HOCHACHTUNGSVOLL

Die Gefängnisstrafe aus Versehen ist abgewendet. Das Amtsgericht teilt mit, bei den neun Monaten auf Bewährung handele es sich um einen Schreibfehler. Tatsächlich sei in der Sache gar kein Strafbefehl erlassen worden.

Natürlich ohne Entschuldigung. Oder eine kleine Floskel des Bedauerns.