27.9.2005

DÜRFTIG

Manchmal frage ich mich, worüber Anwälte mit ihren Mandanten sprechen. Vor dem entscheidenden Gerichtstermin. Mitunter muss die Kommunikation dürftig sein. Oder wie lässt es sich erklären, dass der Betroffene, der noch bei Grün gefahren sein will, in der Verhandlung plötzlich eiert?

Jedenfalls empfiehlt sich folgender Satz auf keinen Fall: “Kann natürlich sein, dass die Ampel schon gelb gezeigt hat. Gut möglich, dass ich auch noch etwas rotes Licht gesehen habe…”

Dieses Fiasko war ein wohltuender Reminder dafür, dass man die entscheidenden Eckpunkte jeder Aussage vorbesprechen muss. Selbst wenn es nur um ein Bußgeld geht.

16 Kommentare zu “DÜRFTIG”

  1. Arno meint: (27.9.2005 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, ob Mandaten, die so etwas erklärt bekommen müssen, überhaupt verstehen würden, was man ihnen erklärt.

  2. Chip meint: (27.9.2005 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Erinnert mich irgendwie an den Eintrag "Beweise selbstgemacht".
    Wer so handelt, den kann man glaub ich nur schwer helfen.
    Aber ein Versuch ist es wert! ;)

  3. Flar meint: (27.9.2005 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Ehrfurcht vor dem Gericht? Ist die Wahrheit doch noch die beste Lösung? Zweifel an den eigenen Wahrnehmungen? So seltsam finde ich das nicht. Natürlich nicht erfreulich für den Anwalt.

  4. Mathias meint: (27.9.2005 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Wenden in 3 zügen bei 20m zuglänge – kommt bestimmt gut!

  5. Mathias meint: (27.9.2005 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    der comment sollte zum punkt des wendens auf der autobahn :-S

  6. knut1981 meint: (27.9.2005 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    naja sowas kenne ich. auch schon mehrmal bekannte gehabt die mit anwalt zum gericht mussten ( Konnten sich keinen leisten und bekammen jemanden gestellt) und diese anwälte haben nicht mit ihnene geredet, obwohl die bekannten aussagen als zeugen und einmal als angeklagter machen musseten.. kein wunder das den anwälten ein nicht ganz so makelloser ruf hinterherschwebt

  7. paulo meint: (27.9.2005 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, in solchen Fällen sollte der Mandant nicht zögern zu prüfen, wie er gegen den RA vorgehen kann. Schlechtleister können ja für ihre Person machen was Sie wollen. Wenn Sie ihr epersönlichen Interessen so mangelhaft vertreten wollen, sollen Sie es tun. Als bezahlte Dienstleistung für Andere ist das jedenfalls nicht zu tolerieren und muß durch den RA wieder gutgemacht werden.

  8. jay meint: (27.9.2005 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Langjährige Erfahrung: Mit dem Mandanten sprechen ist die eine Sache, ob er sich dann entsprechend vor Gericht äußert, eine ganz andere. Derartie "Selbstbeerdigungen" haben wir wohl schon alle erlebt.

    @7: Das ist keine Frage einer "Schlechtleistung", sodern schlicht der Psychologie und der Standfestigkeit bzw. Redegewandtheit des jeweiligen Delinquenten.

  9. Arne Trautmann meint: (27.9.2005 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Naja, wenn der Mandant tatsächlich das rote Licht schon gesehen hat, dann erwischt es jedenfalls keinen Falschen ;-)

  10. md meint: (27.9.2005 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    Das ist ein schwieriges Thema. Soll man als Anwalt mit dem Mandanten die Aussage besprechen?

    Mich machte immer diese Erwartungshaltung fertig, die die Mandanten and den Tag legten. Herr Anwalt, was soll ich sagen, damit mir nichts passiert. „Sie sind doch Anwalt, sagen sie mir was ich sagen soll.“

    Als ich dann einmal bei einem Verfahren zusah, ich wartete bis ich an der Reihe war, wo der Angeklagte auf Vorhalt eine soeben geäußerte Einlassung dahingehend kommentierte, sein Anwalt hätte gesagt, dass er dies so sagen soll, seit dem mache ich gar keine Aussagen-Vorbesprechung mehr.

