Bei Abmahnungen sind die Anwaltskosten nicht immer zu erstatten. Das AG Lübbecke verweigerte einem Anwalt jetzt seine Gebühren, weil er nicht nur für die Dachfirma, sondern auch für deren Töchter aufgetreten war. Dies hatte zur Folge, dass sich seine Kostenforderung mehr als verdoppelte. Reine Gebührenschinderei, befand das Amtsgericht und setzte die gesamte Forderung auf Null.
heise online gibt anlässlich dieses Falles einen Überblick über aktuelle Entscheidungen. Lesenswert. Urteil des AG Lübbecke (PDF).