21.7.2005

SCHWER ERKENNBAR

Immer häufiger werden Täter durch Überwachungskameras identifiziert. Oder sollen zumindest. In der Praxis stellen sich aber viele Aufnahmen als unbrauchbar heraus, weil sie von zu schlechter Qualität sind.

Es ist relativ einfach festzustellen, dass der Verdächtige nicht die Person auf dem Foto ist. Hierzu reicht in der Regel ein kar zu unterscheidendes anthropologisches Merkmal. Um den Tatnachweis zu führen, muss dagegen eine Vielzahl von Merkmalen eindeutig übereinstimmen. Gutachten scheitern häufig daran, dass die Bilder nicht von ausreichender Qualität sind.

Deshalb gibt der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15. Februar 2005 (Strafverteidiger 2005, 374) praktische Tipps:

Je höher die Auflösung der Tataufnahmen ist, desto detailreicher ist die Wiedergabe. Diese wird durch die Kameraoptik bestimmt. Ebenso sind die Brennweite und das Objektiv von Bedeutung. Durch die verlustbehaftete Bilddatenkompression werden Bildartefakte wie tatsächlich nicht vorhandene Linien und Muster erzeugt. Je stärker die Bilddaten komprimiert werden, um möglichst viele Bilder auf der Festplatte archivieren zu können, desto geringer ist die Erkennbarkeit. Die Perspektive bei Raumüberwachungskameras von oben ist von vornherein wenig geeignet für Vergleichsuntersuchungen, weil wesentliche Informationen durch die Verzerrung verloren gehen. Allgemein gilt: Je mehr dieser Kriterien beachtet werden, desto höher ist die Qualität der Bilder und desto größer die Chance auf ein aussagekräftiges Gutachten.

(Fast) passend zum Thema: Zeigt das Radarfoto die längst verstorbene Schwester?

(Danke an Torsten Kleinz für den Link)

5 Kommentare zu “SCHWER ERKENNBAR”

  1. Steffen (Link) meint: (21.7.2005 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    Die Dinger sind wohl eher zur Abschreckung und für die Fahndungsarbeit nützlich.

  2. Jörg meint: (21.7.2005 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Ist ein schweres Thema. Ich habe mal einen Dr. Gutachter getroffen, der eine Koryphäe auf seinem Gebiet ist und in ganz Deutschalnd rumreist und vor Gericht Leute auf Fotos identifiziert. Ernährt sehr auskömmlich seinen Mann.

  3. clavinca meint: (21.7.2005 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Tja, es wäre doch im Rahmen der Ermittlungen zu klären, ob die Angeklagte zu der fraglichen Zeit eine andere Haartracht, z.b. kürzer, hatte oder nicht. wenn dies nicht der Fall ist, liegt hier doch die Sache auf der Hand, daß sie nicht die Person auf dem Foto ist und die Strafe nicht zu zahlen hat.
    Die Frage, warum DIESES Foto verschickt wurde ist schon eine ganz andere Geschichte, welche mit Sicherheit nie aufgeklärt wird…

  4. Bjoern meint: (21.7.2005 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Sie könnte sich ja als Beweis absichtlich, z.B. im Beisein der Richtern, o.a. blitzen lassen. :-)

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer