GEBÜHREN SCHINDEN
Bei Abmahnungen sind die Anwaltskosten nicht immer zu erstatten. Das AG Lübbecke verweigerte einem Anwalt jetzt seine Gebühren, weil er nicht nur für die Dachfirma, sondern auch für deren Töchter aufgetreten war. Dies hatte zur Folge, dass sich seine Kostenforderung mehr als verdoppelte. Reine Gebührenschinderei, befand das Amtsgericht und setzte die gesamte Forderung auf Null.
heise online gibt anlässlich dieses Falles einen Überblick über aktuelle Entscheidungen. Lesenswert. Urteil des AG Lübbecke (PDF).
diese urteile finde ich durchaus richtig.
Ein erster Schritt.
Wenn z.B. ein Handwerker seine Leistungen mehrfach verrechnet hätte, wäre er wohl heftiger verknackt worde z.B. wegen Betruges oder so. Aber bei einem Anwalt ist das anscheinend nicht so schlimm. Eine Krähe…
Naja, vielleicht wird die Rechtsprechung noch weitere Schritte in Richtung Gerechtigkeit machen, auch wenn das den eigenen Standesgenossen missfällt.
mhm, ist das dann nicht gebührenüberhebung und strafbar?!