1.8.2005

SCHRÖDER BELEIDIGT

1000 Euro Geldstrafe für Schröder-Bild mit Hitlerbart.

Das klingt nach gar nicht üblen Aussichten für die nächsten Instanzen. Und glänzenden für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde.

26 Kommentare zu “SCHRÖDER BELEIDIGT”

  1. Rotkaeppchen meint: (1.8.2005 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    der is aber auch empfindlich, der gerd.
    apropos arbeitsloser gabelstaplerfahrer – wer zahlt jetzt die 1000 EUR? wird das mit dem Hartz-IV-Geld verrechnet oder muss er jetzt 1000 Tage in den Bau?

  2. Z meint: (1.8.2005 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Ist nur die Frage, wie weit der Verurteilte bereit/in der Lage ist zu gehen. Selbst Wiglaf Droste ist bei den Schuldsprüchen für seine "Waschbrettkopf"-Äußerung irgendwann ausgestiegen.

  3. Volker meint: (1.8.2005 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Der Hinweis "Satire" wurde erst nachträglich in die Fotos montiert. Ansonsten sind die Bilder nach wie vor online.

    Wer sie noch nicht kennt, möge einfach mal den Begriff "schritler" in die Bildersuche bei Google eingeben..(Ich hoffe, dieser kleine Tipp ist rechtlich unbedenklich)

  4. Felix meint: (1.8.2005 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Na, ein Staatsanwalt der wegen so eines Kunst-Vergehens den Mann als wichtigtuerischen Kriminellen tituliert ist doch eher selbst ein Wichtigtuer, wenn nicht gar schlimmeres.

  5. Z meint: (1.8.2005 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Mir fällt gerade noch ein: Eine Photomontage, die Schröder, Fischer, und Scharping mit Hitlerbärtchen zeigt, ist auch auf dem Titelbild der Titanic im Mai 1999 zu finden. Und da scheint sich keiner drüber aufgeregt zu haben, da die Ausgabe immer noch im Online-Shop der Titanic zu bestellen ist.

  6. stefanolix meint: (1.8.2005 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das, was ich bei der Bildersuche finden konnte, wirklich geschmacklos (sowohl nach der Form, als auch nach dem Inhalt) und meine, dass damit gewisse Grenzen überschritten wurden. Selbstverständlich sollen die Hartz-IV-Reformen karrikiert und persifliert werden dürfen! Aber nicht auf diese Weise.

    Statt tausend Euro Strafe hätte ich allerdings eher fünfzig Stunden gemeinnützige Arbeit (zum Beispiel beim Beseitigen von Graffiti-Parolen) verhängt.

  7. KleinesF meint: (1.8.2005 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    In Deutschland wird so etwas immer noch mit viel zu viel Empfindlichkeit befasst. Mit einem Verfahren nimmt man es doch nur ernst.

  8. Uwe meint: (1.8.2005 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @ stefanolix:

    Das ist sicherlich geschmacklos, aber in der politischen Auseinandersetzung geht es nun einmal nicht zu wie im Mädchenpensionat. Da geht es um Macht und darum wird mit harten Bandagen gekämpft.

    Wozu sollte so etwas kriminalisiert werden, noch dazu mit so schwammigen Kriterien ("gewisse Grenzen")?

    Und KleinesF hat Recht, in anderen Ländern würde man sich über so etwas gar nicht erst aufregen.

  9. stefanolix meint: (1.8.2005 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Der Angeklagte ist ja sogar mit einem solchen T-Shirt vor Gericht erschienen und zeigte damit seine Missachtung des Gerichts. Was da vorgefallen ist, sollte nicht *kriminalisiert*, aber auf jeden Fall *sanktioniert* werden. Es sollte IMHO eine Strafe verhängt werden, die nicht in das Vorstrafenregister eingetragen wird. Leider bin ich kein Jurist: Wird eine Strafe von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit bereits in das Vorstrafenregister eingetragen?

