VERFALLSDATUM
Herr S. hatte den Leergutbon nicht an der Kasse vorgelegt. Das merkte er aber erst zu Hause. Hey, kein Problem. Er geht ja nächsten Samstag wieder in den Supermarkt. Den alten Bon fasste die Kassiererin allerdings nur mit spitzen Fingern an. “Den nehmen wir nicht mehr.”
Die Gründe erfuhr Herr S. vom Marktleiter. “Leergutbons sind nur am Ausgabetag gültig. Wegen Missbrauchs- und Fälschungsgefahr.” Nein, erklärte der Filialleiter, damit wolle er nicht behaupten, dass Herr S. ihm einen gefälschten Bon vorlege. Der sei echt, das sehe er schon selbst. “Aber was soll ich machen? Ich habe meine Vorschriften.”
Freundlicherweise gab er Herrn S. die Rufnummer des Justiziars der Ladenkette. Herr S. ließ lieber mich anrufen. Der Firmenanwalt gab sich sanft. “Das wissen wir doch selbst, dass uns jedes Gericht die Befristung der Gutschriften um die Ohren haut.”
Herr S. kriegt also sein Geld. Und zwei Einkaufsgutscheine über 20 Euro. Einen davon wird Herr S. allerdings an mich weitergeben. Irgendwie muss das Problem mit den Anwaltskosten ja auch gelöst werden.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Ich hätte nicht gedacht dass es Anwälte gibt die solch geringe Streitwerte übernehmen und ernsthaft behandeln…
PS: Hätte da noch eine Forderung von 1,50 gegen die Uni Hamburg… Wer will?
Vielleicht war es das Leergut nach einer größeren Party. Denn wenn der Laden sich gleich mit zwei Einkaufsgutscheinen über je 20 Euro entschuldigt, muss Herr S. ja zumindest ein guter Kunde sein. Ansonsten wäre das eine Geschäftsidee: Man vergisst den Bon absichtlich und holt sich (nach Anruf des eigenen Anwalts bei der Ladenkette) seine Gutscheine ab :-)
Ich habe mal im Januar einen relativ verblichenen Pfandbon vom August des vorherigen Jahres eingelöst (was man beim Aufräumen des Autos nicht alles findet). Die Kassiererin wollte mich zwar abweisen, aber bei zehn Leuten in der Schlange hilft lauter reden ungemein.
Mal eine Frage: Gutscheine eines Blumengeschäftes von Ende 2000 dürften trotz Ausstellung auf DM doch noch immer gültig sein, oder? Schließlich haben wir einen festen Kurs zum EURO.
Auf die Einlösung freu ich mich schon länger.
Was tut man nicht alles, um Montag morgen einen neuen Blogeintrag präsentieren zu können …
Ist doch schön wenn man sows mit einem Telefongespräch klären kann.
Der Laden, in dem vermutlich Hausfrauen es sich derzeit besorgen sollen, hatte vor Jahren die Pfandkassen gegen Automaten ausgetauscht. Die haben aber anfangs nicht alles angenommen; u.a. die PFandgläser für Joghurt und Quark sowie Milchflaschen konnte der Apparat nicht erkennen. Zitat der Frau an der Getränkekasse: Den Pfand darf ich hier nicht manuell buchen. Diese Gläser müssen Sie vorübergehend im Bioladen zurückgeben (Anmerkung: Der ist im Ortskern und hat keinen großen Kundenparkplatz).
Der Bioladner hat sich erst – verständlicherweise – aufgeregt, dann aber in der Tat einen kleinen Kundezuwachs festgestellt.
so kann man auch sein einkommen sichern.
@Clausthaler – lies mal § 195 BGB, und Art. 229 § 6 EGBGB.
Tja, so kommt man auch zu seinem kostenlosen wöchentlichen Einkauf… Einfach einen Klient, mit dem Lehrgutbon vom Vortag o.ä. losschicken…
Solche Fälle müssen Spaß machen, oder?
@Kathrin: An welcher Schule kann man Lehrgutbons einlösen?
Ich vermute, dass der "Lehrgutbon" etwas mit dem Lehrgeld zu tun hat :-)
@11 stefanolix
… was sich ja auch oft als hohle Phrase entpuppt.
Ack! ich hab mich über Studiengebühren aufgeregt, kurz bevor ich das geschrieben hab. Ich sollte mich vielleicht doch erst mal abregen, wenn ich was schreiben will, was? *g*
@ Kathrin: Chapeau, sehr charmant!
ich arbeite als Kassiererin. Und so leid es mir tut- mich nervts einfach nur. Es ist nicht einfache Willkür, wenn der Bon nicht mehr eingelöst wird- zumindest bei uns nicht: Die Dinger gehen nach 2 Wochen nicht mehr über den Scanner, egal wie gut erhalten. Ich weiß nicht wer daran Schuld trägt- die Kassierin jedenfalls nicht, weil ich kann auch nicht mehr machen, als scannen oder Nummer mit der Hand eingeben- wenn das nicht mehr geht, geht's nicht mehr. da bringt es auch nichts, lauter zu werden- der Kassierer kann in dem Moment nichts tun.
Wird ja wohl keiner von mir erwarten, dass ich das Geld privat zahle, oder? Aber genau das müsste ich, wenn ich das Geld einfach rausgebe. weil es mir dann in der Kasse fehlt.
Wenn auf der Rückseite des Bons steht, dass die nur an dem Tag gültig sind- dann warte ich nicht drei bis vier wochen, bis ich zufällig wieder im Markt bin.
>Wenn auf der Rückseite des Bons steht, dass die nur an dem Tag gültig sind- dann warte ich nicht drei bis vier wochen, bis ich zufällig wieder im Markt bin.
Was da hinten an einschränkenden Händlersprüchen drauf steht, kann mir sowas von schnurz-piep-egal sein.
Wenn ich den Pfandbon vergesse abzugeben, dann mache ich das halt das nächste Mal. Und wenn ich ihn erst in 6 Monaten wieder finde, dann mache ich es dann.
Wenn der Händler mir kein Geld geben darf, darf er mir auch gerne meine Flaschen wieder zurück geben… *ggg*
Leergut-Bon ist, in dem ausgebenden Geschäft, ein korrektes Zahlungsmittel und somit dem Geld gleichgestellt!
Der Betrag (z.B. 00,01 € … oder 111,99€) ist absolut unwichtige für die Einlösung.
Der Leergutbon ist zeitlich unbegrenzt einlösbar, wenn kein entsprechender Hinweis, für den Kunde, am Automat zu lesen ist, mindestens aber 3 Jahre!
Der Bon muss NICHT VOR der Kasseneingabe, durch das Kassenpersonal, von evtl. Kaufwaren vorgelegt werden. Die Abgabe von Leergut-Bon ist mit dem Zahlungsvorgang (Geldgeben) rechtlich korrekt.
Da ein Leergutbon ein geldwertes Zahlungsmittel ist, muss er auch voll in Bargeld getauscht werden – also OHNE das man etwas kaufen muss!
Auch, vom Laser-scanner der Kasse nicht mehr lesbare Leergutbon, haben volle Gültigkeit und muessen angenommen werden – OHNE Abzug einer Summe!