MARKE ALS NICK: ABMAHNUNG ?
Kann ein Forenbetreiber abgemahnt werden, wenn einer der Besucher eine
geschützte Marke als Nicknamen benutzt? Eine Anwaltskanzlei versucht es
jedenfalls. Bericht und Abmahnung sind hier zu finden. heise online berichtet auch.
1. Eine Abmahnung des Forenbetreibers setzt dabei zunächst voraus, das der Forenbetreiber für die Benutzung der geschützten Marke als Nickname durch einen Forenbesucher (also einen Dritten, mit dem der Forenbetreiber nichts zu tun hat) überhaupt verantwortlich ist.
Das Problem: Der Forenbetreiber verwendet die Marke gar nicht selbst. Das ist der alte Irrtum, dass alles was auf einer Webseite steht, auch deren Betreiber zuzurechnen ist. Tatsächlich stellt der Forenbetreiber nur den “organisatorischen” Rahmen für die Nutzung seines Forums durch die Forenbesucher bereit, genauso wie eBay nur den organisatorischen Rahmen für die Durchführung von Online-Auktionen der eBay-Nutzer bereitstellt.
Gleich ob Forenbetreiber oder eBay: Für Rechtsverletzungen der Nutzer der jeweiligen Plattform haften grundsätzlich zunächst die Nutzer selbst. Den Forenbetreiber trifft höchstens die (abgeschwächte) “Provider”haftung als sog. “Host-Provider”, weil er im Regelfall NICHT zu einer vorherigen Überprüfung von allem, was auf seiner Plattform passiert, verpflichtet ist.
Erst wenn er über eine Rechtsverletzung informiert wurde (etwa durch den Hinweis eines Besuchers des Forums oder weil ein Mitarbeiter des Betreibers zufällig darauf gestoßen ist), muss der Forenbetreiber den Hinweisen nachgehen und die Rechtsverletzung beseitigen. Tut der Forenbetreiber dies nicht, haftet er ebenso wie der verantwortliche Forenbesucher auf
Unterlassung und Schadensersatz und kann sich ggf. sogar strafrechtlich verantwortlich machen (etwa bei einer Beleidigung).
Ergebnis: Der Forenbetreiber muss Rechtsverletzungen der Forenbesucher nachgehen, wenn er von Ihnen konkrete Kenntnis hat. Eine (kostenpflichtige) Abmahnung kommt erst in Betracht, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis nicht aktiv geworden ist. Der Forenbetreiber ist also in der Regel für eine Abmahnung der falsche Anspruchsgegner.
2. Selbst wenn ausnahmsweise der Forenbetreiber der richtige Anspruchsgegner sein sollte, stellt sich die entscheidende Frage, ob der Forenbesucher überhaupt mit seinem Nicknamen eine geschützte Marke verletzt hat. Ansonsten läuft jeder Anspruch ins Leere.
Hier sollte man zunächst überprüfen, um was für eine Marke es sich überhaupt handelt. Denn eine Marke muss stets für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen werden (sog. Klassen im Markenrecht).
Wenn klar ist, wofür die geschützte Marke steht, muss überprüft werden, ob die Verwendung als Nickname durch einen Forenbesucher überhaupt unter den Schutzbereich der Marke fällt (Beispiel: In einem Forum über sanfte Hautcremes tritt ein Forenbesucher unter “Nivea” auf). Ist das nicht der Fall, kann man die Verwendung auch nicht verbieten.
Danach ist zu klären, ob die geschützte Marke im “geschäftlichen Verkehr” verwendet wurde, wie es das Gesetz ausdrücklich verlangt. Längst nicht jede Verwendung eines Markennamens geschieht im geschäftlichen Verkehr. Forenbesucher treten meistens rein privat auf und haben keine geschäftlichen Interessen. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (nicht zu Verwechseln mit gewerblichem Handeln, also dem Streben nach Gewinn) wird zwar recht
großzügig von der Rechtsprechung bejaht, setzt aber immer eine gewisse Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit im Tun voraus. Selbst bei regelmäßigen Diskussionsbeiträgen in (privaten) Foren wird die Geschäftsmäßigkeit aber kaum zu bejahen sein.