  10. Anno meint: (1.8.2005 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Alle Strafen werden ins Bundeszentralregister eingetragen! Das was gemeinhin als Vorstrafe bezeichnet wird, sind jene Verurteilungen, die sich im polizeilichen Führungszeugnis wieder finden. Das sind Verurteilungen ab 90 Tage Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätze Geldstrafe.

    Auch wenn ich nicht alles toll finde was die Amis machen: hinsichtlich der Meinungsfreiheit könnten wir uns eine Scheibe vom ihnen abschneiden. Nicht alles, was geschmacklos ist, sollte auch unter Strafe gestellt sein.

  11. Torsten meint: (1.8.2005 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Da hat Udo einen wichtigen Link vergessen, der Fall war hier nämlich schon Mal Thema – und es sah nicht aus, als ob der anwalt es besonders gut anstellte, seinen Mandanten tatsächlich loszueisen.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/01/19/schroder-ein-diktator/

    Der vermeintliche Websatiriker betreibt übrigens auch so schöne Seiten wir kriegszustand.de, indem er zum gewaltsamen Sturm aufs Kanzleramt aufrief.

    Seine neue Karriere als Anführer Bundesweiter Montagsdemos hat auch ein jähes Ende gefunden. Von den anscheinend vier(in Zahlen: 4) regelmäßigen Teilnehmern, hat er zwei feindliche elemente ausgemacht: http://www.freiemontagsdemo.de/berlin.php?fmd=aktuelles&id=57&action=1

  12. Uwe meint: (1.8.2005 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    @ Torsten:

    Sieht aus wie ein Fall für einen "Jagdschein".

    @ stefanolix:

    Ich bestreite ja nicht, daß der Mann sich da aufgeführt hat wie eine Pottsau. Das Verhalten vor Gericht ist aber nicht Gegenstand des Anklagevorwurfs, wegen dessen es zu der Bestrafung kam.

    Dieses "Happening" hat man nach dem Bericht ja doch sanktioniert, da der Angeklagte direkt nach der Verhandlung in Ordnungshaft genommen wurde.

  13. Torsten meint: (1.8.2005 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Auffällig finde ich, dass es Kastius biher verabsäumt hat, ausführlich online über das ihm wiederfahrene Unrecht zu berichten. Das sieht ihm gar nicht ähnlich. Könnte sich der eine Tag Ordnungshaft ausgedehnt haben? Hat man ihn danach direkt in Untersuchungshaft genommen?

  14. Thomas Bliesener meint: (1.8.2005 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Zum Wichtigtuer Kastius gibt es hier eine kleine, nicht mehr aktuelle Zusammenfassung: http://www.kleinz.net/kimble/konsorten2.shtml

  15. Zecke meint: (1.8.2005 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    1000 Euro klingt ja erstmal nicht nach einer so gewaltigen Strafe. Aber kann das mal bitte einer in Tagessätze umrechnen?

    Soviel dürfte man als Langzeitarbeitsloser auf einer ABM-Stelle ja nun auch nicht verdienen.

  16. Simon meint: (1.8.2005 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    Ich würde U. Vetter da zustimmen – das Verbot der Veröffentlichung des Bildes auf Flyern und im Internet tangiert Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit und sollte nicht einfach so mit einem Verweis darauf, G. Schröder mit "einem der schlimmsten Schlächter dem Menschehheitsgeschichte gleichzusetzten" sei "nicht von der Kunstfreiheit gerechtfertigt" abgefertigt werden.

    Nicht nur, dass G. Schröder offensichtlich nicht mit Hitler "gleichgesetzt" wird, sondern nur satitirisch in seine Nähe gerückt, sondern auch, dass nach dem weiten Kunstbegriff (dem anscheindend auch das BVerfG folgt) der Schutzbereich wohl eröffnet ist, spricht zumindest für eine nähere Auseinandersetzung mit dem Thema. Dagegen spricht allerdings, dass der Kläger seine Tätigkeit anscheinend nicht mit Kunst, sondern nur mit reiner Meinungsäußerung assoziiert.

