kein Jurist, sondern lediglich Mensch, der sich an Position 257 mal einmischt und über Ihre sture Ernsthaftigkeit grad ein wenig lächelt. Überdies auch jemand, der sich seit elf Jahren in den Niederungen des Urheberrechts herumschlägt. Jeweils hälftig auf beiden Seiten des Verhandlungstisches.
Ich fürchte, Sie vermischen Recht und Realität. Beides mag zuweilen arg differieren. Aber soll man das Recht verloren geben, weil die Realität ist wie sie ist? Ich könnte da nur mein Ladendiebstahl-Argument aus Kommentar Nummer 264 wiederholen.
Auf welcher Seitenzahl war denn das Foto?
Sie glauben gar nicht, wie lustig die Frage klingt, wenn man sie laut liest und dabei den Ton eines zehnjährigen Klugscheißers annimmt. ;)
Gern will ich auch Ihre Fragen beantworten. Da ich das Medium in meinem Alltag für verzichtbar halte, habe ich mich damit begnügt, die allenthalben zu besichtigenden Ausrisse der entsprechenden Seite zu rezipieren. Insofern: Ja, ich habe den Beitrag in seiner Gänze gesehen und Wort für Wort gelesen. Für Ihre insistierende Frage nach der Seitenzahl bräuchte ich gleichwohl meinen Telefon-Joker.
Na, wer ist jetzt von den geforderten 6.500,- Euro des Herrn Udo Vetter weiter entfernt, du mit deinen 45 bis 90 Euro oder ich mit meinen 57,- Euro? Merkst du denn gar nicht, wie sehr du meine Aussage mit deinen Zahlen BESTÄTIGST und Udo Vetters Fantasie-Zahlen WIDERLEGST?
Versuchen Sie es auch hier mal laut mit dem Ton des klugscheißenden Zehnjährigen. Wirklich spaßig.
Aber zum Thema: Ja. Das merke ich gerade nicht. Denn Sie hauen da schon wieder so irrsinnig viel durcheinander. Sie summieren zwei gänzlich unterschiedliche Forderungen und vergleichen Sie mit einer Zahl aus meinem Zitat, das Sie Sinn entstellend verkürzt widergeben. Da war von diversen Zuschlägen die Rede. Und letztlich kenne ich keine Regel, nach der ein Verkäufer sich bei der Festsetzung eines Preises an die Wünsche des Käufers halten muss. Ich will nun aber keinen Exkurs in die Prinzipien der freien Marktwirtschaft mit Ihnen machen. Sie wissen sicher auch das besser.
Kurzum: Wenn in dieser Sache 65.000 Euro gefordert würden, wäre es mir auch egal. Weil es den Streitparteien obliegt, sich auf einen Betrag zu einigen.
Sebas schrieb: “Und nein. Es ist keinem Medium erlaubt, wahllos Bilder zu veröffentlichen. Nicht mal bei nachträglicher Honorierung.”
Doch, genau das ist erlaubt.
An der Stelle amüsieren Sie mich einfach nur noch. :) Zudem konterkarieren Sie damit jeden Versuch, Ihnen in dieser Sache Kompetenz zu unterstellen. Das wiederum nimmt mir die Freude an der Auseinandersetzung mit Ihnen. Neben Ihrem Ton.
*Applaus für Sebas' Worte*
Müssen 10-Jährige nicht schon längst im Bett sein? ;-)
@Marco Leon: Seltsame Rechtsauffassung. Du verkaufst auch bestimmt Raubkopien und überweist Microsoft dann EUR10,00 pro CD weil das so in Deiner Preisliste steht.
Außerdem steht in dem Spiegelartikel: "Ihre Persönlichkeitsrechte seien nicht so schwer verletzt worden, dass eine solche Forderung gerechtfertigt sei". Was man wohl eher so auffassen muß, daß 90.000,00 zu viel sind.
Und des weiteren: "Die Münchner Staatsanwaltschaft hat gegen den 38-Jährigen im gleichen Fall einen Strafbefehl über 150.000 Euro beantragt." Warum wohl? weil das alles ach so legal war?
Ich halte derartige Meinungsmache außerhalb der Regenbogenpresse für wenig angebracht, da man sich dann nicht sicher sein kann, daß die Worte auf fruchtbaren Boden fallen.
BTW: Seriöse Zeitungen sind der Meinung, daß seriöse Zeitungen mit der neusten Gesetzgebung zur privaten Fotografie keine Probleme haben. Die "Bild" ist da ganz anderer Meinung.
@Udo Vetter: Als Heiseleser wird man regelmäßig mit Urheberrechtsdingen konfrontiert. Da die "Bild" Geld für ihre Ausgabe verlangt hat ist meines Erachtens von einer gewerbsmäßigen Urheberechtsverletzung auszugehen. Strafrechtliche Konsequenzen dürften dort eine bessere Wirkung erzielen als ein Zivilprozess den Bild mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bis in die letzte mögliche Instanz ziehen wird. Schlagen sie den Verein mit den Waffen der Musik- und Softwareindustrie. Wenn dann irgendwann jemand für fünf Jahre "einfährt" dürfte endlich Schluß sein mit dem illegalen Treiben.
BILD – meistgelesene Zeitung Deutschlands. Informativ, kommt auf den Punkt. Kämpft für uns. Hupt denen da oben was. Nun droht Ärger, wegen eines Fotos. Aus dem Schund-Internet, aus dem sonst Schmutz, Computer-Viren und Pornos zu uns kommen. Glaubhaft? Boxenluder Katie Price: "Ich kenne BILD. Lese BILD seit 70 Jahren. BILD würde nie ein Foto stehlen. Es muss sich um ein Missverständnis handeln." Im Exklusivinterview spricht Katie über den Fall, der sie bewegt: "Die will das Geld. Abzocker gibts immer. Ich sehe meine Fotos gerne in der BILD". Auch empört: TV-Star Clarissa (19): "Das ist alles ein abgekartetes Spiel. Man kennt ja diese Anwälte."