Also: Keine Ansprüche gegen den Forenbesucher als “Markenverwender” und damit auch keine Ansprüche gegen den Forenbetreiber, selbst wenn er auf die vermeintliche Markennutzung aufmerksam gemacht wurde.
3. Bleibt abschließend noch die Frage, warum in der Abmahnung auch das
Wettbewerbsrecht (mit Hinweis auf die bis zum 07.07.2004 und damit nunmehr ungültige Fassung des UWG) angesprochen wurde. Denn das Markenrecht selbst gibt in § 14 Abs. 5 MarkenG Unterlassungsansprüche und in § 14 Abs. 6 MarkenG eigene Schadensersatzansprüche.
Zwar stellt die rechtswidrige Verwendung einer geschützten Marke im Wettbewerb auch eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, aber der Gesamteindruck der Amahnung (Berechnung der Kosten, Höhe des Streitwerts, Bezugnahme auf § 1 UWG, Ansatz einer Einigungsgebühr) legt doch eher die Vermutung nahe, dass man nicht so genau wusste, was man tat …
Im Übrigen läßt die Abmahnung offen, woraus sich das erforderliche Wettbewerbsverhältnis zwischen Forenbetreiber (der die Marke nicht rechtswidrig verwendet hat) oder dem Forenbesucher (der noch nicht einmal im geschäftlichen Verkehr handelt) und dem Markeninhaber ergeben sollte.
(Danke an Sandra Wiegard, Marc Wickel, Wolfgang Gibisch und Frederic Schneider für den Hinweis)
Hinweis: überarbeiteter Text (danke an Sascha Kremer)
Update: Der Kollege Dr. Martin Bahr hat die Antwort auf die Abmahnung veröffentlicht.
Die Abmahnung des Forenbetreibers IMHO ohne Aussicht auf Erfolg (Vgl.: bisherige Rechtsprechung bezgl. Verantwortung eines Forenadministrators) spiegelt das momentan sehr abmahnungsfreudige Deutschland (damit meine ich nicht den Staat sondern seine Menschen) wider. Anstatt (hier sogar offensichtlich unwissende) Verantwortliche auf mögliche Fehler aufmerksam zu machen und um umgehende Korrektur zu bitten, wird direkt die Peitsche ausgepackt und zugeschlagen (abgemahnt).
Kraß. Wann schiebt der Gesetzgeber dem grassierenden Abmahn-Unwesen endlich mal einen Riegel vor? Diesen dreisten Abmahn-Anwälten sollte endlich mal das Handwerk gelegt werden.
"Da bereits per heute 31.102 Benutzer…" – Abgesehen davon, daß sich dieser Satz irgendwie mißlungen anhört, sehe ich da 31.102 Gründe weshalb die Abmahndödel den Ball flach halten sollten ;-)) Kleiner Scherz…
Ansonsten weiß ich schon seit Günnies 'Nichte Tanja' (hatte mit beiden übrigens nie etwas zu tun *aufatme*) das es auch Anwälte gibt denen man besser die Möglichkeit zur Fortpflanzung nicht unbedingt gewähren sollte…
@Hobbyjurist:
Vergiss nicht dass ein beträchtlicher Prozentsatz der Bundestagsabgeordneten Anwälte sind. Insofern sieht's da eher mies aus. Eine Krähe hackt der anderen und so weiter ….
Besonders interessant finde ich die etwas kreative Kostengestaltung des "Kollegen". Wenn man sich schon nicht mit dem UWG oder den internetspezifischen Zusammenhängen auskennt — damit arbeitet ja nicht jeder Anwalt täglich — so ist doch die konkrete Anwendung des RVG schon erstaunlich. Ich würde ihm ja empfeheln, sich schon mal einen guten Anwalt zu suchen.
Ja, die Rechnung ist ein Witz.
