11.5.2005

ABM

Die Unionsparteien wollen Freier von Zwangsprostituierten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. Wie Spiegel online berichtet, löst dieses Vorhaben in Fachkreisen Kopfschütteln aus.

Sachlich völlig zu Recht.

Unter einem Gesichtspunkt ist es allerdings uneingeschränkt zu begrüßen – als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Strafverteidiger.

25 Kommentare zu “ABM”

  1. Chris meint: (12.5.2005 um 00:17) AntwortenReply to this comment

    Ist logisch,warum sollte der Nutznießer einer Straftat straffrei ausgehen?

  2. lhe meint: (12.5.2005 um 01:03) AntwortenReply to this comment

    OT: mein RSS-Reader bekommt syntax error vom Feed ihrer Seite. Ich verwende Sage in Firefox, kann aber nicht sagen ob es an meinem oder ihrem Ende liegt.

  3. Herr Jan meint: (12.5.2005 um 02:58) AntwortenReply to this comment

    CriS:Evtl. weil es bei ihm an der Schuld mangelt? Nach deiner Argumentation wäre auch der Unschuldige Erbe zu bestrafen, wenn jemand anderes (ohne seine Beihlife oder Anstiftung) den Erblasser tötet. Auch da ist ja jemand Nutznießer einer Straftat.

    Es wäre also mindestens erfoderlich, dass der Freier die Zwangslage hätte erkennen können (müssen). Aber würde man da nicht schon heute Mittäter sein?

  4. Björn Harste meint: (12.5.2005 um 06:33) AntwortenReply to this comment

    Herr Jan: Im SpOn-Artikel steht: "Demnach würden sich die Freier strafbar machen, wenn ihnen bewusst sei, dass die Prostitutierte möglicherweise unter Zwang arbeite."
    Es wird also schon vorausgesetzt, daß die Freier tatsächlich *bewußt* handeln.

  5. Ingmar Greil meint: (12.5.2005 um 07:28) AntwortenReply to this comment

    "… wenn ihnen bewusst sei, dass die Prostitutierte möglicherweise unter Zwang arbeite." Geht's noch ein bisschen schwammiger? Man kann Prositution reglementiert erlauben (IMO die bessere Lösung) oder verbieten, aber eine Strafbarkeit daran festzumachen, dass man erkennen hätte müssen/können/sollen, dass die Frau möglicherweise gegen ihren Willen dieser Arbeit nachging, kann's ja wohl nicht sein.

  6. Arno Nyhm meint: (12.5.2005 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    ich wage mal zu behaupten dass ein grossteil der prostituierten unter "zwang" arbeitet, oder glaubt jemand dass das alles nymphomaninen sind die das wegen der vielen sauberen, gutaussehnden kunden machen?
    wo also fängt die erkennbarkeit des zwanges an? wenn sie gelangweilt oder genervt aussieht? wenn sie gähnt? oder soll man(n) dann während des aktes flüstern "falls sie gezwungen werden das zu tun, dann blinzeln sie bitte zweimal"?

    alberner quark, manchmal fragt an sich echt ob unsere politiker nichts besseres zu tun haben.

  7. Gaius meint: (12.5.2005 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    "Zwang"?
    Da es eben käuflicher Sex ist, dürfte bei den Prostituierten ein wirtschaftliches Intersse im Vodergrund stehen, also idR eine finazielle Zwangslage. Da der "Bockschein" abgeschafft wurde (regelmäßige Untersuchung durch Gesundheitsamt) jetzt also die positve Schufa-Auskunft. Ein gültiges Visum reicht ja wohl nicht aus, um eine andere Zwangslage auszuschließen.

  8. E.S. meint: (12.5.2005 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Der Tatbestand soll afaik Vorsatz oder leichtfertiges Nichtwissen voraussetzen. Als Anhaltspunkte für leichtfertiges Nichtwissen gilt dann etwa wenn die Prostituierte des Deutschen nicht mächtig ist und sich also bei den angewandten Sexualpraktiken nicht miteintscheiden kann, oder die äußeren Umstände des ganzen, was im einzelnen schwer zu beweisen seien kann.

    Allerdings gibt es Freier die gerade Verkehr mit Zwangsprostituierten wollen. Das ist ja kein Markt in dem die bösen Zuhälter den ganzen armen Freiern immer heimlich Zwangsprostiutierte unterschieben. Zuhälter machen gemeinsame Sache mit Freier, und das auf Kosten der Frauen. Ich bin der Meinung 5 Jahre sind da fast noch zu wenig. Man könnte auch mal über die Anwendung von §§ 234, 27 StGB nachdenken.

  9. len meint: (12.5.2005 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    @Arno: ist Geldnot denn deiner Ansicht nach auch ein "Zwang" im Sinne des SpOn-Artikels?? :-)

    Aber was die Politiker betrifft geb ich Dir vollkommen recht!

