DÜRFTIG

Manchmal frage ich mich, worüber Anwälte mit ihren Mandanten sprechen. Vor dem entscheidenden Gerichtstermin. Mitunter muss die Kommunikation dürftig sein. Oder wie lässt es sich erklären, dass der Betroffene, der noch bei Grün gefahren sein will, in der Verhandlung plötzlich eiert?

Jedenfalls empfiehlt sich folgender Satz auf keinen Fall: „Kann natürlich sein, dass die Ampel schon gelb gezeigt hat. Gut möglich, dass ich auch noch etwas rotes Licht gesehen habe…“

Dieses Fiasko war ein wohltuender Reminder dafür, dass man die entscheidenden Eckpunkte jeder Aussage vorbesprechen muss. Selbst wenn es nur um ein Bußgeld geht.