Foto: Auch TV-Star Clarissa ärgert sich über die Schmutzkampagne gegen BILD. (Clarissa, stark geschminkt, luftig bekleidet, im Garten, lächelt)
Foto: Die Klage kommt aus dem Internet. (Kind vor Monitor, mit entsetztem Gesicht, auf dem Monitor: Eine barbusige Frau, mit scheinheiligem schwarzem Balken über den Brüsten. Es ist aber keine BILD-Online-Softpornoseite.)
[Text gelöscht]
Schreiben Sie was zum Thema und vor allem nicht alle paar Minuten dasselbe. Oder schreiben Sie woanders. U.V.
[Unsachliche, herabwürdigende und sich noch dazu ständig wiederholende Beiträge werden gelöscht.] U.V.
Die Diskussion hat sich anscheinend verselbständigt. Ich möchte noch mal auf den Grund zurückkommen. Hier geht es nicht, darum, ob Zeitungen einfach so Fotos aus blogs klauen dürfen. Auch wenn dieser Fall jetzt als "grundsätzlich" fürs bloggen angesehen wird, eine zivilrechtliche Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung und kann im nächsten DFall ganz anders aussehen. Auch ist dies kein Problem von allgemeinem (blogger)-Interesse. Die Chance, dass BILD oder ein anderes Blatt ein FOTo von einem blog klaut, ist wohl auch in Zukunft eher gering.
Wobei die Argumentation von BILD wohl in die Richtung geht: BILD wollte über die öffentliche Aktion auf "eyesaiditbefore.de" berichten. Das ist durchaus nicht sooo weit hergeholt. Ob es redaktionell oder werblich war, müssen wohl die Gerichte entscheiden.
Viel entscheidender scheint mir der Nebenkriegsschauplatz: Letterjames vs. http://www.eyesaiditbefore.de.
Hier ist ein Urheberrechtsverstoss eindeutig: eyesaiditbefore.de hätte vor der Veröffentlichung der Bilder und Collagen in jedem Fall sich per Erklärung des Einsenders versichern müssen, das der Einsender das Urheberrecht an dem Foto hat. Dies ist wohl nicht geschehen und erst recht nicht dokumentierbar und rechtlich wasserdicht (schriftlich). Wenn dies so auch von den Gerichten gesehen wird (falls es zum Verfahren kommt) dann bedeutet dies, dass solche Aktionen: "Schickt mir mal ein Bild" für blogs gestorben sind. Auch für Dienste wie flickr könnte dies in Zukunft Konsequenzen haben: Wenn in Massen Fotos von Getty oder einem anderem kommerziellen Anbieter in flickr landen, dann wird es eng.
Ich bin kein Anwalt und diese Zeilen sind Gedanken, die mir bei dem Fall so einfallen. Ich denke, das Internet und blogs haben in Sachen Urheberrecht so einiges in Bewegung gebracht.
Ich finde die Diskussion sehr interessant und bin gespannt, wie die Sache ausgeht, auch wenn ich, ehrlich gesagt, nicht an einen Erfolg glaube.
Ich muss allerdings anmerken, dass einige hier ein etwas verqueres Bild von Bild-Lesern zu haben scheinen. Ich arbeite für eine Media-Buying-Agentur im Ausland und beschäftige mich daher von Berufswegen mit der Analyse deutscher Zeitungen und Zeitschriften.
Wenn ich mich nicht irre, hat Bild zurzeit eine Reichweite von ca. 11 Mio. (mal mehr, mal weniger) Das bedeutet, dass ungefähr jeder 7. in Deutschland Bild liest (wenn man die Gesamtbevölkerung zu Grunde legt). Mein letzter Stand ist, dass Bild die grösste Reichweite unter den deutschen Tageszeitungen im Hinblick auf Akademiker und Personen mit hohem Haushaltseinkommen hat. Es ist also ein Fehlglaube, dass Bild-Leser "dumm" und "niveaulos" seien, wie hier einige angemerkt haben, es sei denn, man bezeichnet jeden 7. Deutschen als "dumm" und "niveaulos". (Ich gebe natürlich zu, dass Akademiker und hohes Einkommen "dumm" und "niveaulos" nicht gleich ausschliesst)
Ich könnte wetten, dass jeder 2. hier, der schlecht über die Bild-Leserschaft geschrieben hat, selbst Bild-Leser ist und es nur nicht zuegeben will (bzw. natürlich NUR den Sportteil liest) oder dann heimlich in der Bahn in der Bild des Sitznachbarn mitliest.
Natürlich lässt sich über den Inhalt der Bild streiten, was von den Machern vermutlich auch gewollt ist, einen stereo-typischen Bildleser zu kreieren, halte ich aber auf Grund meiner Erfahrung in diesem Bereich als sehr zweifelhaft.
Das Ganze kurz: Man kann über die Bild sagen, was man will, einen "typischen Bild-Leser" gibt es aber nicht.
(Aus Interesse und da hier so viele RA anwesen sind: Ich frag mich gerade, ob ein Bild-Leser auf Grund einiger der obigen Kommentare eine Klage wegen Beleidigung o.Ä. einreichen könnte? Wäre dies theoretisch möglich?)
… so, dass war mein Beitrag zu dem Ganzen *g zu den rechtlichen Gegebenheiten kann ich mich nicht äussern, da ich dafür nicht genügend Fachwissen habe.
Viele Grüsse aus der Sonne und ich werde den Blog mit Interesse weiterverfolgen.
GC
PS: Auch wenn es sich vielleicht so "angehört" hat: Ich selbst gehöre nicht zu der Bild-Leserschaft (wenn man von berufsbedingten Anzeigen- und Contentanalysen mal absieht).
Die BILD-Zeitung führt meiner Meinung nach keinen guten Journalismus und veröffentlicht keine objektiv verfassten Beiträge. Dass dies so ist, mussten Freunde von mir schon auf die eigene Person bezogen feststellen.