  10. Thorsten Ebers meint: (12.5.2005 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Dann werden wohl entsprechend Anteilsmässig (xx Prozent der Bevölkerung gehen zur Prostituierten) die Mitglieder der Unionsparteien sehr bald straffällig…

  11. Paul meint: (12.5.2005 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    Das wäre alles einfacher, wenn sich die Politik trauen würde Prostitution gewerblich einfacher anzuerkennen. Mit Gewerbeanmeldung und Sozialversicherungspflicht. Die Dokumente müßten wir der Meisterbrief beim Bäcker für den Kunden ersichtlich sein.
    Wer dann als Freier in ein Bordell ohne diese Vorraussetzungen geht, macht sich wissentlich strafbar. So wie beim Kauf von geschmuggelten Zigaretten an der Straßenecke.

    Das Problem was auftritt ist, daß Prostitution dadurch deutlich teurer wird und der illegale Schwarzmarkt bestehen bleibt.

  12. E.S. meint: (12.5.2005 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    @Paul: Vielleicht könnte man dadurch aber auch seriösen Bordellbetrieben vorschub leisten. Ob das Geld nun in die Taschen der Zuhälter und OK fließt, oder in das Staatssäckel sollte doch von der Höhe her nicht so den Unterschied machen.

  13. Stefan meint: (12.5.2005 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    Unter dem Zwang zum Arbeiten stehen wir doch wohl alle :-) Man könnte die *freiwillig ausgeübte* Prostitution generell als eine Art Gewerbe betrachten und es gibt ja Tendenzen in diese Richtung. Der Staat versucht (ohne moralische Wertung dieser Arbeit), von den Prostituierten Steuern zu kassieren (das kann übrigens Frauen und Männer betreffen).

    Aber man kann dieses Gewerbe mit einigermaßen offenen Augen sehr wohl von der Zwangs- und Elendsprostitution unterscheiden. Wer sich davon ein Bild machen möchte, der schaue sich mal auf der Fahrt nach Prag die Straßenprostitution an der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien an. Da hört die Toleranz auf.

    Die Frage ist also, wann man von kriminellen Zwang sprechen kann. Wenn dem "Kunden" beim ersten Kontakt klarwerden *muss*, dass es sich um solchen Zwang handelt, hat er IMHO die Pflicht, eine Straftat anzuzeigen. Wenn er trotzdem weiter solche Leistungen nachfragt oder sogar nachweisbar nach Zwangsprostituierten aus bestimmten Ländern verlangt, macht er sich meiner Meinung nach zum Mittäter.

  14. Uwe meint: (12.5.2005 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Cool wäre es, wenn Politiker einfach mal sagen würden: "So, jetzt machen wir KEINE Gesetze für die nächsten 5 Jahre und bauen ggf. sogar welche ab".

    DAS wäre echt cool. Ansonsten finde ich es momentan schlimmer als Microsofts Upgrade-Häufigkeit…

  15. Malik meint: (12.5.2005 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Muss jemand, der eine Ejakulations-Beihilfedienstleistung in Anspruch nehmen will sich vorher Ausweis(Wisum zeigen lassen? Hat Fischer in jedem Visum einen Vermerk "Zwangs-Prostituierte" eingestempelt? Wäre es nicht viel sinniger die zu bestrafen, die diese Prostituierten zu etwas zwingen?

    Wird demnächst der Kunde bestraft, der vergiftete Marmelade gegessen hat, anstatt der, der sie vergiftet hat? Wie nennt man diese Art von Recht?

    Gibt es schon offizielle Abstufungen einer Bananen-Republik? Auf welcher STufe befinden wir uns?

  16. alex meint: (12.5.2005 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    “Demnach würden sich die Freier strafbar machen, wenn ihnen bewusst sei, dass die Prostitutierte möglicherweise unter Zwang arbeite.”

    Fällt das nicht bereits schon unter § 177 I Nr. 3 StGB??
    Ist fRiedmann dann schon ein Vergewaltiger??

    Nur mal so.

  17. nobody meint: (12.5.2005 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Wenn wir die Verbrecher (Zuhälter) nicht kriegen, machen wir die Freier zu Verbrechern, dei kriegne wir dann schon. So einfach ist das.

  18. Stefan meint: (12.5.2005 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    @alex: das Gesetz gilt nicht rückwirkend. Von daher ist die Fragestellung nicht sinnvoll. Ich hoffe, dass Gesetzgeber und Justiz so intelligent sein werden, dass sie als strafbar einstufen, wenn der Kunde die Zwangsprostitution direkt in Auftrag gibt oder wenn er gezielt diese Situation ausnutzt.

    Himmeldonnerwetter noch mal: wer die oben zitierte "Hilfe" wirklich braucht, der soll sich doch bitte mit einer Prostituierten einigen, die das freiwillig macht. Es ist doch nun wirklich kein Mann dazu gezwungen, die Notlage und das Elend eingeschleuster Frauen aus Osteuropa auszunutzen. Eigentlich müssten wir die Diskussion gar nicht führen, wenn das jeder begreifen könnte.