Gabs da nicht ein Urteil wo ein abgemahnter von allen Kosten freigesprochen wurde, weil die Rechnung extrem überhöht war (und die war deutlich unter 5000 euro…)? Ich hab leider keine ahnung wo ich diese "zusammenfassung" gelesn habe :/
@semteX:
lawblog.de/index.php/arch.../06/06/gebuhren-schinden/
kann es sein dass der anwalt nicht die blasseste ahnung hat was ein internetforum ist? schon die unterstellung der geschäftlichen nutzung eines markennamens im zusammenhang mit einem nickname ist völlig an den haaren herbeigezogen, aber bei der formulierung "31.102 benutzer … mit einem wettbewerbswidrigen namen umworben (!) worden" zeigt dann ja endgültig dass der verfasser keinerlei sachkenntnis besitzt, wie will er denn da eine eventuelle klage begründen? "verehrtes gericht, ich weiss zwar nicht um was es geht, aber ich hatte mal pauschal angenommen dass das eventuell bedeuten könnte…"
@ yomann:
Ich bin kein Anwalt, aber ich möchte behaupten, daß das fragwürdige Treiben der Abmahn-Anwälte letztlich dem Ruf der gesamten Anwaltschaft schadet. Insofern ist es durchaus auch im Interesse von seriös arbeitenden Anwälten, sich a) gegen derlei "Geschäftsgebahren" zu positionieren und b) wo möglich, diesem Treiben auch einen Riegel vorzuschieben.
@ Arno Nyhm:
Ein Problem für den Abgemahnten könnte es allerdings dann geben, wenn der Richter ebenfalls nicht allzu viel Ahnung vom Internet hat (ich erinnere in diesem Zusammenhang an die vor ein paar Jahren stattgefundene und etwas kurios anmutende Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers von Compuserve, Felix Somm).
@Udo: Habe gerade das alles gelesen. Ist ja spannend.
Sag mal, wäre es denn wieder wettbewerbswidrig, wenn die Abmahnung in einer ungeschwärzten Fassung ins Netzt gestellt worden wäre?
MfkG
MD
Wozu gibts den Udo Vetter, der kann das ja mal dem Richter verklickern….:-)
Apropo, "Nivea" nehme für die Haut. Für den Pferdesattel gibts nichts besseres als Uschi's hautnahe Face Cream, ehrlich. Die hält das Leder sowas von geschmeidig …
@ Michael Dettmann: Ein eventueller Prozess wäre ja auch öffentlich, so dass die Veröffentlichung wohl in Ordnung ginge. Wettbewerbswidrig wäre sie schon deshalb nicht, weil sie ja zur Information, nicht aber im "geschäftlichen Verkehr" erfolgte.
Und wenn nun jemand wirklich so heißt? Soll's ja geben: http://www.welt.de/data/2003/12/05/206622.html – Am besten den Leitfaden für die Privat-Insolvenz gleich an die Geburtsurkunde tackern (zusammen mit dem Gutschein für die Therapiestunden). ;-)
Was mich beim Lesen von Meldungen über solche Abmahnungen immer wieder beschäftigt: Trägt der Abmahner eigentlich ein Risiko, wenn sich seine Abmahnung als vollkommen unberechtigt herausstellt? Abgesehen von dem Risiko, dass er einen Teil seiner Arbeitszeit verschwendet hat?
Denn wenn da keine Gefahr besteht für nachweislich ungerechtfertigte Abmahnungen was "zahlen" zu müssen, kann man ja fröhlich ins Blaue abmahnen. Oder?
Auch die Abwehr unberechtigter Abmahnungen kann Schadensersatzansprüche auslösen. Dazu gehören dann u.U. auch die Anwaltskosten.
@marcc
Ohne dass ich jetzt jurtist bin oder so, aber ich denke der forenbetreiber könnte mittels "unlautere nachrede" dem Abmahner gerichtlich auf die Pelle rücken.
dachte zuerst geil: melde mich als coca_cola@gmx.de,pampers@hotmail.com und Billy_boy@yahoo.com an und verdiene mich mit Abmahnungen dumm und dämlich. Musste leider feststellen, dass fast alle Markennamen irgendwie immer schon vergeben sind! *rofl*
Wie war das doch gleich, wenn es alle machen, darf man sich blos nicht erwischen lassen oder so?