Dass es keinen "typischen BILD-Leser" gibt steht für mich auch fest. Nur sehe ich es so, als ob der Großteil der BILD-Leser auch das glauben, was dort drin steht. Im Grunde ist es ja eigentlich auch richtig. Wir leben nicht in einem von einem Diktator beherrschten Land, in dem es keine Pressefreiheit gibt und jede nachricht erst von der "Regierung" genehmigt werden muss. Normalerweise kann man in der BRD davon ausgehen, dass der Inhalt von Artikeln schon irgendwie stimmt – von Tendenzen in eine politische Richtung abgesehen.
Bei der BILD-Zeitung ist es aber wohl so, dass Tatsachen komplett falsch wiedergegeben werden. So werden Interviews verdreht und die "wörtliche Zitierung" verfälscht. Kann man das dann überhaupt noch als Journalismus bezeichen?
Daher würde ich sagen, wer ohne nachzufragen das glaubt, was die BILD-Zeitung schreibt, ist dumm – zumindest im Verhältnis gesehen. Gerade weil ja bekannt ist, wie die BILD ihre hohen Verkaufszahlen erzielt. Zudem beruhen meine Aussagen auf meiner persönlichen Erfahrung: Ich persönlich kenne keinen "klugen Kopf", der BILD liest. Insofern …
Zu dem Kommentar, dass dann "jeder 7. Deutsche" dumm sei, würde ich mal sagen, dass das gut stimmen kann. War es nicht sogar Einstein, der behauptete, 80% der Menschheit sei dumm?
Erst haut Ihr auf BILD herum und jetzt auf Marco. Dabei hat der Mann in nahezu allem, was er sagt, RECHT. Er kennt offensichtlich die Realität und die Praxis sehr genau. Und die sieht nun mal anders aus, als das, was in Gesetzbüchern steht. Schließlich geht ja auch keiner von euch bei Rot über die Strasse, oder?
@ 241: Deshalb biedern sich Zivilrechtler noch stärker bei BILD-Journalisten an. Nachbarschaftsstreit, Mietstreit, Tiergeschichten, ungerechtfertigte Kündigungen, kuriose Verkehrssachen, Scheidungen (sehr beliebt) – Themen ohne Ende
@ 244: Seit die Sache öffentlich wurde, ist es für die ASV Rechtsabteilung nicht nur eine Sache der Ehre, sondern obendrei Sport und Fun, Herrn RA UV und seiner Mandantin zu zeigen, was die Jurisprudenz bei entsprechender Auslegung noch so alles drauf hat. Jutta Damm hätte ihre Freude daran gehabt. Deshalb scheiden alle deiner 3 Varianten jetzt aus. Sonst wären vielleicht sogar ein paar Euro geflossen. Aber nur sehr wenige.
@ 247: Es lebe die Kronenzeitung! Aber mal im Ernst: Wie gut kennst Du als Österreicherin BILD um Dir solche Urteile zu bilfen? Oder plapperst Du nur nach, was Du gehört oder gelesen hast? BILD ist übrigens dank grosser Anstrengungen im Vertrieb die einzige deutschsprachige Tageszeitung, die es nahezu überall auf der Welt gibt. Deshalb wird sie von vielen Touristen gern gelesen um zu erfahren, was sich in der Heimat so alles tut.
@ 257: MFM = feuchte Träume
@ 282: Florida-Rolf, mach dir keine Sorgen. BILD droht kein Ärger wegen eines Fotos. Die haben jetzt nur noch Spass damit, weil ein kleiner zivilrechtlicher Vorgang jetzt hier so hochgekocht wird. Da hat Herr RA UV seiner Mandantin wirklich keinen guten Dienst erwiesen. Sich selbst dagegen schon. Diese plötzliche Öffentlichkeit und Medienpräsenz schafft nicht mal ne gute PR Agentur auf so einfache Weise. Glückwunsch, Herr RA! Ein neuer Stern am Himmel des Medienrechts. Da kann vielleicht sogar Matthias Prinz noch was lernen. Der seine Ausbildung und Karriere übrigens zu nicht unerheblichen Teilen seinem genialen Vater Günther verdankt. Und dieser wiederum war lange Jahre erfolgreicher Chefredakteur von – na was wohl? – BILD !!!
Nun gut, "dumm" ist natürlich auch ein sehr relativer Begriff. Je nach Definition stimme ich dem Herren Einstein dann auch gerne zu.
Ich persönliche denke, es kommt darauf an WIE man BILD liest. Nimmt man sich BILD als die einzige Informationsquelle und diskutiert dann auf dieser Basis über bspw. politische Themen, denke ich auch, dass das nicht so ganz clever ist. Um allerdings einen kurzen Überblick über das aktuelle Geschehen zu bekommen und die Details dann in anderen Zeitungen oder im Internet gezielt nachzulesen, kann ich mir BILD als durchaus praktisch vorstellen (und viele Leser tun dies ja auch). Man muss die Artikel halt differenziert (und vielleicht manchmal mit einem kleinen Schmunzeln) lesen können, was ich vielen Deutschen dann gerade doch noch zutraue ;)
Das nicht immer alles ganz so geschrieben wird, wie es dann in Wahrheit ist, trifft auf alle Obejekte und Medien zu. Traurig, aber wahr :(
@ 286: Guter Beitrag, GC!
@ 287: Mario, es handelt sich bei BILD um Boulevardjournalismus, das kannst Du nicht mit SZ, FAZ etc vergleichen. Eben wie bei den berühmten Äpfeln und Birnen. Was den Glauben anbelangt: Ich glaube auch nicht alles, was im Spiegel steht.Das die meisten Beiträge nicht objektiv seien und dass Tatsachen komplett falsch wiedergegeben werden, ist zum großen Teil unrichtig.
Im übrigen glaube ich, dass auf BILD hier nur deshalb eingeprügelt wird, weil sie so groß ist. Um die Nationalzeitung beispielsweise kümmert sich kein Mensch. Obwohl sie regelmässig erscheint, am Kiosk verkauft wird und die Beiträge sogar hier im Internet in epischer Breite und mit grossem Archiv nachlesbar sind. Bei diesen Inhalten droht wirklich Gefahr. Aber keiner stört sich daran. Vielleicht, weil sie nicht gerade Pias Foto geklaut haben?
