31.5.2005

MEINE MAIL

Disclaimer, eine für mich neue Variante:

Diese Nachricht und alle Anhänge sind Eigentum von … und dann das übliche Blabla.

Wäre vielleicht keine Erwähnung wert, gäbe nicht ausgerechnet eine mittelgroße Anwaltskanzlei so was von sich.

11 Kommentare zu “MEINE MAIL”

  1. Markus C. Bekk (Link) meint: (31.5.2005 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    *g* dieser Comment ist mein Eigentum. Und wehe jemand vergreift sich daran :-P

  2. Marco (Link) meint: (31.5.2005 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Sind diese Anhänge in diesem Stil eigentlich alle total wert- und sinnlos, wie mir das mein juristisches Gefühl als Nicht-Anwalt sagt?

  3. Torsten Karwoth meint: (31.5.2005 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Hmm.. Kommt doch wohl vor allem auf den Inhalt der Nachricht an, oder?
    Die sogenannte Schöpfungshöhe könnte ja durchaus hoch genug sein (was sie i.d.R. nicht ist), um über das Urheberrecht geschützt zu sein. Gleiches gilt vor allem für die Anhänge. Das Urheberrecht einer Powerpoint-Prästentation oder an einem Katalog im PDF-Format liegt ja nicht automatisch beim Empfänger der Nachricht. Bin aber kein Anwalt, aber das sagt mir mein gesunder(?) Menschenverstand ;-)

  4. n.n. meint: (31.5.2005 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    EIGENTUM???
    vielleicht sollte ich mal folgendes auf einen schriftsatz pinseln: "dieser schriftsatz bleibt bis zu einem meinem mandanten günstigen urteil im eigentum von n.n."

  5. asg meint: (31.5.2005 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @Torsten Karwoth:

    Was den Juristen stutzen lässt ist die Verwendung des Wortes Eigentum. Eigentum ist ein definierter Begriff, der sich auf die Zuordnung von Sachen zu Personen bezieht.

    An Rechten – auch Urheberrechten – kann man nicht Eigentümer sein, sondern lediglich Inhaber des Rechts (ganz unter uns, ich glaube, dass ist kein großer Unterschied, aber irgendwie eben doch).

    Die dogmatische Frage ist also, ob eine eMail die sich auf einem Computerbildschirm zeigt bzw. die bits die sich auf dem Rechner verändern, eine Sache ist. Es gibt da eine – jedem Juristen bekannte – Entscheidung des RGSt das erkannt hatte, dass Strom keine Sache ist, woraufhin der Gesetzgeber prompt einen neuen § für "Stromdiebstahl" gemacht hat.

    Allerdings meine ich, mich an ein kürzlich gelesenes Urteil zu erinnern, in dem ein höheres Gericht entschieden hatte, dass zumindest Domainnamen doch irgendwie verdinglichte Rechte sind (was aber nach meinem Verständnis auch irgendwie nicht so richtig wichtig ist, weil § 1004 BGB zumindest analog auf alles angewendet wird, was sich nicht wehrt).

    Jenseits diesr dogmatischen Feinheiten, die ich ohnehin nur rudimentär verstehe, ist die Formulierung der Kanzlei aber doch ganz schön clever – der Hinweis richtet sich im Zweifel an juristische Laien, denen ist jedenfalls klar worum es geht.

    (Den Antrag für eine Herausgabeklage würde ich aber schon geren sehen.)

  6. Martin meint: (31.5.2005 um 15:16) AntwortenReply to this comment
  7. Observer (Link) meint: (31.5.2005 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Dieser Kommentar bleibt bis zur völligen Bezahlung mein Eigentum.

  8. Uwe (Link) meint: (31.5.2005 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Die setzen vermutlich auf die Parallelwertung in der Laiensphäre. ;-)

  9. RA Dominik Boecker meint: (31.5.2005 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Siehe auch Rainer Knyrim "Sind E-Mail-Disclaimer sinnvoll?" in medien und recht 2/05 S. 136ff., wobei ich mit seiner Zusammenfassung wohl nicht ganz konform gehe. Aber man wird sehen… :)

  10. Michael Dettmann meint: (3.6.2005 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    wen´s interessiert. Hatte heute einen tollen Disclaimer, den ich so noch nicht las:

    "The above discussion is based on information provided. If any of the facts and assumptions above are not correct or complete, please let us know immediately, as the discussion may be materially changed by any change in the facts or assumptions. Our discussion is based on the Internal Revenue Code, regulations and other guidance, all of which are subject to change. We will not update this discussion for any such change unless asked to do so. "

    Kind Rgrds

    MD

  11. JP (Link) meint: (20.6.2005 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich will den Inhalt niemand haben. Aber als Kanzlei sollte man den Eigentums-/Sachbegriff schon richtig verwenden. Merken die das nicht?

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