6.6.2005

GEBÜHREN SCHINDEN

Bei Abmahnungen sind die Anwaltskosten nicht immer zu erstatten. Das AG Lübbecke verweigerte einem Anwalt jetzt seine Gebühren, weil er nicht nur für die Dachfirma, sondern auch für deren Töchter aufgetreten war. Dies hatte zur Folge, dass sich seine Kostenforderung mehr als verdoppelte. Reine Gebührenschinderei, befand das Amtsgericht und setzte die gesamte Forderung auf Null.

heise online gibt anlässlich dieses Falles einen Überblick über aktuelle Entscheidungen. Lesenswert. Urteil des AG Lübbecke (PDF).

3 Kommentare zu “GEBÜHREN SCHINDEN”

  1. christian meint: (6.6.2005 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    diese urteile finde ich durchaus richtig.

  2. Jemand meint: (6.6.2005 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Ein erster Schritt.
    Wenn z.B. ein Handwerker seine Leistungen mehrfach verrechnet hätte, wäre er wohl heftiger verknackt worde z.B. wegen Betruges oder so. Aber bei einem Anwalt ist das anscheinend nicht so schlimm. Eine Krähe…

    Naja, vielleicht wird die Rechtsprechung noch weitere Schritte in Richtung Gerechtigkeit machen, auch wenn das den eigenen Standesgenossen missfällt.

  3. n.n. meint: (6.6.2005 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    mhm, ist das dann nicht gebührenüberhebung und strafbar?!

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