Ich bin zwar kein Jurist und maße mir an, das Urheberrecht in all seinen Details zu kennen. Aber was "Marco Leon" hier so von sich gibt entbehrt jeder Idee eines Rechtsstaates bzw. der Marktwirtschaft. Klingt ungefähr wie: Das Urheberrecht gibt es zwar, aber keiner muss sich dran halten, schon gar nicht die Boulevard-Presse. Die Sache mit den Raubkopien klingt zwar weit hergeholt, zeigt das Prinzip aber sehr deutlich: Ich kann keine Ware oder ein Produkt erwerben, indem ich es ersteinmal in meinen Besitz bringe und dann den von mir als angemessen empfundenen Betrag zahle. Wo leben Sie, Herr Leon?
Und hier von irgendwelchen Beträgen zu sprechen, die Fotografen üblicherweise erhalten, ist sowieso der letzte Schwachsinn. Oder glaubt hier irgendjemand, dass die BILD für Nacktbilder von Promis oder sonstige Skandal-Fotos lächerliche 57 Euro zahlt? Dafür dass sich irgendein Paparazzi stundenlang auf die Lauer legt? Wer's glaubt wird selig. Der Fotograf ist doch nicht verpflichtet, jedem sein Foto für 57 Euro zu überlassen und wahrscheinlich hat die BILD-Zeitung auch etwas mehr dafür übrig, wenn es geeignet ist die Privatsphäre von Menschen zu verletzen oder sie in einen fiktiven Skandal zu verwickeln.
Sicher hätte die Mandantin des Herrn Vetter (sofern sie denn überhaupt von einer bevorstehenden Veröffentlichung gewusst hätte) niemals 1500 Euro Honorar für das Foto gefordert, auch wenn es ihr Recht gewesen wäre. Sie hätte eine Veröffentlichung schlicht abgelehnt, was genauso ihr gutes Recht ist. Das ist der springende Punkt.
Der springende Punkt. Hihi. Sorry, Kalauer-Laune. Provoziert durch die Idee, man müsse das Recht den Realitäten anpassen und nicht umgekehrt. Manchmal macht mir der Gedanke Angst, dass hinter diesen Kommentaren menschliche Schicksale stecken, denen man da draußen begegnen könnte. Also lieber im Bett bleiben.
@ 291: LOL, lies bitte mal Kommentar 103
Ups. Tschuldigung. Hinter dem "springende" sollte die Fettung eigentlich enden. Dringend Rechts- und HTML-Beratung einholen.
GC meint: "Um allerdings einen kurzen Überblick über das aktuelle Geschehen zu bekommen und die Details dann in anderen Zeitungen oder im Internet gezielt nachzulesen, kann ich mir BILD als durchaus praktisch vorstellen (und viele Leser tun dies ja auch). Man muss die Artikel halt differenziert (und vielleicht manchmal mit einem kleinen Schmunzeln) lesen können, was ich vielen Deutschen dann gerade doch noch zutraue."
Och, das war jetzt aber ein wirklich gemeiner Seitenhieb gegen die bierernste Reaktion ("Verklagen! Schadenersatz! Schmerzensgeld!") von Herrn RA Vetter und seiner Mandantin, nachdem die Dame vorher ohne Not oder persönliche Betroffenheit rein humoristisch BILD öffentlich auf einer Website durch den Kakao gezogen hatte ("Wir sind Papst"). "Verulken" wollte seine Mandantin die BILD, so Herr RA Vetter in seinem Schreiben an den Springerverlag. Na, wer selbst austeilt, muß auch einstecken können oder aber sich von seinem Anwalt schulterklopfend bestätigen lassen, wie einfach man so einen läppischen Medienkonzern doch in die Mangel nimmt und tierisch Kohle dabei einfährt. Wenn das mal nicht ins Auge geht…
Ich persönlich sehe jedenfalls auf dem Seitenausriß keine falschen Äußerungen, keine Schmähung der Mandantin und auch keine mißbräuchliche Werbung. Die Bildunterschrift lautet: "Blonder Gruß mit Schlagzeile in Schwarz, Rot, Gold (gelb)" – was soll daran bitteschön unwahr, beleidigend oder verletztend sein?
Habe selten einen so harmlosen Corpus Delicti in einem Streit um Persönlichkeitsrechte gesehen wie diesen – ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Aufregung nicht, es sei denn, hier geht es nur ums Geld. Die zuständigen Gerichte werden das vermutlich ähnlich sehen.
Vor dem Gesetz ist die BILD nämlich allen anderen Zeitungen gleich, auch wenn hier einige schon bei der Erwähnung der BILD rot sehen und in selbstgerechtem Stammtischgestus BILD jedes Existenzrecht pauschal absprechen. Es lebe das gepflegte Vorurteil, nur kann ich ich auf dem Ausriß beim besten Willen nicht erkennen, wovon Herr RA Vetter in seinem Schreiben an Springer spricht, wenn er von einer "offensichtliche Verunglimpfung und Herabwürdigung unserer Mandantin" spricht und und behauptet "unsere Mandantin wurde von Freunden und Bekannten sogar dafür persönlich angegangen". Was für "Freunde" sind denn das?
Oder habe ich den falschen Seitenausriß vorliegen? Gibt es noch einen zweiten Fotoabdruck, den ich nicht kenne?
Oder meint Herr RA Vetter diesen hier http://www.bildblog.de/wp-content/bild_papst.jpg
wenn er ernsthaft folgendes vorträgt: "Sie können sich vorstellen, welches Befremden es im Kundenkreis ausgelöst hat, dass sich unsere Mandantin vermeintlich auf ein derartiges Niveau herab begeben hat."
Wovon spricht der Mann?
Hier macht jemand künstlich aus einer Mücke einen Elefanten. Richter sind aber an Gesetze gebunden und nicht die Wunscherfüllungsmaschinen einzelner Rechtsanwälte. Man muß kein Freund der BILD sein, um in diesem Fall das sehr durchsichtige Geldbegehren zu durchschauen.
