Der Prozess um die Frage, ob der Internetaktivist Alvar Freude Volksverhetzung betrieben hat, geht am Mittwoch in die zweite Runde. Dann wird vor dem Landgericht Freudes Berufung gegen die Strafe verhandelt, zu der ihn das Amtsgericht Stuttgart verurteilt hat. Freude hatte im Rahmen einer Protestaktion bzw. Satire gegen Internetzensur auch mit Links auf rechtsradikale Seiten gearbeitet.
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