    Ich sehe die Aufgabe des Anwalts nicht darin, dem Angeklagten in den Mund zu legen, dass die Ampel gelb zeigte, obwohl sie eindeutig bereits auf rot geschaltet war.

  11. RA Michael Seidlitz meint: (27.9.2005 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @ 7

    jay hat vollkommen Recht.

    Wie häufig habe ich selbst schon erlebt, dass Mandanten und / oder Zeugen in einer Beweisaufnahme plötzlich genau das Gegenteil dessen aussagten, was sie mir vor dem Prozess wiederholt berichtet hatten.

    @ 9 und 10

    Ich stimme den Kollegen Trautmann und md in vollem Umfange zu.

    Ich bin der Interessenvertreter meines Mandanten, aber nicht sein Komplize.

    BRAO § 3 Recht zur Beratung und Vertretung

    (1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/__3.html

    Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/__1.html

  12. TK meint: (27.9.2005 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Ist mir letztens in einer Zivilsache passiert. Der Gegner hat in seinen Schriftsätzen immer schön falsch vorgetragen und in der Verhandlung dann mehrmals versehentlich die Wahrheit gesagt. Auf Meckern seiner Anwältin ("Mir haben Sie das aber ganz anders gesagt…") konnte man sich dann plötzlich an nichts mehr so genau erinnern.

  13. Observer meint: (27.9.2005 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Also wer als Anwalt auf die Frage seines Mandanten, was er denn vor Gericht sagen soll, diesem die Worte in den Mund legt, ist selbst schuld. Das hindert aber niemanden daran, sich den Sachverhalt nochmal erzählen zu lassen.

  14. paulo meint: (27.9.2005 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    @11:"plötzlich genau das Gegenteil dessen aussagten, was sie mir vor dem Prozess wiederholt berichtet hatten." ok, in dem Fall ist der Mandant dann ja nun selber schuld.

    "unabhängige Berater und Vertreter"- ja genau. damit wird man aber nicht zum Komplizen.Ein Berater, der mir vorher nicht davon abrät, daß ich sage, daß ich bei Rot gefahren bin, ist ganz einfach keine Berater, sondern ein ins Messerlaufenlasser.Und wenn ich schon die Formulierung : "der berufene.." höre, ist alles klar. Das ist ein Mensch mit einem Beruf wie jeder andere auch. Der Schuster oder Fleischer lernt 3 Jahre und der Jurist studiert paar Jahre. Punkt. Mehr kann ich da nicht als Unterschied erkennen.Aber wenn wir uns einigen können, daß auch der Fleischergeselle nach bestandener Prüfung zum Fleischer durch die Handwerkskammer berufen wird, ok.
    "unabhängiges Organ der Rechtspflege"- ja und damit fängt ja das Dilemma an, weil der Mandant sich nicht auf den RA verlassen kann, da dieser noch nicht einmal vor gericht lügen darf. Ist ein Widerspruch in sich. Aber das haben wir hier im Blog ja nun schon mehrfach dikutiert. Die richtige Regel ist einfach, seien Anwalt als Gehilfe des Gerichtes zu sehen und die entsprechenden Antworten wohl überlegen und ja nichts wajrheitsgemäßes äußern. Das ist das einzig richtige für den Mandanten.

  15. Uwe (der echte) meint: (27.9.2005 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    @ 14:

    "Die richtige Regel ist einfach, seien Anwalt als Gehilfe des Gerichtes zu sehen und die entsprechenden Antworten wohl überlegen und ja nichts wajrheitsgemäßes äußern."

    Ahso, ja. Und wenn Du dann in der Verhandlung versehentlich doch die Wahrheit sagst, dann ist Deiner Logik zufolge, natürlich der Anwalt dran schuld.

  16. paulo meint: (27.9.2005 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @15:zum wiederholten mal in diesem Blog: es ist m.E. völlig egal, was die sogenannte Wahrheit ist. Entscheidend und einzig bedeutend ist das, wie die andere Seite was sieht.
    "dann in der Verhandlung versehentlich doch die Wahrheit sagst"-wenn derjenige was in der Verhandlung sagt, was er vorher noch nirgends geäußert hat, ist auch das nur eine neue Darstellung. Natürlich kann der RA dafür nichts, wenn darüber bisher nicht gesprochen wurde.

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