Mal ehrlich, wie hoch schätzt ihr selbst die Wahrscheinlichkeit ein, dass Herr RA Vetter mit diesem Begehren hier durchkommt und ein Richter folgender Forderung im Namen des Volkes zustimmt: "Wir machen deshalb einen Betrag von € 5.000,00 geltend. Wir fordern Sie auf, diese Summe bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen."
Hoffentlich hat die Mandantin genug finanzielle Rücklagen, um am Ende die gepfefferte Anwaltsrechnung bezahlen zu können. Mal sehen, was ihre Werbeagentur über den Vorgang denkt, arbeiten Werbeagenturen doch auf das Engste mit allen Verlagen zusammen (das ist Existenzgrundlage für Werbeagenturen).
@295
Schön auf den Punkt gebracht.
Ab sofort werden alle Beiträge gelöscht, die den gleichen Inhalt und die gleiche Polemik immer nur wiederkäuen. Das gilt insbesondere für Leute, die hier schon etliche Male ihren Standpunkt ausgebreitet haben.
Vielen Dank für das Verständnis.
@Dominik Boecker: Doch, es gibt die sog. Eindrucks-Gegendarstellung, denn auch "zwischen den Zeilen" oder durch Weglassen von Informationen können Tatsachen behauptet werden.
Ein Urteil dazu, wenngleich in diesem Fall ohne Erfolg für den Anspruchsteller, habe ich hier gefunden:
kanzlei-prof-schweizer.de...teile/index.html?id=12481
Bei der jungen Frau wurde m.E. der Eindruck erweckt, sie habe die Schlagzeile gut gefunden und habe sich deshalb fotographieren lassen.
..mmmhhh… Fakt ist wohl folgendes:
UVs Mandantin wollte die BILD per Blogfoto verulken.
Bild hat das (absichtlich) missverstanden.
Dadurch wurde die Verulkung zu einem Teil dieser "Schlagzeilen Lobhuddelei".
Das ist offensichtlich ins Gegenteil verdreht und dazu hatte sie ihr Bild nicht ins Netz gestellt.
Sie klagt jetzt ein nachträgliches Honorar ein, dass sie selbstverständlich selber festsetzen darf (Sie hätte es sicherlich nicht für 60 Öcker verkauft, auch wenn das ansonsten übliche Preise sind!). vielleicht sind 1500 Euro was viel, aber da kann ich nichts zu sagen. Es kann ja auch nicht sein, dass ich erstmal eine CD bei Saturn klaue und wenn ich erwischt werde sage ich: "OK hier sind die 17 Euro, stellt euch nicht so an, das machen doch alle!"
Weiterhin will sie 5000 Euro Schmerzensgeld, weil sie (absichtlich) öffentlich in ihrer Aussage verdreht wurde:
Ich bin politisch aktiv. Würde ich nun eine Satire über die SPD schreiben und ironisch gemeint etwas Positives über diese Partei äußern, was dann ohne Quellenangabe im Vorwärts, der SPD-Zeitung, veröffentlich würde, wäre das doch nicht in Ordnung!?! Da stünde dann "JU-Chef findet Steinbück auch toll" oder so! Das ist niemals OK!
Viel Erfolg UV! Wir müssen die Persönlichkeitsrechte in Deutschland endlich mit MAcht vertreten!
Val
Thorsten: Danke, du hast mich auf eine prima Idee gebracht.
Nachher an der Tankstelle werde ich – wie die Bild – nach meinem Haustarif abrechnen. Die geforderten 1.18 Euro/Liter finde ich unverschämt und völlig überzogen. 18 Cent/Liter sind ok.
Vielleicht funktioniert das auch beim Bäcker?
Ich weiß übrigens immer noch nicht (vgl. Komm. No. 81) wer die Wetten auf die Reaktion der BILD annimmt. Das ärgert mich doch sehr.
Weniger ärgerlich, denn erstaunlich ist es hingegen, mit welch unglaublicher Treffsicherheit die BILD bald täglich in irgendwelche Fettnäpfchen tritt und dabei jegliche Marketingabteilung dank der traumwandlerischen Sicherheit der Redakteure, solche Näpfchen zu finden, überflüssig macht. Die Job-Maschine BILD dürfte also im eigenen Haus inzwischen eingerostet sein und stattdessen täglich den "Napffinder des Tages" am Eingang als Porträt präsentiert.
Und dabei merkt kaum jemand, dass die Online-Ausgabe der BILD bei jedem o.g. Fehltritt mehr Klicks bekommt, während ich nicht ausschließen möchte, dass auch die Verkaufszahlen der Print-Ausgabe nach solchen medialen, nur vermeintlichen GAUnfällen in die Höhe schnellen (Präsenz + Klicks x € = Werbeeinnahmen).
U.V. Ich glaube nicht, dass BILD-Häscher in Bloggs konterkarieren. Sie wären doch schön blöd, wenn sie das täten.
ValHarris meint: "Sie klagt jetzt ein nachträgliches Honorar ein, dass sie selbstverständlich selber festsetzen darf."
… und ich dachte immer, dafür gibt's Richter. Wie naiv von mir.
@ Der Schulz: Seit zwei Jahren wird im law blog sachlich diskutiert. Das soll auch so bleiben. Deshalb: Wenn jemand etwas zur Sache beitragen möchte, gerne. Und zwar von jeder Seite.
Aber nicht immer wieder dieselben "Argumente", immer aggressiv, hämisch und dann im Viertelstundentakt.
Wie gesagt: Es gibt keinen Anspruch darauf, sich hier austrollen zu dürfen.
Thorsten: Naivität? Ach, nicht doch.
Sicher nur ein Verständnisproblem. Ein Honorar festlegen und bei Nichtbegleichung klagen kann die Urheberin selbstverständlich auch ohne Richter.
@ Thorsten:
Tatsache ist, dass 99,9% aller Fotos bei Zeitungen und Zeitschriften nach deren Haustarif (der sogenannte “Anstrich”) abgerechnet werden und zwar nach dem Abdruck.
Tatsache ist aber auch, daß der Abdruck dieser Fotos jeweils mit Erlaubnis der jeweiligen Rechteinhaber erfolgt.