  19. Malik meint: (13.5.2005 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    @ Stefan
    Ähm, ich habe so eine Dienstleistung noch nie in Anspruch genommen, aber ich glaube kaum, dass man eine Zwangs-Hure von einer normalen Nicht-Zwangshure unterscheiden kann.

  20. Stefan meint: (13.5.2005 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Ich habe so eine Dienstleistung auch noch nicht in Anspruch genommen. Aber wenn Du mal zufällig durch bestimmte deutsch-tschechische Grenzgebiete in Richtung Prag fahren solltest (übrigens eine wunderbare Stadt), dann verstehst Du, welche Unterschiede ich meine. — Und wie Du vielleicht gelesen hast, würde ich stark differenzieren und bin nur bei ganz deutlicher Verstrickung des Kunden für eine Bestrafung. Also keine Bestrafung von Zufallskunden.

  21. Malik meint: (13.5.2005 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Trotzdem. Siehe mein Beitrag oben. Ist es nicht viel sinniger die Verantwortlichen zu bestrafen?

    Stell´ Dir vor, Du kaufst einen DVD-Spieler, packst ihn zu Hause aus und merkst, dass er kaputt ist. Du bringst ihn zurück und der Händler wird ganz wütend und will von DIR SChadenersatz, weil Du sein schönes Gerät kaputt gemacht hast. Verkehrte Welt, oder?

  22. cal448 meint: (14.5.2005 um 02:37) AntwortenReply to this comment

    @Malik: super Vergleich! Und die Frauen (und Mädchen!), um die es geht sind dann soetwas wie kaputte DVD-Spieler?! Oder wie darf man das verstehen?!

    Selbstverständlich hat jeder Freier die Pflicht, sich davon zu überzeugen, dass die Prostituierte ihre "Dienstleistung" freiwillig erbringt! Ähnlich ist das doch auch bei minderjährigen Prostituierten, da kann sich der ertappte Freier ja auch nicht darauf hinausreden, er habe die Frau für volljahrig gehalten! Und ohne die Einwilligung einer Frau mit ihr zu schlafen, ist eine Vergewaltigung, da gibt es nichts dran zu deuteln. Natürlich ist das Eis hier ziemlich dünn, aber soll man eine Tat nur deshalb nicht unter Strafe stellen, weil sie schwer nachweisbar ist? Ich halte das nicht für Rechtsstaat-gefährdend, denn auch für ein solches Gesetz gilt doch "im Zweifel für den Angeklagten". Auch wenn man faktisch das Problem der Zwangsprostitution damit nicht lösen kann: ein Gesetz hat doch auch so etwas wie eine Signalwirkung!

  23. Malik meint: (14.5.2005 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    "Selbstverständlich hat jeder Freier die Pflicht, sich davon zu überzeugen, dass die Prostituierte ihre “Dienstleistung” freiwillig erbringt!"

    Tja, ich denke, dass die wenigsten ans Bett gekettet sind.

    " Und ohne die Einwilligung einer Frau mit ihr zu schlafen, ist eine Vergewaltigung"
    Wenn Sie das Geld annimmt, ist das die Einwilligung. Was ihr Zuhälter ihr androht, kann der Freier doch nicht wissen.

  24. cal448 meint: (14.5.2005 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    Erst lesen, dann denken (falls genügend Gehirnzellen vorhanden), dann antworten.

  25. petra meint: (23.3.2006 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    ich wage mal zu behaupten dass ein grossteil der prostituierten unter “zwang” arbeitet, oder glaubt jemand dass das alles nymphomaninen sind die das wegen der vielen sauberen, gutaussehnden kunden machen?

    ++++++++++++++++++++++++++++++++

    Man muss einfach mal analysieren warum männer für sex bezahlen..dann weiss man warum es überhaupt Prostitution gibt….

    Die wahrscheinlichkeit das ein 50-jähriger mann eine 19 jährige frau in die kiste bekommt ist doch ohne die Prostitution ziemlich gering..oder????

    Der Herr Hartz beweisst doch..warum die Prostitution überhaupt noch existiert…
    Diejenigen die es verbieten könnten..sie profitieren selbst von der Unterdrückung der Frau….

    Es ist erbärmlich wie schwach männer in wirklichkeit sind….

    Sie zahlen für etwas was sie auch umsonst bekommen könnten…
    und um ihr schlechtes gewissen zu beruhigen..behaupten sie..die frauen machen es freiwillig…
    Warum bezahlen sie jedesmal viel Geld.. um einmal mit einer frau sexuell zu verkehren…wenn doch alles so freiwillgi abläuft…????

    Wenn ich Sex will und single bin… gehe ich in einer Bar suche mir einen Typen aus und habe Sex….:):)

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum - Google+