Das extremste was ich bezüglich von Marken- und Eigennamen gehört hab, war, dass ein User seine Domain aufgeben musste, weil diese nur seinen Künstlername beeinhaltete, der zufällig der gleiche war, wie der Familienname vom Ankläger.
Zum besseren Verständnis ein kleines Beispiel:
http://www.wappler.de, Inhaber: Max Huber
Herr Michael Wappler bemerkt, dass diese Domain schon vergeben ist.
Herr Michael Wappler bekommt die Domain übertragen, weil es meinen Namen beeinhaltet.
Hingegen hat der Cousine von Herrn Michael Wappler, Herr Christoph Wappler, kein Recht auf diese Domain, weil sie ja schon rechtsmässig vergeben wurde.
Nunja, keine Ahnung wo ich das gelesen hab und auf welche Paragraphen sich das ganze bezogen hat, aber ich fands interessant.
Hoffe, das ganze war verständlich.
Ich empfehel heise.de/newsticker/foren...177636&forum_id=80134
Nur für den Fall, daß sich jemand fragt, um welche Marke es geht.
@[thomas]:
Das verwundert mich nicht wirklich. Im ersten Fall konkurriert das Namensrecht (§ 12 BGB) mit einem schwächeren Recht während sich im zweiten Fall zwei gleich starke Rechte gegenüberstehen, bei denen eben keines weichen muss.
Was mich damals allerdings sehr überrascht hatte, war, dass ein – ich meine – Architekturbüro Shell seine *.de Domain zugunsten eines Öl-Multis aufgeben musste. Hier hatte das Gericht eine Abwägung zwischen dem Namensrecht und der Marke vorgenommen und hatte letztlich mit dem Bekanntheitsgrad argumentiert.
Falls die Angaben, die unter dem Link in Beitrag #24 zu finden sind, stimmen sollten, so ist es doch bedenklich, wenn sich ein
Rechtsanwalt und Notar
zu so einer Abmahnung hinreisen lässt.
Es sind inzwischen einige Ausführungen im Web zu finden, in der u.a. der LawBlogger ihre (juristische) Meinung zu dieser Abmahnung äußern.
Bekanntlich können fünf Juristen sieben Meinugen vertreten aber klar dürfte sein, dass die in dieser "Abmahnung" eingeräumte Frist unter aller S** ist!
Von einem Anwalt, der vom (Landes-)Jusitzminister zum NOTAR ernannt wurde, hätte ich mehr erwartet …
"Rechtsanwalt" und "Notar" (=RAuN)- zwei Seelen in einer Brust … trotzdem sollte sich ein RAuN überlegen, ob er in seiner "Doppel-Eigenschaft" solche Mandate annehmen will und sollte (auch wenn nur als RA handelt …)!
Wie hieß es bei den alten Griechen?
"Tötet die Anwälte" ??? :engel:
(Bitte nicht wörtlich nehmen!)
Auf heise.de stand etwas in die Richtung registriert 1999, seither nicht in Verwendung oder so. Bei nichtverwendeten Marken kann doch (zumindest in .at) nach 5 Jahren jedermann die Löschung beantragen.
DAS wäre eine Antwort auf das Schreiben ;)
@Andreas R. J. Schnee-Gronauer: Vielen Danke für die ausführliche Antwort… bin irgendwie erleichtert, dass ich nicht nur Schwachsinn von mir gegeben habe ;) :D
Lächerlich. Kapitalismus ad absurdum. Bald verklagen sich hier auch alle gegenseitig wie in den USA auf Kosten der Allgemeinheit.