Hier geht es aber darum, daß man ein Foto ohne diese Erlaubnis verbreitet hat.
Daraus sind dem Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung und Gewinnauskehr nach § 97 UrhG entstanden. Und nichts anderes ist das, was in den Punkten 1 und 3 des Schreibens geltend gemacht wird.
Na dann können wir uns ja jetzt zurücklehnen und dem weiteren Verlauf mit Spannung entgegensehen.
Schön ist doch, daß hier alle irgendwie mal einen RIchter miemen dürfen. Und täglich grüßt die Soab.
Btw: Der Umstand, daß die Online-Ausgabe der Bild den betreffenden Artikel vom Netz gekommen hat, ist gewiß nur technischen Schwierigkeiten geschuldet. Und für die Printversion wird ein großangelegter Rückruf geplant. ;-)
24.000 Wörter in Kommentaren zu diesem Blogeintrag. Ich bin beeindruckt von dem kreativen Potential hier.
@ # 307: Mal abgesehen davon, daß es die zuständige RA-Kammer nicht die Bohne interessieren dürfte, wäre es standesrechtlich wohl völlig unbedenklich, auch eine unschlüssige Klage einzureichen, das begegnet einem nämlich tagtäglich; mal ganz davon abgesehen, daß dieser Vorgang noch nicht gerichtlich anhängig ist.
Was die Bezifferung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen angeht, so gibt es zwar zitierfähige Entscheidungen, was ich aber in einem Aufforderungsschreiben an die Gegenseite geltend mache, bleibt in erster Linie mir überlassen; inwieweit das dann klageweise durchgesetzt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Hinweisen möchte ich allerdings mal z. B. auf den – vorläufigen – Streitwert, der bei Spam-Mails angenommen wird. Wer zeigt mir jetzt einen Vogel, daß man da gerne mit EUR 1.000,00 für eine nicht erbetene Mail kommt? Na?
Ansonsten: Meckern ist ja legitim, aber mit juristischer Halb- oder gar Nichtbildung um sich zu werfen… schön ist das nicht.
Ich vergaß: Natürlich hat UV das Recht, hier beleidigende Kommentare zu löschen; zum einen ist das hier sein Blog, mit seinem Namen im Impressum, und lax formuliert hat er hier somit das "Hausrecht"; zum anderen könnte durchaus jemand auf die Idee kommen, ihm wegen veröffentlichter Beleidigungen ans Bein pinkeln zu wollen – er wäre also schön blöd, alles zuzulassen.
@R.S: Wie Paparatzi schon in 96 schrieb: "nach dem 11.5. (da gibts erst mal Fristverlängerung) von der ASV-Rechtsabteilung zu lesen bekommen"
Kannst Du schon davon ausgehen, daß die wissen wie es um die Sache bestellt ist. Schön ist aber zu sehen mit welcher Polemik hier versucht wird die Sache in den Schmutz zu ziehen.
"Aufstand im Lawblog" – was sich hier an uninformiertem juristischen Fachverstand zusammenballt, ist wirklich amüsant. Noch interessanter sind die vielen Annahmen und Behauptungen der Bild-Beisteher über die vorgenommene Handlung des hiesigen Rechtsanwalts, die sich nirgends durch den veröffentlichten Text belegen ließen.
1. "Klage" – Jungs, falls es noch keiner gemerkt hat: Das Ding da ganz oben, was durch die vielen Kommentare schon etwas zu sehr aus dem Gesichtfeld und Bewußtsein gerückt zu sein scheint, ist keine Klage. Insofern wird Bild derzeit nicht verklagt, es entscheidet auch noch kein Richter irgendwas, und alle diesbezüglichen Spekulationen entbehren jeglicher Grundlage.
2. "Fotohonorar" – Man mag es drehen und wenden, wie man möchte, aber es besteht nun mal ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem online abrufbaren Bildagenturarchiv und einem Blog. Insofern die Behauptung aufgestellt wird, "alle Zeitungen" würden "Online-Bilder einfach verwenden und hinterher mit ihrem Haustarif vergüten", widerspricht diese Vorgehensweise absolut den gängigen Gesetzen zu Urheber- und Nutzungsrechten. Natürlich machen Zeitungen das so, wenn sie eine Online-Bildquelle nutzen dürfen und ihnen dazu auch die Nutzungsrechte pauschal eingeräumt wurden, sofern hinterher abgerechnet wird. Ich frage mich aber, was die Liste der Haustarife diverser Zeitungen damit zu tun hat, denn die richtet sich ja eher an freiberuflich oder meinetwegen auch amateurlich tätige Fotografen. Sie sind in diesem Sinne als grundsätzliches Angebot der Zeitung zu verstehen, Rechte an Bildmaterial, welches zur Veröffentlichung ausgewählt wurde, zum genannten Preis zu kaufen. Wer den Preis nicht mag, soll der Zeitung nichts anbieten. Es ist logisch, dass auf diesem überfluteten Markt der Käufer die Preise bestimmt, die Verkäufer ihre Ware hingegen gern einfach los werden wollen. Hat die Zeitung hingegen Interesse an genau einem speziellen Bild, welches eben gerade nicht auf diesem Massenbildmarkt angeboten wird, dann ist der Verkäufer der Rechte am Zug und kann grundsätzlich den Preis bestimmen. Orientiert er sich am Zeitungsbildtarif, freut sich die Zeitung – macht er es wesentlich teurer, verkauft er entweder gar nichts, oder der Zeitung sind die Rechte tatsächlich soviel wert.
