KONTAKTSPERRE FÜR ISLAMISTEN

beck online:

Gegen einen unter Terrorverdacht stehenden Tunesier aus Regensburg haben die Behörden weit reichende Sanktionen verhängt. Für den 35-Jährigen gebe es eine Kontaktsperre und strenge Meldeauflagen, teilte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) am 10.05.2005 mit. Der Mann musste aus seiner Wohnung in eine Gemeinschaftsunterkunft in Niederbayern umziehen. Er darf den neuen Wohnort nicht verlassen und muss sich täglich bei der Polizei melden. Der Gebrauch von Handy, Internet oder E-Mails ist ihm verboten.

Schon erstaunlich, was die heutigen Gesetze so herzugeben scheinen. Der Mann mag zwar zur Ausreise verpflichtet sein, einer schweren Straftat scheint er aber nicht verdächtig zu sein. Denn ansonsten würde sich ja sicherlich die Möglichkeit ergeben, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.

Wie sich aus der Pressemitteilung des Innenministeriums ergibt, werden anscheinend „Kontakte zu islamistischen Gesinnungsgenossen“ unter der strafrechtlich relevanten Schwelle beanstandet. Diese Kontakte sollen „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ gefährden.

Ich hoffe mal, das System wird nicht als ausbaufähig angesehen. Die Wortwahl verheißt jedenfalls nichts Gutes…