Warum müssen die auch Markennamen benutzen? :)
"Warum müssen die auch Markennamen benutzen? :)"
Genau. Dass "Fön" der AEG gehört, weiß doch jeder der damals die "Wer wird Millionär"-Folge mit dieser Frage gesehen hat ;-)
Eben. Bin gerade mit meinem Walkman (Vorsicht, dieser Begriff gehört der Frima Sony) durch die STraßen gelaufen und bin dabei mit meinen Nike-Schuhen in Scheiße (Patent der SPD) getreten.
Zur Erinnerung an den Artikel weiter oben:
> Wie war das doch gleich, wenn es alle
> machen, darf man sich blos nicht
> erwischen lassen oder so?
Wär nicht schlecht, Leute im Internet zu organisieren, welche von solchen Abmahn/Inkassofirmen belästigt werden. Besonders bei Menschen, die chronisch pleite sind, führen die entsprechenden Verfahren zu nichts außer zu Verlusten für die Abmahner/Inkassoärsche. Meine Erfahrung (bin chronisch pleite) mit Inkassotypen: wenn die mitbekommen, da ist nichts zu holen, lassen die SOFORT alles sausen und unterlassen vorher großangekündigte gerichtliche Maßnahmen. (Offenbar müssen im voraus Gebühren vom Kläger entrichtet werden, eine Art staatlicher Selbstschutz, weil sonst die Gerichte vollkommen umsonst arbeiten würden. Die Gebühren muß dann der Beklagte an den Kläger zurückerstatten, wenn der aber pleite ist?).
Schließlich kann man dann als "Armer" noch via Petitionen und Beschwerden unsre Volksvertreter und weitere Behörden (Verfassungsbeschwerden, Eingaben auch bei EU-Gerichten usw) quälen. Bei genug Leuten kann dieser "Sand" den Apparat reichlich blockieren!
Und umgekehrt: Sicher kann man im "Kapitalismus" beliebiges erlauben oder verbieten. Die Frage ist einfach, was denn konkret passiert, wenn "man" sich nicht dran hält. Im richtigen "Kapitalismus" drohte z.B. Schuldgefängnis in Dunkelzelle also letztendliche körperliche Gewalt, staatlich organisiertes FAUSTRECHT.
Ich kann mir gut vorstellen daß in einer Art Anarcho/Kommunismus, d.h. etwas wo eigentlich niemand Existenzprobleme hat, trotzem solche gesellschaftlichen SM-Spielchen laufen, und wenn alle mitmachen, obwohl kaum ernste Sanktionen drohen, ist das halt eine Art selbstbestimmtes Dasein aller Beteiligten, fördert den Blutkeislauf, sorgt für viel Aufregung und Gesprächsstoff.
Hugo, zufällig hier vorbeischauend!
Wie wäre es, sich die Markenrechte für "Hartz IV" und "ALG II" zu sichern und zwar für alle Bereiche, die sich um Arbeit drehen ? Da würden wohl einige dumm kucken. ;-)
Bei der ganzen Sache habe ich nur Unmut im Bauch besonders was die allg. Anwalts-Zunft angeht die dadurch z.Z.leider nicht sehr glänzt!
Es bleibt zu erwarten, daß dieser Fall möglicherweise ins Fernsehen kommt, und sollche "Kollegen" sachlich und anständig unter die Lupe genommen werden!
Möglicherweise kommt es auch in dieser "Geschichte" zu einem Präzidensfall/Grundsatzurteil um sollchen Aktionismus/Ambitionen bei manchen Menschen endlich und deutlich zu zügeln!
Gruß, ein besorgter Bürger dieses Landes!
Wenn ich als Anwalt (studierter Jurist mit Staatsexamen!) in einer Abmahnung nachweislich falsche Angaben zu Grunde lege, wie eine alte Gesetzeslage, eine falsch angewandte Gebührenordnung, sachlich unzutreffende Forderungen, geht das dann nicht schon fast in den Bereich der Täuschungshandlung um einen Irrtum zu erregen, aufgrund dessen eine Vermögensverfügung erreicht werden soll, bei der dann beim Abgemahnten (Geschädigten) ein Vermögensschaden eingetreten wäre – sprich versuchter Betrug?
@41: Das würde mich auch mal interessieren…