3. "Riesenhonorar" – Eine Honorarforderung für unerlaubt veröffentlichtes Bildmaterial ist immer höher, als das Honorar gewesen wäre, wenn man ordnungsgemäß vorgegangen wäre. Das dient durchaus auch als Strafmaßnahme, um den Verwender von künftigem Fehlverhalten abzuhalten, und es ist sowieso irrelevant, weil der Verkäufer seinen Preis zunächst einmal grundsätzlich frei bestimmen kann, der Käufer hätte ja ebenso vorher nachfragen können. Erst wenn ein Gericht sich mit der Frage des angemessenen Preises beschäftigen muß, kommen Faktoren wie "Was wird eigentlich gewöhnlich für ordnungsgemäß erworbene Bildrechte bezahlt, und was für nachträglich lizensierte Bildrechte?" dazu. Ob 1500 Euro für das hier strittige Bild sich vor Gericht durchsetzen lassen, mag fraglich sein – diesen Preis zunächst einmal zu fordern ist ganz sicher legitim. Selbst wenn herauskäme, dass vielleicht nur 500 Euro für die Lizenz angemessen wären, ließe sich das Schmerzensgeld immer noch um 1000 Euro aufstocken – in der Summe bliebe sich das gleich.
4. "Bärendienst erwiesen" – sehr interessant, dass für sehr viele Bild-liebende Kommentatoren dieser Schluß schon feststeht. Welche für den Rest der Menschheit unzugänglichen Informationen aus den Rechtsabteilungen von Bild und bild.de haben diese Menschen denn? Entscheiden die das wohlmöglich, ob der Forderung, wäre sie nur per Post/Fax, aber nicht öffentlich gestellt worden, gar stattgegeben worden wäre? Am Ende kackt die Ente.
@ skugga:
Ansonsten: Meckern ist ja legitim, aber mit juristischer Halb- oder gar Nichtbildung um sich zu werfen… schön ist das nicht.
Ich habe langsam den Eindruck, daß wir hier einen Versuch von systematischer Verbal-Randale beobachten. Warum? Kaum kriegt einer von den Brüdern die rote Karte, kommt ein wenig später die nächste Inkarnation um die Ecke und kippt ihren geistigen Unrat hier ab.
Zum Glück läßt sich niemand provozieren.
Das was Paparatzi mit Beitrag 240 schrieb, halte ich für ein sehr gutes Beispiel für die mehr oder weniger diffizilen unlauteren Gepflogenheiten der Bildzeitungsmacher. Es wird eine Behauptung aus der Luft gegriffen, mit suggestivem Schreibstil vor den denkfauen Leser geklatscht. In dem denkt es sich dann ohne besonderes Zutun ;o)) In diesem Fall vielleicht: "hach wat bin ich klasse, les die gleiche Zeitunk wie der Herr Dokta. Sieste, der iss auch nich so schlau wie er tut, nich?"
Wenn der doch wenigstens wüsste, wie man "Paparazzi" schreibt *seufz*
Aber im ernst, den Leuten sollte viel mehr bewusst gemacht werden, dass sie dem seichten Blättchen doch BITTE nichts glauben sollten.
Ein bisschen Entspannung alla Mickey Mouse für Große ist das, mehr nicht. So etwa wie man ungesunde Chips in sich hineinfuttert und dabei weiß, dass das nicht besonders bekömmlich ist.
Und als das hat sie ja auch Daseinsberechtigung und das war´s dann schon.
ABER DASS DIE SICH HERAUSNEHMEN, SICH ÜBER GESETZE HINWEG ZU SETZEN, SICH SOGAR SICHER SIND, DAMIT DURCHZUKOMMEN, ABER ZUGLEICH DER KLEINE BLOGGER WEGEN EINEM KURZEN ZITAT BIS ZUM EXISTENZMINIMUM GEPFÄNDET WIRD, VERURSACHT BEI MIR BAUCHSCHMERZEN! (so einem Freund geschehen, das Verfahren läuft)
Ich wünsche Ihnen, Herr Vetter und Ihrer Mandantin viel Erfolg!
Habemus insalatam, darf Herr Vetter in seinem Garten – Blog nicht ausreißen was er will?? Ihre hämische Postwurfsendung würde ich, wie die auch die Bildzeitung, sogleich entsorgen wenn sie mir über den Zaun gepupst würde.
Falsch, lieber WirhabendenSalat: Wer gar nix wird, wird anscheinend noch Spammer oder Flamer; die Wiederholung von Beleidigungen und Schmährufen macht diese weder stichhaltiger noch richtiger.
Gute Güte, und ich dachte doch wirklich, ich sei manchmal unsachlich…
@318: arg holperige Verse,… könnte direktvon einem BILD-Mann sein.
Naja… für die Mühe hätte mans glatt stehen lassen können… ;-)
Jetzt macht mein Kommentar (nunmehr 318) natürlich auch keinen Sinn mehr…
@skugga: richtig, und diese Mühe hat man dem Machwerk des Laienpoeten auch angemerkt,… und seine ganze Erbärmlichkeit! BILD eben.
@ 314 Tirili-Tirila: paparatzi weiß, wie man paparazzi schreibt. Aber hier geht es um "wir sind papst". Papst = Papa. Und der hieß bis vor kurzem noch bekanntlich Ratzi… Also ….?
btw: das mit dem kleinen blogger, der wegen eines kurzen zitates bis zum existenzminimum gepfändet wird, glaube ich ganz einfach nicht. bzw. bestreite ich mit nichtwissen.
belege? quellen? nachprüfbares?
@paparatzi: "belege? quellen? nachprüfbares?" Im Zusammenhang mit BILD ist das echt gute Realsatire. Mach' weiter so dann schafst Du es in die "Titanic".
Habe mal bei WIKIPEDIA nachgeschaut, dort steht dies hier:
Im deutschen Recht ist das Schmerzensgeld seit dem 1. Auguts 2002 in § 253 BGB geregelt. Es ist beschränkt auf Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, sowie auf die gesetzlich besonders bestimmten Fälle (beispielsweise vertane Urlaubszeit).
Es hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion (BGHZ GrZs 18, 149). Die Höhe bestimmt das Gericht gem. § 287 ZPO nach Ermessen je nach Art und Dauer der Verletzungen unter Berücksichtigung aller für die Höhe maßgeblichen Umstände. Der Antrag soll jedoch einen Streitwert angeben. Bleibt das Urteil mehr als 20% unter diesem Vorschlag, so begründet dies eine Beschwer für ein späteres Berufungsverfahren. Als ungefähre Richtschnur für die Schmerzensgeldhöhe dienen Präzedenzfälle, die gebäuchlichste Sammlung ist die ADAC-Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm. Der Geldbetrag der dort ausgewiesenen Schmerzensgelder wird üblicherweise noch mit einem Faktor entsprechend dem Verbraucherpreisindex multipliziert und gerundet, um ihn an das heutige Preisniveau anzupassen.