    Der Richter hat sich wohl trotzdem von der provokanten Haltung von Kastius ("zeigen wir diesem Staat die Zähne") etwas mitreißen lassen.

  17. Lucomo meint: (2.8.2005 um 06:05) AntwortenReply to this comment

    Ist ein Bart bereits eine Beleidigung? Natürlich ist klar, auf wen der Angeklagte anspielte, aber doch ist es eine Interpretation. Dass ein Satiremagazin unbeschadet so etwas abdrucken darf, aber ein Arbeitsloser sofort vor Gericht gezerrt wird, löst bei mir ein mulmigeres Gefühl aus als dass (mal wieder) jemand mit unpassenden Hitler-Vergleichen (wenn auch nur als Anspielung) um sich wirft.

    Das Urteil sehe ich eher als Einschüchterung, als Angst machen vor dem Gebrauch der Redefreiheit und kaum als ein Schutz von Persönlichkeitsrechten.

    Impressumspflicht, Abmahnwahnsinn, Verbot von Links als solchen zu irgendwie (manchmal) illegalen Seiten und nun auch Satireverbot auf Webseiten (eine "Geschmackspolizei" gibt es doch noch nicht, oder?) – kein Wunder, dass die Deutschen sich im Internet zurückhalten mit dem Veröffentlichen ihrer Meinung und es keinen Weblog-Boom hierzulande gibt…

  18. Torsten meint: (2.8.2005 um 07:58) AntwortenReply to this comment

    Lucomo: Du ziehst sehr weitgehende Schlüsse ohne den Fall überhaupt zu kennen. Weder war es "nur ein Bart", noch war es nur eine Anspielung, noch wurde Kastius sofort vor Gericht gezogen.

  19. blogliesel meint: (2.8.2005 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Also, dieser Verrückte muss wohl wieder draussen rumtoben, es sei denn er konnte den PC mitg in den Knast nehmen:

    http://www.bpdv.de/?content=pm&id=3&action=1

  20. blogliesel meint: (2.8.2005 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Und wo man den Schwachsinn noch findet:

    http://switzerland.indymedia.org/demix/2005/02/30097.shtml

    Wenn man dazu noch Kommentare wie "Das Bild verharmlost Hitler" liest, da fällt einem wirklich nichts mehr ein.

    Wie ist das? Macht sich nicht der Hoster dieser Seiten strafbar, wenn er diesen Schwachsinn zulässt?

  21. Torsten meint: (2.8.2005 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    Kastius macht kräftig weiter – er publiziert seine geistvollen Ergüsse und Hitlereien nicht nur auf freie-montagsdemonstration.org, kriegszustand.de, meinungsfreiheit.org, kastius.de und newsredaktion.org, sondern auch auf linkspartei.blog.de. Bei letzter Webseite erweckt er den Eindruck, er spreche für die neue Linkspartei – natürlich stimmt das nicht. Offenbar will er keine Organisation mehr etwas mit diesem Provokateur zu tun haben.

    Auch spannend: suchhotline.de, die Vermisstenorganisation, die noch nie einen Vermissten gefunden hat…

  22. Udo Vetter meint: (3.8.2005 um 07:47) AntwortenReply to this comment

    Die Freiheit gilt auch für Trolle.

  23. blogliesel meint: (3.8.2005 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Ich liebe Trolle, die könnte ich stundenlang knuddeln …

  24. Titanicfan meint: (4.8.2005 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    Es handelt sich um die Webseite: http://www.meinungsfreiheit.org
    dort sind auch die Bilder der Titanic zu sehen.

  25. Alpha meint: (9.8.2005 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Hallo Torsten (Staatsbeamter)

    Hallo Alpha. Solche Sprüche laufen hier nicht. U.V.

  26. Andy meint: (3.2.2006 um 05:53) AntwortenReply to this comment

    Laut http://www.meinungsfreiheit.org gibt es jetzt wohl einen Richterspruch vom Amtsgericht Kassel, der besagt, daß diese Bilder nicht verboten sind!

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