Bsp.: Hals-Wirbel-Schleudertrauma nach Auffahrunfall (sog. HWS-Syndrom), im Jahr 2002 gewöhnlich noch 1000 DM, jetzt üblicherweise 600 €
BGB § 253 Immaterieller Schaden
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Wenn ich mir nicht verhältnismäßig sicher wäre, daß WirhabendenSalat etwas älter ist, könnte ich glatt auf die Idee kommen, wir hätten es hier mit einem der Pubertierenden zu tun, die mit ständigen Wiederholungen ein mir bekanntes Forum unsicher machen.
Und ich muß zugeben, daß ich beim nunmehr zweiten Lesen von meiner Meinung abrücke, daß mans für die Mühe stehen lassen könnte.
Gibts die Nannys auch für Kommentatoren von Blogs?
Ich bin keine Juristin und habe bestimmt nicht jede juristische Ausführung hier verstanden, zumal ich nicht alle Kommentare gelesen habe.
Daher meine ganz simple Frage: Welcher Schaden ist denn jetzt eigentlich genau entstanden?
Ich machs mal kurz:
Was Anspruch Nr. 1 angeht, sehe ich am ehesten Chancen der Bild unter Berufung auf § 50 UrhG, wobei anhand dessen, was ich über den Kontext aufschnappen konnte, wohl sehr zweifelhaft ist, ob man das als Berichterstattung über ein Tagesereignis durchgehen lassen könnte (wäre es das Bild mit Bericht über die Seite eyesaiditbefore, hätte ich damit spontan keine größeren Probleme). Im Ergebnis wohl eher Sieg Vetter – bzgl. Höhe allerdings vermutlich etwas hoch gegriffen.
Anspruch Nr. 2 dürfte dem Grunde nach durch die Veröffentlichung ohne Einwilligung ohne weiteres gegeben sein. Über die Höhe lässt sich aber sicherlich trefflich streiten – da finde ich UV´s Argumentation ehrlich gesagt ein wenig mager und auch nicht unbedingt überzeugend. Ob satirisch gemeint oder nicht – nicht wegdiskutieren lässt sich wohl die Tatsache, dass nunmal tatsächlich Bild mit "Wir sind Papst" der Anlass für eyesaiditbefore und auch das geschossene Bild waren. Die Aussage von Bild "Im Internet inspiriert sie zahlreiche Künstler" kann man demzufolge wohl kaum als falsch bezeichnen. So leid es mir tut – die Höhe eines Schmerzensgeldes würde sich meiner Ansicht nach eher bei "0" einpendeln.
Unterlassungsanspruch und je nach Erfolg bei 1-3. auch Zahlung der Anwaltskosten dürften da eher unproblematisch sein.
Trotzdem viel Erfolg – auch wenn es sicher eindeutigere Sachen gibt, um Herrn Axel und Herrn Springer ein bisschen ans Bein zu pinkeln (auch wenn der Verlag zur Not wohl auch die Niederlage bzgl. der Punkte 1-4. wirtschaftlich gerade noch verkraften könnte…).
P.S: Warum Herr Karma dieses Posting eingesackt hat, ist mir ein Rätsel?!
[#327 Elke meinte:
(...)
Daher meine ganz simple Frage: Welcher Schaden ist denn jetzt eigentlich genau entstanden?]
Kurze Frage, kurze Antwort:
Bild hat geklaut. Und damit ein Rechtsgut beschädigt.
Ich habe mir den Artikel mit dem Foto jetzt mal angeschaut und finde das alles ausgesprochen harmlos.
Worüber regt Ihr Euch hier bloß so auf?
@Andreas (298): ja, das "zwischen den Zeilen" gibt's, wenn dadurch (oder durch das Weglassen) Tatsachen behauptet werden.
Vorsichtig formuliert (habe heute nach gut 450 Seiten Aktenlektüre keine rechte Lust mehr zum Denken): Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung (zur Durchsetzung des Gegendarstellungsanspruches) sind schon ziemlich erheblich…
Wie sieht das eigentlich aus mit den Gerichtskosten und den Anwaltskosten? Wie hoch sind die in etwa bei dem Streitwert von 6500 Euro?
Wenn jetzt ein Gericht anstatt der geforderten 6500 Euro nur 500 Euro zuspricht, wer hat dann anteilig wieviel der anfallenden Kosten zu zahlen? Und wie berechnen sich die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn ein Konzern mit festangestellten Anwälten und Justitiaren antritt?
Folgendes gilt nur für den Fall, daß irgendwann wirklich eine Klage anhängig wäre, was ja derzeit nicht der Fall ist: Die Höhe der Kosten müßte ich jetzt nachschauen, was an nichtvorhandenen Tabellen scheitert; außerdem wäre es nur ungefähr zu sagen, da ja nicht klar ist, welche Gebühren genau anfallen (mdl. Verhandlung, Beweisaufnahme. Für den von Dir genannten Fall würde das Gericht später die Kosten nach Obsiegen/Unterliegen quoteln, das bliebe der Kostenfestsetzung vorbehalten.
Bezüglich der angestellten Juristen: Zum einen tuts nichts zur Sache, ob da eine Einzelperson oder ein Konzern sitzt; zum anderen dürfte ein angestellter (Syndikus-)Anwalt nicht vor Gericht auftreten.
Kommentare sind zu diesem Eintrag zunächst nicht weiter möglich. Es dürfte mittlerweile ziemlich alles gesagt sein. Zum anderen nimmt es zu viel Zeit in Anspruch, einige Wirrköpfe und Krawallmacher daran zu hindern, hier eine Spielwiese zu eröffnen.
Danke an alle, die sich sachlich beteiligt haben.